Voraussetzung für die Zulassung ist ein an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Bachelor-, Master- oder Diplomstudium. Eine einschlägige Berufserfahrung ist von Vorteil, aber nicht Voraussetzung.
In begründeten Einzelfällen können auch Personen in den Universitätslehrgang aufgenommen werden, die nicht über ein abgeschlossenes Studium verfügen. Voraussetzung ist der Nachweis von mindestens zehn Jahren einschlägiger Berufserfahrung und das Vorliegen der allgemeinen Universitätsreife gem. § 64 Abs. 1 UG.