STUDIUM
STEOP: Studieneingangs- und Orientierungsphase
Alle Studierenden eines Bachelorstudiums mit Ausnahme des Bachelorstudiums Psychologie beginnen ihr Studium mit einer Studieneingangs- und Orientierungsphase.
FAQs
STEOP: Was ist das?
Sie müssen im Rahmen Ihres Studiums zuerst die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) erfolgreich ablegen, damit Sie berechtigt sind weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Studiums ablegen zu können.
Vor Ablegung der STEOP können Prüfungen im Ausmaß von 22 ECTS (bzw. 56 ECTS für das Bachelorstudium Lehramt, nur Version 15W) vorgezogen werden.
Die STEOP besteht aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen, die im entsprechenden Curriculum festgelegt sind. Informationen zu Ihrer STEOP finden Sie auf der Detailseite Ihres Studiums unter Studienaufbau.
„Die in § 66 Abs 2 UG sowie § 14 Abs 7 Satzung Teil B iVm § 66 Abs 3 UG vorgesehenen Einschränkungen betreffend die Absolvierung weiterführender Lehrveranstaltungen vor vollständiger Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind nicht anzuwenden, wenn diese weiterführenden Lehrveranstaltungen bis zum 31. Juli 2021 absolviert werden.“
Wie kann ich den STEOP-Status einsehen?
Der Status „STEOP abzulegen“ wird auf Ihrer Visitenkarte angezeigt. Nach vollständiger Ablegung der STEOP ändert sich die Statusanzeige auf „STEOP abgelegt“.
Welche Rechte habe ich, solange ich die STEOP noch nicht vollständig abgelegt habe?
Für alle Studien mit Studieneingangs- und Orientierungsphase iSd § 66 UG gilt, dass vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 22 ECTS-Anrechnungspunkten (56 ECTS für das Bachelorstudium Lehramt, nur Version 15W) absolviert werden dürfen. (Vgl. Satzung, Teil B § 14 (7)).
Damit es zu keinen Verzögerungen für das weitere Studium kommt wird eindringlich empfohlen, dass Sie zuerst die Lehrveranstaltungen der STEOP ablegen.
„Die in § 66 Abs 2 UG sowie § 14 Abs 7 Satzung Teil B iVm § 66 Abs 3 UG vorgesehenen Einschränkungen betreffend die Absolvierung weiterführender Lehrveranstaltungen vor vollständiger Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind nicht anzuwenden, wenn diese weiterführenden Lehrveranstaltungen bis zum 31. Juli 2021 absolviert werden.“
Wie oft kann ich zu einer Prüfung einer STEOP-Lehrveranstaltung antreten?
Prüfungen aus der STEOP sind dreimal wiederholbar. Wenn die letzte mögliche Wiederholung (= 4. Antritt) einer STEOP-Prüfung nicht bestanden wird, erlischt die Zulassung zu dem entsprechenden Studium (Sperre vom Studium). Diese Sperre wirkt allerdings nur universitätsintern. Die Aufnahme desselben Studiums an einer anderen österreichischen Universität ist in diesem Fall nicht ausgeschlossen.
Die neuerliche Zulassung zu diesem Studium an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt kann frühestens für das drittfolgende Semester nach dem Erlöschen der Zulassung beantragt werden. Die neuerliche Zulassung kann insgesamt zweimal beantragt werden (vgl. UG § 66 (4)).
Was muss ich tun, wenn ich die STEOP erfolgreich abgelegt habe?
Wenn Sie alle vorgesehenen STEOP-Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, wird der STEOP-Status automatisch auf „STEOP abgelegt“ gesetzt. Diesen Status können Sie auf Ihrer Visitenkarte einsehen.
Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich dann zu allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen des entsprechenden Studiums anmelden, sofern Sie die konkreten Anmeldekriterien laut Curriculum erfüllen.
Wenn Ihnen Prüfungen aus einem anderen Studium für die STEOP in dem belegten Studium anerkannt worden sind und der STEOP-Status nicht automatisch aktualisiert wurde, kontaktieren Sie bitte die Studienabteilung (studienabteilung [at] aau [dot] at).
STEOP: Gibt es Ausnahmen?
Von dieser Regelung ausgenommen ist das Bachelorstudium Psychologie.
Ausgenommen von der STEOP-Verpflichtung sind weiters Studierende, die das betroffene Studium als incoming Studierende im Rahmen eines Mobilitätsprogrammes belegen.
Außerdem sind Studierende ausgenommen, die aus einem Diplomstudium, im Rahmen dessen die 1. Diplomprüfung bereits abgelegt wurde, in das fachgleiche Bachelorstudium wechseln. (zB. Wenn Sie im Studienzweig „Angewandte Betriebswirtschaft“ (L 158) bereits den 1. Studienabschnitt absolviert haben und jetzt in das Bachelorstudium „Angewandte Betriebswirtschaft“ (L 033 518) wechseln, gilt die STEOP für das Bachelorstudium „Angewandte Betriebswirtschaft“ als erfüllt.).
Falls in einem dieser Fälle der STEOP-Status nicht automatisch auf „STEOP abgelegt“ geändert wird, kontaktieren Sie bitte die Studienabteilung (studienabteilung [at] aau [dot] at).
STEOP: Wo kann ich die rechtlichen Grundlagen nachlesen?
Die Bestimmungen zur STEOP sind in § 66 Universitätsgesetz (UG) geregelt.
Zuständigkeit
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Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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