STUDIUM
Aufnahmeverfahren Bachelor Psychologie
Das Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium Psychologie findet nur einmal im Jahr statt, nämlich im Vorfeld des Wintersemesters. Nach einem positiv abgelegten Aufnahmeverfahren ist ein Studienbeginn im anschließenden Wintersemester bzw. spätestens im darauffolgenden Sommersemester möglich.
Für das Studienjahr 2021/22 (WS und SS) werden an der Universität Klagenfurt 135 Studienplätze über ein qualitatives Aufnahmeverfahren vergeben.
Kontakt & Information
Studienprogrammleitung Psychologie
E-Mail: aufnahmeverfahren [dot] psychologie [at] aau [dot] at
Web: www.aau.at/psy
Die Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie an der Universität Klagenfurt erfordert folgende Schritte:
Was | Wer | Wann | Wo/Wie |
---|---|---|---|
Anmeldung | Alle Bewerber*innen für das Bachelorstudium Psychologie | 1. März bis 15. Juli 2021 (23:59:59 Uhr) | Online-Registrierung unter Beifügung eines Motivationsschreibens (Upload) |
Aufnahmeprüfung | Alle, die sich korrekt und fristgerecht angemeldet haben | 24. August 2021 | Persönlich an der Universität Klagenfurt (Uhrzeit und Rauminformationen erhalten die BewerberInnen via E-Mail) |
Reihung | Universität Klagenfurt | bis 22. September 2021 | E-Mail ergeht an alle Teilnehmer*innen des Aufnahmeverfahrens |
Einschreibung | Alle Bewerber*innen mit bestandenem Aufnahmeverfahren (nach Maßgabe der Reihung) | – für das Wintersemester 2021/22 spätestens bis zum 30. November 2021 – für das Sommersemester 2022 spätestens bis zum 05. Februar 2022 | Persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung |
Einzahlung | Alle Eingeschriebenen | – für das Wintersemester 2021/22 spätestens bis zum 30. November 2021 – für das Sommersemester 2022 spätestens bis zum 05. Februar 2022 | Bank/Online-Banking |
Alle Schritte des Aufnahmeverfahrens im Detail
SCHRITT 1: Anmeldung
Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren, unter Beifügung eines Motivationsschreibens, erfolgt für alle BewerberInnen ausschließlich über die Online-Registrierung, die in dem oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Universität Klagenfurt freigeschaltet wird. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Bewerber*innen per Mail eine Bestätigung.
Andere oder verspätete Formen der Anmeldung zum Aufnahmeverfahren können nicht berücksichtigt werden.
Prüfungsliteratur:
Alexandrowicz, R.W., Gablonski, T.-C. & Glück, J. (Hrsg.). (2014). Psychologie kompakt: Grundlagen und Forschungsperspektiven (geänderte Auflage). Wien: Facultas. ISBN: 978-3-7089-1122-9
Nach der Anmeldung erhalten Sie die Möglichkeit, die Lernunterlage frei zu beziehen.
Hinweis: Die Änderungen der Auflage 2019 betreffen ausschließlich das Kapitel 5. Die geänderte Fassung ist nur als pdf verfügbar. Sollten Sie die gedruckte Fassung von 2014 besitzen, so können Sie hier die Neufassung von Kapitel 5 frei herunterladen.
Das Aufnahmeverfahren erfolgt einmal im Studienjahr. Nach einem positiv abgelegten Aufnahmeverfahren ist ein Studienbeginn zum Wintersemester 2021/22 bzw. spätestens zum Sommersemester 2022 möglich.
Die offizielle Verordnung des Rektorates, die auch den Geltungsbereich, Ausnahmen etc. beschreibt, finden Sie unter https://www.aau.at/wp-content/uploads/2019/12/Mitteilungsblatt-2019-2020-9-Beilage-5.pdf .
SCHRITT 2: Aufnahmeprüfung
Die Anmeldung ist die Grundlage für eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung am 24. August 2020 (Universitätsstr. 65-67, A-9020 Klagenfurt). Die Prüfungs-Hörsäle werden den Bewerber*innen vor Ort zugeteilt. Ersatztermine bzw. die Wiederholung der Aufnahmeprüfung an einem anderen Tag sind nicht möglich. Zur Aufnahmeprüfung sind ein gültiger Reisepass oder amtlicher Personalausweis sowie Stifte mitzubringen.
In der Prüfung wird das Verständnis der angegebenen Literatur geprüft. Dazu werden den zu prüfenden Personen zu allen Lehrbuchkapiteln der oben genannten Literatur schriftliche Fragen vorgelegt, die sie durch Ankreuzen (Multiple-Choice Items) beantworten können. Die Prüfung findet in deutscher Sprache statt.
SCHRITT 3: Reihung
Auf Grundlage der im Rahmen des Aufnahmeverfahrens erreichten Punkteanzahl wird eine Reihung erstellt. Den Teilnehmer*innen wird das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens per Mail bekannt gegeben.
SCHRITT 4: Persönliche Einschreibung
Die Einschreibung erfolgt bei erfolgreich bestandenem Aufnahmeverfahren persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung in der Nachfrist für das Wintersemester 2021/22 bzw. in der allgemeinen Zulassungsfrist im Sommersemester 2022.
- Für das Wintersemester bis 30. November
- Für das Sommersemester bis 5. Februar (in begründeten Ausnahmefällen bis 30. April)
Neben einem gültigen Reisepass bzw. Personalausweis sind folgende Dokumente im Original bzw. in beglaubigter Kopie vorzulegen: (gem. § 63 UG)
- Allgemeine Universitätsreife: Reifezeugnis bzw. Äquivalent mit erforderlichen Beglaubigungen. (siehe Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose: https://www.aau.at/studium/studienorganisation/zulassung/zulassung-zu-bachelor-und-lehramtsstudien/)
- Besondere Universitätsreife: Studienplatznachweis im Ausstellungsstaat des Reifezeugnisses nur für BewerberInnen eines Staates, der nicht der Europäischen Union EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR angehört.
- Kenntnis der deutschen Sprache (B2)
Fremdsprachigen Urkunden sind Übersetzungen in deutscher Sprache gerichtlich beeideter DolmetscherInnen beizuschließen.
Studienwerber*innen, die das Aufnahmeverfahren erfolgreich abgelegt haben, aber die o.a. Zulassungskriterien gem. § 63 Abs. 1 UG nicht erfüllen, haben kein Recht auf Zulassung zum Studium!
SCHRITT 5: Einzahlung des ÖH- bzw. Studienbeitrags
Der vorgeschriebene ÖH- bzw. Studienbeitrag ist nach positiver Einschreibung ordnungsgemäß und fristgerecht bis zum Ende der Nachfrist zu bezahlen.
Die Studienzulassung wird erst mit der rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung des vorgeschriebenen Betrages rechtswirksam! Erst danach kann eine Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung durchgeführt werden.
Studienwerber*innen, die das Auswahlverfahren erfolgreich abgelegt haben, aber die o.a. Zulassungskriterien gem. § 63 UG hingegen nicht erfüllen, haben kein Recht auf Zulassung zum Studium!
Für alle weiteren Schritte zum Studienbeginn, lesen Sie die Checkliste für den Start.
Wer muss das Aufnahmeverfahren machen?
Die Regelung über das Aufnahmeverfahren gilt für alle Studierenden, sofern sie nicht gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung des Rektorats zum Aufnahmeverfahren Psychologie davon ausgenommen sind.
Studierende, die in einem Studium der Psychologie Studienleistungen im Ausmaß von mindestens 90 ECTS aus dem Pflicht- bzw. (gebundenen) Wahlfachbereich nachweisen können, müssen das Aufnahmeverfahren nicht absolvieren.
Weitere Ausnahmefälle finden Sie in der Verordnung des Rektorats zum Aufnahmeverfahren Psychologie.
Motivationsschreiben
Bei der Online-Bewerbung zum Studium werden Sie aufgefordert, ein Motivationsschreiben hochzuladen. Dabei sollten Sie folgendes beachten:
Das Motivationsschreiben sollte einen Eindruck davon vermitteln, in wie weit Sie sich mit Ihrer eigenen Studienwahl auseinandergesetzt haben. Sie sollten daher auf folgende Punkte eingehen:
- Warum Sie Psychologie studieren möchten
- Warum Sie Psychologie in Klagenfurt studieren möchten
- Ob sie einen späteren Berufswunsch mit dem Studium verfolgen und wenn ja, welchen
- Sonstige Dinge, die für Sie im Speziellen für die Motivation zum Studium und Ihrer Studienwahl relevant sind
Der Umfang des Motivationsschreiben sollte ungefähr eine, jedoch max. zwei DIN A4-Seiten betragen (Schriftgröße 12, z.B. Times New Roman; Zeilenabstand 1,5).
Ferner weisen wir Sie darauf hin, dass Ihr Motivationsschreiben keinen Einfluss hat auf die Zuteilung eines Studienplatzes. Dafür wird lediglich die Reihung aufgrund der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung herangezogen.
INFORMATION / FRAGEN / KONTAKT
Informationen zum Bachelorstudium Psychologie finden Sie auf der Homepage des Instituts: www.aau.at/psychologie
oder vor Ort: Institut für Psychologie, Universitätsstr. 65- 67, 9020 Klagenfurt
bzw. bei der Studienprogrammleitung: spl-psychologie [at] aau [dot] at
Weitere Informationen bietet auch die ÖH (www.oeh-klagenfurt.at) sowie die Studienvertretung der Psychologie (www.oeh-klagenfurt.at/psychologie).
Studienprogrammleitung Psychologie
Institut für Psychologie Universitätsstraße 65-67
E-Mail: spl-psychologie [at] aau [dot] at
Website: www.aau.at/psychologie/studienprogrammleitung
Für Informationen zur Einschreibung, zu den Zulassungsvoraussetzungen oder Ähnlichem steht Ihnen die Studien- und Prüfungsabteilung zur Verfügung.
Universität Klagenfurt
Studien- und Prüfungsabteilung
Raum Z.1.39a, Zentralgebäude, Ebene 1
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt
Öffnungszeiten der Studien- und Prüfungsabteilung
entnehmen Sie bitte der Website!
E-Mail: studienabteilung [at] aau [dot] at
Website: www.aau.at/studabt
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Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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