Voraussetzung für die Zulassung ist ein an einer anerkannten postsekundären Bildungseinreichtung abgeschlossenes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium aus den Bereichen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Technik, Rechtswissenschaften oder Naturwissenschaften, sowie der Nachweis über mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung.
In begründeten Einzelfällen können auch Personen in den Universitätslehrgang aufgenommen werden, die nicht über ein abgeschlossenes Studium verfügen. Voraussetzung ist der Nachweis von mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung und das Vorliegen der allgemeinen Universitätsreife gem. § 64 Abs. 1 UG.