INTERNATIONAL
Hier können Sie eine Checkliste für Ihr Erasmus+-Praktikum herunterladen: ERASMUS+ Studierendenpraktikum Checkliste (SMT) und ERASMUS+ for interns checklist (SMT)
INTERNATIONAL
Im Rahmen des EU-Programms „Erasmus+“ besteht die Möglichkeit, sich für Erasmus-Studierendenpraktika zu bewerben. Dabei organisieren Studierende ihren Praktikumsplatz entweder selbst oder mit Hilfe des jeweiligen Instituts und erhalten im Rahmen dieses Programms finanzielle Unterstützung.
Im Rahmen des EU-Programms „Erasmus+“ besteht die Möglichkeit, sich für Erasmus-Studierendenpraktika zu bewerben. Dabei organisieren Studierende ihren Praktikumsplatz entweder selbst oder mit Hilfe des jeweiligen Instituts und erhalten im Rahmen dieses Programms finanzielle Unterstützung.
Drei Arten von Praktika stehen zur Auswahl:
Praktika können in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und in der Türkei. – in einem Unternehmen, einer NGO, bei Forschungseinrichtungen, Vereinen etc. absolviert werden. Erasmus-Praktika sind Vollzeit-Praktika und dauern mindestens 2 bis maximal 12 Monate. Bei der Erasmus-Praktikumsförderung handelt es sich nicht um ein Vollstipendium, sondern um einen Zuschuss zu den erhöhten Lebenshaltungskosten im EU-Ausland. Die Förderung eines Erasmus-Praktikums ist auch direkt im Anschluss an einen Erasmus-Studienaufenthalt möglich. In Summe darf die Anzahl der Erasmus+-Monate aus beiden Programmen aber 12 Monate pro Studienzyklus nicht überschreiten.
Internationale Praktikumsbörsen:
Bewerbungsvoraussetzungen
BewerberInnen müssen sich mindestens im 3. Semester befinden und eine Praktikumszusage einer Firma oder Institution im EU-Ausland vorweisen können.
Bewerbungsprozedere
Die Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn online ein.
Verlängerungen
Ein Antrag auf Verlängerung ist nur einmal pro Studienjahr möglich. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Ende des ursprünglichen Vertragszeitraums im International Office einlangen.
Auswahlprozess und Nominierung
Die Nominierung erfolgt über das International Office. Die BewerberInnen werden per E-Mail über ihre Nominierung verständigt. Enthalten ist auch ein Registrierungscode für die Erasmus-Onlinedatenbank. Alle weiteren Informationen erhalten die BewerberInnen ab dem Zeitpunkt ihrer Registrierung direkt vom OeAD Regionalbüro/Erasmus-Referat per E-Mail.
Nach erfolgter Überprüfung der Nominierungsdaten wird den PraktikantInnen die Zuerkennung übermittelt.
In weiterer Folge ist auf der Erasmus-Onlinedatenbank eine Vereinbarung abrufbar. Diese muss VOR Antritt des Praktikums entweder elektronisch signiert oder ausgedruckt, unterschrieben und in doppelter Ausfertigung an das OeAD Regionalbüro/Erasmus-Referat übermittelt werden.
Befreiung von Studiengebühren
Studierende, deren Praktikum im Rahmen von Erasmus gefördert wird, können an der AAU für die Dauer des Praktikums von den Studiengebühren befreit werden. Der ÖH-Beitrag muss in jedem Fall entrichtet werden.
Nach dem Auslandspraktikum
Dem OeAD Regionalbüro/Erasmus-Referat ist innerhalb der Vorlagefrist von 4 Wochen ab Beendigung des Praktikums eine Aufenthaltsbestätigung vorzulegen.
Die AAU ist Teil des Erasmus+-Mobilitätsprogramms und hat diverse entsprechende Maßnahmen umgesetzt.
Hier können Sie eine Checkliste für Ihr Erasmus+-Praktikum herunterladen: ERASMUS+ Studierendenpraktikum Checkliste (SMT) und ERASMUS+ for interns checklist (SMT)
Erasmus+ Fördersätze
Das Erasmus+-Programm sieht verschiedene monatliche Fördersätze für drei Ländergruppen vor.
Hier finden Sie die Formulare Training Agreement und Training Agreement – Ausfüllhilfe
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