STUDIUM
Zulassung zu Bachelorstudien
Zulassungsfristen
Die Zulassung zu einem Bachelorstudium muss innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist erfolgen. Diese Regelung gilt auch für Studierende, die bereits an der Universität Klagenfurt studieren und ein zusätzliches Bachelorstudium beginnen oder das Studium wechseln bzw. wenn Sie bereits an der Universität Klagenfurt studiert haben und Ihr Studium wiederaufnehmen wollen.
In Ausnahmefällen kann eine Zulassung zu einem Bachelorstudium auch innerhalb der Nachfrist erfolgen. Sollte ein nachstehend angeführter Ausnahmefall für Sie zutreffen, wenden Sie sich diesbezüglich an die Studien- und Prüfungsabteilung.
Ausnahmen von der allgemeinen Zulassungsfrist
- Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der STEOP
Das Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium gilt als Ausnahmefall, sofern das Ergebnis für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner vorliegt. - NachmaturantInnen
Als weiterer Ausnahmefall gilt die Erlangung der allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner. - Zivil- und Präsenzdiener/Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
Ein weiterer Ausnahmefall liegt bei Zivildienern, Präsenzdienern und bei der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres vor, sofern zum 31. August bzw. 31. Jänner der Dienst geleistet wurde bzw. eine Einberufung bestand und der Dienst später nicht angetreten oder vor Ende der Nachfrist abgebrochen oder unterbrochen wurde. - Unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis
Personen, die glaubhaft machen, dass sie innerhalb der gesamten allgemeinen Zulassungsfrist durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, die Frist einzuhalten und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können auch innerhalb der Nachfrist zugelassen werden. - Berufstätigkeit/Praktika
Personen, die nachweislich auf Grund von Berufstätigkeit oder Praktika daran gehindert waren, innerhalb der gesamten allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen, können auch innerhalb der Nachfrist zugelassen werden. - Auslandsaufenthalt
Personen, die nachweislich auf Grund eines Auslandsaufenthaltes aus zwingenden Gründen daran gehindert waren, innerhalb der gesamten allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen, können auch innerhalb der Nachfrist zugelassen werden.
Wintersemester 2020/21
Allgemeine Zulassungsfrist
13.07.2020 – 30.09.2020
Nachfrist
01.10.2020 – 30.11.2020
Sommersemester 2021
Allgemeine Zulassungsfrist
11.01.2021 – 05.02.2021
Nachfrist
06.02.2021 – 30.04.2021
Wichtige Informationen zur Einschreibung für das Sommersemester 2021:
Die Studien- und Prüfungsabteilung ist nach Voranmeldung für die persönliche Einschreibung und für wichtige, unaufschiebbare Anliegen geöffnet.
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per Telefon an die Studien- und Prüfungsabteilung. Die Telefonnummern finden Sie auf der Webseite der Studien- und Prüfungsabteilung.
Besondere Aufnahmeverfahren
Für die Bachelorstudien Lehramt, Psychologie sowie International Business and Economics gibt es besondere Aufnahmeverfahren!
Alle Schritte zur Zulassung
Zulassung auf Grund eines österreichischen Reifeprüfungszeugnisses / der allgemeinen Hochschulreife Deutschlands
Online-Bewerbung/Studierendendatenblatt
Führen Sie auf der Website der Univerität Klagenfurt die Online-Bewerbung durch.
Falls Sie bereits einmal an der Universität Klagenfurt eingeschrieben waren, müssen Sie sich nicht online bewerben, sondern ein Studierendendatenblatt ausfüllen. Bei Bachelorstudien mit Aufnahmeverfahren müssen Sie sich aber dennoch online zum Aufnahmeverfahren anmelden!
Benötigte Dokumente
- Zur persönlichen Einschreibung in der Studien- und Prüfungsabteilung bringen Sie Ihren gültigen Originalreisepass und Ihr Originalreifeprüfungszeugnis/Originalabiturzeugnis mit.
- Bei Namensänderungen bringen Sie bitte auch die entsprechenden Nachweise über die Namensänderung im Original mit.
- Sollten Sie bereits einen akademischen Grad haben, bringen Sie den Originalverleihungsbescheid mit.
- Wenn Sie sich für ein Bachelorstudium mit Aufnahmeverfahren einschreiben wollen, ist das bestandene Aufnahmeverfahren eine weitere Zulassungsvoraussetzung. Nehmen Sie bitte für die Einschreibung ins Bachelorstudium „International Business and Economics“ zusätzlich den Nachweis über Ihre Englischkenntnisse (B2) im Original mit.
- Sollten Sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie außerdem das Ansuchen um Zulassung zum Bachelorstudium ausfüllen.
Zulassung auf Grund eines ausländischen Schulabschlusses (außer allgemeiner Hochschulreife Deutschlands)
Ansuchen um Zulassung zum Bachelorstudium
Stellen Sie ein Ansuchen um Zulassung zum Bachelorstudium.
EU- und EWR-BürgerInnen können das Ansuchen um Zulassung jederzeit stellen. Die tatsächliche Einschreibung ist allerdings nur während der allgemeinen Zulassungsfrist möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann die Einschreibung auch in der Nachfrist erfolgen.
Für Nicht-EU- oder EWR-BürgerInnen gilt die besondere Zulassungsfrist: Die Ansuchen um Zulassung zum Bachelorstudium müssen für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar vollständig einlangen.
Benötigte Dokumente
- Ansuchen um Zulassung zum Bachelorstudium
- Studierendendatenblatt (falls bereits einmal an AAU eingeschrieben gewesen)
- Reisepass / Personalausweis (Kopie)
- Schulabschlusszeugnis bzw. Zeugnis über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
- Nachweis über Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen „GERS“ (falls bereits vorhanden). Für die Bachelorstudien Germanistik und Lehramt sind Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe C1 nachzuweisen.
Für das Bachelorstudium „International Business and Economics“ sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 gem. GERS notwendig. - Von Nicht EU- oder EWR-BürgerInnen wird der Nachweis der besonderen Universitätsreife („eligibility letter“) gem. § 65 Abs. 2 UG benötigt. Eine Vorlage für den „eligibility letter“ finden Sie hier.
Von den StudienwerberInnen für das Bachelorstudium „International Business and Economics“ wird der Nachweis der besonderen Universitätsreife nicht benötigt.
Hinweise
- Die Bearbeitungsdauer der Ansuchen um Zulassung beträgt ca. 2 Monate.
- Alle Dokumente müssen im Original oder als notariell beglaubigte Kopien vorliegen. Der Nachweis der besonderen Universitätsreife muss jedoch immer im Original vorliegen.
- Ausländische Dokumente und deren Übersetzungen müssen mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen versehen sein. Englische oder deutsche Übersetzungen sind notwendig, sofern die Dokumente nicht in einer dieser beiden Sprachen ausgestellt wurden. Detaillierte Informationen zu den Beglaubigungsvorschriften.
- Die akzeptierten Nachweise für die erforderlichen Sprachkenntnisse (B2/C1) finden Sie in der Verordnung des Rektorats über die Nachweise der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zu Studien.
- Sind die Deutschkenntnisse (B2/C1) nicht nachgewiesen, wird die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben, die vor der Zulassung zum ordentlichen Studium abzulegen ist. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Vorstudienlehrganges zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen (VAAU) die Ergänzungsprüfung Deutsch abzulegen. Informationen zum VAAU finden Sie unter https://dia.aau.at/german-courses/university-preparation-course-vaau/general-information/
- Ist die Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse im Hinblick auf die Inhalte und die Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, so sind vom Rektorat die Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben, die für die Herstellung der Gleichwertigkeit mit einer inländischen Reifeprüfung erforderlich und vor der Zulassung abzulegen sind.
- Für einige Bachelorstudien an der Alpen-Adria-Universität müssen Sie zusätzlich ein Aufnahmeverfahren absolvieren, um zum Studium zugelassen zu werden. Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie hier.
Schritte zur Zulassung im Überblick
- Mit den benötigten Dokumenten und Unterlagen stellen Sie das Ansuchen um Zulassung zum Bachelorstudium, das Sie entweder persönlich oder auf dem Postweg der Studien- und Prüfungsabteilung übermitteln.
- Wenn Ihr Ansuchen genehmigt wird, erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid.
- Wenn Sie einen Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfungen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Sprachenzentrum Deutsch in Österreich.
- Wenn Sie einen Zulassungsbescheid ohne Ergänzungsprüfungen erhalten haben, können Sie sich in der Studien- und Prüfungsabteilung einschreiben. Sollten Sie schon einmal an der AAU studiert haben, kommen Sie bitte mit dem Zulassungsbescheid, einem amtlichen Lichtbildausweis und einem ausgefüllten Studierendendatenblatt in die Studien- und Prüfungsabteilung. Sollten Sie noch nie an der AAU studiert haben, führen Sie bitte die Online-Bewerbung durch, bevor Sie mit dem Zulassungsbescheid und dem gültigen Reisepass in die Studien- und Prüfungsabteilung kommen.
Sind noch Fragen zur Zulassung offen?
Kontaktieren Sie bitte:
- Julia Korpitsch-Jan, BA
Zulassung Bachelorstudien Familienname A-J
Telefon: +43 463 2700 9120
E-Mail: julia.korpitsch [at] aau.at - Agnes Mallner
Zulassung Bachelorstudien Familienname K-Z
Telefon: +43 463 2700 9122
E-Mail: agnes.mallner [at] aau.at
Die gesetzliche Regelung der Voraussetzungen zur Zulassung zu einem Bachelorstudium finden Sie im Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002 i.d.g.F. (§§ 63, 64 Abs. 1 und 2 und 65).
Personen, die um Zulassung für ein deutschsprachiges Studium ansuchen und deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest Deutschkenntnisse im Ausmaß des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachweisen.
Nachweise für Deutschkenntnisse A2
– Abschlüsse (unbeschränkt gültig):
- Reifezeugnis aus einer Schule mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
- Abschluss eines mindestens zweijährigen Studiums in deutscher Sprache an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
– Folgende Sprachdiplome, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein dürfen, werden akzeptiert:
- ÖSD-Zertifikat A2
- Goethe-Zertifikat A2
- telc Deutsch A2
- Österreichischer Integrationsfonds A2
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD I
- Kurszeugnisse auf dem Niveau A2/b aus dem Deutsch-Intensivkurs oder dem Universitätslehrgang DaF/DaZ des Sprachenzentrums Deutsch in Österreich der Universität Klagenfurt.
Zusatzprüfung Latein
Die Zusatzprüfung Latein muss vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung bzw. des Bachelorstudiums absolviert werden. Sie entfällt, wenn die Studierenden Latein in einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen haben.
Bei folgenden Studien müssen Sie die Zusatzprüfung ablegen:
Bachelorstudium | Lehramtsstudium |
---|---|
Anglistik und Amerikanistik Germanistik Geschichte Philosophie Romanistik Slawistik | Deutsch Englisch Französisch Geschichte, Sozialkunde und politische Bildung Italienisch Slowenisch Spanisch |
Quicklinks
Plattformen

Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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