INTERNATIONAL
Checkliste
Alle wichtigen Punkte, die Sie für einen Joint Study Studienaufenthalt berücksichtigen müssen, finden Sie auf der
INTERNATIONAL
Das JOINT-STUDY-Programm ist ein Austauschprogramm mit Universitäten in Ländern, die zum größten Teil nicht der Europäischen Union angehören. Die bilateralen Abkommen sind für alle an der Universität Klagenfurt eingerichteten Studienrichtungen abgeschlossen und beziehen sich nicht auf einzelne Studiengänge bzw. Fakultäten.
Sie bewerben sich nicht nur um ein Joint-Study Stipendium, sondern gleichzeitig auch um einen Studienplatz an der Gastuniversität. Solche Studienplätze haben je nach Gastuniversität einen Wert von € 5.000,- bis € 25.000,-.
Bewerbungsfristen:
Aufenthalt im Wintersemester: 15. November
Aufenthalt im Sommersemester: 15. Juni
Bewerbungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Bewerbung im Mobilitätsprogramm Joint-Study ist der Status „ordentliche/r Studierende/r der Alpen-Adria Universität Klagenfurt“. Bewerbungen von Studierenden mit dem Status „MitbelegerIn“ können leider nicht entgegen genommen werden.
Studierende müssen bei Antritt des Auslandssemesters 60 ECTS Punkte erworben haben. Zielgruppe sind ausschließlich ordentliche Studierende der AAU mit gutem bis sehr gutem Studienerfolg.
Bewerbungsprozedere
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum Ende der laufenden Bewerbungsfrist auf MOBIS hochzuladen.
Nach erfolgter Nominierung durch den/die KoordinatorIn und Akzeptanz des Studienplatzes durch den/die Studierende/n: Es empfiehlt sich vor Ihrer Abreise an die Partneruniversität einen Antrag auf Vorab-Anerkennung von Prüfungen zu stellen und diesen von dem/der StudienprogrammleiterIn bestätigen zu lassen.
Dauer bzw. Verlängerung
Die Dauer des Auslandsaufenthaltes beträgt für Studierende ein Semester. Verlängerungen sind nur bei einzelnen Universitäten und nur nach Rücksprache mit dem/der KoordinatorIn an der AAU möglich.
Die Universitäten Soka/Tokio und Kansai Gaidai/Osaka in Japan nehmen bevorzugt Studierende für ein ganzes akademisches Studienjahr auf.
Auswahlprozess und Nominierung
Die Nominierung erfolgt über die AAU KoordinatorInnen der jeweiligen Partneruniversitäten.
Die Benachrichtigung über den Status ihres Antrages erhalten die Studierenden innerhalb eines Monats nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Die Studierenden werden an den Partneruniversitäten angemeldet, danach nimmt die Partneruniversität betreffend der Formalitäten direkt Kontakt mit den Studierenden auf.
Programmleistungen
Auszahlungsmodalitäten
Das Joint-Study-Stipendium wird nach Abgabe des Abschlussberichts, sowie Vorlage des Studienerfolgsnachweises der Partneruniversität im Nachhinein auf das angegebene Konto überwiesen.
Die Zeit während des Auslandsaufenthalts und danach
Studierende müssen innerhalb eines Monats nach Ankunft an der Partneruniversität einen Zwischenbericht mit einer Auflistung der tatsächlich angemeldeten Lehrveranstaltungen (12 ECTS pro Semester) via E-Mail an das International Office senden und innerhalb eines Monats nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes einen schriftlichen Abschlussbericht (in Englisch bzw. in der Landessprache) über den Aufenthalt abgeben (Siehe Berichtsleitfaden am Ende der Seite).
Dieser soll einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt vermitteln und sowohl über den fachlichen Nutzen, als auch über generelle Erfahrungen Auskunft geben. Dem Bericht beizuschließen sind folgende Unterlagen:
Vorbereitende Sprachkurse
Studienbeihilfe-BezieherInnen können für den Besuch vorbereitender Sprachkurse bei der Stipendienstelle um Förderung ansuchen: www.stipendium.at
TOEFL® – Test of English as a Foreign Language
TOEFL Details mit Orten und Terminen finden Sie hier: www.toefl.org
Achtung: Die formelle Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Die Vergabe der Förderung erfolgt auf Basis des Wettbewerbs und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
Beachten Sie bitte, dass an Universitäten im englischsprachigen Raum (Australien, Irland, Kanada, USA) Austauschstudierende (Bachelor und Master) grundsätzlich nur Lehrveranstaltungen im Bachelor-Programm belegen können.
Land | Monatliches Stipendium | Reisekostenzuschuss |
---|---|---|
Australien | 380,- EUR | 630,- EUR |
USA | 380,- EUR | 460,- EUR |
Japan | 380,- EUR | 500,- EUR |
Korea | 380,- EUR | 500,- EUR |
China und Hong Kong | 380,- EUR | 500,- EUR |
Russland | 240,- EUR | 290,- EUR |
Senegal | 240,- EUR | 730,- EUR |
Ukraine | 240,- EUR | 500,- EUR |
Indien | 240,- EUR | 350,- EUR |
Chile, Nicaragua, Paraguay, Mexico | 240,- EUR | 550,- EUR |
Bosnien-Herzegowina, Irland, Italien, Kroatien, Montenegro, Polen, Serbien, Slowenien | 240,- EUR | — |
Georgien | 240,- EUR | 500,- EUR |
Indonesien | 380,- EUR | 460,- EUR |
Für alle anderen außereuropäischen Länder konsultieren Sie bitte die Stipendiensätze der österreichischen Stipendienstelle.
Letzte Aktualisierung: November 2019
Studienbeihilfenbezieher*innen können zusätzlich zum von der Stipendienstelle vergebenen Beihilfe für ein Auslandsstudium um ein Joint-Study-Stipendium ansuchen.
Alle wichtigen Punkte, die Sie für einen Joint Study Studienaufenthalt berücksichtigen müssen, finden Sie auf der
Das Annahmeformular ist von Studierenden auszufüllen, die Ihren Aufenthalt um ein Semester verlängert haben.
Mit diesem Formular nehmen Sie das Joint-Study-Mobilitätsstipendium an.
Nach Abschluss Ihres Joint-Study-Aufenthalts füllen Sie bitte den Evaluationsfragebogen aus.
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