INTERNATIONAL
Checkliste
Hier finden Sie einen Überblick über alle Schritte bis zu Ihrem Auslandsaufenthalt mit Erasmus+: ERASMUS+ Checkliste (SMS)
INTERNATIONAL
Mit dem ERASMUS+ Programm haben Studierende die Möglichkeit, bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) an einer Universität im europäischen Ausland zu studieren. Die in den jeweiligen Studienrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze basieren auf bilateralen Verträgen, die vom International Office und akademischen KoordinatorInnen betreut werden.
Jede/Jeder ERASMUS+ Studierende ist von den Studiengebühren an der Gast- und Heimatuniversität befreit und erhält außerdem einen Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenskosten im Ausland.
Der/die Studierende erkundigt sich selbstständig und rechtzeitig über Versicherungen und Visabestimmungen im Ausland.
Bewerbungsfristen:
Aufenthalt im Wintersemester:
15. Jänner
Aufenthalt im Sommersemester:
15. Juni
Achtung: Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester wird bis zum 1. Februar 2021 verlängert!
Bewerbungsvoraussetzungen
Beim Antritt des Stipendiums müssen Sie mindestens im dritten anrechenbaren Semester inskribiert sein. Studierende im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung im Entwicklungsverbund Süd-Ost können sich im Rahmen des Erasmus+ Programmes (gilt ausschließlich für Erasmus+ Studienaufenthalte in den Programmländern) an maximal einer der Universitäten oder Hochschulen im Verbund für einen Auslandsaufenthalt bewerben. Diese muss nicht die hauptzulassende Institution sein. Es gelten die Fristen und Abläufe der jeweiligen Institutionen.
Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Institutionen.
Die Dauer des Stipendiums beträgt 3 bis maximal 12 Monate. Das Stipendium ist ein Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland und ist nicht als Vollstipendium zu betrachten. Die Stipendienhöhe hängt vom jeweiligen Land ab.
Bewerbungsprozedere
Anerkennung
Für Auslandsstudien im Rahmen von ERASMUS+ ist vor der Abreise ein Learning Agreement zwischen der Heimat- und Gasthochschule abzuschließen, der Grundlage für den Vorausbescheid ist.
Vor Unterzeichnung des Learning Agreements muss das Dokument zur formalen Vorprüfung an das International Office übermittelt werden.
Die Anrechenbarkeit der im Ausland geplanten Prüfungen muss bei der Bewerbung durch den Vorausbescheid nachgewiesen werden.
Für Erasmus+-Aufenthalte gilt, dass die Studierenden pro geförderten Monat in Summe 3 ECTS erfüllen müssen. Um den weiteren Studienfortschritt nicht zu gefährden, wird den Studierenden empfohlen, 15 bis 30 ECTS zu erfüllen.
Bei Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen tritt an Stelle des Semesterstundennachweises die Bestätigung des Betreuers über den erfolgreichen Fortgang der Arbeit.
Nach Rückkehr muss die tatsächliche Anerkennung erfolgen.
Die AAU ist Teil des Erasmus+-Mobilitätsprogramms und hat diverse entsprechende Maßnahmen umgesetzt.
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Das Erasmus+-Programm sieht verschiedene monatliche Fördersätze für drei Ländergruppen vor.
Hier finden Sie die Formulare Learning Agreement und Learning Agreement – Ausfüllhilfe
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