Abschlussdokumente & Akademische Feier
Herzliche Gratulation zum Abschluss Ihres Doktoratsstudiums!
Ausstellung der Abschlussdokumente
Ihre Abschlussdokumente sind ca. vier Wochen nach Ablegung der Defensio abholbereit. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald es so weit ist. Falls Sie von auswärts sind, können diese gerne per RSa-Brief zugeschickt werden, eine Benachrichtigung per E-Mail mit Bekanntgabe Ihrer Adresse genügt.
FAQs
Wann und wie wird mir der Doktortitel verliehen?
Seit 1997 werden akademische Grade nicht mehr anlässlich der akademischen Feier verliehen, sondern – zum frühestmöglichen Zeitpunkt – per Verleihungsbescheid. Rund vier Wochen nach Ablegung des Rigorosums / der Defensio erhalten Sie eine E-Mail an die im Campus-System / Studierenden-Portal hinterlegte Mailadresse, dass Ihre Abschlussdokumente (Verleihungsbescheid, Rigorosenzeugnis/Doktoratszeugnis, Diploma Supplement) abholbereit sind.
Ab wann darf ich den Doktortitel führen?
Sie dürfen sich offiziell Frau Dr.in / Herr Dr. nennen, sobald Sie den Verleihungsbescheid entgegengenommen haben.
Wie führe ich meinen Titel korrekt?
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung finden Sie dazu ausführliche Informationen über die österreichischen akademischen Grade.
Wer darf meinen Verleihungsbescheid abholen?
Nachdem Sie Ihren neu erworbenen akademischen Grad durch Ihre Unterschrift anlässlich der Übernahme erwerben, können ausschließlich Sie selbst den Verleihungsbescheid abholen.
Ich lebe nicht in Kärnten. Kann mir der Verleihungsbescheid zugesendet werden?
Ja, die Abschlussdokumente können gerne auch per RSa-Brief zugeschickt werden, bitte schicken Sie mir (Kontakt siehe Seitenende) eine Mail mit Benachrichtigung und Bekanntgabe Ihrer Adresse.
Was ist der Unterschied zwischen Verleihungsbescheid und Urkunde?
Der Verleihungsbescheid ist das rechtsgültige DinA4-Dokument, mit dem Sie Ihren akademischen Grad verliehen bekommen und nachweisen. Dieser wird automatisch binnen vier Wochen nach Studienabschluss kostenfrei erstellt und muss von Ihnen persönlich übernommen werden.
Zusätzlich können Sie zum Unkostenpreis eine in einer Rolle ansprechend verpackte Urkunde (DinA3) bestellen. Sie können diese Urkunde entweder im Rahmen des Akademischen Festakts überreicht bekommen oder ohne Festakt ab dem ersten Werktag nach der nächsten Akademischen Feier in der Studienabteilung abholen.
Bin ich verpflichtet, an der Akademischen Abschlussfeier teilzunehmen oder die Urkunde zu erwerben?
Nein, weder das eine noch das andere ist verpflichtend. Ihr neu erworbener akademischer Grad wird Ihnen mittels des Verleihungsbescheides verliehen.
Wann und wie kann ich mich zur Akademischen Abschlussfeier anmelden?
Sobald Sie Ihr Rigorosum / Ihre Defensio abgelegt haben und der Studienabschluss im System eingetragen ist, wird im Studierenden-Portal unter „Meine Anträge“ der Link für die Teilnahme an der Akademischen Abschlussfeier freigeschalten und Sie können sich anmelden.
Wenn Sie diesen Meilenstein Ihres Lebens mit Familie und Freunden feiern wollen, wählen Sie die Option „Anmeldung zum Festakt“, ansonsten „Nur Urkunde ohne Festakt“. Begleichen Sie den entsprechenden Unkostenbeitrag (die Kontodetails können Sie dem Info-Button hinter dem Antrag Anmeldung zur Akademischen Abschlussfeier entnehmen), und laden Sie die eingescannte Zahlungsbestätigung zur Anmeldung hoch.
Kann ich auch die Urkunde erhalten ohne an der Akademischen Abschlussfeier teilzunehmen?
Ja, auch das ist möglich. Öffnen Sie im Studierenden-Portal unter Anträge die Anmeldung zur Akademischen Abschlussfeier und wählen Sie die Option „Nur Urkunde ohne Festakt“.
Muss ich an der nächstmöglichen Akademischen Abschlussfeier teilnehmen?
Nein. Sie haben das Recht, sich innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss zur Akademischen Abschlussfeier bzw. für die Ausstellung der Urkunde ohne Festakt anzumelden und können sich somit auch zu einem späteren Termin dafür entscheiden.
Zu welcher Uhrzeit findet die Akademische Abschlussfeier statt?
Die Einladungen zu den Akademischen Abschlussfeiern erfolgen spätestens 10 Tage nach Anmeldeschluss per Mail an Ihren Uni-Account. Die exakte Uhrzeit steht nicht vor diesem Zeitpunkt fest. Deshalb bittet das Studienrektorat, das für die Durchführung und Organisation der Akademischen Abschlussfeier verantwortlich ist, um Ihr Verständnis dafür, dass vor Ablauf dieser Frist Anfragen ausnahmslos nicht beantwortet werden können.
Ich habe die Anmeldefrist knapp versäumt. Kann ich mich noch nachmelden?
Nein, Anmeldungen nach Ablauf der Frist sind aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. Sie haben jedoch das Recht, sich innerhalb eines Jahres nach Abschluss Ihres Studiums zur Akademischen Abschlussfeier bzw. für die Ausstellung der Urkunde ohne Festakt anzumelden und können dies somit zum nächstmöglichen Termin nachholen.
Nähere Informationen rund um die Akademische Abschlussfeier
Finden Sie auf der Seite „Akademische Feiern der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt“
Akademische Feiern
Als DoktorandIn haben Sie die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss Ihres Doktoratsstudiums im Rahmen der Promotionsfeier gebührend zu feiern.
Informationen zu Terminen und Fristen für Akademische Feiern
Promotio sub auspiciis Praesidentis & Exzellenz-Stipendium
Sie haben nicht nur das Doktoratsstudium, sondern auch all Ihre vorhergehenden Studien und Oberstufenklassen mit Auszeichnung abgeschlossen? Gratuliere! Lesen Sie hier nach, ob Sie die Voraussetzungen zu einer promotio sub auspiciis praesidentis erfüllen!
Informieren Sie sich auch über die Möglichkeit, ein Exzellenzstipendium des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu beantragen.
Exzellenzstipendien des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung für Promovierte sub auspiciis Praesidentis
Zweck
1. Exzellenzstipendien werden zur Anerkennung der herausragenden Leistungen und zur finanziellen Förderung der nationalen und internationalen wissenschaftlichen Mobilität vergeben.
Begünstigter Personenkreis
2. Eine Förderung gemäß Ziffer 1 erhalten jene Personen, denen das Doktorat unter den Auspizien des Bundespräsidenten verliehen wird (Promotion sub auspiciis Praesidentis).
Förderbare Projekte
3. Zu den förderbaren Projekten und Vorhaben gehören:
a. Präsentation der wissenschaftlichen Arbeit bei Tagungen und Konferenzen im In- und Ausland
b. Teilnahme an facheinschlägigen wissenschaftlichen Veranstaltungen im In- und Ausland
c. Forschungsaufenthalte an Universitäten und an Forschungseinrichtungen im In- und Ausland
d. Aktivitäten zur Wissensvermittlung (Publikation der wissenschaftlichen Arbeit, ErstautorInnenschaft)
e. Weiterbildungsmaßnahmen für die wissenschaftliche Karriere
Voraussetzungen
4. Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung gemäß Ziffer 1 ist
a. eine Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten an einer österreichischen Universität und
b. eine positive Stellungnahme der/des Dissertationsbetreuers/in über das förderbare Projekt/Vorhaben.
Höhe des Exzellenzstipendiums
5. Die Höhe des Exzellenzstipendiums beträgt EUR 9.000,–. Dieser Betrag kann aus Eigenmitteln und Mitteln Dritter aufgestockt werden.
Dauer
6. Die Mittel können innerhalb von 24 Monaten nach erfolgter Promotion sub auspiciis Praesidentis bei der Universität (auch in Teilbeträgen) in Anspruch genommen werden.
Finanzierung und Geldfluss
7.1 Die Universität ist verpflichtet, dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung den Promotionstermin mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich mitzuteilen.
7.2 Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung stellt die Mittel der Universität nach erfolgter Promotion zur Verfügung.
Verfahren
8.1 Die Promovierten sub auspiciis Praesidentis können das Ansuchen auf Gewährung eines Exzellenzstipendiums mittels formlosem Ansuchen, Beschreibung des Vorhabens und Vorlage einer Kostenaufstellung an die Universität richten. Der Beschreibung des Vorhabens ist die positive Stellungnahme der Dissertationsbetreuerin/des Dissertationsbetreuers beizulegen.
8.2 Förderbar sind: Reisekosten, Aufenthaltskosten, Tagungsbeiträge, Kosten im Zusammenhang mit eigenen wissenschaftlichen Publikationen (ErstautorInnenschaft) und mit selbst organisierten Tagungen zum Forschungsthema, Coachings und Weiterbildungsmaßnahmen für die wissenschaftliche Karriere.
Berichtswesen und Abrechnung
9.1 Die/Der Promovierte ist verpflichtet, einen Bericht über ihr/sein Vorhaben bzw. das förderbare Projekt an die Universität innerhalb von 27 Monaten nach der Promotion inkl. der erforderlichen Nachweise vorzulegen. Gegenstand des Berichtes sind Inhalte der Tätigkeit, Nutzen (Kompetenzerweiterung in wissenschaftlichen, sozialen und organisatorischen Fähigkeiten) und Ergebnisse (Publikationen, praktische Produkte).
9.2 Die/Der Promovierte wird von der Universität schriftlich zwei Monate vor Ablauf der Frist an die Einhaltung dieser Frist erinnert.
9.3 Die Universität ist verpflichtet, den Bericht und die Kostenaufstellung spätestens 30 Monate nach der Promotion an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zu übermitteln.
9.4 Nicht in Anspruch genommene Mittel aus einem Exzellenzstipendium sind nicht von der Universität rückzuüberweisen, sondern werden mit den künftigen Stipendien der jeweiligen Universität gegenverrechnet.
Inkrafttreten
10. Die Richtlinien gelten ab dem Studienjahr 2012/2013
Quicklinks
Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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