STUDIUM
Leistungsstipendium
Das Leistungsstipendium nach dem Studienförderungsgesetz dient der Anerkennung hervorragender Studienleistungen und wird einmal im Jahr für Studierende an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ausgeschrieben. Berücksichtigt wurden alle Leistungen, die im Studienjahr 2019/2020 erbracht wurden (das ist der Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 – es zählte das im Zeugnis angegebene Beurteilungsdatum.) Ein Leistungsstipendium darf 750 Euro nicht unterschreiten und 1500 Euro nicht überschreiten.
Leistungsstipendien für das Studienjahr 2019/2020
Die Leistungsstipendien wurden vergeben und die zuerkannten Mittel für das Leistungsstipendiums werden bis spätestens Ende Jänner auf Ihr angegebenes Konto überwiesen. Bitte tätigen Sie daher Telefon- und E-Mailanfragen zu einem eventuell ausstehenden Betrag erst ab Februar 2021.
Ausschreibung des Leistungsstipendiums für das Studienjahr 2019/2020
Leistungsstipendien für das Studienjahr 2020/2021
Die nächste Bewerbungsfrist für das Leistungsstipendium des Studienjahres 2020/2021 ist wieder im Oktober 2021. Die Ausschreibungsbedingungen und das Bewerbungsformular dafür finden Sie ab August auf dieser Homepage.
FAQs zum Leistungsstipendium
Wie muss ich das Bewerbungsformular für das Leistungsstipendium einreichen?
Das Bewerbungsformular muss online ausgefüllt werden und in zweifacher Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben im Studienrektorat eingereicht werden.
Welches Studienblatt soll ich der Bewerbung für das Leistungsstipendium beilegen?
Bitte legen Sie das aktuelle Studienblatt vom WS 20/21 der Bewerbung bei.
Wie viele ECTS sind für das Leistungsstipendium mindestens nötig?
Eine Bewerbung ist möglich, wenn Sie im geforderten Zeitraum mind. 52 ECTS an Prüfungsleistungen (anstelle der Mindestanforderung von 60 ECTS-AP, da aufgrund der COVID-19-Krise erschwerte Studienbedingungen bestanden) vorweisen können. Bei Doppel‐ und Mehrfachstudien werden alle Leistungen zusammengezählt. Es zählen alle Prüfungsleistungen im Zeitraum von 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020. Prüfungsleistungen mit dem Datum ab 1. Oktober 2020 werden bei der nächsten Ausschreibung des Leistungsstipendiums berücksichtigt.
- ECTS, die am Studienerfolgsnachweis mit „mit Erfolg teilgenommen/MET“ (z. B. Praktika, Praxissemester, usw.) aufscheinen, werden bei der Gesamt‐ECTS‐Zahl berücksichtigt. Ihr Notenschnitt verändert sich dadurch nicht.
- Prüfungsleistungen, die mit einem Fünfer benotet sind, fließen nicht in die Berechnung ein, da Sie dafür keine ECTS bekommen.
- Bachelorarbeiten werden entsprechend Ihrem Curriculum und dem Studienerfolgsnachweis berücksichtigt.
- MA und Diplomarbeiten werden entsprechend Ihrem Curriculum und dem Studienerfolgsnachweis berücksichtigt, sofern sie mit „Sehr Gut“ beurteilt sind.
Verlängerung der Anspruchsdauer gemäß COVID-19-Studienförderungsverordnung
Für die Berechnung der Anspruchsdauer bleibt das Sommersemester 2020 außer Betracht (§ 3 Abs. 1 COVID-19-Studienförderungsverordnung – C-StudFV).
Wie wird der Notendurchschnitt berechnet?
Der Notendurchschnitt wird ermittelt, indem die Note jeder einzelnen für die Berechnung maßgebliche Studienleistung mit den ECTS-Anrechnungspunkten multipliziert wird, die so ermittelten Werte addiert werden und das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte dividiert wird.
Hat ein Auslandssemester Einfluss auf die Anspruchsdauer für das Leistungsstipendium?
Auslandssemester verlängern die Anspruchsdauer entsprechend.
Werden anerkannte Prüfungen für das Leistungsstipendium berücksichtigt?
Für Anerkennungen von Prüfungen, die Sie an einer anderen in‐ oder ausländischen Universität abgelegt haben, benötigen Sie eine Kopie des schriftlichen Anerkennungsbescheides mit der Unterschrift des/der Studienprogrammleiters/in.
Wichtig: Das Prüfungsdatum bzw. Datum der Ablegung muss in dem Leistungszeitraum liegen. Scheint dieses Datum am Anerkennungsbescheid nicht auf, legen Sie Kopien der Zeugnisse Ihrer in‐ oder ausländischen Bildungseinrichtung bei, aus denen das Prüfungsdatum hervorgeht.
Auch bei einer elektronischen Anerkennung legen Sie eine Kopie des schriftlichen Anerkennungsbescheides bei, den Sie in der Studienabteilung erhalten, da diese Leistungen am Studienerfolgsnachweis für das Leistungsstipendium nicht aufscheinen.
Wie werden Leistungen bei Lehramtsstudierenden im Entwicklungsverbund Süd-Ost berücksichtigt?
Lehramtsstudierende im Entwicklungsverbund Süd-Ost müssen an der Alpen-Adria-Universität zugelassen sein. Damit die Leistungen, die bei Verbundpartnern erbracht wurden, mitberechnet werden können, benötigen Sie die entsprechenden Leistungsnachweise dieser Bildungseinrichtungen.
Wird die ÖH‐Tätigkeit für das Leistungsstipendium berücksichtigt?
ECTS, die Ihnen für Zeiten als Studierendenvertreterin oder Studierendenvertreter angerechnet werden, werden für das Leistungsstipendium berücksichtigt (Nachweis durch das Formular der ÖH Klagenfurt).
Sind nicht EU Bürger für das Leistungsstipendium anspruchsberechtigt?
Nicht EU Bürger sind für das Leistungsstipendium anspruchsberechtigt, wenn Sie einen Langzeitaufenthalt im EU Raum durch eine Daueraufenthaltsgenehmigung bzw. einen Aufenthalt von mehr als 5 Jahren durch eine Kopie des Meldezettels nachweisen können. Flüchtlinge legen der Bewerbung bitte einen Flüchtlingsausweis bei.
Drittstaatsangehörige sind Personen, die
- weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
- noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
- noch Schweizerinnen/Schweizer
sind.
Wann wird über die Zuerkennung des Leistungsstipendiums entschieden?
Die Bewerber/innen werden nach erfolgter Prüfung und Entscheidung umgehend per E-Mail (Ende Dezember 2020) informiert.
Vor diesem Zeitpunkt bitten wir, von Telefon- und E-Mail- Anfragen bezüglich der Entscheidung Abstand zu nehmen.
Quicklinks
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Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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