FAQ für Outgoing-Studierende
Welche Möglichkeiten habe ich als Studierende der AAU, über geförderte Programme ins Ausland zu gehen?
Werden Sprachkurse im Inland gefördert?
Nein, nur Sprachkurse im Ausland werden gefördert.
Gibt es vom International Office Stipendien für Forschung/Recherche für meine Diplomarbeit oder Dissertation im Ausland?
Ja! Sogenannte KWA-Stipendien zur Förderung von Kurzfristigen Wissenschaftlichen Arbeiten im Ausland im Rahmen von Bachelor- oder Masterarbeiten.
Wird mein Praktikum im Ausland gefördert?
Ja. Bleiben Sie in Europa, können Sie sich um ein Erasmus+ (Praktikums-) Stipendium bewerben. Das Praktikum muss in diesem Fall zwischen 2 und 12 Monaten dauern.
Möchten Sie Ihr Praktikum außerhalb Europas absolvieren oder ist Ihr Praktikum kürzer als 2 Monate, können Sie sich um ein Stipendium des International Office „Zuschuss für ein Praktikum“ bewerben.
Darf ich während dem Auslandsstudium nur freie Wahlfächer absolvieren?
Bei einem Erasmus+-Auslandssemester ja, bei einem Joint-Study-Semester müssen Sie zumindest 12 ECTS-Credits an studienrelevanten Kursen absolvieren.
Was passiert, wenn ich meine Kurse an der Gastuniversität nicht bestehe?
Bei einem Erasmus+ Auslandssemester muss je nach Anzahl der erreichten ECTS-Credits ein Teil des Stipendiums oder das ganze Stipendium zurückbezahlt werden. Bei Joint Study wird bei Nicht-Einhaltung der ECTS-Credits-Grenze das gesamte Stipendium einbehalten.
Kann ich auch an einer Universität im Ausland studieren, mit der die AAU kein Partnerschaftsabkommen hat? Gibt es dafür ein Stipendium? Was muss ich tun?
Ja! Sie können auch an einer Universität studieren, mit der die AAU kein Partnerschaftsabkommen hat und können sich für das Stipendium für einen selbstorganisierten Studienaufenthalt bewerben.
Benötige ich eine Versicherung für meinen Auslandsaufenthalt?
Durch Bezahlen des ÖH-Beitrages sind Studierende auch während einem studienbezogenen Auslandsaufenthalt für Unfälle versichert.
Aufenthalte in der EU, dem EWR und der Schweiz: Grundsätzlich sind Sie auch während des Studiums im Ausland in Österreich weiterhin sozialversichert und können den Versicherungsschutz auch im Ausland geltend machen. Da die Behandlungskosten im Ausland oft sehr hoch und die gesetzlichen Ersatzleistungen in Österreich nicht immer kostendeckend sind, empfiehlt sich oftmals der Abschluss einer privaten Auslands-Krankenversicherung vor Antritt der Reise.
Aufenthalte außerhalb der EU: Für Aufenthalte außerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz sollten Sie bei Ihrer zuständigen Gebietskrankenkasse nachfragen, ob es zwischenstaatliche Abkommen gibt, die auch die Krankenversicherung einschließen; wenn nicht, sollten Sie gegebenenfalls eine private Krankenversicherung abschließen.
Mehr Informationen finden Sie unter www.oeh.ac.at oder unter www.sozialversicherung.at
Ich bin Drittstaatsangehörige/Drittstaatsangehöriger, welche besonderen Bedingungen habe ich zu beachten?
Für Ihren Auslandsaufenthalt müssen Sie gegebenenfalls einen Aufenthaltstitel für das Gastland beantragen und auch einen gültigen Aufenthaltstitel für Österreich nachweisen. Nähere Informationen zum Aufenthaltstitel für Österreich finden Sie hier: http://www.klagenfurt.at/rathaus-direkt/meldeservice/niederlassung-und-aufenthalt.html
Kann ich auch mehrere Auslandsaufenthalte in meinem Studium absolvieren?
Ja, Sie dürfen das Erasmus+ Programm bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor/Master/PhD) und die anderen Stipendien jeweils einmal pro Studienzyklus absolvieren.
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