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Beurteilung & Gutachten
Plagiatsprüfbericht
Der Plagiatsprüfbericht wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden erstellt und den GutachterInnen zugänglich gemacht. Die Stellungnahme dazu erfolgt erst im Rahmen der Gutachtenerstellung.
Beurteilung und Gutachten
Die rechtlichen Grundlagen zur Begutachtung und Beurteilung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Dissertation ist innerhalb von höchstens vier Monaten zu begutachten. Approbationsbestätigungen haben keine Gültigkeit.
- UG [Universitätsgesetz], § 73. (1) Der positive Erfolg von […] wissenschaftlichen Arbeiten […] ist mit “sehr gut” (1), “gut” (2), “befriedigend” (3) oder “genügend” (4), der negative Erfolg ist mit “nicht genügend” (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig.
- Die zwei GutachterInnen beurteilen die Dissertation unabhängig voneinander.
- Bei voneinander abweichenden Beurteilungen errechnet sich die endgültige Benotung der Dissertation als arithmetisches Mittel aus den einzelnen Beurteilungen, wobei bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, auf die bessere Note zu runden ist.
Beispiel 1: Ein Gutachten ist mit „sehr gut“ benotet, das andere mit „gut“ = Beurteilung der Dissertation: „sehr gut“
Beispiel 2: Ein Gutachten ist mit „sehr gut“ benotet, das andere mit „befriedigend“ = Beurteilung der Dissertation: „gut“ - Nachdem beide Gutachten hochgeladen und von der Sachbearbeiterin der Studienabteilung überprüft wurden, werden Sie per E-Mail an Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse benachrichtigt, dass die Gutachten in Ihrem Campus-Portal heruntergeladen werden und Sie sich zur studienabschließenden Prüfung anmelden können.
- Sofern beide GutachterInnen die Dissertation positiv beurteilen und die von Ihnen erbrachten Studienleistungen genehmigt wurden, ist die Anmeldung zur Defensio/studienabschließenden Prüfung (online im Campus-Portal) möglich.
- Ist ein Gutachten negativ, hat die Studienrektorin bzw. der Studienrektor eine dritte Gutachterin / einen dritten Gutachter heranzuziehen. Diese oder dieser hat die Dissertation innerhalb von höchstens vier Monaten zu beurteilen. Ist dieses Gutachten negativ, dann gilt die Dissertation insgesamt als negativ beurteilt. Anderenfalls ist das arithmetische Mittel der drei vorliegenden Gutachten zu bilden.
- Die rechtlichen Grundlagen sind in der Satzung der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Teil B, § 19 nachzulesen.
Richtlinie betreffend die Fortsetzung eines Doktoratsstudiums nach einer negativ beurteilten Dissertation
- Im Anwendungsbereich der Curriculumsversion 12W sind sämtliche Vorgaben neuerlich zu erfüllen (universitätsöffentliche Präsentation vor dem Doktoratsbeirat, Betreuungszusage, Abschluss einer Dissertationsvereinbarung …).
- Es wird empfohlen, den Wechsel des Betreuers /der Betreuerin in Betracht zu ziehen.
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