STUDIUM
Aufnahmeverfahren Master Game Studies and Engineering
Das besondere Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Game Studies and Engineering findet einmal im Jahr im Vorfeld des Wintersemesters statt. Nach einem positiv abgelegten Aufnahmeverfahren ist ein Studienbeginn im anschließenden Wintersemester beziehungsweise spätestens im darauffolgenden Sommersemester möglich.
35 Studienplätze werden an der Universität Klagenfurt pro Studienjahr im Zuge des Aufnahmeverfahrens vergeben.
Die Schritte des Aufnahmeverfahrens:
Kontakt & Information
Game Studies and Engineering
E-Mail: gse [at] aau [dot] at
Studium: www.aau.at/master-gse
Verordnung des Rektorats zum Aufnahmeverfahren (PDF)
Aufnahmeverfahren 2023
Studienplätze: 35
Studienbeginn: Studienjahr 2023/2024
Links
Aufnahmeverfahren in Tabellenansicht
Die Schritte des Aufnahmeverfahrens in Tabellenansicht:
WAS | WER | WANN | WO/WIE |
Registrierung für das Aufnahmeverfahren | alle Bewerber*innen für das Masterstudium Game Studies and Engineering | 01. März bis 15. Juli 2023 (23:59 Uhr MESZ) | Online-Registrierung
Durchführung der Registrierung für das Aufnahmeverfahren im Bewerbungsportal Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 1 |
Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Bürger*innen | 01. März bis 15. April 2023 | ||
Upload der erforderlichen Dokumente | alle Bewerber*innen, die sich erfolgreich für das Aufnahmeverfahren registriert haben | 01. März bis 15. Juli 2023 (23:59 Uhr MESZ) | Upload aller erforderlichen Dokumente im Bewerbungsportal
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 2 |
Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Bürger*innen | 01. März bis 15. April 2023 | ||
Erfüllung der minimalen Kriterien | alle Bewerber*innen, die bis 15. Juli 2023 (23:59 Uhr MESZ) eine vollständige Bewerbung eingereicht haben | bis spätestens 5. September 2023 | Nachbearbeitung im Bewerbungsportal
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 2 |
Nachreichen der Abschlussdokumente für eine Zulassung für das Wintersemester | alle Bewerber*innen, die bis 15. Juli 2023 (23:59 Uhr MESZ) eine vollständige Bewerbung eingereicht haben und deren Bewerbung die minimalen Kriterien erfüllt | bis spätestens 31. Oktober 2023 | Upload der vollständigen Abschlussdokumente im Bewerbungsportal
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 2 |
Nachreichen der Abschlussdokumente für eine Zulassung für das Sommersemester | bis spätestens 05. Feber 2024 | ||
Einladungsschreiben | Universität Klagenfurt | nach Prüfung der erforderlichen Dokumente durch Aufnahmekomitee und Studien- und Prüfungsabteilung | Einladungsschreiben per E-Mail an erfolgreiche Studienwerber*innen
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 3 |
Studienplatzannahme | Bewerber*innen, die ein Einladungsschreiben per E-Mail erhalten haben | innerhalb von 7 Tagen ab Versand des Einladungsschreibens | Studienplatzannahme im Bewerbungsportal
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 3 |
Einreise und Aufenthalt | Bewerber*innen, die nicht aus Österreich kommen | ehestmöglich | Einreise und Aufenthalt
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 4 |
Einschreibung | alle Bewerber*innen mit bestandenem Aufnahmeverfahren und bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für das Wintersemester | bis spätestens 31. Oktober 2023 (für das Wintersemester) | persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Klagenfurt
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 5 |
Bewerber*innen mit bestandenem Aufnahmeverfahren und bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für das Sommersemester | bis spätestens 31. März 2024 (für das Sommersemester) | ||
Einzahlung des ÖH-/Studienbeitrags | alle Eingeschriebenen | bis spätestens 31. Oktober (für das Wintersemester) bzw.
bis spätestens 31. März (für das Sommersemester) |
Bank/Online-Banking
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 6 |
Alle Schritte des Aufnahmeverfahrens im Detail
SCHRITT 1: Registrierung
Die Registrierung zum Aufnahmeverfahren erfolgt für alle Bewerber*innen des Masterstudiums Game Studies and Engineering ausschließlich innerhalb der Registrierungsfrist über die Online-Registrierung der Universität Klagenfurt.
Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Bürger*innen wird dringend empfohlen sich innerhalb des Bewerbungsfensters I zu bewerben.
Registrierungsfrist
01. März 2023 bis 15. Juli 2023
- Bewerbungsfenster I
01. März 2023 bis 15. April 2023 - Bewerbungsfenster II
16. April 2023 bis 31. Mai 2023 - Bewerbungsfenster III
01. Juni 2023 bis 15. Juli 2023
Registrierung zum Aufnahmeverfahren für alle Bewerber:innen, die erstmalig ein Studium an der Universität Klagenfurt beginnen
- Führen Sie die Online-Registrierung durch, um ein Benutzerkonto zu erhalten. Notwendig ist eine E-Mail-Adresse (z. B. Gmail, Gmx). Befüllen Sie alle Felder, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind. Nach der Online-Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte, Ihr Benutzerkonto zu aktivieren.
- Folgen Sie dem Link, den Sie per E-Mail erhalten haben. Im Zuge der Account-Aktivierung müssen Sie einen Benutzernamen wählen und ein Passwort vergeben. Merken Sie sich Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Ihr Benutzername bleibt Ihnen während der gesamten Zeit an der Universität Klagenfurt erhalten.
- Danach können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) ins Bewerbungsportal einloggen. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten. Wählen Sie Ihr gewünschtes Studium aus und registrieren Sie sich für das Aufnahmeverfahren zum Studium.
Registrierung zum Aufnahmeverfahren für Studierende der Universität Klagenfurt
- Loggen Sie sich in Ihrem Studierenden-Portal ein und klicken Sie auf den Link Bewerbungsportal unter Services in der linken Menüleiste.
- Klicken Sie auf Bewerbung. Wählen Sie Ihr gewünschtes Studium aus und registrieren Sie sich für das Aufnahmeverfahren zum Studium.
Anleitung zur Online-Registrierung (PDF)
Andere oder verspätete Formen der Registrierung zum Aufnahmeverfahren können nicht berücksichtigt werden.
Nachdem Sie sich registriert und für das Masterstudium Game Studies and Engineering beworben haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
Das Aufnahmeverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen!
SCHRITT 2: Upload aller Dokumente
Vorbereiten der Dokumente
Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente. Die Dokumente sind vollständig einzureichen (z.B. Vorder- und Rückseite des Bachelorzeugnisses inklusive Beglaubigung und gesamter Übersetzung).
Um Dokumente einzuscannen, falten Sie das Papier. Lösen Sie keinesfalls eine bestehende Verbindung auf.
Pro Upload-Feld kann jeweils eine Datei hochgeladen werden. Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokuments vor dem Upload in einer Datei zusammen.
Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
Upload der Dokumente
Vervollständigen Sie Ihre Bewerbung. Laden Sie im Bewerbungsportal fristgerecht alle erforderlichen Dokumente hoch.
Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Bürger*innen wird dringend empfohlen, die erforderlichen Dokumente innerhalb des Bewerbungsfensters I hochzuladen.
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden und werden nach dem Ende der Frist für den Upload der Dokumente invalidiert!
Zulässiges Upload-Format
Frist für den Upload der Dokumente
01. März 2023 bis 15. Juli 2023
Erforderliche Dokumente
- Reisepass
- Bachelorzeugnis
- Abschrift der Studiendaten
- Nachweis der Englischkenntnisse
- Lebenslauf
- Motivationsvideo
Gegebenenfalls erforderliche Dokumente
- Dokumente über Namensänderung/-varianten
- Akkreditierungsbestätigung
- Bestätigung über Regelstudiendauer
- Offizielle Übersetzungen
Hochzuladen sind:
- Reisepass oder Personalausweis
- Bachelorzeugnis,
- d.h. der Nachweis über den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden oder eines gleichwertigen Studiums (Bachelorstudium beziehungsweise Grundstudium)1 und, wenn vorhanden, der zugehörige Verleihungsbescheid (Dokument mit Angaben zum akademischen Grad)
- unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften
- Abschrift der Studiendaten,
- d.h. eine Aufstellung über die Noten der absolvierten Prüfungen des Grundstudiums, beziehungsweise, wenn vorhanden, ein Diploma Supplement
- unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften
- Nachweis der Englischkenntnisse
- Level C1 (GERS)2
- aktueller Lebenslauf
- in Englisch
- mit Angaben zu Ausbildung, Erstsprache(n) und allen Fremdsprachenkenntnissen
- Motivationsvideo3,
- in Englisch
- darin erläutern Sie, warum Sie das Masterstudium Game Studies and Engineering an der Universität Klagenfurt belegen möchten und weshalb Ihnen ein Studienplatz angeboten werden sollte
- Nachweis(e) über Namensänderung/-varianten
- sofern Ihr Name/Ihre Namen nicht in allen Dokumenten gleich lauten, ist ein Dokument über eine Namensänderung beziehungsweise ein Nachweis zu unterschiedlichen Schreibweisen des Namens/der Namen erforderlich, z. B. Heiratsurkunde, eidesstattliche Erklärung etc.
- unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften
- Akkreditierungsbestätigung
- sofern diese erforderlich ist, werden Sie entsprechend informiert
- Bestätigung über die Regelstudiendauer des Grundstudiums
- sofern diese erforderlich ist, werden Sie entsprechend informiert
- offizielle Übersetzungen
- sofern die oben angeführten Dokumente nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, sind zusätzlich gerichtlich beeidigte Übersetzungen erforderlich
- unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften
Bei Zweifeln an der Echtheit von Unterlagen oder an der Identität der Studienwerber*innen können weitere Nachweise nachgefordert oder beispielsweise auch ein Feststellungsgespräch geführt werden.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden auf Vollständigkeit sowie auf die Erfüllung der formalen und persönlichen Kriterien überprüft. Sollten Mängel festgestellt werden, werden Sie per E-Mail darüber informiert. Es ergeht eine Bestätigung per E-Mail, sobald alle formalen und persönlichen Kriterien erfüllt sind.
Beglaubigungsbestimmungen
Je nachdem in welchem Land Ihre Dokumente ausgestellt wurden, müssen sie möglicherweise beglaubigt werden:
Übersetzungsbestimmungen
Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, sind in eine der beiden Sprachen zu übersetzen:
Erfüllung der minimalen Kriterien
Innerhalb einer vollständigen Bewerbung mit passendem Reisepass, Nachweis der Englischkenntnisse, Lebenslauf und Motivationsvideo müssen die minimalen Kriterien bis spätestens 05. September 2023 erfüllt sein. Andernfalls wird für das Studienjahr 2023/2024 kein Einladungsschreiben ausgestellt.
Bis zu dieser Frist müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- offizielle Dokumente
- Bachelorzeugnis, Abschrift der Studiendaten, Nachweis der Englischkenntnisse etc.: Nur Dokumente, die mit Originalunterschrift und Nassstempel/Prägesiegel (also händisch unterschrieben und gestempelt) oder mit österreichischer Amtssignatur versehen sind, werden als offizielle Dokumente betrachtet. Digital erstellte Dokumente ohne Originalunterschrift und Nassstempel/Prägesiegel beziehungsweise ohne österreichische Amtssignatur werden nicht berücksichtigt, auch wenn es sich beispielsweise um vorläufige Bestätigungen oder Ähnliches handelt.
- gegebenenfalls Nachweis(e) über Namensänderung/-varianten
- gegebenenfalls eine Akkreditierungsbestätigung
- gegebenenfalls eine Bestätigung über die Regelstudiendauer des Grundstudiums
- gegebenenfalls offizielle Übersetzungen der oben angeführten Dokumente, sofern diese nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden
Nachreichen der Abschlussdokumente
Das Bachelorzeugnis, d.h. der Nachweis über den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden oder eines gleichwertigen Studiums (Bachelorstudium beziehungsweise Grundstudium)1, sowie die Abschrift der Studiendaten/das Diploma Supplement, d.h. eine Aufstellung über die Noten der absolvierten Prüfungen des Grundstudiums, müssen innerhalb der Registrierungsfrist noch nicht vorliegen.
Liegen innerhalb der Registrierungsfrist noch keins Abschlussdokumente vor, ist der Nachweis über bereits erbrachte Studienleistungen in Form
- einer offiziellen vorläufigen Abschrift der Studiendaten und
- des zugehörigen Curriculums/Studienplans
in deutscher oder englischer Sprache (gegebenenfalls mit offiziellen Übersetzungen) hochzuladen.
Scans der vollständigen Abschlussdokumente (unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften und Übersetzungsvorschriften) müssen bis spätestens 31. Oktober für eine Zulassung für das Wintersemester beziehungsweise bis spätestens 05. Feber für eine Zulassung für das Sommersemester (siehe Schritt 5: Persönliche Einschreibung) hochgeladen werden.
Alle geeigneten Bewerbungen werden für den gesamten Bewerbungszeitraum aufrechterhalten. Bewerber*innen, deren Bewerbungen die Kriterien erfüllen, können eine vorläufige Studienplatzzusage erhalten. Bewerbungen, die das Kontingent eines Bewerbungsfensters überschreiten, fallen automatisch in das nächste Bewerbungsfenster.
Bewerbungen, die die formalen und/oder persönlichen Kriterien nicht erfüllen, werden abgelehnt.
SCHRITT 3: Studienplatzannahme
Einladungsschreiben
Pro Bewerbungsfenster werden – je nach Bewerbungslage – etwas mehr als 10 Studienplätze vergeben. Bewerber*innen, denen ein Studienplatz zugewiesen wird, erhalten ein Einladungsschreiben mit einer vorläufigen Studienplatzzusage. Dieses Dokument kann im Rahmen diverser bürokratischer Angelegenheiten, wie z.B. bei der Beantragung eines Visums, verwendet werden. Es ist das einzige Dokument, das Bewerber*innen vor der Zulassung ausgestellt wird.
Bitte beachten Sie, dass das Einladungsschreiben nur für eine Zulassung im auf das Aufnahmeverfahren folgenden Studienjahr gültig ist, wobei die im Einladungsschreiben angeführten Fristen zu beachten sind.
Studienplatzannahme
Sofern Sie ein Einladungsschreiben mit einer vorläufigen Studienplatzzusage erhalten, bestätigen Sie die Annahme des Studienplatzes innerhalb von 7 Tagen ab Versand des Einladungsschreibens im Bewerbungsportal.
Erfolgt keine Studienplatzannahme, ist eine Zulassung in weiterer Folge nicht möglich.
Annahmefrist für den Studienplatz
Binnen 7 Tagen ab Versand des Einladungsschreibens im Bewerbungsportal
SCHRITT 4: Einreise und Aufenthalt
Wenn Sie nicht aus Österreich kommen, informieren Sie sich rechtzeitig über etwaige Voraussetzungen für die Einreise nach und den Aufenthalt in Österreich.
Möglicherweise benötigen Sie einen Aufenthaltstitel und ein Visum. Den Aufenthaltstitel und das Visum müssen Sie vor der Einreise nach Österreich selbstständig beantragen. Die Universität Klagenfurt kann Studienwerbende dabei nicht unterstützen.
Die österreichischen Verfahren hinsichtlich eines Aufenthaltstitel-/Visumsantrages sind komplex und zeitaufwändig. Die Bearbeitung eines Aufenthaltstitel-/Visumsantrages kann mehrere Monate dauern. Starten Sie den Prozess daher ehestmöglich.
Möglicherweise müssen für Ihren vollständigen Aufenthaltstitel-/Visumantrag zusätzliche Dokumente beglaubigt und/oder übersetzt werden.
Die Studien- und Prüfungsabteilung ist nicht zuständig für Wohnungssuche, Aufenthaltstitel-/Visumsangelegenheiten etc.
SCHRITT 5: Persönliche Einschreibung
Das Wintersemester beginnt am 01. Oktober, das Sommersemester beginnt am 01. März.5 Die Aufnahme des Studiums nach Semesterbeginn kann zu Schwierigkeiten führen.
Die Einschreibung (Zulassung) erfolgt bei erfolgreich bestandenem Aufnahmeverfahren grundsätzlich bis 31. Oktober persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung. Sollte diese Frist nicht wahrgenommen werden können, kann auch eine Einschreibung während der Zulassungsfrist für das Sommersemester bis spätestens 31. März erfolgen. Eine Einschreibung für das Sommersemester ist nur möglich, wenn die Bewerbung bis spätestens 05. Feber 2024 alle Kriterien für eine Zulassung erfüllt.
Informationen zum Termin für Ihre Einschreibung erhalten Sie im Laufe des Aufnahmeverfahrens per E-Mail.
Erforderliche Dokumente im Original
- Reisepass oder Personalausweis
- Bachelorzeugnis
- Abschrift der Studiendaten
- Nachweis der Englischkenntnisse
Gegebenenfalls erforderliche Dokumente im Original
- Dokumente über Namensänderung/-varianten
- Akkreditierungsbestätigung
- Bestätigung über Regelstudiendauer
- Offizielle Übersetzungen
Folgende Dokumente sind im Original beziehungsweise in beglaubigter Kopie vorzulegen:
- Reisepass oder Personalausweis im Original
- Bachelorzeugnis und, wenn vorhanden, Verleihungsbescheid als Nachweis über den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden oder eines gleichwertigen Sudiums1
- Abschrift der Studiendaten Ihres Grundstudiums beziehungsweise, wenn vorhanden, Diploma Supplement
- Nachweis über Ihre Englischkenntnisse (Level C1 (GERS)) 2
- gegebenenfalls Nachweis(e) über Namensänderung/-varianten
- gegebenenfalls Akkreditierungsbestätigung
- gegebenenfalls Bestätigung über die Regelstudiendauer des Grundstudiums
- gegebenenfalls offizielle Übersetzungen der oben angeführten Dokumente, sofern diese nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden
Die Unterlagen sind im Original und unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften und Übersetzungsvorschriften vorzulegen.
Die bei der Zulassung benötigten Dokumente sind vorzulegen und werden nach erfolgter Überprüfung in Bezug auf ihre Echtheit den Studienwerber*innen unverzüglich zurückgegeben.
Ausdrucke, Scans oder einfache Kopien genügen NICHT für eine Zulassung.
SCHRITT 6: Einzahlung des ÖH-/Studienbeitrags
Der vorgeschriebene ÖH-/Studienbeitrag 4 ist nach positiver Einschreibung ordnungsgemäß und fristgerecht bis zum Ende der Zulassungsfrist zu bezahlen.
Die Studienzulassung wird erst mit der rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung des vorgeschriebenen Betrages rechtswirksam. Erst danach kann eine Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung durchgeführt werden.
Allgemeine Informationen
1 Abschluss eines fachlich in Frage kommenden oder eines gleichwertigen Studiums
Eine Zulassung zum Masterstudium Game Studies and Engineering ist (bei erfolgreich bestandenem Aufnahmeverfahren) für folgende Bachelorstudien der Universität Klagenfurt ohne weitere Voraussetzungen möglich:
- Angewandte Informatik
- Informatik
- Angewandte Kulturwissenschaft
- Anglistik und Amerikanistik
- Informationsmanagement
- Informationstechnik
- Medien- und Kommunikationswissenschaften
Studierende, die ein kultur-, sozial- oder medienwissenschaftliches Bachelorstudium, ein Bachelorstudium im Bereich der Informatik, der Informationstechnik, der Anglistik oder Medienkommunikation oder ein vergleichbares Studium an einer in- oder ausländischen Universität, Fachhochschule oder anderen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen haben, sind zum Masterstudium zuzulassen, wenn sie den Nachweis der Kenntnisse aus dem Bereich der Ergänzungsfächer im Ausmaß von mindestens 8 ECTS-AP erbringen.
Kontaktieren Sie zur Klärung von Zulassungsfragen gse [at] aau [dot] at
Detaillierte Informationen über fachlich in Frage kommende Bachelorstudien (PDF)
2 Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau C1
Die geforderten Englischkenntnisse sind durch einen der folgenden Nachweise zu belegen, wobei die unter Punkt 5 bis 7 genannten Zertifikate zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung nicht älter als zwei Jahre sein dürfen:
- Reifezeugnis einer Schule mit Unterrichts- und Prüfungssprache Englisch
- Abschluss eines mindestens zweijährigen Studiums in englischer Sprache an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
- Reifeprüfung in Englisch nicht schlechter beurteilt als Gut (2) und ein Minimum von 8 ECTS-AP an Lehrveranstaltungen mit Unterrichts- und Prüfungssprache Englisch an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, im Durchschnitt nicht schlechter beurteilt als Gut (2) beziehungsweise eine gleichzusetzende ausländische Ausbildung.
- Englischkenntnisse von Studienwerber*innen mit englischer Erstsprache (Muttersprache) oder Studienwerber*innen mit einem längeren Aufenthalt im englischsprachigen Ausland (z.B. Auslandssemester, Schuljahr im Ausland, Arbeitsverhältnis, etc.), die durch entsprechende Unterlagen (Arbeitsbestätigungen, Aufenthaltsbestätigungen, etc.) unter Angabe des Zeitraums nachzuweisen sind.
- TOEFL iBT (Minimum Score: 100)
- IELTS (Minimum Overall Band Score: 7) – Prüfungsmöglichkeit an der Universität Klagenfurt
- Cambridge English: Certificate in Advanced English (CAE) beziehungsweise C1 Advanced (Minimum Scale Score: 185, Mindestbeurteilung Grade B) oder höherwertig
- Sollte der Nachweis der Englischkenntnisse durch keine der genannten Bestätigungen und keines der genannten Zertifikate erbracht werden, kann das Aufnahmekomitee ein Feststellungsgespräch mit der Studienwerberin beziehungsweise dem Studienwerber zur Ergründung der vorhandenen Sprachkompetenz durchführen. Dieses Gespräch kann auch als Videokonferenz durchgeführt werden.
3 Motivationsvideo
Das Motivationsvideo wird durch das Aufnahmekomitee bewertet, wobei auch interpersonale und interkulturelle Fähigkeiten berücksichtigt werden.
Inhalt:
Die persönlichen Voraussetzungen der Studienwerber*innen werden unter anderem anhand des Motivationsvideos überprüft. In diesem Elevator Pitch sollten Sie erläutern, warum Sie das Masterstudium Game Studies and Engineering belegen möchten. Legen Sie beispielsweise Ihren Antrieb, sowie Ihre Ziele und Perspektiven der Teilnahme am Masterstudium dar und erklären Sie, weshalb die Universität Klagenfurt als potenzielle Ausbildungsstätte gewählt wurde. Machen Sie deutlich, weshalb gerade Sie die*der Richtige für dieses Masterstudium sind und weshalb Ihnen ein Platz angeboten werden sollte. Gehen Sie also auf die folgenden drei Fragen ein:
- Warum möchte ich Game Studie and Engineering studieren?
- Warum möchte ich an der Universität Klagenfurt studieren?
- Warum bin ich die*der Richtige für dieses Studium?
Technische Details:
- Länge: 60–90 Sekunden
- Dateigröße: max. 100 MB
- Zulässige Dateiformate: MPEG-4 (Dateiendung: .mp4), M4V (.m4v), WebM (.webm), MKV (.mkv), QuickTime (.mov)
Sehen Sie sich vor der Erstellung Ihres Motivationsvideos das Tutorial an.
4 ÖH-/Studienbeitrag
Studierende aus Österreich, der EU sowie Studierende mit dem Status „Konventionsflüchtlinge” und „begünstigte Drittstaatsangehörige“ zahlen KEINEN Studienbeitrag, sofern sie ordentliche Studierende sind und die Mindeststudiendauer + zwei Toleranzsemester nicht überschritten haben.
Der ÖH-Beitrag muss von allen Studierenden bezahlt werden.
Studierende aus den am wenigsten entwickelten Staaten („least developed countries“) zahlen ebenfalls KEINEN Studienbeitrag.
5 Termine und Fristen
Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Es besteht aus dem Wintersemester und dem Sommersemester, jeweils einschließlich der lehrveranstaltungsfreien Zeit. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober, das Sommersemester beginnt am 1. März. Der Beginn der Lehrveranstaltungen im Wintersemester ist am 1. Oktober, der Beginn der Lehrveranstaltungen im Sommersemester ist am 1. März (siehe Studienjahrkalender).
Weitergabe von Daten
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens kann eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgen.
Die Universität behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall die Echtheit vorgelegter Dokumente zu überprüfen.
Verordnung des Rektorats zum Aufnahmeverfahren
Die Verordnung zum Aufnahmeverfahren „Master Game Studies and Engineering“ wurde im Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt veröffentlicht.
Quicklinks

Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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