STUDIUM
Aufnahmeverfahren Master Media and Convergence Management
Das Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Media and Convergence Management findet nur einmal im Jahr statt, nämlich im Vorfeld des Wintersemesters. Nach einem positiv abgelegten Aufnahmeverfahren ist ein Studienbeginn im anschließenden Wintersemester beziehungsweise spätestens im darauffolgenden Sommersemester möglich.
35 Studienplätze werden an der Universität Klagenfurt pro Studienjahr im Zuge eines Aufnahmeverfahrens vergeben.
Die Schritte des Aufnahmeverfahrens:
Kontakt & Information
Media and Convergence Management
E-Mail: mcm [at] aau [dot] at
Studium: www.aau.at/master-mcm
Verordnung des Rektorats zum Aufnahmeverfahren (PDF)
Links
Die Schritte des Aufnahmeverfahrens in Tabellenansicht:
WAS | WER | WANN | WO/WIE |
Registrierung für das Aufnahmeverfahren | alle Bewerber*innen für das Masterstudium Media and Convergence Management | 11. Jänner bis 31. Juli 2021 (23:59 Uhr MESZ) | Online-Registrierung
Durchführung der Registrierung für das Aufnahmeverfahren im Bewerbungsportal Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 1 |
Upload der erforderlichen Dokumente | alle Bewerber*innen, die sich erfolgreich für das Aufnahmeverfahren registriert haben | 11. Jänner bis 31. Juli 2021 (23:59 Uhr MESZ) | Upload aller erforderlichen Dokumente im Bewerbungsportal der Universität Klagenfurt
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 2 |
Nachreichen der Abschlussdokumente | alle Bewerber*innen, die bis 31. Juli 2021 (23:59 Uhr MESZ) eine vollständige Bewerbung eingereicht haben, deren Dokumente (mit Ausnahme der Abschlussunterlagen) die Kriterien nach Einschätzung des Aufnahmekomitees und der Studien- und Prüfungsabteilung erfüllen | bis spätestens 30. November 2021 | Upload des Bachelorzeugnisses und der Abschrift der Studiendaten im Bewerbungsportal der Universität Klagenfurt
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 2 |
Studienplatzannahme | Bewerber*innen, die ein Einladungsschreiben per E-Mail erhalten haben | innerhalb von 7 Tagen ab Versand des Einladungsschreibens | Studienplatzannahme im Bewerbungsportal der Universität Klagenfurt
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 2 |
Einreise und Aufenthalt | Bewerber*innen, die nicht aus Österreich kommen | ehestmöglich | Einreise und Aufenthalt
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 3 |
Einschreibung | alle Bewerber*innen mit bestandenem Aufnahmeverfahren und bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen | bis spätestens 30. November 2021 | persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Klagenfurt
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 4 |
Bewerber*innen mit bestandenem Aufnahmeverfahren und bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, die aufgrund von Schwierigkeiten in Bezug auf Einreise und Aufenthalt nicht bis 30. November 2021 in Klagenfurt sein können | bis spätestens 30. April 2022 | ||
Einzahlung des ÖH-/Studienbeitrags | alle Eingeschriebenen | bis zum 30. November (für das Wintersemester) bzw. bis zum 30. April (für das Sommersemester) | Bank/Online-Banking
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 5 |
Alle Schritte des Aufnahmeverfahrens im Detail
SCHRITT 1: Registrierung
Die Registrierung zum Aufnahmeverfahren erfolgt für alle Bewerber*innen ausschließlich über die Online-Registrierung, die im Zeitraum vom 11. Jänner 2021 bis 31. Juli 2021 auf der Website der Universität Klagenfurt freigeschaltet wird. Andere Formen der Anmeldung zum Aufnahmeverfahren können nicht berücksichtigt werden.
Anleitung zur Online-Registrierung
Nachdem Sie sich registriert und für das Masterstudium Media and Convergence Management beworben haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
Das Aufnahmeverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen!
Registrierungsfrist
11. Jänner 2021 bis 31. Juli 2021
SCHRITT 2: Upload aller Dokumente
Starten Sie im Bewerbungsportal das Aufnahmeverfahren und laden Sie alle geforderten Dokumente bis spätestens 31. Juli 2021 hoch.
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden und werden nach dem Ende der Frist für den Upload der Dokumente invalidiert!
Pro hochzuladendem Dokument kann jeweils eine Datei hochgeladen werden. Falls Sie ein mehrseitiges Dokument hochladen möchten, dessen gescannte Seiten in einzelnen Dateien abgespeichert sind, fügen Sie diese bitte in eine Datei zusammen.
11. Jänner 2021 bis 31. Juli 2021
Erforderliche Dokumente
- Reisepass oder Personalausweis
- Bachelorzeugnis
- Abschrift der Studiendaten
- Nachweis der Englischkenntnisse
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
Gegebenenfalls erforderliche Dokumente
- Dokumente über Namensänderung/-varianten
- Akkreditierungsbestätigung
- Offizielle Übersetzungen
Hochzuladen sind:
- Ein Reisepass oder ein Personalausweis
- Ein Bachelorzeugnis
Ein Nachweis über den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden oder eines gleichwertigen Studiums (Grundstudium) 1
Der Nachweis über den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Grundstudiums (Bachelorstudium) muss zum Zeitpunkt der Bewerbung – innerhalb der Registrierungsfrist – noch nicht vorliegen, allerdings bis 30. November für eine Zulassung im Wintersemester bzw. darauffolgenden Sommersemester (siehe Schritt 4: Persönliche Einschreibung). Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung – innerhalb der Registrierungsfrist – noch kein Studienabschluss vor, ist der Nachweis über bereits erbrachte Studienleistungen in Form einer offiziellen vorläufigen Abschrift der Studiendaten und des zugehörigen Curriculums/Studienplans in deutscher oder englischer Sprache hochzuladen. - Eine Abschrift der Studiendaten, d.h. eine Aufstellung über die Noten der absolvierten Prüfungen des Grundstudiums, bzw. – wenn vorhanden – ein Diploma Supplement muss zum Zeitpunkt der Bewerbung – innerhalb der Registrierungsfrist – noch nicht vorliegen, allerdings bis 30. November für eine Zulassung im Wintersemester bzw. darauffolgenden Sommersemester (siehe Schritt 4: Persönliche Einschreibung). Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung – innerhalb der Registrierungsfrist – noch kein Studienabschluss vor, ist der Nachweis über bereits erbrachte Studienleistungen in Form einer offiziellen vorläufigen Abschrift der Studiendaten und des zugehörigen Curriculums/Studienplans in deutscher oder englischer Sprache hochzuladen.
- Ein Nachweis der Englischkenntnisse (Level C1 (GERS)) 2
- Ein aktueller Lebenslauf in Englisch, welcher zwingend die Ausbildung, die Erstsprache(n) und alle Fremdsprachenkenntnisse beinhalten muss
- Ein Motivationsschreiben 3 in Englisch, in dem Sie beschreiben, warum Sie das Masterstudium Media and Convergence Management belegen möchten
- Gegebenenfalls Dokumente über eine Namensänderung bzw. Nachweise zu unterschiedlichen Schreibweisen des Namens/der Namen (z. B. Heiratsurkunde, eidesstattliche Erklärung etc.)
- Gegebenenfalls eine Akkreditierungsbestätigung
- Gegebenenfalls offizielle Übersetzungen der oben angeführten Dokumente, sofern diese nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden
Bei Zweifeln an der Echtheit von Unterlagen oder an der Identität der Studienwerber*innen können weitere Nachweise nachgefordert oder beispielsweise auch ein Feststellungsgespräch geführt werden.
Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, sind zusätzlich durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher bzw. eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin zu übersetzen. Die jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften sind anzuwenden.
Die angeführten Dokumente sind – unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften – vollständig hochzuladen.
Beglaubigungs- und Übersetzungsbestimmungen
Je nachdem in welchem Land Ihre Dokumente ausgestellt wurden, müssen sie möglicherweise beglaubigt werden:
Ihre Bewerbungsunterlagen werden auf Vollständigkeit sowie auf die Erfüllung der formalen und persönlichen Kriterien überprüft. Sollten Mängel festgestellt werden, werden Sie informiert, ob diese behoben werden können und welche Unterlagen nachzureichen sind. Es ergeht eine Bestätigung per E-Mail, sobald alle formalen und persönlichen Kriterien erfüllt sind.
Pro Tranche werden – je nach Bewerberlage – ungefähr 10 Studienplätze vergeben. Bewerber*innen werden über die Entscheidung hinsichtlich der Zuteilung eines Studienplatzes schriftlich in Kenntnis gesetzt. Bewerber*innen, denen ein Studienplatz zugewiesen wird, erhalten ein Einladungsschreiben mit einer vorläufigen Studienplatzzusage. Dieses Dokument kann im Rahmen diverser bürokratischer Angelegenheiten, wie z.B. bei der Beantragung eines Visums, verwendet werden. Es ist das einzige Dokument, das Bewerber*innen vor der Zulassung ausgestellt wird. Wenn Sie Ihre vorläufige Studienplatzzusage annehmen möchten, folgen Sie den Anweisungen, die Ihnen mit dem Einladungsschreiben übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass das Einladungsschreiben nur für eine Zulassung im auf das Aufnahmeverfahren folgenden Studienjahr gültig ist, wobei die im Einladungsschreiben angeführten Fristen zu beachten sind.
SCHRITT 3: Einreise und Aufenthalt / Visum
Wenn Sie nicht aus Österreich kommen, informieren Sie sich rechtzeitig über etwaige Voraussetzungen für die Einreise nach und den Aufenthalt in Österreich wie beispielsweise über Visa-Voraussetzungen und -Fristen.
Das Visum müssen Sie vor der Einreise nach Österreich persönlich beantragen. Die Beantragung eines Visums kann mehrere Monate dauern. Möglicherweise müssen für Ihren vollständigen Visumantrag zusätzliche Dokumente beglaubigt und/oder übersetzt werden.
SCHRITT 4: Persönliche Einschreibung
Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober, das Sommersemester beginnt am 1. März. 6 Die Aufnahme des Studiums nach Semesterbeginn kann zu Schwierigkeiten führen.
Die Einschreibung hat bei erfolgreich bestandenem Aufnahmeverfahren grundsätzlich bis 30. November persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung zu erfolgen. Sollte diese Frist aufgrund von Schwierigkeiten in Bezug auf die Einreise nach und den Aufenthalt in Österreich nicht wahrgenommen werden können, kann auch eine Einschreibung während der Zulassungsfristen für das Sommersemester bis spätestens 30. April erfolgen.
Erforderliche Dokumente im Original
- Reisepass oder Personalausweis
- Bachelorzeugnis
- Abschrift der Studiendaten
- Nachweis der Englischkenntnisse
Gegebenenfalls erforderliche Dokumente im Original
- Dokumente über Namensänderung/-varianten
- Akkreditierungsbestätigung
- Offizielle Übersetzungen
Folgende Dokumente sind im Original bzw. in beglaubigter Kopie vorzulegen:
- Ihr Reisepass oder ein Personalausweis im Original
- Bachelorzeugnis als Nachweis über den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden oder eines gleichwertigen Studiums 1
- Eine Abschrift der Studiendaten Ihres Grundstudiums
- Ein Nachweis über Ihre Englischkenntnisse (Level C1 (GERS)) 2
- Gegebenenfalls Dokumente über eine Namensänderung bzw. Nachweise zu unterschiedlichen Schreibweisen des Namens/der Namen (z. B. Heiratsurkunde, eidesstattliche Erklärung etc.)
- Gegebenenfalls eine Akkreditierungsbestätigung
- Gegebenenfalls offizielle Übersetzungen der oben angeführten Dokumente, sofern diese nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden
Die Unterlagen sind im Original und unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften vorzulegen. Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, sind zusätzlich in Form einer Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher bzw. eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin vorzulegen, auf die ebenfalls die jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften anzuwenden sind. Die bei der Inskription benötigten Dokumente sind vorzulegen und werden nach erfolgter Überprüfung in Bezug auf ihre Echtheit den Studienwerber*innen unverzüglich zurückgegeben.
SCHRITT 5: Einzahlung des ÖH- bzw. Studienbeitrags
Der vorgeschriebene ÖH- bzw. Studienbeitrag 4 ist nach positiver Einschreibung ordnungsgemäß und fristgerecht bis zum Ende der Nachfrist zu bezahlen.
Die Studienzulassung wird erst mit der rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung des vorgeschriebenen Betrages rechtswirksam. Erst danach kann eine Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung durchgeführt werden.
Allgemeine Informationen
1 Abschluss eines fachlich in Frage kommenden oder eines gleichwertigen Studiums von mindestens 180 ECTS
Für das Masterstudium Media and Convergence Management sind durch den Fokus auf betriebswirtschaftliche, technische und medienwissenschaftlichen Fragestellungen jedenfalls Grundstudien aus folgenden Bereichen fachlich in Frage kommend:
- Medien- und Kommunikationswissenschaft
- Informatik
- Betriebswirtschaft
- Wirtschaft und Recht
- Informationsmanagement
Detaillierte Informationen über fachlich in Frage kommende Bachelorstudien (PDF)
2 Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau C1
Die geforderten Englischkenntnisse sind durch einen der folgenden Nachweise zu belegen, wobei die unter Punkt 1 bis 4 genannten Zertifikate zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung nicht älter als zwei Jahre sein dürfen:
- TOEFL iBT (Minimum Score: 100)
- Cambridge English: Certificate in Advanced English (CAE) bzw. C1 Advanced (Minimum Scale Score: 180, Mindestbeurteilung Grade C) oder höherwertig
- IELTS (Minimum Overall Band Score: 7) – Prüfungsmöglichkeit an der Universität Klagenfurt
- GMAT oder GRE: Der Punktwert muss über dem Durchschnitt der jeweiligen Jahresteilnehmer*innen im Bereich „Verbal Skills“ liegen
- Abschluss eines mindestens zweijährigen Studiums in englischer Sprache an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
- Reifeprüfung in Englisch nicht schlechter beurteilt als Gut (2) und ein Minimum von 15 ECTS an Lehrveranstaltungen mit Unterrichts- und Prüfungssprache Englisch an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, im Durchschnitt nicht schlechter beurteilt als Gut (2) bzw. eine gleichzusetzende ausländische Ausbildung.
- Englischkenntnisse von Studienwerber*innen mit englischer Erstsprache (Muttersprache) oder Studienwerber*innen mit einem längeren Aufenthalt im englischsprachigen Ausland (z.B. Auslandssemester, Schuljahr im Ausland, Arbeitsverhältnis, etc.), die durch entsprechende Unterlagen (Arbeitsbestätigungen, Aufenthaltsbestätigungen, etc.) unter Angabe des Zeitraums nachzuweisen sind.
- Sollte der Nachweis der Englischkenntnisse durch keines der genannten Zertifikate und keine der genannten Bestätigungen erbracht werden, kann das Aufnahmekomitee ein Feststellungsgespräch mit der Studienwerberin bzw. dem Studienwerber zur Ergründung der vorhandenen Sprachkompetenz durchführen. Dieses Gespräch kann auch als Videokonferenz durchgeführt werden.
3 Motivationsschreiben
Die persönlichen Voraussetzungen der Studienwerber*innen werden unter anderem anhand des Motivationsschreibens überprüft. Darin sollte in eigenen Worten erklärt werden, warum Sie das Masterstudium Media and Convergence Management belegen möchten. Legen Sie Ihren Antrieb, sowie Ihre Ziele und Perspektiven der Teilnahme am Masterstudium dar und erklären Sie, weshalb die Universität Klagenfurt als potenzielle Ausbildungsstätte gewählt wurde.
Das Motivationsschreiben ist in englischer Sprache zu verfassen und wird durch das Aufnahmekomitee bewertet, wobei auch weitere interpersonale und interkulturelle Fähigkeiten berücksichtigt werden.
4 ÖH- bzw. Studienbeitrag
Studierende aus Österreich, der EU sowie Studierende mit dem Status „Konventionsflüchtlinge” und „begünstigte Drittstaatsangehörige“ zahlen KEINEN Studienbeitrag, sofern sie ordentliche Studierende sind und die Mindeststudiendauer + zwei Toleranzsemester nicht überschritten haben.
Der ÖH-Beitrag muss von allen Studierenden bezahlt werden.
Studierende aus den am wenigsten entwickelten Staaten („least developed countries“) zahlen ebenfalls KEINEN Studienbeitrag.
5 Beglaubigungsvorschriften
- Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung hinsichtlich der Beglaubigung ausländischer Urkunden im Hochschulwesen (siehe Beglaubigungsliste Hochschulwesen, PDF)
- Informationen zur Beglaubigung von Dokumenten
- Vertragsstaaten des Haager Beglaubigungsabkommens
(Liste der Vertragsstaaten des Haager Beglaubigungsübereinkommens samt Detailinformationen über die einzelnen Staaten; u. a. die Liste der Behörden, die zur Ausstellung der Apostille berechtigt sind)
6 Termine und Fristen
Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Es besteht aus dem Wintersemester und dem Sommersemester, jeweils einschließlich der lehrveranstaltungsfreien Zeit. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober, das Sommersemester beginnt am 1. März. Der Beginn der Lehrveranstaltungen im Wintersemester ist am 1. Oktober, der Beginn der Lehrveranstaltungen im Sommersemester ist am 1. März (siehe Studienjahrkalender).
Weitergabe von Daten
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens kann eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgen.
Verordnung des Rektorats zum Aufnahmeverfahren
Die Verordnung zum Aufnahmeverfahren „Master Media and Convergence Management“ wurde im Mitteilungsblatt 2020/21, 6. Stück, Beilage 2 veröffentlicht.
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Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
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