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DOKTORAT

AAU1/...Doktoratsstudium an der Universität Klagenfurt2/Phasen des Doktoratsstudiums3/Einstiegsphase4/Öffentliche Präsentation

Öffentliche Präsentation

Bis spätestens Ende des ersten Studienjahres ist Ihr Dissertationsvorhaben (DISS 1) im Rahmen einer universitätsöffentlichen Präsentation dem für das Dissertationsgebiet zuständigen Doktoratsbeirat vorzustellen. Reichen Sie dazu den elektronischen Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens (DISS1) inkl. Exposé bis längstens zum jeweiligen Anmeldeschluss im Studienrektorat ein. Konkret reichen Sie den Antrag über das Studierenden-Portal im Bereich „Meine Anträge/Wissenschaftliche Anträge“ ein.

Einreichprozedere Dissertationsvorhaben (DISS1)

Das Einreichprozedere umfasst mehrere Schritte, die in drei Phasen untergliedert sind:

  1. Planung: Beachten Sie beim Einreichprozedere, dass erst nach (elektronisch erfolgter) Zustimmung durch die betreuenden bzw. begleitenden Personen eine Einreichung möglich ist. Um eine fristgerechte Einreichung zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag deshalb zumindest 21 Tage vor Anmeldeschluss befüllen und an die betreuende bzw. begleitende Person schicken, damit diese Zeit haben zuzustimmen. Nach der Zustimmung durch die betreuenden bzw. begleitenden Personen können Sie den entsprechenden Präsentationstermin auswählen. Erst dann ist das Einreichen freigeschaltet. Reichen Sie den Antrag DISS 1 ein.
  2. Befürwortung: Nach erfolgter formaler Prüfung Ihres Antrags durch das Studienrektorat leitet dieses den Antrag, sofern er den Vorgaben entspricht, an den zuständigen Doktoratsbeirat weiter. Der Doktoratsbeirat per se lädt Sie zur öffentlichen Präsentation der Dissertation ein und informiert die Universitätsöffentlichkeit in geeigneter Weise. Nach erfolgter Präsentation und Diskussion Ihres Dissertationsvorhabens gibt der Doktoratsbeirat eine Stellungnahme zu Ihrem Vorhaben ab und leitet diese an das Studienrektorat weiter.
  3. Genehmigung: Die Studienrektorin bzw. der Vizestudienrektor entscheiden auf Basis der Stellungnahme des Doktoratsbeirates über die Genehmigung oder gegebenenfalls Ablehnung des Dissertationsvorhabens.

Sobald Ihr Dissertationsvorhaben genehmigt ist, ändert sich der Status in Ihrem Studierenden-Portal auf„genehmigt“. Dort können Sie das genehmigte Dissertationsvorhaben samt dem Exposé auch einsehen.

Beachten Sie bitte die Fristen der Anmeldeschlüsse und Termine der Präsentationen des Einreichprozederes, die vom zuständigen Doktoratsbeirat festgelegt werden.

Studierende der Technischen Wissenschaften, der Naturwissenschaften, der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Rechtswissenschaften müssen den Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens (DISS 1) und die Dissertationsvereinbarung (DISS 2) gemeinsam bzw. zeitgleich einreichen.

Doktoratsbeiräte wurden zur Beratung der Studienrektorin bzw. des Studienrektors, der betroffenen Studienprogrammleitungen, der Studierenden und Betreuenden eingerichtet. Die Doktoratsbeiräte werden von der Studienrektorin bzw. dem Studienrektor nach Vorschlägen der zuständigen Curricularkommission und der Fakultätskonferenz der fachlich zuständigen Fakultät(en) für die Dauer von drei Jahren bestellt.

Hier finden Sie die aktuelle Übersicht über…

Doktoratsbeiräte (Funktionsperiode 2022-2025)

Doktoratsbeiräte (Funktionsperiode 2019-2022)

Präsentationstermine für Dissertationsvorhaben (Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023)

 

Dissertationsvorhaben und Präsentationen – Doktorat der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.)

Informationsblatt des Doktoratsbeirates Dr. rer.nat. zur Einreichung & Präsentation des Dissertationsvorhabens (PDF)

Dissertationsvorhaben und Präsentationen – Doktorat der Philosophie (Dr. phil.)

Informationen des Doktoratsbeirates 4 (Bildungsforschung, Deutschdidaktik und Pädagogik)

Dissertationsvorhaben und Präsentationen – Doktorat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. soc.oec.)

Informationen zur Einreichung des Dissertationsvorhabens sowie dessen Präsentation für die Dissertationsgebiete der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

Innerhalb des ersten Jahres muss das Dissertationsexposé im Rahmen einer universitätsöffentlichen Präsentation dem für das jeweilige Dissertationsgebiet zuständigen Doktoratsbeirat vorgestellt werden.

Ablauf

Der Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens (DISS1) inkl. Exposé sowie die Dissertationsvereinbarung (DISS2) sind rechtzeitig vor dem Präsentationstermin elektronisch über das Studierendenportal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die elektronisch Antragstellung bis zum festgelegten Anmeldeschluss erfolgen muss.

Ad Dissertationsvereinbarung:

a) Leistungsnachweis: Im Rahmen des Doktoratsstudiums sind Studienleistungen im Umfang von 24 bis 80 ECTS-Anrechnungspunkten erforderlich. Präsentationen bei internationalen Konferenzen und Workshops, eigene Lehre und Publikationstätigkeiten können dabei berücksichtigt werden, sofern ein Bezug zur Dissertation besteht. Es ist zumindest eine LV an der Fak. WIWI der AAU zu absolvieren. Leistungsnachweise sind mit der betreuenden Person in der Dissertationsvereinbarung zu vereinbaren.

b) Das Exposé muss in schriftlicher Form eingereicht werden und soll zwischen 8 und 16 Seiten umfassen. Das Exposé muss den Stand der Forschung, die Zielsetzungen, die Methoden sowie einen Zeitplan enthalten.

Die universitätsöffentliche Präsentation besteht aus zwei Teilen:

  1. Präsentation des Exposés des Dissertationsvorhabens (Dauer: maximal 20 Min)
  2. Öffentliche Diskussion mit dem Doktoratsbeirat

Im Anschluss an die Präsentation befürwortet der Doktoratsbeirat das Dissertationsvorhaben bzw. verfasst eine Begründung bei Nichtbefürwortung. Nach der öffentlichen Präsentation übermittelt der Doktoratsbeirat das Formular DISS1 zur Genehmigung an das Studienrektorat. Dem Formular wird auch die Dissertationsvereinbarung (DISS2), welche mit der Betreuerin / dem Betreuer erstellt wird, beigefügt. Das Studienrektorat entscheidet über die Genehmigung.

Dissertationsvorhaben und Präsentationen – Doktorat der Technischen Wissenschaften (Dr. techn.)

Informationen für die Einreichung des Dissertationsvorhabens sowie dessen Präsentation für die Dissertationsgebiete Informatik, Information and Communications Engineering und Technische Mathematik

Innerhalb des ersten Jahres muss das Dissertationsvorhaben im Rahmen einer universitätsöffentlichen Präsentation dem für das jeweilige Dissertationsgebiet zuständigen Doktoratsbeirat vorgestellt werden. Der Doktoratsbeirat empfiehlt das Dissertationsvorhaben erst dann zu präsentieren, wenn Problemstellung, Forschungsfragen, Ziele und intendierte Innovation konkret behandelt werden können.

Die aktuellen Präsentationstermine sowie Anmeldefristen für das jeweilige Studienjahr finden Sie unter  Termine & Fristen.

Einreichung

Der Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens (DISS1) inkl. Exposé und gewählter Präsentationstermin sowie der Antrag auf Genehmigung der Dissertationsvereinbarung (DISS2) sind rechtzeitig elektronisch über das Studierendenportal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Einreichungen nach dem festgelegten Anmeldeschluss nicht berücksichtigt werden können.

Das Exposé muss den Stand der Forschung, die Zielsetzungen, die Methoden sowie einen Zeitplan beinhalten und soll einen Umfang von mind. drei und max. fünf DIN A4 Seiten haben.

Das Abstract (ca. 250 Worte) soll das Vorhaben für die Fakultät verständlich beschreiben.

Dissertationsvereinbarung (DISS2)

Im Rahmen des Doktoratsstudiums der Technischen Wissenschaften sind Studienleistungen (Prüfungsleistungen durch Lehrveranstaltungen und sonstige Leistungen) im Umfang von mind. 16 und max. 32 ECTS-Anrechnungspunkten erforderlich.

Zu Prüfungsleistungen (§3 2a) können gerechnet werden

–    facheinschlägige Lehrveranstaltungen, die grundsätzlich keinem Bachelorstudium zugeordnet sein dürfen,

–    Lehrveranstaltungen für Doktoratsstudien

–    Privatissima und

–    Seminare,

wobei mindestens 14 ECTS-Anrechnungspunkte notwendig sind.

Zu weiteren Leistungen (§3 2b) können beispielsweise gerechnet werden

–    Summerschools,

–    Publikationen

–    eigene Lehrveranstaltungen und

–    Lehrveranstaltungen anderer Universitäten,

wobei mindestens 2 ECTS-Anrechnungspunkte notwendig sind und ein thematischer Bezug zur Dissertation bestehen muss.

Leistungsnachweise sind mit den betreuenden bzw. begleitenden Personen in der Dissertationsvereinbarung festzulegen. Bei Publikationen ist der thematische Bezug zur Dissertation mit Hilfe von Schlüsselwörtern oder den beispielhaft angestrebten Publikationsmedien zu dokumentieren. Weiters ist der Typ der Publikation und der angestrebte Qualitätsindikator anzuführen.

Nachfolgende Tabelle führt einige Beispiele für eine geeignete Beschreibung der Publikationsleistungen an:

Nr Leistung Nachweis ECTS-

AP

1 Konferenzbeitrag der Kat. I,

beispielsweise auf ICRA, IROS

oder RSS

Veröffentlichung 2
2 Journalbeitrag zumindest Kat.

II zum Thema „multi-robot

networking“

Akzeptanzbestätigung 4
3 Konferenzbeitrag auf IROS

(Kat. I)

https://doi.org/10.1109/IROS.2018.8594493 2

Publikationen, die Teil einer publikationsbasierten (kumulativen) Dissertation sind, können nicht in die Dissertationsvereinbarung aufgenommen werden.

Für Seminare und Privatissima können max. 12 ECTS-Anrechnungspunkte und für Summerschools max. 2 ECTS-Anrechnungspunkte erworben werden. Es ist mindestens 1 Seminar zu absolvieren.

Erfolgt das Doktoratsstudium im Rahmen eines Doktoratsprogrammes, sind die Studienleistungen gemäß den Vorgaben des Doktoratsprogrammes anzugeben.

Präsentation

Die Dauer des Vortrages für die Präsentation des Dissertationsvorhabens soll 15 Minuten betragen. Dabei sollen insbesondere der relevante Stand der Forschung, die Ziele bzw. Forschungsfragen sowie die (geplanten) Methoden des Dissertationsvorhabens erläutert werden. Anschließend erfolgt eine ca. 5-minütige Diskussion.

BetreuerInnen bzw. BegleiterInnen sollen an den Präsentationen teilnehmen und können im nicht- öffentlichen Teil der Sitzung des Doktoratsbeirats zum Dissertationsvorhaben Stellung nehmen.

Weiterführende Informationen

–     Informationen zum Doktoratsstudium an der Universität Klagenfurt

–     Richtlinie der Studienrektorin für die in Doktoratsstudien zu erbringenden Studienleistungen

–     Richtlinie der Studienrektorin betreffend die Verfassung von kumulativen Dissertationen

Kontakt

Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Faber (wolfgang [dot] faber [at] aau [dot] at)

Christine Seger (christine [dot] seger [at] aau [dot] at)

Sind noch Fragen zum Themenkreis der öffentlichen Präsentation offen?

Kontaktieren Sie bitte:

Name:
Mag. Ulrike Eder-Jele
Telefon:
+43 463 2700 1006
E-Mail:
Ulrike [dot] Eder [at] aau [dot] at
Name:
Mag.Mag. Claudia Wald
Telefon:
+43 463 2700 1007
E-Mail:
Claudia [dot] Wald [at] aau [dot] at
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Adresse

Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria

+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
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