Studienleistungen erbringen
Das Doktoratsstudium beinhaltet neben dem Verfassen der Dissertation auch die Absolvierung von Lehrveranstaltungen sowie das Erbringen weiterer Studienleistungen. Welche Leistungen verpflichtend und in welchem Umfang erbracht werden müssen (z.B. Anzahl an ECTS-Punkten), ist im jeweiligen Curriculum geregelt und wird im Rahmen der Dissertationsvereinbarung spezifiziert. Die Lehrveranstaltungen sollen das Dissertationsprojekt begleiten und Ihre Forschung bestmöglich unterstützen, während alle anderen Leistungen in Verbindung mit Ihrem Dissertationsprojekt stehen müssen.
Lehrveranstaltungen für das Doktoratsstudium können im Campus-System der Universität Klagenfurt ausgewählt werden. In der Regel werden nur Lehrveranstaltungen aus diesem Bereich anerkannt. In Ausnahmefällen können auch Seminare aus dem fachlich entsprechenden Masterstudium belegt werden. Üblicherweise werden auch für externe Leistungen wie beispielsweise Konferenzpräsentationen, Summer School Teilnahmen etc. ECTS-Punkte vergeben, dies obliegt jedoch der Doktoratsstudienprogrammleitung.
In der Regel entscheiden die Doktorand*innen gemeinsam mit ihren Betreuer*innen, welche Lehrveranstaltungen besucht werden und erstellen in der Dissertationsvereinbarung einen individuellen, auf das Dissertationsprojekt zugeschnittenen „Trainingsplan“. Neben den fachspezifisch angebotenen Lehrveranstaltungen empfiehlt es sich auch, solche Lehrveranstaltungen auszuwählen, die explizit für einen interdisziplinären Teilnehmer*innenkreis angeboten werden. Durch diese Lehrveranstaltungen sollen insbesondere jene Themen abgedeckt werden, die fachunabhängig für Doktorand*innen allgemein von Relevanz sind (z.B. Lehrveranstaltungen zu Methodenausbildung, wissenschaftlichem Schreiben, Publikationsstrategien und Konferenzbesuchen etc.). Die Lehrveranstaltungsteilnahme soll parallel zum Forschungsprozess laufen, weshalb an vielen Fakultäten auch nur eine gewisse Anzahl an Seminaren vor der öffentlichen Präsentation angerechnet wird.
Auch andere Leistungen, wie Präsentationen bei internationalen Konferenzen und Workshops, eigene Lehre und Publikationstätigkeiten sowie Leistungen, die an anderen Universitäten erbracht wurden, können im Rahmen der Dissertationsvereinbarung eingeplant werden. Auch diese werden durch Leistungsnachweise in Form von ECTS-Anrechnungspunkten nachgewiesen.
Young Scientists Mentoring
Das Young-Scientists-Mentoring-Programm der Universität Klagenfurt ermöglicht die zeitlich befristete Begleitung einer Nachwuchswissenschaftler*in durch eine erfahrene Wissenschaftler*in der Scientific Community einer anderen wissenschaftlichen Forschungseinrichtung.
Think Tank
Der Think Tank Wissenschaftlicher Nachwuchs ist ein Beratungskreis der Vizerektorin für Forschung in Fragen der Nachwuchsförderung.
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