Dissertationsvereinbarung
Studienleistungen festlegen
In der Dissertationsvereinbarung wird auf der Grundlage des Exposés und des Zeit- und Arbeitsplans das zu erfüllende Leistungsspektrum spezifiziert. Die genaue Festlegung der Leistungen (mit Angabe der ECTS-Anrechnungspunkte) und der Leistungsnachweise erfolgt zunächst zwischen den betreuenden bzw. begleitenden Personen und dem Studierenden.
Einreichprozedere Dissertationsvereinbarung (DISS 2)
Die genaue Festlegung der Leistungen (mit Angabe der ECTS-Anrechnungspunkte) und der Leistungsnachweise erfolgt zunächst zwischen den betreuenden bzw. begleitenden Personen und der/dem Studierenden. Konkret reichen Sie den Antrag über das Studierenden-Portal im Bereich „Meine Anträge/Wissenschaftliche Anträge“ ein.
- Planung: Die Studierenden reichen nach erfolgter Festlegung und Zustimmung durch die betreuenden bzw. begleitenden Personen den elektronischen Antrag auf Genehmigung der Dissertationsvereinbarung (DISS2) im Studienrektorat ein.
Beachten Sie beim Einreichprozedere, dass erst nach (elektronisch erfolgter) Zustimmung durch die betreuenden bzw. begleitenden Personen eine Einreichung möglich ist. Um eine fristgerechte Einreichung zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag deshalb zumindest 21 Tage vor Anmeldeschluss befüllen, damit die betreuenden bzw. begleitenden Personen Zeit haben, diesen zu bewilligen. - Befürwortung: Nach erfolgter formaler Prüfung durch das Studienrektorat und Stellungnahme des zuständigen Doktoratsbeirates müssen gegebenenfalls Änderungen nach Rücksprache mit Ihren betreuenden und begleitenden Personen vorgenommen werden. Der Doktoratsbeirat leitet seine Stellungnahme an das Studienrektorat weiter.
- Genehmigung: Die Studienrektorin bzw. der Vizestudienrektor entscheiden auf Basis der Stellungnahme des Doktoratsbeirates über die Genehmigung oder gegebenenfalls Ablehnung der Dissertationsvereinbarung.
Beachten Sie die Richtlinie der Studienrektorin für die in Doktoratsstudien zu erbringenden Studienleistungen. Das Ausmaß und die zu erbringenden Leistungen sind in dieser Richtlinie festgelegt.
Die Studienleistungen umfassen folgende Bereiche:
- wie viele und welche Lehrveranstaltungen (Fachtyp, ECTS-Anrechnungspunkte) Sie zu absolvieren haben: Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen ist, gemäß § 26 der Satzung Teil E/I. der Universität Klagenfurt, die Frauen- und Geschlechterforschung in ausreichendem Maße in Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer zu berücksichtigen.
- welche weiteren Leistungen wie Tagungsteilnahmen, Lehr- und/oder Publikationstätigkeiten Sie erbringen müssen: Leistungen wie Präsentationen bei internationalen Konferenzen und Workshops, eigene Lehre und Publikationstätigkeiten sowie Leistungen, die an anderen Universitäten erbracht wurden, können dabei berücksichtigt werden, sofern ein Bezug zur Dissertation besteht.
Studierende der Technischen Wissenschaften, der Naturwissenschaften, der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Rechtswissenschaften reichen bitte die Dissertationsvereinbarung (DISS2) gemeinsam mit dem Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens (DISS1) ein, um zur Präsentation vor dem Doktoratsbeirat zugelassen zu werden!
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