STUDIUM
Validierungen für Universitätslehrgänge
Für Studierende von Universitätslehrgängen besteht die Möglichkeit, berufliche und außerberufliche Kompetenzen auf einzelne Prüfungen oder Studienleistungen anerkennen zu lassen (Validierung). Das heißt, wenn Sie eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung absolviert haben oder im privaten oder beruflichen Bereich Lernergebnisse erworben haben, die zum Profil Ihres Studiums passen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen als Prüfung oder Studienleistung anerkennen lassen. Die Anerkennung erfolgt durch ein Validierungsverfahren.
Welche Lernergebnisse können validiert werden?
Durch eine Validierung können Sie Lernergebnisse, die Sie durch berufliche und außerberufliche Tätigkeiten und Ausbildungen erworben haben, auf einzelne Prüfungen bzw. Studienleistungen Ihres Studiums anerkennen lassen.
Lernergebnisse beschreiben, über welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen Sie nach Abschluss eines Lernprozesses verfügen. Die Art des Erwerbs ist für eine Validierung nicht relevant, d.h. die Lernergebnisse können durch non-formales und informelles Lernen erworben worden sein. Das umfasst bspw. Lernprozesse im Rahmen von beruflichen und außerberuflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildungen sowie im Alltag, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit.
Achtung! Für die Anerkennung von Prüfungen oder Studienleistungen, die an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung (bspw. Universität, Pädagogische Hochschule, Fachhochschule) oder an einer AHS/BHS abgelegt wurden, gibt es gesonderte Richtlinien und die dafür zuständige Anlaufstelle ist das jeweilige Lehrgangsbüro. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite zu Anerkennungen für Prüfungen.
Wer kann eine Validierung beantragen?
Die Validierung von Lernergebnissen ist gem. § 15a, Teil B der Satzung der Universität Klagenfurt ausschließlich für Studierende von Universitätslehrgängen möglich. Die Information, ob eine Validierung für den von Ihnen gewählten Universitätslehrgang möglich ist, finden Sie auf der Informationsseite des jeweiligen Lehrgangs in der Fact Box.
Wie kann eine Validierung beantragt werden?
Das Validierungsverfahren an der Universität Klagenfurt sieht die folgenden Schritte vor:
Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahrensschritten sowie Hilfestellungen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie im Leitfaden Validierungen für Studierende.
Einen Kurzüberblick finden Sie hier:
Schritt 1: Bevor Sie einen Antrag auf Validierung einreichen können, müssen sie verpflichtend ein Beratungs- und Informationsgespräch mit der Validierungsstelle führen. Zur Terminvereinbarung schreiben Sie bitte eine E-Mail an: validierung [at] aau [dot] at.
Schritt 2 und 3: Der Validierungsantrag dient zur Dokumentation der Kompetenzen, die für die Anerkennung relevant sind. Er muss von Ihnen ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen per Mail an validierung [at] aau [dot] at eingereicht werden.
Schritt 4: Im Rahmen der formalen Prüfung wird überprüft, ob die formalen Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen und ob alle notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden. Die inhaltliche Prüfung erfolgt durch eine Kommission bestehend aus ULG-Leitung und fachkundiger Person auf der Grundlage des Validierungsantrags, der entsprechenden Nachweise sowie des Validierungsgesprächs.
Schritt 5: Nach der inhaltlichen Prüfung wird ein Fachgutachten erstellt, auf dessen Basis eine Anerkennungsentscheidung getroffen wird.
Schritt 6: Die Entscheidung über die Anerkennung wird mittels Bescheid getroffen. Eine anerkannte Prüfung oder Studienleistung wird im Zeugnis mit der Bezeichnung „anerkannt“ einschließlich der Anzahl jener ECTS-Anrechnungspunkte, die im Curriculum für die anerkannte Prüfung oder andere Studienleistung vorgesehen ist, ausgewiesen.
Wie erfolgt die Validierung von Lernergebnissen?
Im Rahmen eines Validierungsverfahrens wird geprüft, ob zwischen den erworbenen Lernergebnissen und den intendierten Lernergebnissen der anzuerkennenden Prüfung oder Studienleistung wesentliche Unterschiede bestehen. Wurden im Zuge des Verfahrens keine wesentlichen Unterschiede festgestellt, erfolgt die Anerkennung.
Rechtsquellen und wichtige Links
Rechtsquellen
Die rechtlichen Grundlagen zur Validierung von Lernergebnissen finden sich in § 78 Abs. 3 Universitätsgesetz (UG). An der Universität Klagenfurt wurde die Möglichkeit, Validierungsverfahren durchzuführen, in § 15a, Teil B der Satzung festgehalten.
Wichtige Links
Eine Erläuterung der wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit Validierungen (wie bspw. formales, non-formales und informelles Lernen) finden Sie im Glossar der AQ Austria (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria) sowie im Glossar im Leitfaden Validierungen für Studierende.
Unterlagen zur Beantragung
Zusatzblatt zum Validierungsantrag
Zusatzblatt zur „Beschreibung der zur Anerkennung beantragten beruflichen und außerberuflichen Kompetenzen“
Leitfaden Validierungen für Studierende (PDF)
Nähere Informationen zum Validierungsprozess sowie Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars
Musterbeispiel für den Validierungsantrag (PDF)
Beispielhaft ausgefüllter Antrag auf Anerkennung von beruflichen und außerberuflichen Kompetenzen (Validierung)
Datenschutz-Information (PDF)
Datenschutz-Information betreffend der Anerkennung von beruflichen und außerberuflichen Kompetenzen (Validierung)
Kontakt
Bei allgemeinen Fragen zum Thema Validierungen sowie bei Fragen zum Prozess kontaktieren Sie bitte die Validierungsstelle im Studienrektorat:
Ansprechpartnerin: Dr.in Helga Pirolt
Telefon: +43 463 2700 3004
E-Mail: validierung [at] aau [dot] at
Raum: Z.1.07a Hauptgebäude, Zentraltrakt, Ebene 1
Bei inhaltlichen Fragen zu den Lernergebnissen kontaktieren Sie bitte das zuständige Lehrgangsbüro bzw. die Lehrgangsleitung.
Quicklinks
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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