STUDIUM
Originaldokumente
Für die Zulassung werden die jeweiligen (beglaubigten) Originaldokumente benötigt. Alternativ können notariell beglaubigte Kopien vorgelegt werden. Gegebenenfalls werden offizielle Übersetzungen der (beglaubigten) Originaldokumente benötigt.
Die für die Zulassung benötigten Dokumente sind vorzulegen und werden nach erfolgter Überprüfung in Bezug auf ihre Echtheit den Studienwerber*innen unverzüglich zurückgegeben.
Ausdrucke, Scans oder einfache Kopien werden nicht akzeptiert!