STUDIUM
Zulassung von Studienwerber:innen, die bereits an der Universität Klagenfurt eingeschrieben waren oder sind
Du interessierst dich für ein Bachelorstudium an der Universität Klagenfurt und möchtest dich bewerben und einschreiben, bist oder warst aber bereits an der Universität Klagenfurt eingeschrieben? Dann helfen dir folgende Informationen:
Zulassungsfristen
Wintersemester 2025/26
Allgemeine Zulassungsfrist für Bachelorstudien
07.07.2025 – 05.09.2025
Sommersemester 2026
Allgemeine Zulassungsfrist für Bachelorstudien
08.01.2026 – 05.02.2026
Die Zulassung zu einem Bachelorstudium muss innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist für Bachelorstudien erfolgen. Dies gilt auch, wenn Studienwerber:innen
- bereits an der Universität Klagenfurt studieren und ein zusätzliches Bachelorstudium beginnen oder
- das Studium wechseln oder
- bereits an der Universität Klagenfurt studiert haben und das Studium wiederaufnehmen wollen.
In Ausnahmefällen kann eine Zulassung zu einem Bachelorstudium auch innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist für andere Studienarten erfolgen. Sollte ein nachstehend angeführter Ausnahmefall zutreffen, wenden sich Studienwerber:innen diesbezüglich an die Studien- und Prüfungsabteilung.
Ausnahmen von der allgemeinen Zulassungsfrist für Bachelorstudien
- Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der StEOP
Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium, sofern das Ergebnis für das Wintersemester erst nach dem 31. August beziehungsweise für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner vorliegt. - Nachmaturant:innen
Erlangung der allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester erst nach dem 31. August beziehungsweise für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner. - Spätere Ausstellung der Aufenthaltsberechtigung
Nicht rechtzeitige Ausstellung einer Aufenthaltsberechtigung für Studierende gemäß § 64 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, sofern diese daran kein Verschulden trifft. - Unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis
Eintritt eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses, sofern Studienwerber:innen glaubhaft machen können, dass sie durch dieses Ereignis verhindert waren, die Frist einzuhalten, und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft. - Befristete Zulassung gemäß § 63 Abs. 5 UG
- Personen für die Dauer der bewilligten Teilnahme an universitären Mobilitätsprogrammen einschließlich gemeinsamer Studienprogramme,
- Personen, die ausschließlich Fernstudienangebote auf der Grundlage von Kooperationsverträgen nützen wollen, für höchstens zwei Semester;
- ausländische Staatsangehörige und Staatenlose gemäß Abs. 3 Z 3, die nach Absolvierung ausländischer Studien in einem der ersten Diplomprüfung des gewählten Diplomstudiums oder einem Bachelorstudium entsprechenden Umfang eine Zulassung zum Studium in Österreich anstreben, für höchstens zwei Semester.
- Spätere Ablegung von Ergänzungsprüfungen
Ablegung von Ergänzungsprüfungen nach der allgemeinen Zulassungsfrist, sofern es sich um Ergänzungsprüfungen handelt, welche im Zuge des Vorstudienlehrganges an der Universität Klagenfurt zur Herstellung der Gleichwertigkeit mit einer inländischen Reifeprüfung und/oder zur Erlangung von für die Zulassung zum gewählten Studium erforderlichen Deutschkenntnissen abzulegen sind und sofern die Prüfungen im Zeitraum zwischen Ende der allgemeinen Zulassungsfrist und dem 31. Oktober für das Wintersemester und dem 31. März für das Sommersemester abgelegt wurden. - Studienwechsel
Wechsel des Studiums durch Studierende, die im betreffenden Semester an der Universität Klagenfurt bereits als ordentliche oder außerordentliche Studierende gemeldet sind.
Allgemeines Zulassungsverfahren
Falls du bereits einmal an der Universität Klagenfurt eingeschrieben warst oder gegenwärtig an der Universität Klagenfurt eingeschrieben bist, fülle das Studierendendatenblatt aus und schicke es unterschrieben an studienabteilung [at] aau [dot] at. Beachte auch die Informationen zur Online-Registrierung.
Sofern du nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügst, schicke zusätzlich zum Studierendendatenblatt das ausgefüllte und unterschriebene Formular für das Ansuchen um Zulassung zum Bachelorstudium an studienabteilung [at] aau [dot] at.
Gegebenenfalls werden zusätzliche Dokumente nachgefordert.
Wenn du dich für ein Bachelorstudium mit besonderem Aufnahmeverfahren einschreiben willst, ist das bestandene Aufnahmeverfahren eine weitere Zulassungsvoraussetzung.
Studien mit besonderen Aufnahmeverfahren
Für einige Bachelorstudien gibt es besondere Aufnahmeverfahren.
Diese Bachelorstudien sind:
Zusätzlich zum entsprechenden besonderen Aufnahmeverfahren ist auch das allgemeine Zulassungsverfahren zu absolvieren.
Sprachkenntnisse
Erforderliche Sprachkenntnisse
- Deutsch mindestens A2 → für die Antragstellung
- Deutsch B2 → für die Zulassung (ausgenommen Germanistik / Lehramt)
- Deutsch C1 → für die Zulassung zu Germanistik / Lehramt
- Englisch B2 → für die Antragstellung und Zulassung
Nachweis der Sprachkenntnisse
Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau B2 (GERS) zum Zeitpunkt der Zulassung zum ordentlichen Studium mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch (ausgenommen Germanistik / Lehramt). Für die Zulassung zu den Bachelorstudien Germanistik und Lehramt sind Deutschkenntnisse auf Niveau C1 (GERS) nachzuweisen.
Personen, die um Zulassung für ein deutschsprachiges Studium ansuchen und deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest Deutschkenntnisse auf Niveau A2 (GERS) nachweisen.
Nachweis der Englischkenntnisse auf Niveau B2 (GERS) zum Zeitpunkt der Antragstellung zum ordentlichen Studium mit Unterrichts- und Prüfungssprache Englisch.
Bei einer Bewerbung für das Bachelorstudium International Business and Economics sind die Informationen zum Nachweis von Englischkenntnissen zu beachten.
Eine Auflistung der akzeptierten Nachweise für die erforderlichen Sprachkenntnisse (B2/C1) ist in der Verordnung des Rektorats über die Nachweise der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zu Studien zu finden.
Wichtige Hinweise
Offizielle Dokumente
Nur Dokumente, die mit Originalunterschrift und Nassstempel/Prägesiegel (also händisch unterschrieben und gestempelt) oder mit österreichischer Amtssignatur versehen sind, werden als offizielle Dokumente betrachtet. Digital erstellte Dokumente ohne Originalunterschrift und Nassstempel/Prägesiegel beziehungsweise ohne österreichische Amtssignatur können nicht berücksichtigt werden.
Weitergabe von Daten
Die Universität behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall die Echtheit vorgelegter Dokumente zu überprüfen.
Zusatzprüfung Latein
Die möglicherweise erforderliche Zusatzprüfung Latein muss vor Ablegung der letzten Prüfung im Bachelorstudium absolviert werden. Sie entfällt, wenn die Studierenden Latein in einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen haben.
Bei folgenden Studien muss die Zusatzprüfung Latein abgelegt werden:
Studienart | Studium |
---|---|
Bachelorstudium |
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Lehramtsstudium |
|
Kontakt
- Zulassung Bachelorstudien
Familienname A bis C - Sarah [dot] Orter [at] aau [dot] at
- Zulassung Bachelorstudien Familienname D bis I
- +43 463 2700 9133
- Christine [dot] Moser [at] aau [dot] at
- Zulassung Bachelorstudien Familienname J bis L
- +43 463 2700 9120
- Julia [dot] Korpitsch [at] aau [dot] at
- Zulassung Bachelorstudien
Familienname M bis R - +43 463 2700 9190
- Margherita [dot] Boscariol [at] aau [dot] at
- Zulassung Bachelorstudien Familienname S bis Z
- +43 463 2700 9122
- Anna [dot] Roder [at] aau [dot] at
Quicklinks
Plattformen

Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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