Achtung! Ihre Defensio kann frühestens fünf Wochen nach Antragstellung stattfinden!
Defensio
Anmeldung zur Defensio
Sobald alle Voraussetzungen zur Ablegung der Defensio erfüllt sind, also
- die eingereichten Lehrveranstaltungen genehmigt sind,
- Ihre Dissertation hochgeladen und eingereicht ist,
- die Stellungnahmen zum Plagiatsprüfbericht abgegeben sind und
- die positiven Gutachten ins Campus-System hochgeladen und von der Sachbearbeiterin der Studienabteilung formal überprüft wurden,
werden Sie per E-Mail an Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse benachrichtigt, dass Sie sich zur studienabschließenden Prüfung anmelden und die Gutachten in Ihrem Campus-Portal herunterladen können. Gehen Sie dazu bitte in Ihrem Account im Studierenden-Portal in den Bereich „Meine Anträge / Neuen Antrag stellen“, und wählen Sie dort unter „Anträge zum Studienabschluss“ den Link „Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung“.
Wenn dieser Antrag für Sie noch nicht verfügbar ist, ist eine der oben genannten Voraussetzungen dafür noch nicht erfüllt.
Sie haben das Recht, nicht nur Ihre zwei Prüfer/innen zu bestimmen, sondern auch eine/n Universitätsangehörige/n mit fachlich einschlägiger Lehrbefugnis als Vorsitzende/n vorzuschlagen. Bitte nehmen Sie mit allen Beteiligten Kontakt auf, vereinbaren Sie Datum und Uhrzeit und geben Sie im Zuge der Online-Antragstellung „Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung“ die vereinbarte Zusammensetzung Ihres Prüfungssenates bekannt.
Wenn Sie vom Recht, eine/n Vorsitzende/n vorzuschlagen, keinen Gebrauch machen, bestimmt die/der Studienprogrammleiter/in eine/n Vorsitzende/n. Die Studienrektorin bzw. der Vizestudienrektor setzt den Prüfungssenat auf Vorschlag der StudienprogrammleiterInnen ein.
Zusammensetzung der Prüfungskommission
- Curriculum 12W
- Bestimmungen gemäß Curriculum 12W §7 Abs.2:
Der Prüfungssenat besteht aus drei Personen mit fachlich einschlägiger Lehrbefugnis (venia docendi). Die Gutachterinnen/die Gutachter können Mitglieder des Prüfungssenats sein, sofern sie nicht mit der betreuenden Person identisch sind. Die Betreuerin/der Betreuer nimmt ohne Stimmrecht an der Defensio teil. Die Studienrektorin/der Studienrektor setzt den Prüfungssenat auf Vorschlag der zuständigen Studienprogrammleiterin bzw. des zuständigen Studienprogrammleitersein und bestimmt die Vorsitzende/den Vorsitzenden. Die Studierenden können Anträge hinsichtlich der Person der Prüferinnen oder der Prüfer stellen. - Bestimmungen gemäß Satzung der Alpen-Adria-Universität Teil B §13 Abs. 2: Doktoratsstudien werden mit einer öffentlichen Defensio abgeschlossen. Eine Defensio ist eine Abschlussprüfung vor einer Prüfungskommission; nähere Bestimmungen sind im Curriculum festzulegen. Die Regelungen aus § 12 Abs. 5 und 7 sind sinngemäß anzuwenden. Als Prüferinnen bzw. Prüfer sind Personen gem. § 12 Abs. 2 und 3 zu bestellen, wobei mindestens eine Gutachterin/ein Gutachter zum Mitglied der Prüfungskommission zu bestellen ist. Die Studierenden können Anträge hinsichtlich der Person der Prüferinnen oder der Prüfer stellen. Die Betreuerinnen bzw. Betreuer können zusätzliche Mitglieder der Prüfungskommission sein, jedoch ohne Stimmrecht.
- Bitte nehmen Sie mit allen Beteiligten Kontakt auf, vereinbaren Sie Datum und Uhrzeit und geben Sie im Zuge der Online-Antragstellung „Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung“ die vereinbarte Zusammensetzung Ihrer Prüfungskommission bekannt.
- Curriculum 18W
- Bestimmungen gemäß Curriculum 18W:
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei stimmberechtigten Personen mit thematisch einschlägiger Lehrbefugnis (venia docendi), wobei mindestens eine Gutachterin/ ein Gutachter zum Mitglied bestellt werden muss. Die Betreuer/innen und Begleiter/innen können Mitglieder der Prüfungskommission sein, jedoch ohne Stimmrecht. Die Studierenden können Anträge hinsichtlich der Person der Prüferinnen/Prüfer stellen. - Bestimmungen gemäß Satzung der Alpen-Adria-Universität Teil B §13 Abs. 2:
Doktoratsstudien werden mit einer öffentlichen Defensio abgeschlossen. Eine Defensio ist eine Abschlussprüfung vor einer Prüfungskommission; nähere Bestimmungen sind im Curriculum festzulegen. Die Regelungen aus § 12 Abs. 5 und 7 sind sinngemäß anzuwenden. Als Prüferinnen bzw. Prüfer sind Personen gem. § 12 Abs. 2 und 3 zu bestellen, wobei mindestens eine Gutachterin/ein Gutachter zum Mitglied der Prüfungskommission zu bestellen ist. Die Studierenden können Anträge hinsichtlich der Person der Prüferinnen oder der Prüfer stellen. Die Betreuerinnen bzw. Betreuer und Begleiterinnen bzw. Begleiter können zusätzliche Mitglieder der Prüfungskommission sein, jedoch ohne Stimmrecht. - Bitte nehmen Sie mit allen Beteiligten Kontakt auf, vereinbaren Sie Datum und Uhrzeit und geben Sie im Zuge der Online-Antragstellung „Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung“ die vereinbarte Zusammensetzung Ihrer Prüfungskommission bekannt.
FAQ
Wie lange dauert die Defensio und wie läuft sie ab?
Eine Defensio ist eine öffentliche mündliche Abschlussprüfung vor einer Prüfungskommission, in der die Dissertation präsentiert und kritisch diskutiert wird. Anschließend zieht sich die Prüfungskommission zur Beratung und Beurteilung zurück. Der exakte Ablauf der Defensio (Länge der Präsentation, Präsentationsart etc.) ist von Disziplin zu Disziplin unterschiedlich, in der Regel dauert eine Defensio ca. eine Stunde. Es ist daher sinnvoll, sich vor der eigenen Verteidigung eine andere Defensio am fachlich relevanten Institut anzuhören. Hier finden Sie die Termine der aktuellen Abschlussprüfungen.
Skype-Teilnahme externer Mitglieder der Prüfungskommission
Falls gewünscht oder einfacher zu organisieren, können externe PrüferInnen auch via Skype Videokonferenz an der Defensio teilnehmen. Dies ist im Zuge der Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung (online-Formular) bekannt zu geben. Sie als DissertantIn müssen – ebenso wie die/der Vorsitzende und die Mehrheit der Mitglieder der Prüfungskommission – vor Ort anwesend sein.
Wenn Sie anlässlich Ihrer Anmeldung bekannt gegeben haben, dass ein/e PrüferIn via Skype an der Defensio teilnimmt, trifft die Alpen-Adria-Universität alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen für einen reibungslosen Ablauf der Videokonferenz. Der Zentrale Informatikdienst erhält vorab alle nötigen Daten bezüglich Ihrer Defensio (Zeit, Ort und Raum, Ihr Name, Ihre Kontaktdaten, Namen der Mitglieder der Prüfungskommission, Skype-Name der externen Prüferin / des externen Prüfers). Etwa eine halbe Stunde vor Ihrer Defensio ist technisches Personal vor Ort, um die Geräte aufzubauen und die Verbindung herzustellen.
Bekommen externe PrüferInnen Reisekosten rückerstattet?
Für externe Mitglieder des Prüfungssenates ist anlässlich der Defensio eine Rückerstattung der Reisekosten möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier in den Richtlinien. Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte Frau Dr. Rebecca Unterberger.
Warum finde ich den Link „Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung“ nicht?
Der Link „Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung“ wird in Ihrem Account im Campus-System im Bereich „Anträge / Neuen Antrag stellen“ erst dann freigeschalten, wenn alle Voraussetzungen zur Ablegung der Defensio erfüllt sind, also die eingereichten Lehrveranstaltungen genehmigt sind, Ihre Dissertation hochgeladen und eingereicht ist, die Stellungnahmen zum Plagiatsprüfbericht abgegeben und die positiven Gutachten ins Campus-System hochgeladen sind.
Österreichische Notenskala
UG [Universitätsgesetz], § 73. (1) Der positive Erfolg […] ist mit “sehr gut” (1), “gut” (2), “befriedigend” (3) oder “genügend” (4), der negative Erfolg ist mit “nicht genügend” (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig.
Gesamtbeurteilung: „Mit Auszeichnung bestanden“, „bestanden“, „nicht bestanden“.
Wie berechnet sich meine Abschlussbeurteilung?
- Beurteilung der Defensio
plus Beurteilung der Dissertation. - Dissertation „sehr gut (1)“ plus Defensio „sehr gut (1)“ oder „gut (2)“ ergeben „Mit Auszeichnung bestanden“.
Dissertation „gut (2)“ plus Defensio „sehr gut (1)“ bis „genügend (4)“ ergeben „bestanden“.
Falls ein „nicht genügend (5)“ dabei ist, haben Sie leider „nicht bestanden“. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Defensio zu wiederholen. - Rechtsgrundlage
- Satzung Teil B § 12 Abs. 8b: Wurde in einem Doktoratsstudium die Dissertation mit „sehr gut“ und die Defensio nicht schlechter als mit „gut“ beurteilt, lautet die Gesamtbeurteilung „mit Auszeichnung bestanden“, andernfalls lautet die Gesamtbeurteilung „bestanden“, sofern die Defensio positiv beurteilt wurde.
- § 25Abs. 22: § 12 Abs. 8a bis 8d treten mit dem der Verlautbarung im Mitteilungsblatt folgenden Tag in Kraft und sind auf alle Studienabschlüsse bzw. Studienabschnittsabschlüsse ab dem 01.03.2018 anzuwenden. Als Studienabschluss bzw. Abschluss eines Studienabschnittes gilt jenes Datum, an dem die Beurteilung der letzten curriculumsgemäß zu erbringenden Leistung erfolgt.
Sind noch Fragen zur Defensio offen?
Kontaktieren Sie bitte: Amanda Veladzic, BA
Doktorat: Prüfungswesen, Dissertationen
Telefon: +43 463 2700 9134
E-Mail: Amanda [dot] Veladzic [at] aau [dot] at
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