STUDIUM
Aufnahmeverfahren Master Psychologie
Das Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychologie findet nur einmal im Jahr statt, nämlich im Vorfeld des Wintersemesters und muss nur von externen Bewerber:innen absolviert werden. Als externe Bewerber:innen gelten jene Studienbewerber:innen, die das Bachelorstudium der Psychologie nicht an der Universität Klagenfurt abgeschlossen haben.
Für das Studienjahr 2026/27 werden für das Masterstudium der Psychologie an der Universität Klagenfurt insgesamt 20 Studienplätze für externe Bewerber:innen über ein Aufnahmeverfahren vergeben.
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus (§ 64 Abs. 3 UG). Die Prüfung der Zulassung erfolgt erst nach der Einreichung der Bewerbung. Der Master‑Zugangsguide kann dabei lediglich als Orientierungshilfe dienen, um einen Überblick zu geben, welche Abschlüsse grundsätzlich in Frage kommen.
Kontakt & Information
Studienprogrammleitung Psychologie
E-Mail: aufnahmeverfahren [dot] psychologie [at] aau [dot] at
Web: www.aau.at/psy
Die Zulassung zum Masterstudium Psychologie an der Universität Klagenfurt erfordert folgende Schritte:
| Was | Wer | Wann | Wo/Wie |
|---|---|---|---|
| Anmeldung | Alle externen Bewerber:innen für das Masterstudium Psychologie | 1. März bis 16. Juni 2026 (23:59:59 Uhr) | Online-Registrierung |
| Abschlusszeugnis hochladen (im Zuge der Online-Registrierung) | Alle externen Bewerber:innen für das Masterstudium Psychologie | Im Rahmen der Anmeldung vom 1. März bis 16. Juni 2026 | Bachelor-Zeugnis Psychologie bzw. Abschlusszeugnis eines gleichwertigen in Frage kommenden Studiums |
| Entrichtung des Kostenbeitrags | Alle Bewerber:innen für das Masterstudium Psychologie | 1. März bis 16. Juni 2026 (23:59:59 Uhr) | Entrichtung des Kostenbeitrages mittels des zur Verfügung gestellten ePayment-Angebotes |
| Ansuchen um Zulassung | Alle externen Bewerber:innen, die nicht das Bachelorstudium der Psychologie an der Universität Klagenfurt abgeschlossen haben | Nach Abschluss des Bachelorstudiums. Der Antrag muss bis spätestens 16. Juni 2026 vorliegen. | Schriftlich/postalisch oder persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung |
| Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen (Bachelor Abschlusszeugnis) | Universität Klagenfurt | 30. Juni 2026 | E-Mail an die Teilnehmer:innen am Aufnahmeverfahren |
| Aufnahmeprüfung | Alle, die sich korrekt und fristgerecht angemeldet haben und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. | 15. Juli 2026 | Persönlich an der Universität Klagenfurt (Uhrzeit und Rauminformationen erhalten die Bewerber:innen via E-Mail) |
| Reihung | Universität Klagenfurt | bis 4. August 2026 | E-Mail ergeht an alle Teilnehmer:innen des Aufnahmeverfahrens |
| Einschreibung | Alle Bewerber:innen, die im Ranking unter den ersten 20 sind (nach Maßgabe der Reihung) | – für das Wintersemester 2026/27 bis spätestens 31. Oktober 2026
– für das Sommersemester 2027 von 8. Januar bis 31. März 2027 |
Persönlich, in der Studien- und Prüfungsabteilung |
| Einzahlung (ÖH-Beitrag) | Alle Eingeschriebenen | – für das Wintersemester 2026/27 bis spätestens 31. Oktober 2026
– für das Sommersemester 2027 bis spätestens 31. März 2027 |
Bank/Online-Banking (Bankdaten und Zahlungsinformationen werden per E-Mail nach erfolgter Einschreibung übermittelt und sind im Studierendenportal einsehbar) |
Alle Schritte des Aufnahmeverfahrens im Detail
SCHRITT 1: Anmeldung
Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren erfolgt für alle Bewerber:innen ausschließlich über die Online-Registrierung, die im Zeitraum vom 1. März bis 16. Juni 2026 auf der Website der Universität Klagenfurt freigeschaltet wird. Bitte geben Sie bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse an, über die Sie bis Herbst 2026 erreichbar sind, da die Kommunikation während des Aufnahmeprozesses nahezu ausschließlich über diese E-Mail-Adresse erfolgt. Bei der Anmeldung sollten Sie bereits eine Kopie des Abschlusszeugnisses des vorangegangenen Studiums hochladen (wenn bereits alle vorgeschriebenen Studienleistungen für den Abschluss erbracht wurden, aber das Zeugnis aus administrativen Gründen noch nicht vorliegt, kann der Studienerfolgsnachweis der postsekundären Bildungseinrichtung anstelle des Zeugnisses hochgeladen werden).
Andere Formen der Anmeldung zum Aufnahmeverfahren können nicht berücksichtigt werden.
Nach der Überprüfung der Anmelde- bzw. Zulassungsvoraussetzungen bis 30. Juni 2026 erhalten Sie im positiven Fall eine Bestätigung zur Zulassung zum Aufnahmeverfahren via E-Mail. Alle externen Bewerber:innen, die das Bachelorstudium Psychologie nicht an der Universität Klagenfurt abgeschlossen haben, müssen bis spätestens 16. Juni 2026 einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudium in der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Klagenfurt einreichen (siehe Schritt 2). Der Nachweis der abgelegten Einzelprüfungen sowie eine Kopie des Reisepasses bzw. Personalausweises sind ebenfalls erforderlich. Dem Antrag ist das Original des Bachelor-Abschlusszeugnisses (bzw. eine beglaubigte Kopie) beizulegen. Details für die Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten.
Je früher die Online-Anmeldung inkl. Upload und das Ansuchen um Zulassung gestellt wird, desto eher erhalten die Bewerber:innen Rückmeldung der Universität, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium Psychologie erfüllen bzw. Sie zum Aufnahmeverfahren zugelassen werden. Verspätet eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Anmeldung ist nur dann zulässig, wenn das Zeugnis bzw. der 100%ige Studienerfolgsnachweis der postsekundären Bildungseinrichtung hochgeladen und ein Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt wurde sowie alle erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind!
Das Aufnahmeverfahren erfolgt einmal im Studienjahr. Auf Grundlage der Reihung werden die Studienplätze vergeben. Der Studienbeginn ist zum Wintersemester 2026/27 bzw. spätestens zum Sommersemester 2027 möglich. Die offizielle Verordnung des Rektorates, die auch den Geltungsbereich, Ausnahmen etc. beschreibt, finden Sie auf der Homepage der Universität Klagenfurt.
SCHRITT 2 – Entrichten des Kostenbeitrags
Um an der Aufnahmeprüfung teilnehmen zu können, ist ein Kostenbeitrag von 50,00 € bis spätestens 16. Juni 2026 zu begleichen. Entrichten Sie den Kostenbeitrag mittels des zur Verfügung gestellten ePayment-Angebotes.
Der vollständige Betrag muss innerhalb der Registrierungsfrist auf dem Konto der Universität einlangen und dem/der Bewerber:in zuzuordnen sein. Andernfalls kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Achten Sie daher auf eine korrekte Entrichtung des Beitrages.
Der Kostenbeitrag wird ausnahmslos nicht rückerstattet.
Verordnung des Rektorats zum Kostenbeitrag
SCHRITT 3: Ansuchen um Zulassung zum Masterstudium
Alle externen Bewerber:innen, die nicht das Bachelorstudium Psychologie an der Universität Klagenfurt abgeschlossen haben, müssen bis spätestens 16. Juni 2026 den Antrag auf Zulassung zum Masterstudium sowie alle erforderlichen Dokumente in der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Klagenfurt eingereicht haben. Eine Einreichung per Post ist möglich, aber Dokumente, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Unterlagen nicht zurückgesendet werden. Nähere Details zu Beglaubigung und Übersetzung.
Vorzulegen sind:
- Das Abschlusszeugnis inkl. der erforderlichen Beglaubigungen (siehe Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose) des vorangegangenen, für das Masterstudium Psychologie berechtigende Studium als notariell beglaubigte Kopie sowie der Nachweis über den akademischen Grad. Studienbewerber:innen, die über einen anderen Abschluss verfügen als den Bachelor der Psychologie, müssen zusätzlich eine detaillierte Auflistung aller erbrachten Studienleistungen (study record) sowie (wenn möglich) einen Link zum Studienplan/Studienordnung vorlegen.
- Kenntnis der deutschen Sprache (Niveau B2, laut Verordnung)
Fremdsprachigen Urkunden sind beglaubigte Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache gerichtlich beeideter Dolmetscher:innen beizufügen.
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudiengangs oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Eine Liste in Frage kommender Abschlüsse finden Sie im Master-Zugangsguide.
Formular: Antrag auf Zulassung zum Masterstudium
SCHRITT 4: Aufnahmeprüfung
Die Voraussetzungen für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren ist das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 63 Abs. 1 und § 64 Abs. 3 UG). Nur wenn diese erfüllt sind, dürfen die Bewerber:innen zum Aufnahmeverfahren antreten.
Die Anmeldung ist die Grundlage für eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung am 15. Juli 2026. Die Prüfungs-Hörsäle sowie die Uhrzeit werden den Bewerber:innen via Mail mitgeteilt. Ersatztermine bzw. die Wiederholung der Aufnahmeprüfung an einem anderen Tag sind nicht möglich. Zur Aufnahmeprüfung sind ein gültiger Reisepass oder amtlicher Personalausweis mitzubringen. Elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig!
Die folgenden sieben Artikel bilden die Grundlage für das Aufnahmeverfahren:
Text1 Text2 Text3 Text4 Text5 Text6 Text7
Arbeiten Sie diese Texte durch, bei der Aufnahmeprüfung werden Fragen zu den Inhalten zu beantworten sein.
Technischer Hinweis: Die Dateien sind verschlüsselt, das Passwort wird Ihnen im Zuge Ihrer Anmeldung übermittelt.
SCHRITT 5: Reihung
Auf Grundlage der im Rahmen der Aufnahmeprüfung erreichten Punkteanzahl wird eine Reihung erstellt.
Für die Reihung werden nur folgende Personen berücksichtigt.
Personen, welche
- im Rahmen der Online-Anmeldung in der Zeit vom 1. März bis 16. Juni 2026 das Abschlusszeugnis bzw. einen 100%-Studienerfolgsnachweis der postsekundären Bildungseinrichtung hochgeladen haben UND
- bis spätestens zum 16. Juni 2026 ein Ansuchen um Zulassung zum Studium persönlich oder schriftlich in der Studien- und Prüfungsabteilung (inkl. der Vorlage des Original-Bachelor-Zeugnisses bzw. einer notariell beglaubigten Kopie) gestellt haben UND
- die Zulassungsvoraussetzungen nach § 64 Abs. 3 UG erfüllen und am Aufnahmeverfahren teilgenommen haben.
Den Teilnehmer:innen wird das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens bis spätestens 4. August 2026 per Mail bekanntgegeben.
Die Studienplatzzusage bezieht sich ausschließlich auf das Studienjahr 2026/27, das heißt sowohl das Winter- als auch Sommersemester. Studienbewerber:innen, die aufgrund der Reihung keinen Studienplatz bekommen, haben frühestens im Juli 2027 die Möglichkeit an dem Auswahlverfahren für das Studienjahr 2027/28 teilzunehmen.
SCHRITT 6: Persönliche Einschreibung
Die Einschreibung erfolgt für alle Bewerber:innen, die nach Maßgabe der Reihung unter den ersten 20 Bewerber:innen sind, persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung:
- Für das Wintersemester 2026/27 bis 31.10.2026
- Für das Sommersemester 2027 im Zeitraum von 08.01.2027 bis 31.03.2027
Vorzulegen sind:
- Für Studienwerber:innen, die bisher noch kein Studium an der Universität Klagenfurt belegt haben: Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis im Original (alternativ auch Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis; das Geschlecht muss auf jeden Fall darauf ausgewiesen sein) und den zugestellten Zulassungsbescheid.
- Für Studienwerber:innen, die bereits an der Universität Klagenfurt zu einem Studium eingeschrieben waren: Ausgefülltes Studierendendatenblatt und für den Fall, dass die Zulassung zum Masterstudium Psychologie nicht aufgrund des abgeschlossenen Bachelorstudiums Psychologie an der Universität Klagenfurt erfolgt, den zugestellten Zulassungsbescheid.
SCHRITT 7: Einzahlung des ÖH- bzw. Studienbeitrags
Der vorgeschriebene ÖH- bzw. Studienbeitrag ist nach positiver Einschreibung ordnungsgemäß und fristgerecht zu bezahlen (bis 31.10.2026 für das Wintersemester 2026/27 bzw. bis 31.03.2027 für das Sommersemester 2027).
Die Studienzulassung wird erst mit der rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung des vorgeschriebenen Betrages rechtswirksam! Erst danach kann eine Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung durchgeführt werden.
Die Voraussetzungen für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren ist das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 63 Abs. 1 und § 64 Abs. 3 UG).
Nur wenn diese erfüllt sind, dürfen die Bewerber:innen zum Aufnahmeverfahren antreten!
Wer muss das Aufnahmeverfahren machen?
Das Aufnahmeverfahren muss nur von externen Bewerber:innen absolviert werden. Als externe Bewerber:innen gelten jene Studienbewerber:innen, die das Bachelorstudium der Psychologie nicht an der Universität Klagenfurt abgeschlossen haben.
Weitere Ausnahmefälle finden Sie in der Verordnung des Rektorats zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychologie.
Information / Fragen / Kontakt
Informationen zum Masterstudium Psychologie finden Sie auf der Homepage des Instituts: www.aau.at/psy/
oder vor Ort: Institut für Psychologie, Universitätsstr. 65- 67, 9020 Klagenfurt
bzw. bei der Studienprogrammleitung: spl-psychologie [at] aau [dot] at
Weitere Informationen bietet auch die ÖH (http://www.oeh-klagenfurt.at) sowie die Studienvertretung der Psychologie (http://www.oeh-klagenfurt.at/psychologie).
Studienprogrammleitung Psychologie
Institut für Psychologie Universitätsstraße 65-67
E-Mail: spl-psychologie [at] aau [dot] at
Website: www.aau.at/psychologie/studienprogrammleitung/
Für Informationen zur Einschreibung, zu den Zulassungsvoraussetzungen oder Ähnlichem steht Ihnen die Studien- und Prüfungsabteilung zur Verfügung.
Universität Klagenfurt
Studien- und Prüfungsabteilung
Raum Z.1.39a, Zentralgebäude, Ebene 1
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt
Öffnungszeiten der Studien- und Prüfungsabteilung
entnehmen Sie bitte der Website.
E-Mail: studienabteilung [at] aau [dot] at
Website: www.aau.at/studabt
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Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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+43 463 2700
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