STUDIUM
Zulassung zu Masterstudien
Zulassungsfristen
Die Zulassung zu Masterstudien kann sowohl innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist als auch innerhalb der Nachfrist erfolgen.
Ausgenommen davon sind Studien, für die es ein spezielles Aufnahmeverfahren gibt:
Artificial Intelligence and Cybersecurity, Game Studies and Engineering, International Management, Media and Convergence Management und Psychologie.
Wintersemester 2020/21
Allgemeine Zulassungsfrist
13.07.2020 – 30.09.2020
Nachfrist
01.10.2020 – 30.11.2020
Sommersemester 2021
Allgemeine Zulassungsfrist
11.01.2021 – 05.02.2021
Nachfrist
06.02.2021 – 30.04.2021
Voraussetzungen für die Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudium an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist u.a. der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung.
Die gesetzliche Regelung der Voraussetzungen zur Zulassung zum Masterstudium finden Sie im Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002 i.d.g.F. (§§ 63, 64 Abs. 3 und 65).
Achtung, bei bestimmten Studien an der Alpen-Adria-Universität müssen Sie ein Aufnahmeverfahren absolvieren, um zum Studium zugelassen zu werden!
Bachelorabschluss an der AAU und Beantragung zur Zulassung zu einem fachgleichen (= konsekutiven) Masterstudium
Benötigte Dokumente / Unterlagen
- Elektronischen Antrag „Antrag auf Anmeldung zu einem fachgleichen Masterstudium“ über das Campus-System stellen
Ob ein Masterstudium fachgleich (=konsekutiv) ist oder nicht, sehen Sie im Curriculum des Masterstudiums: https://www.aau.at/studium/studienorganisation/studienverlauf/curricula/
Bachelor-/Diplomabschluss an der AAU und Beantragung zur Zulassung zu einem weiterführenden Masterstudium
Benötigte Dokumente / Unterlagen
Bachelor-/Diplomabschluss an anderer österreichischer postsekundärer Bildungseinrichtung
Benötigte Dokumente / Unterlagen
- Ansuchen um Zulassung zum Masterstudium
- Studierendendatenblatt (falls bereits einmal an AAU eingeschrieben gewesen)
- Reisepass / Personalausweis (Kopie)
- Abschlussunterlagen
- Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse
Studienabschluss an ausländischer anerkannter postsekundärer Bildungseinrichtung
Benötigte Dokumente / Unterlagen
- Ansuchen um Zulassung zum Masterstudium
- Studierendendatenblatt (falls bereits einmal an AAU eingeschrieben gewesen)
- Reisepass / Personalausweis (Kopie)
- Abschlussunterlagen
- Von Nicht EU- oder EWR-BürgerInnen wird der Nachweis der besonderen Universitätsreife („eligibility letter“) gem. § 65 Abs. 2 UG benötigt. Eine Vorlage für den „eligibility letter“ finden Sie hier.
- Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse
Personen, die um Zulassung für ein deutschsprachiges Studium ansuchen und deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest Deutschkenntnisse im Ausmaß des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachweisen.
Nachweise für Deutschkenntnisse A2
– Abschlüsse (unbeschränkt gültig):
- Reifezeugnis aus einer Schule mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
- Abschluss eines mindestens zweijährigen Studiums in deutscher Sprache an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
– Folgende Sprachdiplome, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein dürfen, werden akzeptiert:
- ÖSD-Zertifikat A2
- Goethe-Zertifikat A2
- telc Deutsch A2
- Österreichischer Integrationsfonds A2
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD I
- Kurszeugnisse auf dem Niveau A2/b aus dem Deutsch-Intensivkurs oder dem Universitätslehrgang DaF/DaZ des Sprachenzentrums Deutsch in Österreich der Universität Klagenfurt.
Hinweise
- EU- und EWR-BürgerInnen können das Ansuchen um Zulassung jederzeit stellen. Die tatsächliche Einschreibung ist allerdings nur während der Zulassungsfristen möglich.
- Für Nicht-EU- oder EWR-BürgerInnen gilt die besondere Zulassungsfrist: Die Ansuchen um Zulassung zum Masterstudium müssen für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar vollständig einlangen.
- Die Bearbeitungsdauer der Ansuchen um Zulassung beträgt ca. 2 Monate.
- Alle Dokumente müssen im Original oder als notariell beglaubigte Kopien vorliegen. Der Nachweis der besonderen Universitätsreife muss jedoch immer im Original vorliegen.
- Ausländische Dokumente und deren Übersetzungen müssen mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen versehen sein. Englische oder deutsche Übersetzungen sind notwendig, sofern die Dokumente nicht in einer dieser beiden Sprachen ausgestellt wurden. Detaillierte Informationen zu den Beglaubigungsvorschriften.
- Für nicht englischsprachige Masterstudien sind Deutschkenntnisse auf Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen, für die Masterstudien Germanistik, Wirtschaftsrecht und Lehramt Deutschkenntnisse auf Niveaustufe C1. Die akzeptierten Nachweise für die erforderlichen Sprachkenntnisse finden Sie in der Verordnung des Rektorats über die Nachweise der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zu Studien.
Sind die Deutschkenntnisse (B2/C1) nicht nachgewiesen, wird die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben, die vor der Zulassung zum ordentlichen Studium abzulegen ist. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Vorstudienlehrganges zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen (VAAU) die Ergänzungsprüfung Deutsch abzulegen. Informationen zum VAAU finden Sie unter https://dia.aau.at/german-courses/university-preparation-course-vaau/general-information/ - Für englischsprachige Masterstudien sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 bzw. C1 gem. GERS notwendig.
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Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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