Bei voraussichtlicher Betreuung in deutscher Sprache müssen von BewerberInnen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 gem. GERS nachgewiesen werden.
Zulassung zum Doktoratsstudium
Voraussetzungen für die Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist u.a. der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplom- oder Masterstudiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung.
Die genaue gesetzliche Regelung der Voraussetzungen zur Zulassung zum Doktoratsstudium finden Sie in § 19 Abs. 2a, Teil B der Satzung der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt und im Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002 i.d.g.F. (§§ 63, 64 Abs. 4 und 65).
Master-/Diplomabschluss an der AAU
Benötigte Dokumente / Unterlagen
- Ansuchen um Zulassung mit vorläufiger Betreuungszusage (Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Lehrbefugnis (venia docendi), die hauptberuflich iSd § 100 Abs. 3 iVm Abs. 4 UG an der Universität Klagenfurt tätig sind, siehe S. 4 des Ansuchens)
- Studierendendatenblatt
Die Bearbeitungsdauer hängt u.a. von der Wahl Ihres Dissertationsgebietes ab.
Master-/Diplomabschluss an anderer österreichischer postsekundärer Bildungseinrichtung
Benötigte Dokumente / Unterlagen
- Ansuchen um Zulassung mit vorläufiger Betreuungszusage (Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Lehrbefugnis (venia docendi), die hauptberuflich iSd § 100 Abs. 3 iVm Abs. 4 UG an der Universität Klagenfurt tätig sind, siehe S. 4 des Ansuchens)
- Studierendendatenblatt (falls bereits einmal an AAU eingeschrieben gewesen) bzw. Online-Bewerbung (falls noch nie an der AAU eingeschrieben gewesen)
- Abschlussunterlagen (im Falle eines Masterabschlusses sind auch die Bachelorunterlagen vorzulegen)
Studienabschluss an ausländischer anerkannter postsekundärer Bildungseinrichtung
Benötige Dokumente / Unterlagen
- Ansuchen um Zulassung mit vorläufiger Betreuungszusage (Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Lehrbefugnis (venia docendi), die hauptberuflich iSd § 100 Abs. 3 iVm Abs. 4 UG an der Universität Klagenfurt tätig sind, siehe S. 4 des Ansuchens)
- Abschlussunterlagen (im Falle eines Masterabschlusses sind auch die Bachelorabschlussunterlagen vorzulegen.)
- Studierendendatenblatt (falls bereits einmal an AAU eingeschrieben gewesen) bzw. Online-Bewerbung (falls noch nie an der AAU eingeschrieben gewesen)
- Von Nicht EU- oder EWR-BürgerInnen wird der Nachweis der besonderen Universitätsreife („eligibility letter“) gem. § 65 Abs. 2 UG benötigt. Eine Vorlage für den „Nachweis der besonderen Universitätsreife/eligibility letter“ finden Sie hier auf Deutsch und hier auf Englisch.
Nachweise für Deutschkenntnisse A2
Abschlüsse (unbeschränkt gültig):
- Reifezeugnis einer Schule mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
- Abschluss eines mindestens zweijährigen Studiums in deutscher Sprache an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
Folgende Sprachdiplome, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein dürfen, werden akzeptiert:
- ÖSD-Zertifikat A2
- Goethe-Zertifikat A2
- telc Deutsch A2
- Österreichischer Integrationsfonds A2
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD I
- Kurszeugnisse auf dem Niveau A2/b aus dem Deutsch-Intensivkurs oder dem Universitätslehrgang DaF/DaZ des Sprachenzentrums Deutsch in Österreich der Universität Klagenfurt.
Hinweise
- EU- und EWR-BürgerInnen können das Ansuchen um Zulassung jederzeit stellen. Die tatsächliche Einschreibung ist allerdings nur während der Zulassungsfristen möglich.
- Für Nicht-EU- oder EWR-BürgerInnen gilt die besondere Zulassungsfrist: Die Ansuchen um Zulassung für das Sommersemester müssen bis 5. Februar, für das Wintersemester bis 5. September vollständig einlangen.
- Die Bearbeitungsdauer der Ansuchen um Zulassung beträgt ca. 2 Monate.
- Alle Dokumente müssen im Original oder als notariell beglaubigte Kopien vorliegen. Der Nachweis der besonderen Universitätsreife muss jedoch immer im Original vorliegen.
- Ausländische Dokumente und deren Übersetzungen müssen mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen versehen sein. Englische oder deutsche Übersetzungen sind notwendig, sofern die Dokumente nicht in einer dieser beiden Sprachen ausgestellt wurden. Informationen zu den Beglaubigungsvorschriften finden Sie hier.
- Für nicht englischsprachige Dissertationsgebiete sind Deutschkenntnisse auf Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen. Die akzeptierten Nachweise für die erforderlichen Deutschkenntnisse finden Sie in der Verordnung des Rektorats über die Nachweise der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zu Studien.
Die auf der vorläufigen Betreuungszusage vermerkte Bestätigung der Betreuungsperson darüber, dass das gesamte Doktoratsstudium in Englisch absolviert werden kann, ersetzt den Nachweis der Deutschkenntnisse.
Ihre Schritte zur Zulassung zum Doktoratsstudium im Überblick
- Sie suchen eine/n Betreuer/in und holen sich eine vorläufige Betreuungszusage ein.
- Mit den benötigten Dokumenten und Unterlagen stellen Sie das Ansuchen um Zulassung zum Doktoratsstudium, das Sie entweder persönlich oder auf dem Postweg der Studien- und Prüfungsabteilung übermitteln.
- Wenn Ihr Ansuchen genehmigt wird, erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid.
- Wenn Sie schon einmal an der AAU studiert haben, kommen Sie bitte mit dem Zulassungsbescheid, einem amtlichen Lichtbildausweis und einem ausgefüllten Studierendendatenblatt in die Studien- und Prüfungsabteilung.
Wenn Sie noch nie an der AAU studiert haben, führen Sie bitte die Online-Bewerbung durch, bevor Sie mit dem Zulassungsbescheid und dem gültigen Reisepass in die Studien- und Prüfungsabteilung kommen.
Die Online-Bewerbung ist für Doktoratsstudierende bis zum Ende der Nachfrist (30. November im Wintersemester, 30. April im Sommersemester bzw. 30. Juni im Sommersemester 2020) möglich.
Die aktuellen Zulassungsfristen an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt finden Sie im Studienjahrkalender.
Sind noch Fragen zur Zulassung offen?
Zulassung Doktorat Familienname A-J
Telefon: +43 463 2700 9120
E-Mail: julia [dot] korpitsch [at] aau [dot] at
Zulassung Doktorat Familienname K-Z
Telefon: +43 463 2700 9122
E-Mail: agnes [dot] mallner [at] aau [dot] at
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