STUDIUM
Aufnahmeverfahren Bachelor International Business and Economics
Falls Sie sich für das Bachelorstudium International Business and Economics an der Universität Klagenfurt interessieren, bewerben und einschreiben möchten, müssen Sie zwei unterschiedliche Verfahren absolvieren:
- Besonderes Aufnahmeverfahren
- Allgemeines Zulassungsverfahren
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum besonderen Aufnahmeverfahren.
Die Schritte des besonderen Aufnahmeverfahrens:
Kontakt & Information
International Business and Economics
E-Mail: ibec [at] aau [dot] at
Studium: www.aau.at/bachelor-ibe
Verordnung des Rektorats zum Aufnahmeverfahren (PDF)
Aufnahmeverfahren 2023
Studienplätze: 50
Studienbeginn: Studienjahr 2023/2024
Links
Zulassung zum Bachelorstudium
Um mit dem Bachelorstudium International Business and Economics beginnen zu können, müssen Sie für die Zulassung folgende Leistungen erbringen:
- Positive Absolvierung des besonderen Aufnahmeverfahrens
- Positive Absolvierung des allgemeinen Zulassungsverfahrens
- Im Rahmen des allgemeinen Zulassungsverfahrens sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 (GERS) nachzuweisen. Studienwerber:innen, welche die englische Sprachkompetenz gemäß § 8 der Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium International Business and Economics an der Universität Klagenfurt und/oder die Zulassungskriterien gemäß §§ 63 ff UG nicht erfüllen, haben kein Recht auf Zulassung zum Studium.
Grundlegendes zum besonderen Aufnahmeverfahren
Das besondere Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium International Business and Economics findet nur einmal im Jahr statt, nämlich im Vorfeld des Wintersemesters. Nach einem positiv abgelegten Aufnahmeverfahren ist ein Studienbeginn im anschließenden Wintersemester beziehungsweise im darauffolgenden Sommersemester möglich.
Für das Studienjahr 2023/2024 (Wintersemester und Sommersemester) werden an der Universität Klagenfurt 50 Studienplätze über das Aufnahmeverfahren vergeben.
Das Aufnahmeverfahren wird durchgeführt, da es mehr als 50 Registrierungen zum Aufnahmeverfahren gibt.
550 Studieninteressierte haben sich fristgerecht registriert.
Wer muss das besondere Aufnahmeverfahren machen?
Die Regelung über das Aufnahmeverfahren gilt für alle Studienwerber:innen, sofern sie nicht gem. § 1 Abs. 2 der Verordnung des Rektorats über das Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium International Business and Economics davon ausgenommen sind.
Besonderes Aufnahmeverfahren in Tabellenansicht
Die Schritte des besonderen Aufnahmeverfahrens in Tabellenansicht:
Was | Wer | Wann | Wo/Wie |
---|---|---|---|
Registrierung für das Aufnahmeverfahren 1 | alle Bewerber:innen für das Bachelorstudium International Business and Economics | 15. Jänner bis 30. April 2023 (23:59 Uhr MESZ) | Online-Registrierung
Durchführung der Registrierung für das Aufnahmeverfahren im Bewerbungsportal Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter Schritt 1 |
Registrierungsbestätigung | Universität Klagenfurt | nach Durchführung der Registrierung für das Aufnahmeverfahren | Bestätigung per E-Mail über die erfolgreich durchgeführte Registrierung für das Aufnahmeverfahren
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter Schritt 1 |
Teil 1 des Aufnahmeverfahrens:
Motivationsschreiben |
alle Bewerber:innen, die sich erfolgreich für das Aufnahmeverfahren registriert haben | 15. Jänner bis 15. Mai 2023 (23:59 Uhr MESZ) | Upload des Motivationsschreibens und eines Scans des Reisepasses im Bewerbungsportal
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter Schritt 2 |
Teil 2 des Aufnahmeverfahrens: Online-Prüfung 2 |
alle Bewerber:innen, die Teil 1 des Aufnahmeverfahrens fristgerecht und korrekt durchgeführt haben | 3. Juli 2023 | Uhrzeit und Prozedere erhalten die Bewerber:innen via E-Mail
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter Schritt 3 |
Reihung | Universität Klagenfurt | bis 1. August 2023 | E-Mail ergeht an alle Teilnehmer:innen der Online-Prüfung
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter Schritt 3 |
Studienplatzannahme | Bewerber:innen, die eine vorläufige Studienplatzzusage per E-Mail erhalten haben | innerhalb von 14 Tagen ab Versand der vorläufigen Studienplatzzusage | Bestätigung der Studienplatzannahme per E-Mail (als Antwort auf die E-Mail mit der vorläufigen Studienplatzzusage)
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter Schritt 4 |
Alle Schritte des besonderen Aufnahmeverfahrens im Detail
SCHRITT 1: Registrierung
Die Registrierung zum Aufnahmeverfahren1 des Bachelorstudiums International Business and Economics erfolgt für alle Bewerber:innen ausschließlich innerhalb der Registrierungsfrist über die Online-Registrierung der Universität Klagenfurt.
Registrierung zum Aufnahmeverfahren für alle Bewerber:innen, die erstmalig ein Studium an der Universität Klagenfurt beginnen
- Führen Sie die Online-Registrierung durch, um ein Benutzerkonto zu erhalten. Notwendig ist eine E-Mail-Adresse (z. B. Gmail, Gmx). Befüllen Sie alle Felder, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind. Nach der Online-Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte, Ihr Benutzerkonto zu aktivieren.
- Folgen Sie dem Link, den Sie per E-Mail erhalten haben. Im Zuge der Account-Aktivierung müssen Sie einen Benutzernamen wählen und ein Passwort vergeben. Merken Sie sich Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Ihr Benutzername bleibt Ihnen während der gesamten Zeit an der Universität Klagenfurt erhalten.
- Danach können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) ins Bewerbungsportal einloggen. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten. Wählen Sie Ihr gewünschtes Studium aus und registrieren Sie sich für das Aufnahmeverfahren zum Studium.
Registrierung zum Aufnahmeverfahren für Studierende der Universität Klagenfurt
- Loggen Sie sich in Ihrem Studierenden-Portal ein und klicken Sie auf den Link Bewerbungsportal unter Services in der linken Menüleiste.
- Klicken Sie auf Bewerbung. Wählen Sie Ihr gewünschtes Studium aus und registrieren Sie sich für das Aufnahmeverfahren zum Studium.
Andere oder verspätete Formen der Registrierung zum Aufnahmeverfahren können nicht berücksichtigt werden.
Durch die Registrierung für das Aufnahmeverfahren im Bewerbungsportal entfällt im allgemeinen Zulassungsverfahren der Schritt der „Online-Registrierung“. Verwenden Sie einfach die Zugangsdaten, die Sie bereits im Zuge der Registrierung zum Aufnahmeverfahren erhalten haben.
Registrierungsbestätigung
Die für das Aufnahmeverfahren registrierten Bewerber:innen erhalten per E-Mail eine Registrierungsbestätigung durch die Universität Klagenfurt. Geben Sie daher Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft etc.) gemäß Ihrem Reisepass und in korrekter Form an.
Evaluation
Die Aufnahmeverfahren an den Universitäten werden gemäß Universitätsgesetz evaluiert. Hiermit ist das Institut für Höhere Studien in Wien (IHS) beauftragt. Bitte füllen Sie daher auch den folgenden Evaluationsbogen aus: uni-aufnahme.ihs.ac.at
SCHRITT 2: Teil 1 des Aufnahmeverfahrens – Motivationsschreiben
Der 1. Teil des Aufnahmeverfahrens besteht aus dem fristgerechten Upload des Motivationsschreibens über das Bewerbungsportal der Universität Klagenfurt.
Zusätzlich ist ein Scan des Reisepasses hochzuladen.
Upload des Motivationsschreibens & des Reisepasses
Inhalt
Das Motivationsschreiben soll einen Eindruck davon vermitteln, inwieweit Sie sich mit Ihrer eigenen Studienwahl auseinandergesetzt haben. Sie sollen daher in eigenen Worten auf folgende drei Punkte eingehen:
- Warum Sie International Business and Economics studieren möchten.
- Warum Sie selbst besonders geeignet und motiviert sind, International Business and Economics zu studieren.
- Recherchieren Sie die Inflationsrate in Ihrem Land in den Jahren 2020 und 2021 und erläutern Sie diese unter Berücksichtigung und Angabe von Datenquellen in Ihrem Motivationsschreiben.
Gestaltung
Umfang: ca. 1, max. 2 DIN A4-Seiten
Schriftgröße: 12
Schriftart: z.B. Times New Roman
Zeilenabstand: 1,5
Sprache: Englisch
Wenn Sie nicht über die österreichische Reifeprüfung / allgemeine Hochschulreife aus Deutschland verfügen, müssen Sie ein Ansuchen um Zulassung zum Bachelorstudium stellen.
Stellen Sie das Ansuchen um Zulassung zum Bachelorstudium, nachdem Ihr Motivationsschreiben akzeptiert wurde und Ihr Status „Bewerbungsdokumente akzeptiert“ aufscheint. Für nähere Informationen siehe Allgemeines Zulassungsverfahren.
SCHRITT 3: Teil 2 des Aufnahmeverfahrens – Online-Prüfung
Der erfolgreich absolvierte 1. Teil des Aufnahmeverfahrens ist Grundlage für eine Teilnahme an der Online-Prüfung.2
In der Prüfung wird das Verständnis der angegebenen Literatur geprüft.
Prüfungsliteratur:
- Chapter 7 (The Firm and Its Customers) from the book “The Economy”
Open access version - Chapter Problem Solving and Taxes (pages 1–31 only) and Chapter Finance (pages 197–203 only) from the book “Math in Society”
Open access version
(Stand: 24.11.2022)
Termin der Online-Prüfung
3. Juli 2023
Prüfungssprache
Englisch
Prüfungsablauf
Bei der Prüfung werden Multiple-Choice Fragen zu der vorgegebenen Literatur online über die Prüfungsplattform Moodle bereitgestellt. Der entsprechende Link und technische Details werden den betreffenden Studienwerber:innen per E-Mail kommuniziert. Die Antworten auf Fragen sind innerhalb des festgelegten Zeitfensters (1 Stunde) einzugeben. Die Prüfung wird in einem Open-Book-Format abgehalten. Das bedeutet, dass alle Hilfsmittel – mit Ausnahme der Hilfe anderer Personen – benutzt werden dürfen.
Technische Voraussetzungen
Um an der Prüfung teilzunehmen, müssen die Studienwerber:innen über
- einen Desktop-Computer oder Laptop,
- eine stabile Internetverbindung,
- eine Kamera und
- ein Mikrofon
verfügen.
Identifikation
Die Prüfungsaufsicht prüft vor der Prüfung die Identität der Studienwerber:innen.
Die Studienwerber:innen haben zu diesem Zweck einen amtlichen Lichtbildausweis beim Prüfungstermin vorzuzeigen, indem sie diesen nach Aufforderung in die Kamera halten. Ist eine Identitätsprüfung durch Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises nicht möglich und kann die Identität auch nicht auf eine andere geeignete Weise zweifelsfrei nachgewiesen werden, können die Studienwerber:innen nicht an der Prüfung teilnehmen. Ein Ersatztermin wird nicht angeboten.
Audiovisuelle Verbindung während der Prüfung
Während der Prüfung muss die Kameraeinstellung der Studienwerber:innen durchgehenden Blickkontakt erlauben. Tritt während der Prüfung ein technisches Problem auf (Übertragungsunterbrechungen, Video-/Audio-Ausfälle, etc.), kann die Prüfung fortgesetzt werden, wenn die Unterbrechung nur kurz war. Ist die Störung bzw. der Ausfall von längerer Dauer, gilt die Prüfung als abgebrochen und der 2. Teil des Aufnahmeverfahrens kann nicht absolviert werden. Weitere Details zur Durchführung der Online-Prüfung entnehmen Sie bitte der Aufnahmeverordnung.
Prüfungsbeispiel
Gerne stellen wir Ihnen ein Prüfungsbeispiel zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass dieses Beispiel rein zu Informationszwecken dient. Das Beispiel stammt aus der Aufnahmeprüfung von 2019, welche anders als die Prüfung 2023 als Multiple-Choice- und Closed-Book-Prüfung abgehalten wurde.
Reihung
Auf Grundlage der im Rahmen der Aufnahmeprüfung erreichten Punkteanzahl wird eine Reihung erstellt. Den Teilnehmer:innen wird das Ergebnis der Aufnahmeprüfung per E-Mail bis zum 1. August 2023 bekannt gegeben. Eine Liste mit Angaben zur erreichten Punkteanzahl wird nicht zur Verfügung gestellt.
SCHRITT 4: Studienplatzannahme
Die vorrangig gereihten Bewerber:innen (siehe Reihung) bekommen per E-Mail eine vorläufige Studienplatzzusage.
Sofern Sie eine Studienplatzzusage erhalten, bestätigen Sie die Annahme des Studienplatzes per E-Mail. Antworten Sie zu diesem Zweck auf die E-Mail mit der vorläufigen Studienplatzzusage. Beachten Sie die in der E-Mail mit der Studienplatzzusage angegebene Frist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, wird die Bewerbung abgelehnt.
Mit der Studienplatzannahme ist das besondere Aufnahmeverfahren abgeschlossen.
Um mit dem Bachelorstudium International Business and Economics beginnen zu können, müssen Studienbewerber:innen auch das allgemeine Zulassungsverfahren absolvieren.
Wichtige Hinweise
1 Durchführung des Aufnahmeverfahrens
Das besondere Aufnahmeverfahren wird durchgeführt, wenn es mehr als 50 Registrierungen (Bewerbungen) für das Aufnahmeverfahren gibt.
Sollte am 30. April 2023 die Anzahl der Registrierungen die festgelegte Zahl an Studienplätzen nicht erreichen, entfällt das Aufnahmeverfahren für dieses Studienjahr. In diesem Fall ist nur das allgemeine Zulassungsverfahren zu absolvieren.
2 Durchführung bzw. möglicher Entfall der Online-Prüfung
Die Online-Prüfung entfällt, wenn weniger als 50 Studienwerber:innen den 1. Teil des Aufnahmeverfahrens erfolgreich durchgeführt haben. Die Studienwerber:innen werden per E-Mail über die Nichtdurchführung der Online-Prüfung in Kenntnis gesetzt.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 (GERS)
Die geforderten Englischkenntnisse sind durch einen der folgenden Nachweise zu belegen, wobei die unter Punkt 6 bis 10 genannten Zertifikate zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung nicht älter als zwei Jahre sein dürfen:
- Erfolgreiche Absolvierung des Schulfaches Englisch auf österreichischem Maturaniveau (nachzuweisen mittels österreichischen Jahresabschlusszeugnisses des Maturajahres)
- Reifezeugnis einer Schule mit Unterrichts- und Prüfungssprache Englisch
- Erfolgreiche Absolvierung der Reifeprüfung im Fach Englisch (nachzuweisen mittels österreichischen Reifezeugnisses oder eines in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Reifezeugnisses mit ausgewiesenem Niveau B2 (GERS))
- Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung mit Absolvierung des Faches Englisch auf dem Niveau B2
- Abschluss eines mindestens zweijährigen Studiums in englischer Sprache an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
- TOEFL iBT (Minimum Score: 80)
- IELTS (Minimum Overall Band Score: 6 und mindestens 5,5 je Einzelwertungsbereich) – Prüfungsmöglichkeit an der Universität Klagenfurt
- Cambridge English: First Certificate in English (FCE) beziehungsweise B2 First (Minimum Scale Score: 169) oder höherwertig
- PEARSON PTE (ausschließlich „Academic“; Minimum Academic Score: 59)
- LanguageCert (ausschließlich International ESOL Communicator, B2; Minimum: Pass; Written and Spoken)
- Ein behördlich ausgestelltes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Erstsprache der Studienwerberin oder des Studienwerbers Englisch ist
Einreise und Aufenthalt
Wenn Sie nicht aus Österreich kommen, informieren Sie sich rechtzeitig über etwaige Voraussetzungen für die Einreise nach und den Aufenthalt in Österreich.
Möglicherweise benötigen Sie für die Einreise bzw. den Aufenthalt einen Aufenthaltstitel und ein Visum. Den Aufenthaltstitel und das Visum müssen Sie vor der Einreise nach Österreich selbstständig beantragen. Die Universität Klagenfurt kann Studienwerber:innen dabei nicht unterstützen.
Anträge zu Aufenthaltstitel und Visumsanträge sind zeitaufwändig! Die Bearbeitung eines Aufenthaltstitel-/Visumsantrages kann mehrere Monate dauern. Starten Sie den Prozess in Ihrem eigenen Interesse daher ehestmöglich.
Möglicherweise müssen für Ihren vollständigen Aufenthaltstitel-/Visumantrag zusätzliche Dokumente beglaubigt und/oder übersetzt werden.
Wichtige Links rund um Einreise & Aufenthalt
International Office (AAU) – Einreise und Aufenthalt
OeAD – Einreise und Aufenthalt (allgemeine Informationen)
OeAD – Einreise und Aufenthalt (EU/EWR/Schweiz)
OeAD – Einreise und Aufenthalt (Drittstaaten)
Die Studien- und Prüfungsabteilung ist nicht zuständig für Wohnungssuche, Aufenthaltstitel-/Visumsangelegenheiten etc.
Bei Fragen zu Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel und/oder Visum kontaktieren Sie die zuständige Stelle.
ÖH-/Studienbeitrag
Der vorgeschriebene ÖH- bzw. Studienbeitrag ist nach erfolgter Einschreibung ordnungsgemäß und fristgerecht bis zum Ende der Zulassungsfrist zu bezahlen.
Die Studienzulassung wird erst mit der rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung des vorgeschriebenen Betrages rechtswirksam. Erst danach kann eine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen erfolgen.
Termine und Fristen
Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Es besteht aus dem Wintersemester und dem Sommersemester, jeweils einschließlich der lehrveranstaltungsfreien Zeit. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober, das Sommersemester beginnt am 1. März. Der Beginn der Lehrveranstaltungen im Wintersemester ist am 1. Oktober, der Beginn der Lehrveranstaltungen im Sommersemester ist am 1. März (siehe Studienjahrkalender).
Weitergabe von Daten
Mit der Teilnahme am Aufnahmeverfahren für das angegebene Studium an der Universität Klagenfurt ist die Weitergabe Ihrer Daten (Name, Geburtsdatum, Identifikationscode sowie gewähltes Studienfeld und gewähltes Studium) an andere österreichische Universitäten zum Zweck einer allfälligen Nachregistrierung an der Universität Ihrer Wahl verbunden.
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens kann eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgen.
Die Universität behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall die Echtheit vorgelegter Dokumente zu überprüfen.
Verordnung des Rektorats zum Aufnahmeverfahren
Die Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium International Business and Economics an der Universität Klagenfurt wurde im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Allgemeine Informationen
Informationen über die Universität Klagenfurt
Studieren an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (WiWi)
Informationen zu Studien an der Wirtschaftwissenschaftlichen Fakultät der Universität Klagenfurt
Informationen zum Bachelorstudium Betriebswirtschaft: Studienzweig BW
Informationen zum Bachelorstudium Betriebswirtschaft: Studienzweig IBW
Informationen zum Bachelorstudium Wirtschaft und Recht
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