Studierende der technischen Wissenschaften, der Naturwissenschaften und der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften reichen bitte die Dissertationsvereinbarung (DISS2) gemeinsam mit dem Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens (DISS1) ein, um zur Präsentation vor dem Doktoratsbeirat zugelassen zu werden!
Einstiegsphase
In der ersten Phase des Doktoratsstudiums wird das Forschungsvorhaben genau definiert und ein entsprechendes Exposé ausgearbeitet. Dafür ist ein regelmäßiger Austausch mit den betreuenden und begleitenden Personen erforderlich. Sobald das Dissertationsprojekt genau definiert und ein Exposé verfasst wurde, wird ein Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens (DISS1) gestellt und das Vorhaben in einer öffentlichen Präsentation dem fachlich zuständigen Doktoratsbeirat vorgestellt.
Das Exposé und die öffentliche Präsentation sind die ersten Meilensteine zu Beginn des Doktorats, da sie die Voraussetzungen für die Genehmigung von Thema und Betreuung durch den/die StudienrektorIn sind. Im Zuge der öffentlichen Präsentation stellen die DoktorandInnen das Dissertationsprojekt vor. Die bei der Präsentation anwesenden Mitglieder der Doktoratsbeiräte geben eine Stellungnahme zum Exposé und zur Präsentation ab und beraten den/die StudienrektorIn hinsichtlich Qualität und Durchführbarkeit des Dissertationsprojekts und letztendlich über Genehmigung oder Nicht-Genehmigung des Dissertationsvorhabens. Sofern das Vorhaben genehmigt wurde, schließt der/die DoktorandIn eine Dissertationsvereinbarung (DISS2) mit den betreuenden und begleitenden Personen ab, um die zu erbringenden Studienleistungen zu präzisieren. Kommt es zu keiner Genehmigung, kann der/die DoktorandIn das Vorhaben zurückziehen, das Exposé überarbeiten und zu einem späteren Zeitpunkt neuerlich präsentieren.
Sowohl DISS1 als auch DISS2 müssen mittels elektronischer Anträge eingebracht und vor einer eventuellen Genehmigung durch den/die StudienrektorIn von dem fachlich zuständigen Doktoratsbeirat befürwortet werden.
Die Dauer der Einstiegsphase ist variabel und vom Entwicklungsstand des Dissertationsprojekts abhängig. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es von Vorteil, bereits vorab über eine konkrete Idee bezüglich des Forschungsvorhabens zu verfügen. Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium ist die vorläufige Betreuungszusage einer geeigneten internen betreuungsbefugten Person.
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