INTERNATIONAL
COVID-19 INFORMATION
Informationen für Studierende zum Universitätsbetrieb werden auf der Website aau.at/corona veröffentlicht. Bitte informieren Sie sich regelmäßig.
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Änderungen vorbehalten – Stand 23.06.2022
Änderungen vorbehalten – Stand 23.06.2022
Die Universität Klagenfurt (AAU) ist eine junge, lebendige und innovative Universität am Schnittpunkt dreier Kulturen. Sie ist die größte akademische Bildungsinstitution in Kärnten und Drehscheibe für Wissenserwerb, Wissensaustausch und Wissenstransfer in der gesamten Alpen-Adria Region. Internationalität ist für die Universität Klagenfurt seit ihrer Gründung 1970 ein wichtiges Wesensmerkmal und ein wesentliches Charakteristikum des Campus: Die Universität Klagenfurt ist eine Organisation, in der rund 1.500 MitarbeiterInnen aus 48 Ländern und rund 12.000 Studierende – 2.000 davon internationale Studierende aus über 100 Ländern – gemeinsam arbeiten, lehren und lernen.
Ob Sie als internationale/r Studierende/r oder Forscher/in ein Visum zur Einreise nach Österreich brauchen, hängt unter anderem davon ab, aus welchem Land Sie kommen und wie lange Sie in Österreich bleiben möchten.
Bitte beachten Sie
Bitte beachten Sie, dass die Universität Klagenfurt Ihnen lediglich Informationen zu Einreise- und Aufenthalt zur Verfügung stellen kann, aber keine Befugnisse über Auskunft oder Einsprüche in diesen Angelegenheiten hat; sie unterliegen den österreichischen Behörden. Wenn Sie Hilfe benötigen, bitten wir Sie per E-Mail (internationales [at] aau [dot] at) zu kontaktieren
Magistrat Klagenfurt
Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde
Kumpfgasse 20 (2. Stock)
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)463 537 4400
E-Mail: nag [at] klagenfurt [dot] at
Öffnungszeiten: Mo – Fr: 8:00 Uhr – 11:00 Uhr
Magistrat Klagenfurt
Meldeamt
Kumpfgasse 20 (1. Stock)
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)463 537 4602
E-Mail: meldeamt [at] klagenfurt [dot] at
Öffnungszeiten: Mo – Fr: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr, nachmittags nach Vereinabrung
Arbeiten neben dem Studium
Ob Studierende in Österreich arbeiten dürfen, hängt von der Staatsangehörigkeit, der Art der Tätigkeit und – für Drittstaatsangehörige – vom Typ des Aufenthaltstitels ab:
Studierende mit gültiger „Aufenthaltsbewilligung – Student“ erhalten – ungeachtet dessen, ob sie in Österreich ein Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium absolvieren – eine Beschäftigungsbewilligung für eine Tätigkeit, die 20 Wochenstunden nicht überschreitet. Diese Beschäftigungsbewilligung wird vom zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) ohne vorherige Arbeitsmarktprüfung erteilt.
Studierende aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, im Anschluss an den Abschluss eines Studiums in Österreich zum Zweck der Arbeitssuche eine Verlängerung der „AB – Student“ um max. zwölf Monate zu beantragen.
Krankenversicherung
HERE finden Sie detaillierte Informationen zum Thema Krankenversicherung während Ihres Aufenthaltes als Studierende/r in Österreich:
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Nicht-EU/EAA-Studierende: Sie müssen gemäß den Anforderungen für die Beantragung eines Aufenthaltstitels während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich krankenversichert sein. Hierzu können Sie eine Krankenversicherung für Studierende bei der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK oder eine private Krankenversicherung Ihrer Wahl abschließen.
Studierende aus der Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien oder Montenegro können das Formular A3 in ihrem jeweiligen Heimatland erhalten und bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gegen einen „e-card Ersatzbeleg“ eintauschen, um während ihres Aufenthaltes in Österreich medizinische Versorgung zu erhalten.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die ÖGK-Krankenversicherung abschließen, wird Ihnen eine so genannte e-card ausgestellt. Seit dem 1.1.2020 können jedoch aufgrund von Gesetzesänderungen neue e-cards nur noch mit Foto ausgestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen und können auch prüfen, ob ein Foto von Ihnen bereits vorliegt: https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.860036&portal=ecardportal#
ÖH Haftpflicht- und Unfallversicherung
Eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für Versicherungsfälle im universitären Kontext ist im verpflichtend zu entrichtenden ÖH-Beitrag enthalten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.oeh.ac.at/en/services/insurance-policy-austrian-students-union-oh
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