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Sobald alle Voraussetzungen zur Ablegung der Defensio erfüllt sind, also
werden Sie per E-Mail an Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse benachrichtigt, dass Sie sich zur studienabschließenden Prüfung anmelden und die Gutachten in Ihrem Campus-Portal herunterladen können. Gehen Sie dazu bitte in Ihrem Account im Studierenden-Portal in den Bereich „Meine Anträge / Neuen Antrag stellen“, und wählen Sie dort unter „Anträge zum Studienabschluss“ den Link „Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung“.
Wenn dieser Antrag für Sie noch nicht verfügbar ist, ist eine der oben genannten Voraussetzungen dafür noch nicht erfüllt.
Der Antrag zur studienabschließenden Prüfung muss mind. 5 Wochen vor dem beabsichtigen Termin gestellt werden. Bitte nehmen Sie mit allen Beteiligten Kontakt auf, vereinbaren Sie Datum und Uhrzeit und geben Sie im Zuge der Online-Antragstellung „Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung“ die vereinbarte Zusammensetzung Ihres Prüfungssenates bekannt
Die Prüfungskommission setzt sich aus insgesamt drei Personen zusammen, wobei Betreuer:innen bzw. Begleiter:innen Mitglieder ohne Stimmrecht sind. Sie als Doktorand:in haben das Recht, nicht nur Ihre zwei Prüfer:innen zu bestimmen, sondern auch eine:n Universitätsangehörige:n mit fachlich einschlägiger Lehrbefugnis als Vorsitzende:n vorzuschlagen.
Wenn Sie vom Recht, eine:n Vorsitzende:n vorzuschlagen, keinen Gebrauch machen, bestimmt die:der Studienprogrammleiter:in eine:n Vorsitzende:n. Die Studienrektorin bzw. der Vizestudienrektor setzt den Prüfungssenat auf Vorschlag der Studienprogrammleiter:innen zusammen.
Bestimmungen gemäß Curriculum 18W
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei stimmberechtigten Personen mit thematisch einschlägiger Lehrbefugnis (venia docendi), wobei mindestens ein:e Gutachter:in zum Mitglied bestellt werden muss. Die Betreuer:innen und Begleiter:innen können Mitglieder:innen der Prüfungskommission sein, jedoch ohne Stimmrecht. Die Studierenden können Anträge hinsichtlich der Person der Prüfer:innen stellen.
Bestimmungen gemäß Satzung der Universität Klagenfurt Teil B §13 Abs. 2
Doktoratsstudien werden mit einer öffentlichen Defensio abgeschlossen. Eine Defensio ist eine Abschlussprüfung vor einer Prüfungskommission; nähere Bestimmungen sind im Curriculum festzulegen. Die Regelungen aus § 12 Abs. 5 und 7 sind sinngemäß anzuwenden. Als Prüferinnen bzw. Prüfer sind Personen gem. § 12 Abs. 2 und 3 zu bestellen, wobei mindestens eine Gutachterin/ein Gutachter zum Mitglied der Prüfungskommission zu bestellen ist. Die Studierenden können Anträge hinsichtlich der Person der Prüferinnen oder der Prüfer stellen. Die Betreuerinnen bzw. Betreuer und Begleiterinnen bzw. Begleiter können zusätzliche Mitglieder der Prüfungskommission sein, jedoch ohne Stimmrecht.
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Amanda Veladzic, BA
Studien- und Prüfungsabteilung
+43 463 2700 9134
Amanda [dot] Veladzic [at] aau [dot] at
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