FAQs
Fragen zum Studium an der Universität Klagenfurt? Hier finden Sie die Antworten!
Werden bei der Ermittlung der Studiendauer für den Erlass des Studienbeitrags beurlaubte Semester berücksichtigt?
Nein. Für die Ermittlung der Studiendauer werden nur gemeldete Semester berücksichtigt.
Ich bin im letzten beitragsfreien Semester des 1. Studienabschnittes eines Diplomstudiums. Bis wann muss ich den 1. Studienabschnitt abschließen, damit ich keinen Studienbeitrag entrichten muss?
Wenn Sie sich im letzten beitragsfreien Semester befinden, haben Sie die Möglichkeit bis zum Ende der Nachfrist des darauffolgenden Semesters den 1. Studienabschnitt abzulegen, ohne dass Sie in diesem Studium beitragspflichtig werden. Wird der 1. Studienabschnitt zwischen Semesterbeginn und dem Ende der Nachfrist für dieses Semester abgeschlossen, wird dieses Semester dem nächsten Studienabschnitt zugeordnet.
Werden bei der Antragsüberprüfung für den Erlass des Studienbeitrags die Semester des Diplomstudiums berücksichtigt, wenn ich vom Diplomstudium in das fachgleiche Bachelorstudium wechsle?
Nein. Es werden nur die Semester des Bachelorstudiums berücksichtigt.
Ich bin Studierender eines Doktoratsstudiums und habe vor einigen Jahren ein anderes Doktoratsstudium betrieben. Werden diese Semester bei der Antragsprüfung für den Erlass des Studienbeitrags berücksichtigt?
Die Vorgangsweise hängt von der ersten Studienkennzahl (z.B.: 784, 786, 791, 792) Ihrer Doktoratsstudien ab. Die Semester werden dann und nur dann berücksichtigt, wenn die erste Studienkennzahl des vormals betriebenen Studiums mit der ersten Studienkennzahl des derzeit belegten Doktoratsstudiums übereinstimmen.
Ich studiere ein Diplomstudium oder Lehramtsstudium. In welchen Fällen werden Semester aus Vorstudien für den Erlass des Studienbeitrags berücksichtigt?
Das bm:wf hat Studienkonten festgelegt, in denen fachgleiche Studien zusammengefasst werden. Wenn Sie ein Diplomstudium belegen, sind alle Semester aus Vorstudien innerhalb desselben Studienkontos zu berücksichtigen.
Reicht für den Erlass des Studienbeitrags ein Mutter-Kind-Pass als Nachweis der Schwangerschaft?
Nein. Sie müssen mindestens zwei Monate innerhalb des betreffenden Semesters am Studium gehindert sein. Diese Hinderung muss vom Facharzt bestätigt werden. Wir stellen Ihnen dazu ein Vorlageformular zur Verfügung.
Kann ich nur die Betreuung meines eigenen Kindes geltend machen, um den Erlass des Studienbeitrags zu beantragen?
Nein, nicht ausschließlich. Die Adressen auf Ihrem Meldezettel und auf dem des Kindes müssen allerdings übereinstimmen.
Muss ich in jedem beitragspflichtigen Semester einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages unter Vorlage des Behindertenpasses stellen?
Nein. Bei Vorliegen des Behindertenpasses des Bundessozialamtes oder des Sozialministeriumservices werden Sie für die gesamte Studiendauer befreit. Ausgenommen davon sind Behinderungen, die im Behindertenpass nur zeitlich befristet dokumentiert sind – in diesem Fall gilt die Befreiung nur bis zum Ablauf der Befristung.
Wer muss die Online-Bewerbung durchführen?
- BewerberInnen, die noch nie an der AAU Klagenfurt gemeldet waren
- Studierende und Exmatrikulierte, die sich für ein Studium mit Aufnahmeverfahren bewerben möchten
Wenn Sie als Exmatrikulierter die Zugangsdaten nicht mehr wissen bzw. diese nicht mehr funktionieren, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk des Zentralen Informatikdienstes.
Mit welchem Nachweis kann ich für den Erlass des Studienbeitrag meine langfristige Aufenthaltsberechtigung bestätigen?
- „Daueraufenthalt – EU“, ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde.
- „Daueraufenthalt – EU“, ausgestellt von einer zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates (Drittstaatsangehörige, die über einen solchen Aufenthaltstitel verfügen, benötigen zum Zwecke eines Studiums an
einer österreichischen Universität weiters eine „Aufenthaltsbewilligung – Studierender“). - „Daueraufenthaltskarte“, ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde.
- Erhält ein Studierender aus einem Drittstaat auch Studienbeihilfe, so handelt es sich um einen langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und der positive Studienbeihilfenbescheid dient dann auch als Nachweis für die Rechtsstellung als langfristig Aufenthaltsberechtigter. Der Bescheid der Studienbeihilfenbehörde ersetzt in diesem Fall die Vorlage eines der oben genannten Nachweise.
Was ist ein Erweiterungscurriculum (EC)?
Seit dem Wintersemester 2015/16 gibt es für Bachelorstudierende die Möglichkeit Erweiterungscurricula (EC) im Rahmen eines Bachelorstudiums zu belegen.
EC sind strukturierte, nach pädagogischen und wissenschaftlichen Kriterien zusammengestellte ergänzende Studienangebote, die jeweils 24 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Ein EC ist im Mitteilungsblatt zu verlautbaren. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen einem integrierten EC und einem Zusatz-EC.
Wann und wie kann ich mich zu einem EC anmelden?
Eine Anmeldung zu einem EC erfolgt online im Studierendenportal über den Menüpunkt „Meine Anträge“. Als Anmeldevoraussetzungen gelten die aufrechte Zulassung zum jeweiligen Bachelorstudium, in dessen Rahmen das EC absolviert werden soll und die vollständige Ablegung der im jeweiligen Bachelorstudium vorgesehenen Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Die Anmeldung zu einem integrierten EC (Definition siehe unten) setzt darüber hinaus eine entsprechende Bestimmung im Curriculum des jeweiligen Bachelorstudiums voraus. Nach Genehmigung eines EC wird das elektronische Prüfungsbuch des jeweiligen Bachelorstudiums entsprechend angepasst. Auf der studentischen Visitenkarte wird die Wahl des EC sichtbar gemacht.
„Eine Anmeldung zu einem EC kann bis einschließlich 30. September 2020 erfolgen. Ein EC muss bis spätestens 30. April 2022 abgeschlossen werden.“
Welche EC sind derzeit eingerichtet?
Derzeit kann aus folgenden ECs ausgewählt werden:
https://www.aau.at/studium/studienangebot/erweiterungscurricula/
Was ist ein integriertes EC?
Von einem integrierten EC wird gesprochen, wenn im jeweiligen Bachelorstudium die Möglichkeit der Ablegung eines EC anstelle von gebundenen Wahlfächern im Ausmaß von 24 ECTS vorgesehen ist. Das bedeutet insbesondere, dass sich das ECTS-Ausmaß des Bachelorstudiums nicht ändert.
Welche Bachelorstudien sehen integrierte EC vor?
Derzeit können in folgenden Bachelorstudien integrierte ECs gewählt werden:
- Angewandte Kulturwissenschaft (Curriculumsversion 16W)
- Anglistik und Amerikanistik (Curriculumsversion 15W)
- Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Curriculumsversionen 13W und 17W)
- Germanistik (Curriculumsversionen 15W und 17W)
- Medien- und Kommunikationswissenschaften (Curriculumsversion 16W)
- Slawistik (Schwerpunkte B/K/S, Russisch und Slowenisch) (Curriculumsversion 17W)
In folgendem Bachelorstudium ist verpflichtend ein EC zu absolvieren:
- Philosophie (Curriculumsversion 16W)
Was ist ein Zusatz-EC?
Von einem Zusatz-EC wird gesprochen, wenn – im Unterscheid zu einem integrierten EC – zusätzlich zu den Anforderungen eines Bachelorstudiums ein EC gewählt wird. Diese Variante kann von allen Bachelorstudierenden bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen gewählt werden. Entscheidend ist dabei, dass die vorgeschriebenen Prüfungen des EC vor Absolvierung des Bachelorstudiums positiv abgelegt werden, da andernfalls die Zulassung zum Studium erlischt.
Wann kann ein Zusatz-EC gewählt werden?
Die Anmeldung zu einem Zusatz-EC ist für alle Bachelorstudierende möglich. In diesem Fall ist das EC zusätzlich zu den Fächern des jeweiligen Bachelorstudiums zu absolvieren.
Wie wird die Absolvierung eines EC dokumentiert?
Im Fall eines integrierten EC erfolgt die Dokumentation der Absolvierung des EC im Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums.
Im Fall einer Registrierung zu einem Zusatz-EC, sind die Prüfungen aus dem jeweiligen EC vor Ablegung des jeweiligen Bachelorstudiums positiv abzulegen. Ein Zertifikat als Nachweis der Absolvierung wird gleichzeitig mit dem Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums ausgestellt.
Zu wie vielen EC kann ich mich anmelden?
In der integrierten Variante kann jeweils nur ein EC pro Bachelorstudium gewählt werden. Als Zusatz kann auch mehr als ein EC gewählt werden.
Sind EC auch für Masterstudierende vorgesehen?
Nein. EC stellen ein ergänzendes Studienangebot dar, das ausschließlich nur für Bachelorstudierende konzipiert wurde.
Ist eine Abmeldung von einem EC möglich?
Ja. Eine Abmeldung ist möglich, sofern die Zulassung zum jeweiligen Bachelorstudium noch aufrecht ist und das elektronische Prüfungsbuch noch nicht eingereicht wurde. In dem Fall dass die Zulassung zum Bachelorstudium erlischt, erfolgt eine automatische Abmeldung von den angemeldeten EC.
Wie erfolgt eine Genehmigung eines Antrages auf An- bzw. Abmeldung zu einem EC?
Die Anträge werden an Werktagen mehrmals am Tag bearbeitet und automatisch genehmigt. Sie erhalten anlässlich der Genehmigung eine E-Mail mit weiteren Informationen. Zusätzlich wird auf der Visitenkarte das jeweilige EC ausgewiesen.
Kann ich bereits absolvierte Lehrveranstaltungen für ein EC anerkennen lassen?
Es besteht die Möglichkeit, bereits absolvierte Lehrveranstaltungen für ein EC anerkennen zu lassen. Der Studienprogrammleiter bzw. die Studienprogrammleiterin entscheidet, ob Sie absolvierte Lehrveranstaltungen für Ihr EC anerkennen lassen können.
Was muss ich berücksichtigen, wenn ich auf ein anderes EC wechseln möchte?
Wenn Sie ein anderes EC belegen möchten, müssen Sie sich zunächst vom EC, das Sie nicht mehr absolvieren wollen, abmelden. Anschließend können Sie sich für das neue EC anmelden.
Kann ich LV-Prüfungen eines ECs auch für mein reguläres Studium anerkennen lassen, wenn ich das EC nicht abschließen möchte?
Eine Prüfung kann für Ihr Studium nur einmal anerkannt werden. Eine Doppelanerkennung ist ausgeschlossen. Wenn Sie sich jedoch von Ihrem EC abmelden, können die Prüfungen des EC in Ihrem Bachelorstudium anerkannt werden. Beachten Sie, dass die Studienprogrammleiterin bzw. der Studienprogrammleiter darüber entscheidet, ob Prüfungen vom EC für Ihr Bachelorstudium anerkannt werden können.
Was geschieht, wenn ich mein Bachelorstudium abgeschlossen habe, aber noch nicht alle Module und vorgesehenen Lehrveranstaltungen eines zusätzlichen ECs absolviert habe?
Das EC kann dann nicht mehr im Rahmen Ihres aktiven Bachelorstudiums absolviert werden. Prüfungen für ein EC können nur während eines noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudiums absolviert werden. Damit Sie Ihr Bachelorstudium einreichen, müssen Sie sich vorher vom EC abmelden.
Sie finden keine passende Antwort auf Ihre Frage? Wir helfen Ihnen jederzeit gerne.
Studien- und Prüfungsabteilung
Lage
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Raum: Z.1.39a, Zentralgebäude, Ebene 1
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt
Öffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch 9-12:00 Uhr
Donnerstag 13-16:00 Uhr
Montags und Freitags kein Parteienverkehr!
Quicklinks
Plattformen

Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
Campus Plan