Mindeststudienleistung:
Wenn du ab WS 2022/23 zu einem Bachelorstudium zugelassen worden sind, dann musst du in den ersten vier Semestern in jedem deiner Studien mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkte absolvieren.
Die Zulassung im gewählten Studium erlischt, wenn du diese Mindeststudienleistung in den ersten vier Semestern nicht erbringst.
Wenn du dein Studium vor dem WS 2022/23 begonnen hast, hat es für dich seitens der Universität keine Konsequenzen, wenn du die Mindeststudienleitung nicht erbringst.
Prüfungsaktivität:
Ordentliche Bachelor-, Master- und Diplomstudierende, die mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten oder 8 positiv beurteilte Semesterstunden pro Studienjahr absolvieren, werden als prüfungsaktiv angesehen. Die Wertung der Prüfungsaktivität erfolgt pro Studium. Leistungen aus mehreren Studien werden nicht summiert.
Prüfungsaktive Studierende sind wesentlich für die Berechnung des Universitätsbudgets. Je höher die Anzahl der prüfungsaktiven Studien ist, desto mehr finanzielle Mittel stehen der Universität für Lehre und Forschung zur Verfügung und umso besser können die Rahmenbedingungen für Studierende gestaltet werden.
Auch für den Erhalt eines Leistungsstipendiums, Studienbeihilfe und Familienbeihilfe müssen Studierende pro Studienjahr den Nachweis über eine bestimmte Anzahl positiv absolvierter Studienleistungen erbringen.