Dissertationsvorhaben & Betreuungszusage
Dissertationsvorhaben
Die Wahl von Forschungsthema, Erkenntnisinteresse und methodischem Zugang sind grundlegende Entscheidungen, die wesentlich zum Gelingen des Forschungsprojekts beitragen und mit den betreuenden und begleitenden Personen abgesprochen werden müssen.
Wer kann meine Dissertation betreuen?
Erkundigen Sie sich bereits vor Beginn Ihres Studiums, welche Personen Ihr geplantes Dissertationsvorhaben betreuen können. Ab dem Wintersemester 2018/19 muss bereits für die Zulassung zum Doktoratsstudium die vorläufige Betreuungszusage einer qualifizierten internen Person vorliegen. Daher ist es notwendig, sich frühzeitig zu erkundigen, wer Sie vorläufig betreuen könnte. Gemäß § 19 Abs. 2 der Satzung Teil B muss Ihre Betreuerin / Ihr Betreuer habilitiert sein, also die venia docendi (Lehrbefugnis) innehaben, die Ihr Dissertationsgebiet umfasst. (Nähere Informationen zu den habilitierten Personen an der Alpen-Adria-Universität finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Fachbereiches bzw. Institutes).
Für die Kontaktaufnahme mit einer potenziellen Betreuungsperson, ist es wichtig und hilfreich, das Thema der Dissertation sowie die zentrale Fragestellung schriftlich kurz zu skizzieren.
Zu beachten ist weiters, eine weitere qualifizierte Person zur Betreuung Ihrer Dissertation zu finden, da Doktoratsstudierende an der Universität Klagenfurt aus Gründen der Transparenz und Qualitätssicherung durch mindestens zwei Personen betreut bzw. begleitet werden müssen. Die zweite betreuende Person muss über eine fachlich passende venia docendi verfügen, jedoch nicht zwingend an der Alpen-Adria-Universität tätig sein. Relevant ist hierbei in erster Linie die zu Ihrem Dissertationsvorhaben passende fachliche Expertise. Alternativ oder zusätzlich zu einer zweiten betreuenden Person kann auch ein Begleiter*in vorgeschlagen werden. Gemäß dem Curriculum 18W sind begleitende Personen aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AAU zu bestellen, wobei eine Lehrbefugnis nicht zwingend erforderlich ist, ein Doktorat jedoch vorliegen muss. Im Fall einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines wissenschaftlichen Mitarbeiters ohne Lehrbefugnis ist darauf Bedacht zu nehmen, dass deren/dessen Forschungsgebiet dem vorgeschlagenen Thema der Dissertation zuordenbar sein muss.
Dissertationsvorhaben genehmigen lassen (Curriculum 12W)
Studierende nach dem Curriculum 12W stellen einen elektronischen Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens (DISS1).
Dissertationsvorhaben genehmigen lassen (Curriculum 18W)
Studierende nach dem Curriculum 18W stellen einen elektronischen Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens (DISS1).
Weitere Informationen
Sie wollen ein Thema kumulativ bearbeiten?
Eine kumulative Dissertation liegt vor, wenn die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit nicht in Form einer Monographie, sondern in Form einer Sammlung von Publikationen bzw. Publikationsmanuskripten („Manuskripten“) dargestellt werden. Die kumulative Dissertation muss in ihrer Gesamtheit hinsichtlich des wissenschaftlichen Beitrages der Dissertantin oder des Dissertanten einer Dissertation in Form einer Monographie entsprechen.“ Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie der Studienrektorin betreffend die Verfassung von kumulativen Dissertationen.
Sie wollen ein Thema gemeinsam bearbeiten?
Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist mit Zustimmung der Studienrektorin bzw. des Studienrektors zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben (§ 83 Abs. 2 UG) und die Einzelleistungen der Studierenden den Anforderungen an eine Dissertation entsprechen. Um die gesonderte Beurteilbarkeit zu gewährleisten, sind die einzelnen Teile der Arbeit jeweils von einer oder einem einzelnen Studierenden zu verfassen, die oder der ausdrücklich genannt sein muss. Auf die gemeinsame Bearbeitung des Themas insgesamt ist hinzuweisen und die Art der Zusammenarbeit ist zu beschreiben. Dies gilt auch dann, wenn getrennte Arbeiten eingereicht werden (Satzung B §19 Abs. 5).
Sind noch Fragen zum Themenkreis Dissertationsvorhaben und Betreuungszusage offen?
- Studienrektorat
- +43 463 2700 1006
- Ulrike [dot] Eder [at] aau [dot] at
- Z.1.23a
- Studienrektorat
- +43 463 2700 1007
- Claudia [dot] Wald [at] aau [dot] at
- Z.1.23a
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