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DOKTORAT

AAU1/...Doktoratsstudium an der Universität Klagenfurt2/Für Doktoratsinteressierte3/Zulassung zum Doktoratsstudium

Zulassung zum Doktoratsstudium

Falls Sie sich für ein Doktoratsstudium an der Universität Klagenfurt interessieren, bewerben und einschreiben möchten, lesen Sie bitte die folgenden Informationen, bevor Sie sich bewerben:

  • Bewerbungsfristen
  • Zulassungsfristen
  • Zulassungsverfahren
  • Sprachkenntnisse
  • Wichtige Hinweise
  • Kontakt

Bewerbungsfristen

Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Bürger*innen

Das Ansuchen um Zulassung zum Doktoratsstudium muss

  • für das Wintersemester bis 5. September beziehungsweise
  • für das Sommersemester bis 5. Februar

vollständig einlangen.

EU- und EWR-Bürger*innen

Sie können das Ansuchen um Zulassung jederzeit stellen.

Die Bearbeitungsdauer eines vollständig eingereichten Ansuchens um Zulassung zum Doktoratsstudium beträgt etwa 2 Monate.

Zulassungsfristen

Wintersemester 2022/23

Allgemeine Zulassungsfrist für Bachelorstudien
12.07.2022 – 05.09.2022

Allgemeine Zulassungsfrist für andere Studienarten
12.07.2022 – 31.10.2022

Sommersemester 2023

Allgemeine Zulassungsfrist für Bachelorstudien
10.01.2023 – 05.02.2023

Allgemeine Zulassungsfrist für andere Studienarten
10.01.2023 – 31.03.2023

Die Zulassung (Einschreibung) zu einem Doktoratsstudium erfolgt innerhalb der Zulassungsfristen.

Zulassungs­verfahren

Wenn Sie sich für ein Doktoratsstudium bewerben und einschreiben möchten, ist das Zulassungsverfahren zu absolvieren.

Die Schritte zur Zulassung zum Doktoratsstudium im Überblick:

  1. Ausfüllen des Formulars für das Ansuchen um Zulassung zum Doktoratsstudium
  2. Einholen der vorläufigen Betreuungszusage
  3. Ansuchen um Zulassung zum Doktoratsstudium
  4. Online-Registrierung (sofern zutreffend)
  5. Einschreibung

Alle Schritte zur Zulassung zum Doktoratsstudium im Detail:

Schritt 1: Ausfüllen des Formulars für das Ansuchen um Zulassung zum Doktoratsstudium

Füllen Sie die ersten drei Seiten des Formulars für das Ansuchen um Zulassung zum Doktoratsstudium mit vorläufiger Betreuungszusage aus.

Schritt 2: Einholen der vorläufigen Betreuungszusage

Nehmen Sie Kontakt mit der ins Auge gefassten Betreuungsperson auf. Bitte beachten Sie, dass die Betreuungsperson ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in mit Lehrbefugnis (venia docendi) sein muss, die hauptberuflich gemäß § 100 Abs. 1 und 3 an der Universität Klagenfurt tätig ist. Holen Sie sich eine vorläufige Betreuungszusage ein (Seite 3 im Formular).

Schritt 3: Ansuchen um Zulassung zum Doktoratsstudium

Stellen Sie ein Ansuchen um Zulassung zum Doktoratsstudium innerhalb der Bewerbungsfristen.

Studienwerber*innen mit Bachelor- und Masterabschluss / Diplomabschluss an einer österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung

Folgende Dokumente sind einzureichen:

  • Formular für das Ansuchen um Zulassung zum Doktoratsstudium mit vorläufiger Betreuungszusage
  • Reisepass oder Personalausweis (einfache Kopie)
  • Vollständige Abschlussunterlagen zum Bachelor- und Masterabschluss oder zum Diplomabschluss
    Bei Dokumenten, welche an der Universität Klagenfurt ausgestellt wurden, reichen einfache Kopien. An anderen Bildungseinrichtungen ausgestellte Dokumente müssen im Original beziehungsweise als notariell beglaubigte Kopien eingereicht werden.
    Die Abschlussunterlagen sind unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften:

    • Verleihungsbescheide: Dokumente mit Angaben zu bereits erworbenen akademischen Graden (sofern vorhanden)
    • Zeugnisse
    • Diploma Supplements oder, falls nicht vorhanden, Auflistungen der absolvierten Lehrveranstaltungsleistungen (Transcripts of Records)
  • Gegebenenfalls Nachweis(e) über Namensänderung/-varianten: Sofern Ihr Name/Ihre Namen nicht in allen Dokumenten gleich lauten, ist ein Dokument über eine Namensänderung beziehungsweise ein Nachweis zu unterschiedlichen Schreibweisen des Namens/der Namen erforderlich, z. B. Heiratsurkunde, eidesstattliche Erklärung etc. (unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften).
  • Gegebenenfalls offizielle Übersetzungen
  • Gegebenenfalls Nachweis über die Zulassung an einer anderen Universität: Sollten Sie an einer anderen österreichischen Universität zugelassen sein und an der Universität Klagenfurt ein weiteres Studium betreiben wollen, reichen Sie den Nachweis über die Zulassung an der anderen Universität ein. Dieser Nachweis ist erforderlich, da die anlässlich der ersten Zulassung erhaltene Matrikelnummer für alle weiteren Studien österreichweit beibehalten wird.
  • Gegebenenfalls Abgangsbescheinigung: Sollten Sie an der Universität Klagenfurt ein Studium anstreben und in derselben Studienrichtung bereits an einer anderen österreichischen Universität zugelassen gewesen sein, ist die Abgangsbescheinigung der früheren Universität vorzulegen.

Studienwerber*innen mit Bachelor- und Masterabschluss an einer postsekundären Bildungseinrichtung außerhalb Österreichs

Folgende Dokumente sind einzureichen:

  • Formular für das Ansuchen um Zulassung zum Doktoratsstudium mit vorläufiger Betreuungszusage
  • Reisepass oder Personalausweis (einfache Kopie)
  • Vollständige Abschlussunterlagen zum Bachelor- und Masterabschluss (unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften):
    • Verleihungsbescheide: Dokumente mit Angaben zu bereits erworbenen akademischen Graden (wenn vorhanden)
    • Zeugnisse
    • Diploma Supplements oder, falls nicht vorhanden, Auflistungen der absolvierten Lehrveranstaltungsleistungen (Transcript of Records)
  • Nachweis der Sprachkenntnisse
  • Gegebenenfalls Nachweis(e) über Namensänderung/-varianten: Sofern Ihr Name/Ihre Namen nicht in allen Dokumenten gleich lauten, ist ein Dokument über eine Namensänderung beziehungsweise ein Nachweis zu unterschiedlichen Schreibweisen des Namens/der Namen erforderlich, z. B. Heiratsurkunde, eidesstattliche Erklärung etc. (unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften).
  • Gegebenenfalls offizielle Übersetzungen
  • Gegebenenfalls Nachweis über die Zulassung an einer anderen Universität: Sollten Sie an einer anderen österreichischen Universität zugelassen sein und an der Universität Klagenfurt ein weiteres Studium betreiben wollen, reichen Sie den Nachweis über die Zulassung an der anderen Universität ein. Dieser Nachweis ist erforderlich, da die anlässlich der ersten Zulassung erhaltene Matrikelnummer für alle weiteren Studien österreichweit beibehalten wird.
  • Gegebenenfalls Abgangsbescheinigung: Sollten Sie an der Universität Klagenfurt ein Studium anstreben und in derselben Studienrichtung bereits an einer anderen österreichischen Universität zugelassen gewesen sein, ist die Abgangsbescheinigung der früheren Universität vorzulegen.
Bitte beachten Sie:
  • Originaldokumente

    Alle Dokumente müssen, sofern nicht anders angegeben, im Original oder als notariell beglaubigte Kopien vorliegen.

    Die für das Zulassungsverfahren benötigten Dokumente sind vorzulegen und werden nach erfolgter Überprüfung in Bezug auf ihre Echtheit den Studienwerber*innen zurückgegeben.

    Ausdrucke, Scans oder einfache Kopien werden nicht akzeptiert.

  • Beglaubigung

    Je nachdem in welchem Land Ihre Dokumente ausgestellt wurden, müssen sie möglicherweise beglaubigt werden. Beachten Sie die Beglaubigungsvorschriften.

  • Offizielle Übersetzungen

    Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, sind in eine der beiden Sprachen zu übersetzen. Beachten Sie die Übersetzungsvorschriften.

  • Unversehrtheit

    Achten Sie auf die Unversehrtheit von Siegeln, Klammern, Fäden, Aufklebern oder sonstigen Arten der Befestigung auf Ihren Dokumenten. Lösen Sie keinesfalls eine bestehende Verbindung auf.

  • Adresse

    Reichen Sie das vollständige Ansuchen um Zulassung zum Doktoratsstudium persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Klagenfurt ein oder schicken Sie es per Post an:

    Universität Klagenfurt
    Studien- und Prüfungsabteilung
    Universitätsstraße 65-67
    9020 Klagenfurt am Wörthersee
    AUSTRIA

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer eines vollständig eingereichten Ansuchens um Zulassung zum Doktoratsstudium beträgt etwa 2 Monate.

  • Zusätzliche Dokumente

    Je nach Herkunftsland beziehungsweise Ausstellungsstaat Ihrer Dokumente können gegebenenfalls zusätzliche Dokumente nachgefordert werden.

  • Nachbearbeitung

    Wenn eine Zulassung grundsätzlich möglich ist, aber eine Nachbearbeitung erforderlich ist, werden Sie per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt.

  • Genehmigung

    Wenn Ihr Ansuchen genehmigt wird, erhalten Sie per E-Mail einen amtssignierten Zulassungsbescheid.

  • Ablehnung

    Wenn Ihr Ansuchen nicht genehmigt wird, werden Sie per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt.

Schritt 4: Online-Registrierung

Führen Sie auf der Webseite der Universität Klagenfurt die Online-Registrierung durch (sofern zutreffend). Achten Sie darauf, alle Felder zu befüllen, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind.

Nach erfolgter Online-Registrierung und Erhalt des Zulassungsbescheids, kommen Sie zur persönlichen Einschreibung in die Studien und Prüfungsabteilung der Universität Klagenfurt.

Schritt 5: Einschreibung

Nach Erhalt des Zulassungsbescheids können Sie sich während der Zulassungsfristen in der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Klagenfurt einschreiben.

Sofern Sie bereits an der Universität Klagenfurt studiert haben, wird das Studium für Sie geöffnet und somit ist eine persönliche Einschreibung Ihrerseits nicht erforderlich.

Buchen Sie einen Termin für Ihre persönliche Einschreibung (Zulassung). Nähere Informationen zur Terminbuchung finden Sie auf der Seite der Studien- und Prüfungsabteilung.

Zur persönlichen Einschreibung in der Studien- und Prüfungsabteilung bringen Sie folgende Dokumente im Original mit:

  • Zulassungsbescheid
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Bitte beachten Sie:
  • Ergänzungsprüfung Deutsch

    Sind die Deutschkenntnisse auf Niveau B2 (GERS) nicht nachgewiesen (siehe Sprachkenntnisse), wird die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben, die vor der Zulassung zum ordentlichen Studium abzulegen ist. Die Ergänzungsprüfung Deutsch ist im Rahmen des Vorstudienlehrganges zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen (VAAU) abzulegen.

  • Akkreditierungsbestätigung

    Sofern die Akkreditierung der Bildungseinrichtung, an der Sie einen Ihrer Studienabschlüsse oder mehrere erlangt haben, nicht anderweitig bestätigt werden kann, werden Sie dazu aufgefordert, eine Akkreditierungsbestätigung (unter Beachtung der jeweils geltenden Übersetzungsvorschriften) nachzureichen.

  • APS

    Wenn Ihre Dokumente in der Volksrepublik China ausgestellt wurden, müssen Sie zusätzlich zu den erforderlichen Dokumenten eine Bestätigung der Akademischen Prüfstelle Peking (APS) vorlegen. Alternativ kann auch eine CHESICC Bestätigung vorgelegt werden.

Sprachkenntnisse

  • Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau B2 (GERS) zum Zeitpunkt der Zulassung zum Doktoratsstudium bei deutschsprachiger Betreuung und/oder Dissertation.
  • Bei voraussichtlicher Abfassung und/oder Betreuung in deutscher Sprache müssen Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest Deutschkenntnisse auf Niveau A2 (GERS) nachweisen (siehe Ergänzungsprüfung Deutsch).
  • Die auf der vorläufigen Betreuungszusage vermerkte Bestätigung der Betreuungsperson darüber, dass das gesamte Doktoratsstudium sowie die Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch absolviert wird, ersetzt den Nachweis der Deutschkenntnisse.
  • Nachweis der Sprachkenntnisse: Eine Auflistung der akzeptierten Nachweise für die erforderlichen Sprachkenntnisse (B2) finden Sie in der Verordnung des Rektorats über die Nachweise der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zu Studien.

Wichtige Hinweise

  • Voraussetzungen für die Zulassung

    Voraussetzung für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium an der Universität Klagenfurt ist unter anderem der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplom- oder Masterstudiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung.

    Die rechtlichen Bestimmungen der Voraussetzungen zur Zulassung zum Doktoratsstudium finden Sie im Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I 120/2002 in der geltenden Fassung (§§ 63, 64 Abs. 4) und in § 19 Abs. 2a Satzung Teil B der Universität Klagenfurt.

  • Offizielle Dokumente

    Nur Dokumente, die mit Originalunterschrift und Nassstempel/Prägesiegel (also händisch unterschrieben und gestempelt) oder mit österreichischer Amtssignatur versehen sind, werden als offizielle Dokumente betrachtet. Digital erstellte Dokumente ohne Originalunterschrift und Nassstempel/Prägesiegel beziehungsweise ohne österreichische Amtssignatur können nicht berücksichtigt werden.

  • Amtssignierte Dokumente

    Sofern Sie über Dokumente mit österreichischer Amtssignatur verfügen, senden Sie die entsprechenden Dateien per E-Mail an die*den zuständige*n Sachbearbeiter*in (siehe Kontakt), nachdem Sie Ihr Ansuchen um Zulassung eingereicht haben.

  • Weitergabe von Daten

    Die Universität behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall die Echtheit vorgelegter Dokumente zu überprüfen.

  • Terminbuchung

    Wenn Sie in die Studien- und Prüfungsabteilung kommen möchten, müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Nähere Informationen zur Terminbuchung finden Sie auf der Seite der Studien- und Prüfungsabteilung.

Kontakt

Dott.ssa Margherita Boscariol, MA
  • Zulassung Doktorat
    Familienname A bis J
  • +43 463 2700 9190
  • Margherita [dot] Boscariol [at] aau [dot] at
Juliane Achleitner, BA MA
  • Zulassung Doktorat
    Familienname K bis Z
  • +43 463 2700 9126
  • Juliane [dot] Achleitner [at] aau [dot] at

  • Doktoratsstudium an der Universität Klagenfurt
    • Für Doktoratsinteressierte
      • Doktoratsstudien & Dissertationsgebiete
      • Doktoratsprogramme
        • Bildung und Transformation
        • Entrepreneurship, Innovation and Economic Development
        • Health and Sustainability Communication and Management (HSCM)
        • Modeling-Analysis-Optimization of discrete, continuous, and stochastic systems
        • Modeling, Simulation and Optimization in Business and Economics
        • Steuerwissenschaften und Rechnungslegung
      • Internationale Kooperationen
        • Italian Studies
      • Zulassung zum Doktoratsstudium
      • Internationale Doktoratsstudierende
    • Phasen des Doktoratsstudiums
      • Einstiegsphase
        • Dissertationsvorhaben & Betreuungszusage
        • Exposé
        • Öffentliche Präsentation
        • Dissertationsvereinbarung
          • Lehrveranstaltungen
      • Forschungsphase
        • Dissertation
        • Studienleistungen erbringen
        • Fortschrittsberichte
        • Forschungsförderungen
        • Forschen im Ausland
        • Konferenzen und Publikationen
        • Schlüsselkompetenzen
        • Visiting PhD-Candidates
      • Abschlussphase
        • Studienleistungen einreichen
        • GutachterInnen bestellen
        • Dissertation uploaden und einreichen
        • Beurteilung & Gutachten
        • Defensio
        • Veröffentlichung der Dissertation
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Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria

+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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