Aufnahmeverfahren Master Psychologie
Das Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychologie findet nur einmal im Jahr statt, nämlich im Vorfeld des Wintersemesters und muss nur von externen BewerberInnen absolviert werden. Als externe BewerberInnen gelten jene StudienbewerberInnen, die das Bachelorstudium der Psychologie nicht an der Universität Klagenfurt abgeschlossen haben.
Für das Studienjahr 2019/20 werden für das Masterstudium der Psychologie an der Universität Klagenfurt insgesamt 20 Studienplätze für externe BewerberInnen über ein Aufnahmeverfahren vergeben.
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus (§ 64 Abs. 3 UG).
Kontakt & Information
Die Zulassung zum Masterstudium Psychologie an derUniversität Klagenfurt erfordert folgende Schritte:
Was | Wer | Wann | Wo/Wie |
---|---|---|---|
Anmeldung | Alle externen BewerberInnen für das Masterstudium Psychologie | 1. März bis 15. Juli 2019 (12:00 Uhr) | Online-Registrierung |
Abschlusszeugnis hochladen (im Zuge der Online-Registrierung) | Alle externen BewerberInnen für das Masterstudium Psychologie | Im Rahmen der Anmeldung vom 1. März bis 15. Juli 2019 | Bachelor-Zeugnis Psychologie bzw. Abschlusszeugnis eines gleichwertigen in Frage kommenden Studiums |
Ansuchen um Zulassung | Alle externen BewerberInnen, die nicht das Bachelorstudium der Psychologie an der Universität Klagenfurt abgeschlossen haben | nach Abschluss des Bachelorstudiums. Der Antrag muss bis spätestens 15. Juli 2019 vorliegen. | Schriftlich oder persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung |
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen (Bachelor Abschlusszeugnis) | Universität Klagenfurt | 16. Juli 2019 | E-Mail an die TeilnehmerInnen am Aufnahmeverfahren |
Aufnahmeprüfung | Alle, die sich korrekt und fristgerecht angemeldet haben und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. | 28. August 2019 | Persönlich an der Universität Klagenfurt (Uhrzeit und Rauminformationen erhalten die BewerberInnen via E-Mail) |
Reihung | Universität Klagenfurt | bis 22. September 2019 | E-Mail ergeht an alle TeilnehmerInnen des Aufnahmeverfahrens |
Einschreibung | Alle BewerberInnen, die im Ranking unter den ersten 20 sind (nach Maßgabe der Reihung) | – für das Wintersemester 2019/20 bis spätestens 30. November 2019 – für das Sommersemester 2020 bis spätestens 30. April 2020 | Persönlich, in der Studien- und Prüfungsabteilung |
Einzahlung des ÖH-/Studienbeitrags | Alle Eingeschriebenen | – für das Wintersemester 2019/20 bis spätestens 30. November 2019 – für das Sommersemester 2020 bis spätestens 30. April 2020 | Bank/Online-Banking |
Alle Schritte des Aufnahmeverfahrens im Detail
SCHRITT 1: Anmeldung
Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren erfolgt für alle BewerberInnen ausschließlich über die Online-Registrierung, die im Zeitraum vom 1. März bis 15. Juli 2019 auf der Website der Universität Klagenfurt freigeschaltet wird. Bei der Anmeldung sollten Sie bereits eine Kopie des Abschlusszeugnisses des vorangegangenen Studiums hochladen (wenn bereits alle vorgeschriebenen Studienleistungen für den Abschluss erbracht wurden, aber das Zeugnis aus administrativen Gründen noch nicht vorliegt, kann der Studienerfolgsnachweis der postsekundären Bildungseinrichtung anstelle des Zeugnisses hochgeladen werden).
Andere Formen der Anmeldung zum Aufnahmeverfahren können nicht berücksichtigt werden.
Nach der Überprüfung der Anmelde- bzw. Zulassungsvoraussetzungen am 16. Juli erhalten Sie im positiven Fall eine Bestätigung zur Zulassung zum Aufnahmeverfahren via E-Mail. Alle externen BewerberInnen, die das Bachelorstudium Psychologie nicht an der Universität Klagenfurt abgeschlossen haben, müssen bis spätestens 15. Juli einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudium in der Studienabteilung der Universität Klagenfurt abgeben (siehe Schritt 2). Dem Antrag ist das original Bachelor-Abschlusszeugnis (bzw. eine beglaubigte Kopie) beizulegen.
Je früher die Online-Anmeldung inkl. Upload und das Ansuchen um Zulassung gestellt wird, desto eher erhalten die BewerberInnen Rückmeldung der Universität, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium Psychologie erfüllen bzw. Sie zum Aufnahmeverfahren zugelassen werden. Verspätet eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Anmeldung ist nur dann zulässig, wenn das Zeugnis bzw. der 100%ige Studienerfolgsnachweis der postsekundären Bildungseinrichtung hochgeladen und ein Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt wurde sowie alle erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind!
Das Aufnahmeverfahren erfolgt einmal im Studienjahr. Nach einem positiv abgelegten Aufnahmeverfahren ist ein Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 bzw. spätestens zum Sommersemester 2020 möglich. Die offizielle Verordnung des Rektorates, die auch den Geltungsbereich, Ausnahmen etc. beschreibt, finden Sie auf der Homepage der Universität Klagenfurt.
SCHRITT 2: Ansuchen um Zulassung zum Masterstudium
Alle externen BewerberInnen, die nicht das Bachelorstudium Psychologie an der Universität Klagenfurt abgeschlossen haben, müssen bis spätestens 15. Juli einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudium in der Studienabteilung der Universität Klagenfurt abgeben.
Vorzulegen sind:
- Das Abschlusszeugnis inkl. der erforderlichen Beglaubigungen (siehe Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose) des vorangegangenen, für das Masterstudium Psychologie berechtigende Studium im Original oder notariell beglaubigter Kopie sowie der Nachweis über den akademischen Grad. StudienbewerberInnen, die über einen anderen Abschluss verfügen als den Bachelor der Psychologie, müssen zusätzlich eine detaillierte Auflistung aller erbrachten Studienleistungen (study record) sowie (wenn möglich) einen Link zum Studienplan/Studienordnung vorlegen.
- Besondere Universitätsreife: Studienplatznachweis im Ausstellungsstaat des Reifezeugnisses (nur für BewerberInnen eines Staates, der nicht der Europäischen Union EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR angehört)
- Kenntnis der deutschen Sprache (Niveau B2)
Fremdsprachigen Urkunden sind Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache gerichtlich beeideter DolmetscherInnen beizuschließen.
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudiengangs oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Das Formular für die Antragstellung finden Sie unter: https://www.aau.at/wp-content/uploads/2015/09/Ansuchen-um-Zulassung-zum-Masterstudium.pdf
SCHRITT 3: Aufnahmeprüfung
Die Voraussetzungen für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren ist das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 63 Abs. 1 und § 64 Abs. 3 UG). Nur wenn diese erfüllt sind, dürfen die BewerberInnen zum Aufnahmeverfahren antreten.
Die Anmeldung ist die Grundlage für eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung am 28. August 2019. Die Prüfungs-Hörsäle sowie die Uhrzeit werden den BewerberInnen via Mail mitgeteilt. Ersatztermine bzw. die Wiederholung der Aufnahmeprüfung an einem anderen Tag sind nicht möglich. Zur Aufnahmeprüfung sind ein gültiger Reisepass oder amtlicher Personalausweis, sowie Stifte und ein Wörterbuch (Englisch – Deutsch) mitzubringen. Elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig!
In der Prüfung werden das Verständnis englischsprachiger, psychologischer Fachliteratur, methodologisches Grundwissen sowie klinisch-psychologisches Fachwissen überprüft. Es handelt sich dabei um Fähigkeiten und Kenntnisse, die im Rahmen eines einschlägigen Bachelorstudiums der Psychologie in der Regel erworben wurden.
SCHRITT 4: Reihung
Auf Grundlage der im Rahmen der Aufnahmeprüfung erreichten Punkteanzahl wird eine Reihung erstellt.
Für die Reihung werden nur folgende Personen berücksichtigt.
Personen, welche
- im Rahmen der Online-Anmeldung in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli 2019 das Abschlusszeugnis bzw. einen 100%-Studienerfolgsnachweis der postsekundären Bildungseinrichtung hochgeladen haben UND
- bis spätestens zum 15. Juli 2019 ein Ansuchen um Zulassung zum Studium persönlich oder schriftlich in der Studien- und Prüfungsabteilung (inkl. der Vorlage des Original-Bachelor-Zeugnisses bzw. einer beglaubigten Kopie) gestellt haben UND
- die Zulassungsvoraussetzungen nach § 64 Abs. 3 UG erfüllen und am Aufnahmeverfahren teilgenommen haben.
Den TeilnehmerInnen wird das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens bis spätestens 22. September 2019 per Mail bekanntgegeben.
Die Studienplatzzusage bezieht sich ausschließlich auf das Studienjahr 2019/20, das heißt sowohl das Winter- als auch Sommersemester. StudienbewerberInnen, die aufgrund der Reihung keinen Studienplatz bekommen, haben frühestens im August 2020 die Möglichkeit an dem Auswahlverfahren für das Studienjahr 2020/21 teilzunehmen.
SCHRITT 5: Persönliche Einschreibung
Die Einschreibung erfolgt für alle BewerberInnen, die nach Maßgabe der Reihung unter den ersten 20 BewerberInnen sind, persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung für das Wintersemester bis spätestens 30. November (Nachfrist) und für das Sommersemester bis spätestens 30. April.
Vorzulegen sind:
- Für StudienwerberInnen, die bisher noch kein Studium an der Universität Klagenfurt belegt haben: Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis im Original und den zugestellten Zulassungsbescheid.
- Für StudienwerberInnen, die bereits an der Universität Klagenfurt zu einem Studium eingeschrieben waren: Ausgefülltes Studierendendatenblatt und für den Fall, dass die Zulassung zum Masterstudium Psychologie nicht aufgrund des abgeschlossenen Bachelorstudiums Psychologie an der Universität Klagenfurt erfolgt, den zugestellten Zulassungsbescheid.
SCHRITT 6: Einzahlung des ÖH- bzw. Studienbeitrags
Der vorgeschriebene ÖH- bzw. Studienbeitrag ist nach positiver Einschreibung ordnungsgemäß und fristgerecht bis zum Ende der Nachfrist zu bezahlen.
Die Studienzulassung wird erst mit der rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung des vorgeschriebenen Betrages rechtswirksam! Erst danach kann eine Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung durchgeführt werden.
Die Voraussetzungen für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren ist das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 63 Abs. 1 und § 64 Abs. 3 UG).
Nur wenn diese erfüllt sind, dürfen die BewerberInnen zum Aufnahmeverfahren antreten!
Wer muss das Aufnahmeverfahren machen?
Das Aufnahmeverfahren muss nur von externen BewerberInnen absolviert werden. Als externe BewerberInnen gelten jene StudienbewerberInnen, die das Bachelorstudium der Psychologie nicht an der Universität Klagenfurt abgeschlossen haben.
Weitere Ausnahmefälle finden Sie in der Verordnung des Rektorats zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychologie.
Information / Fragen / Kontakt
Informationen zum Masterstudium Psychologie finden Sie auf der Homepage des Instituts: http://wwwg.aau.at/psy/
oder vor Ort: Institut für Psychologie, Universitätsstr. 65- 67, 9020 Klagenfurt
bzw. bei der Studienprogrammleitung: spl-psychologie [at] aau [dot] at
Weitere Informationen bietet auch die ÖH (http://www.oeh-klagenfurt.at) sowie die Studienvertretung der Psychologie (http://www.oeh-klagenfurt.at/psychologie).
Studienprogrammleitung Psychologie
Institut für Psychologie Universitätsstraße 65-67
E-Mail: spl-psychologie [at] aau [dot] at
Website: http://wwwg.aau.at/psy/index.php?cat=stud&sub=stpl
Für Informationen zur Einschreibung, zu den Zulassungsvoraussetzungen oder Ähnlichem steht Ihnen die Studien- und Prüfungsabteilung zur Verfügung.
Universität Klagenfurt
Studien- und Prüfungsabteilung
Raum Z.1.39a, Zentralgebäude, Ebene 1
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt
Öffnungszeiten der Studien- und Prüfungsabteilung
Di, Mi: 9.00 – 12.00 Uhr
Do: 13.00 – 16.00 Uhr
E-Mail: studienabteilung [at] aau [dot] at
Website: http://www.aau.at/studabt
Quicklinks
Plattformen

Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
Campus Plan