STUDIUM
Aufnahmeverfahren Master Artificial Intelligence and Cybersecurity
Das Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Artificial Intelligence and Cybersecurity findet nur einmal im Jahr statt, nämlich im Vorfeld des Wintersemesters. Nach einem positiv abgelegten Aufnahmeverfahren ist ein Studienbeginn im anschließenden Wintersemester möglich.
30 Studienplätze werden an der Universität Klagenfurt pro Studienjahr im Zuge eines Aufnahmeverfahrens vergeben.
Die Schritte des Aufnahmeverfahrens:
Kontakt & Information
Artificial Intelligence and Cybersecurity
E-Mail: admissions-maics [at] aau [dot] at
Studium: www.aau.at/master-aics
Verordnung des Rektorats zum Aufnahmeverfahren (PDF)
Verordnung des Rektorats zum Kostenbeitrag (PDF)
Aufnahmeverfahren 2022
Studienplätze: 30
Studienbeginn: Herbst 2022
Links
Die Schritte des Aufnahmeverfahrens in Tabellenansicht:
WAS | WER | WANN | WO/WIE |
Registrierung für das Aufnahmeverfahren | alle Bewerber*innen für das Masterstudium Artificial Intelligence and Cybersecurity | 17. Jänner bis 30. Juni 2022 (23:59 Uhr MESZ) | Online-Registrierung
Durchführung der Registrierung für das Aufnahmeverfahren im Bewerbungsportal Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 1 |
Upload der erforderlichen Dokumente | alle Bewerber*innen, die sich erfolgreich für das Aufnahmeverfahren registriert haben | 17. Jänner bis 30. Juni 2022 (23:59 Uhr MESZ) | Upload aller erforderlichen Dokumente im Bewerbungsportal der Universität Klagenfurt
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 2 |
Entrichtung des Kostenbeitrages | alle Bewerber*innen für das Masterstudium Artificial Intelligence and Cybersecurity | 17. Jänner bis 30. Juni 2022 (23:59 Uhr MESZ) | Entrichtung des Kostenbeitrages mittels des zur Verfügung gestellten ePayment-Angebotes
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 3 |
Nachreichen der Abschlussdokumente | alle Bewerber*innen, die bis 30. Juni 2022 (23:59 Uhr MESZ) eine vollständige Bewerbung eingereicht haben, deren Dokumente (mit Ausnahme der Abschlussunterlagen) die Kriterien nach Einschätzung des Aufnahmekomitees und der Studien- und Prüfungsabteilung erfüllen | bis spätestens 5. September 2022 | Upload des Bachelorzeugnisses und der Abschrift der Studiendaten im Bewerbungsportal der Universität Klagenfurt
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 2 |
Studienplatzannahme | Bewerber*innen, die ein Einladungsschreiben per E-Mail erhalten haben | innerhalb von 4 Wochen ab Versand des Einladungsschreibens | Studienplatzannahme im Bewerbungsportal der Universität Klagenfurt
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 2 |
Einreise und Aufenthalt | Bewerber*innen, die nicht aus Österreich kommen | ehestmöglich | Einreise und Aufenthalt
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 4 |
Einschreibung | alle Bewerber*innen mit bestandenem Aufnahmeverfahren und bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen | bis spätestens 31. Oktober 2022 | persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Klagenfurt
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 5 |
Einzahlung des ÖH-/Studienbeitrags | alle Eingeschriebenen | bis zum 31. Oktober | Bank/Online-Banking
Detaillierte Informationen dazu unter Schritt 6 |
Alle Schritte des Aufnahmeverfahrens im Detail
SCHRITT 1: Registrierung
Die Registrierung zum Aufnahmeverfahren erfolgt für alle Bewerber*innen ausschließlich über die Online-Registrierung, die im Zeitraum vom 17. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022 auf der Website der Universität Klagenfurt freigeschaltet wird. Andere Formen der Anmeldung zum Aufnahmeverfahren können nicht berücksichtigt werden.
Registrierungsfrist
17. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022
Registrierung zum Aufnahmeverfahren für alle Bewerber*innen, die erstmalig ein Studium an der Universität Klagenfurt beginnen
- Führen Sie die Online-Registrierung durch, um ein Benutzerkonto zu erhalten. Notwendig ist eine E-Mail-Adresse (z. B. Gmail, Gmx). Achten Sie darauf, alle Felder zu befüllen, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind. Nach der Online-Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte, Ihr Benutzerkonto zu aktivieren.
- Danach können Sie sich mit den von Ihnen gewählten Zugangsdaten ins Bewerbungsportal einloggen und sich für das Aufnahmeverfahren zum Studium registrieren.
Registrierung zum Aufnahmeverfahren für Studierende der Universität Klagenfurt
- Loggen Sie sich in Ihrem Studierenden-Portal ein und klicken Sie auf den Link Bewerbungsportal unter Services in der linken Menüleiste.
- Folgen Sie den weiteren Schritten zur Anmeldung für das Aufnahmeverfahren.
Anleitung zur Online-Registrierung
Nachdem Sie sich registriert und für das Masterstudium Artificial Intelligence and Cybersecurity beworben haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
Das Aufnahmeverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen!
SCHRITT 2: Upload aller Dokumente
Starten Sie im Bewerbungsportal das Aufnahmeverfahren und laden Sie alle geforderten Dokumente bis spätestens 30. Juni 2022 hoch.
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden und werden nach dem Ende der Frist für den Upload der Dokumente invalidiert!
Hinweis zu Bachelorzeugnis, Abschrift der Studiendaten und Nachweis der Englischkenntnisse: Nur Dokumente, die mit Originalunterschrift und Nassstempel/Prägesiegel (also händisch unterschrieben und gestempelt) oder mit österreichischer Amtssignatur versehen sind, werden als offizielle Dokumente betrachtet. Digital erstellte Dokumente ohne Originalunterschrift und Nassstempel/Prägesiegel beziehungsweise ohne österreichische Amtssignatur werden nicht berücksichtigt, auch wenn es sich beispielsweise um vorläufige Bestätigungen oder Ähnliches handelt.
Um Dokumente einzuscannen, falten Sie das Papier. Lösen Sie keinesfalls eine bestehende Verbindung auf.
Pro Upload-Feld kann jeweils eine Datei hochgeladen werden. Falls Sie ein mehrseitiges Dokument hochladen möchten, dessen gescannte Seiten in einzelnen Dateien abgespeichert sind, fügen Sie diese bitte in eine Datei zusammen.
17. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022
Erforderliche Dokumente
- Reisepass
- Bachelorzeugnis
- Abschrift der Studiendaten
- Nachweis der Englischkenntnisse
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
Gegebenenfalls erforderliche Dokumente
- Dokumente über Namensänderung/-varianten
- Akkreditierungsbestätigung
- Offizielle Übersetzungen
Hochzuladen sind:
- Ein Reisepass oder ein Personalausweis
- Ein Bachelorzeugnis (unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften)
Der Nachweis über den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden oder eines gleichwertigen Studiums (Bachelorstudium beziehungsweise Grundstudium) 1 muss innerhalb der Registrierungsfrist noch nicht vorliegen, allerdings bis 5. September für eine Zulassung im Wintersemester (siehe Schritt 5: Persönliche Einschreibung). Liegt innerhalb der Registrierungsfrist noch kein Studienabschluss vor, ist der Nachweis über bereits erbrachte Studienleistungen in Form einer offiziellen vorläufigen Abschrift der Studiendaten und des zugehörigen Curriculums/Studienplans in deutscher oder englischer Sprache hochzuladen. - Eine Abschrift der Studiendaten (unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften)
Eine Aufstellung über die Noten der absolvierten Prüfungen des Grundstudiums, beziehungsweise – wenn vorhanden – ein Diploma Supplement muss innerhalb der Registrierungsfrist noch nicht vorliegen, allerdings bis 5. September für eine Zulassung im Wintersemester (siehe Schritt 5: Persönliche Einschreibung). Liegt innerhalb der Registrierungsfrist noch kein Studienabschluss vor, ist der Nachweis über bereits erbrachte Studienleistungen in Form einer offiziellen vorläufigen Abschrift der Studiendaten und des zugehörigen Curriculums/Studienplans in deutscher oder englischer Sprache hochzuladen. - Ein Nachweis der Englischkenntnisse (Level B2 (GERS)) 2
- Ein aktueller Lebenslauf in Englisch, welcher zwingend die Ausbildung, die Erstsprache(n) und alle Fremdsprachenkenntnisse beinhalten muss
- Ein Motivationsschreiben 3 in Englisch, in dem Sie anhand eines konkreten Fallbeispiels aus dem Themengebiet der künstlichen Intelligenz oder Cybersecurity beschreiben, warum Sie das Masterstudium Artificial Intelligence and Cybersecurity belegen möchten
- Gegebenenfalls Dokumente über eine Namensänderung beziehungsweise Nachweise zu unterschiedlichen Schreibweisen des Namens/der Namen, z. B. Heiratsurkunde, eidesstattliche Erklärung etc. (unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften)
- Gegebenenfalls eine Akkreditierungsbestätigung (unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften)
- Gegebenenfalls offizielle Übersetzungen der oben angeführten Dokumente, sofern diese nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden (unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften)
Die angeführten Dokumente sind vollständig hochzuladen.
Bei Zweifeln an der Echtheit von Unterlagen oder an der Identität der Studienwerber*innen können weitere Nachweise nachgefordert oder beispielsweise auch ein Feststellungsgespräch geführt werden.
Beglaubigungsbestimmungen
Je nachdem in welchem Land Ihre Dokumente ausgestellt wurden, müssen sie möglicherweise beglaubigt werden:
Übersetzungsbestimmungen
Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, sind in eine der beiden Sprachen zu übersetzen:
Ihre Bewerbungsunterlagen werden auf Vollständigkeit sowie auf die Erfüllung der formalen und persönlichen Kriterien überprüft. Sollten Mängel festgestellt werden, werden Sie per E-Mail informiert. Es ergeht eine Bestätigung per E-Mail, sobald alle formalen und persönlichen Kriterien erfüllt sind.
Einladungsschreiben und Studienplatzannahme
Innerhalb des Bewerbungszeitraumes gibt es drei Tranchen: 17. Jänner bis 31. März, 1. April bis 31. Mai, 1. Juni bis 30. Juni 2022. Pro Tranche werden – je nach Bewerberlage – ungefähr 10 Studienplätze vergeben. Bewerber*innen werden über die Entscheidung hinsichtlich der Zuteilung eines Studienplatzes schriftlich in Kenntnis gesetzt. Bewerber*innen, denen ein Studienplatz zugewiesen wird, erhalten ein Einladungsschreiben mit einer vorläufigen Studienplatzzusage. Dieses Dokument kann im Rahmen diverser bürokratischer Angelegenheiten, wie z.B. bei der Beantragung eines Visums, verwendet werden. Es ist das einzige Dokument, das Bewerber*innen vor der Zulassung ausgestellt wird. Wenn Sie Ihre vorläufige Studienplatzzusage annehmen möchten, folgen Sie den Anweisungen, die Ihnen mit dem Einladungsschreiben übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass das Einladungsschreiben nur für eine Zulassung im auf das Aufnahmeverfahren folgenden Studienjahr gültig ist, wobei die im Einladungsschreiben angeführten Fristen zu beachten sind.
Alle geeigneten Bewerbungen werden für den gesamten Bewerbungszeitraum aufrechterhalten. Bewerber*innen, die alle Kriterien erfüllen, können eine vorläufige Zusage erhalten. Bewerbungen, die das Kontingent einer Tranche überschreiten, fallen automatisch in die nächste Tranche.
Bewerbungen, die die formalen und/oder persönlichen Kriterien nicht erfüllen, werden abgelehnt.
SCHRITT 3: Entrichtung des Kostenbeitrages
Entrichten Sie den Kostenbeitrag von 50,00 € mittels des zur Verfügung gestellten ePayment-Angebotes.
Der vollständige Betrag muss innerhalb der Registrierungsfrist auf dem Konto der Universität einlangen und der*dem Bewerber*in zuordenbar sein. Andernfalls kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Achten Sie daher auf eine korrekte Entrichtung des Beitrages.
Der Kostenbeitrag wird ausnahmslos nicht rückerstattet.
Kostenbeitrag
Frist für die Entrichtung: 17. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022
Betrag: 50,00 €
SCHRITT 4: Einreise und Aufenthalt
Wenn Sie nicht aus Österreich kommen, informieren Sie sich rechtzeitig über etwaige Voraussetzungen für die Einreise nach und den Aufenthalt in Österreich wie beispielsweise über Visa-Voraussetzungen und -Fristen.
Das Visum müssen Sie vor der Einreise nach Österreich persönlich beantragen. Die Beantragung Ihres Visums kann mehrere Monate dauern. Möglicherweise müssen für Ihren vollständigen Visumantrag zusätzliche Dokumente beglaubigt und/oder übersetzt werden.
SCHRITT 5: Persönliche Einschreibung
Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober. 5 Die Aufnahme des Studiums nach Semesterbeginn kann zu Schwierigkeiten führen.
Die Einschreibung (Zulassung) erfolgt bei erfolgreich bestandenem Aufnahmeverfahren bis 31. Oktober persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung.
Informationen zum Termin für Ihre Einschreibung erhalten Sie im Laufe des Aufnahmeverfahrens per E-Mail.
Erforderliche Dokumente
- Reisepass oder Personalausweis
- Bachelorzeugnis
- Abschrift der Studiendaten
- Nachweis der Englischkenntnisse
Gegebenenfalls erforderliche Dokumente
- Dokumente über Namensänderung/-varianten
- Akkreditierungsbestätigung
- Offizielle Übersetzungen
Folgende Dokumente sind im Original beziehungsweise in beglaubigter Kopie vorzulegen:
- Ihr Reisepass oder ein Personalausweis im Original
- Bachelorzeugnis als Nachweis über den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden oder eines gleichwertigen Studiums 1
- Eine Abschrift der Studiendaten Ihres Grundstudiums
- Ein Nachweis über Ihre Englischkenntnisse (Level B2 (GERS)) 2
- Gegebenenfalls Dokumente über eine Namensänderung beziehungsweise Nachweise zu unterschiedlichen Schreibweisen des Namens/der Namen, z. B. Heiratsurkunde, eidesstattliche Erklärung etc.
- Gegebenenfalls eine Akkreditierungsbestätigung
- Gegebenenfalls offizielle Übersetzungen der oben angeführten Dokumente, sofern diese nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden
Die Unterlagen sind im Original und unter Beachtung der jeweils geltenden Beglaubigungsvorschriften und Übersetzungsvorschriften vorzulegen.
Die bei der Inskription benötigten Dokumente sind vorzulegen und werden nach erfolgter Überprüfung in Bezug auf ihre Echtheit den Studienwerber*innen unverzüglich zurückgegeben.
Ausdrucke, Scans oder einfache Kopien genügen NICHT für eine Zulassung.
SCHRITT 6: Einzahlung des ÖH-/Studienbeitrags
Der vorgeschriebene ÖH-/Studienbeitrag 4 ist nach positiver Einschreibung ordnungsgemäß und fristgerecht bis zum Ende der allgemeinen Zulassungsfrist zu bezahlen.
Die Studienzulassung wird erst mit der rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung des vorgeschriebenen Betrages rechtswirksam. Erst danach kann eine Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung durchgeführt werden.
Allgemeine Informationen
1 Abschluss eines fachlich in Frage kommenden oder eines gleichwertigen Studiums von mindestens 180 ECTS-AP
Eine Zulassung zum Masterstudium Artificial Intelligence and Cybersecurity ist ist (bei erfolgreich bestandenem Aufnahmeverfahren) für folgende Bachelorstudien ohne weitere Voraussetzungen möglich:
- Angewandte Informatik der Universität Klagenfurt
- Informatik der Universität Klagenfurt
- Informationsmanagement der Universität Klagenfurt
- Wirtschaftsinformatik der Universität Klagenfurt
- Informationstechnik der Universität Klagenfurt
- Lehramt Informatik der Universität Klagenfurt
- Technische Mathematik der Universität Klagenfurt
- Corso di Laurea in Informatica der Università degli studi di Udine
Studierende, die ein ingenieurwissenschaftliches Bachelorstudium oder ein vergleichbares Grundstudium an einer in- oder ausländischen Universität, Fachhochschule oder sonstigen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen haben, sind zum Masterstudium zuzulassen, wenn sie den Nachweis von Kenntnissen in Informatik-Kerngebieten (Algorithmen und Datenstrukturen, Diskrete Mathematik, elementare Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik zumindest geringe Programmiererfahrung) erbringen.
Kontaktieren Sie zur Klärung von Zulassungsfragen admissions-maics [at] aau [dot] at
2 Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2
Die geforderten Englischkenntnisse sind durch einen der folgenden Nachweise zu belegen, wobei die unter Punkt 6 bis 8 genannten Zertifikate zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung nicht älter als zwei Jahre sein dürfen:
- Erfolgreiche Absolvierung des Schulfaches Englisch auf österreichischem Maturaniveau (nachzuweisen mittels österreichischen Jahresabschlusszeugnisses des Maturajahres)
- Reifezeugnis einer Schule mit Unterrichts- und Prüfungssprache Englisch
- Erfolgreiche Absolvierung der Reifeprüfung im Fach Englisch (nachzuweisen mittels österreichischen Reifezeugnisses oder eines in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Reifezeugnisses mit ausgewiesenem Niveau B2 (GERS))
- Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung mit Absolvierung des Faches Englisch auf dem Niveau B2
- Abschluss eines mindestens zweijährigen Studiums in englischer Sprache an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
- TOEFL iBT (Minimum Score: 85)
- IELTS (Minimum Overall Band Score: 6)
- Cambridge English: First Certificate in English (FCE) beziehungsweise B2 First (Minimum Scale Score: 160) oder höherwertig
- Ein behördlich ausgestelltes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Erstsprache der Studienwerberin oder des Studienwerbers Englisch ist
3 Motivationsschreiben
Die persönlichen Voraussetzungen Studienwerber*innen werden anhand des Motivationsschreibens überprüft. Darin sollte anhand eines konkreten Fallbeispiels aus dem Themengebiet der künstlichen Intelligenz oder Cybersecurity in eigenen Worten erklärt werden, warum Sie für das Masterstudium Artificial Intelligence and Cybersecurity zugelassen werden möchten. Legen Sie Ihren Antrieb, sowie Ihre Ziele und Perspektiven der Teilnahme am Masterstudium dar und erklären Sie, weshalb die Universität Klagenfurt als potenzielle Ausbildungsstätte gewählt wurde.
Das Motivationsschreiben darf, inklusive etwaiger Grafiken, Tabelle etc., 2 Seiten A4 (Schriftgröße mindestens 11pt und Seitenränder 2 cm) nicht überschreiten. Quellenangaben können auf einer dritten Seite aufgelistet werden. Das Motivationsschreiben ist in englischer Sprache zu verfassen und wird durch das Aufnahmekomitee bewertet, wobei auch interpersonale und interkulturelle Fähigkeiten berücksichtigt werden.
4 ÖH-/Studienbeitrag
Studierende aus Österreich, der EU sowie Studierende mit dem Status „Konventionsflüchtlinge” und „begünstigte Drittstaatsangehörige“ zahlen KEINEN Studienbeitrag, sofern sie ordentliche Studierende sind und die Mindeststudiendauer + zwei Toleranzsemester nicht überschritten haben.
Der ÖH-Beitrag muss von allen Studierenden bezahlt werden.
Studierende aus den am wenigsten entwickelten Staaten („least developed countries“) zahlen ebenfalls KEINEN Studienbeitrag.
5 Termine und Fristen
Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Es besteht aus dem Wintersemester und dem Sommersemester, jeweils einschließlich der lehrveranstaltungsfreien Zeit. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober, das Sommersemester beginnt am 1. März. Der Beginn der Lehrveranstaltungen im Wintersemester ist am 1. Oktober, der Beginn der Lehrveranstaltungen im Sommersemester ist am 1. März (siehe Studienjahrkalender).
Weitergabe von Daten
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens kann eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgen.
Die Universität behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall die Echtheit vorgelegter Dokumente zu überprüfen.
Verordnung des Rektorats zum Aufnahmeverfahren
Die Verordnung zum Aufnahmeverfahren „Master Artificial Intelligence and Cybersecurity“ wurde im Mitteilungsblatt 2021/22, 7. Stück, Beilage 3 veröffentlicht..
Quicklinks

Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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