AKG | Angebote
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) informiert, berät und unterstützt Sie gerne in allen Belangen der Gleichbehandlung aller Universitätsangehörigen sowie in Fragen der Gleichstellung von Männern und Frauen.
Mehr Informationen zum AKG finden Sie im AKG-Folder und hier.
Der AKG ist kein Entscheidungsorgan.
Er berät und übt begleitende Kontrolle aus.
Beratung bei Vorfällen von Gewalt
Informationen zur Beratung
Die Gewaltformen Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Stalking werden hier näher erläutert.
Grundsätze der Beratung
Vertraulichkeit
Ihr Anliegen wird in jedem Fall vertraulich behandelt. Die Mitglieder des AKGs unterliegen der Amtsverschwiegenheit (§ 48 UG). Die Wahrung der Diskretion und Anonymität hat für uns oberste Priorität.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter strikter Wahrung der Grundsätze und Anforderungen, die in der DSGVO und dem österreichischen DSG festgelegt sind – Datenschutzinformation.
Selbstbestimmung
Der AKG setzt bei Beschwerden sämtliche Schritte oder Maßnahmen nur nach ausdrücklicher Absprache mit den Betroffenen.
Unabhängigkeit
Der AKG agiert selbständig und unabhängig (verfassungsmäßig garantierte Weisungsfreiheit § 42 Abs 3 UG). Sie dürfen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden (Behinderungs- und Benachteiligungsverbot § 42 Abs 3 UG).
Fachwissen
Die Mitglieder des Arbeitskreises sind in der Regel besonders mit den Themen der Gleichbehandlung aller Universitätsangehörigen unabhängig von Identitätsmerkmalen sowie mit der Gleichstellung von Frauen befasst und haben sich besondere Expertise angeeignet. Das AKG-Büro unterstützt durch seine Expertise die wechselnden Mitglieder. Die Leitung des AKG-Büro hat im Sinne der Satzung über juristische und themenspezifische Fachkenntnisse zu verfügen.
Beratung in Fällen von Diskriminierung, Belästigung und Mobbing
- Eine Kontaktaufnahme steht allen Angehörigen der Universität – hierzu zählen auch Studierende – offen, wenn sie Diskriminierung, sexuelle, geschlechtsbezogene oder sonstige Belästigung oder Mobbing befürchten, erlebt haben und/oder Zeug:in davon geworden sind.
- Eine Kontaktaufnahme kann mittels anonymisierter Meldung, schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an das AKG-Büro oder an jedes AKG-Mitglied wenden. → Team | Kontakt der AKG-Vorsitzenden und des AKG-Büroleiters
- Im Rahmen des Erstgesprächs wird der Sachverhalt aufgenommen und die Zuständigkeit des AKGs geprüft. Sie erhalten Informationen zur Rechtslage sowie weiteren Stellen, an die Sie sich unterstützend wenden können. Liegt eine Zuständigkeit des AKG vor, wird das weitere Vorgehen auf Basis ihrer individuellen Bedürfnisse und der rechtlichen Einschätzung des AKGs besprochen.
- Der Vorfall oder Verdacht wird unter Wahrung der Vertraulichkeit dokumentiert.
- Die Entwicklung persönlicher Handlungsmöglichkeiten (Empowermentstrategien) werden mit der betroffenen Person und/oder der:des Zeug:in besprochen.
- Das Strategiegespräch wird in Anwesenheit eines zweiten Arbeitskreismitglieds und/oder Vertreter:innen weiterer Stellen, wie etwa des Betriebsrat, der Stabsstelle Gesundheitsmanagement, Sicherheit & Barrierefreiheit und der psychologischen Studierendenberatung durchgeführt.
- Ziel des Gesprächs ist die Erarbeitung möglicher Perspektiven.
- Wird eine Intervention durch den AKG gewünscht sind unter Berücksichtigung der rechtlichen Einschätzung des AKGs folgende Interventionsformen möglich:
- Gespräch mit der anderen Partei
- Gespräch mit der:dem Vorgesetzten
- Vermittlungsgespräch zwischen den Parteien
- Antrag auf Erstattung eines Gutachten an die Bundes-Gleichbehandlungskommission
- Beschwerde an die Schiedskommission
- „Disziplinaranzeige“
- Es besteht die Möglichkeit die Situation nach etwa einem halben Jahr in einem Follow-Up Gespräch gemeinsam zu evaluieren.
Beratung in Fällen von Stalking
In Fällen von Stalking verweist der Arbeitskreis an das Gewaltschutzzentrum Kärnten. Diese gesetzlich eingerichtete Institution verfügt über die Erfahrung, Mittel und Möglichkeiten Sie bestmöglich zu beraten.
Anonyme Meldung
Weitere Angebote und Zuständigkeiten
Sensibilisierung zu Gewaltformen
Der AKG stellt sich regelmäßig vor und sensibilisiert für den Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Mobbing.
So treffen Vertreter:innen des AKG regelmäßig:
- Mitarbeiter:innen im Rahmen der verpflichtenden Erstunterweisung der Sicherheitskraft
- Mitarbeiter:innen im Rahmen der Kick-Off Welcome Veranstaltung
- Mitarbeiter:innen im Rahmen des Basislehrganges
- Student:innen im Rahmen ausgewählter, meist einführender Lehrveranstaltungen
- Student:innen am Tag der offenen Tür
- Student:innen an den Welcome Days
- Angehörige am Diversitätstag
Der AKG bietet auch in konkrete Inputs bspw. zum Gewaltschutz oder zum Thema Diversität (inklusive Antidiskriminierung) an. Wenn Sie gerne einen Input auf Ihrer Instituts- oder Fakultätskonferenz oder im Rahmen eines Workshops anbieten möchten, kontaktieren Sie einfach das AKG-Büro.
Beratung zu Themen der Personalgewinnung
Der AKG hat insbesondere im Bereich der Personalgewinnung Kontroll- und Beschwerderechte. Wir sind in alle Schritte der Personalgewinnung eingebunden.
- Das AKG-Büro prüft die Ausschreibungsunterlagen sowie die Vorabwürdigung samt Auswahl der einzuladenden Personen auf Konformität mit dem Frauenförderungsplan und dem Universitäts- sowie Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und unterstützt die ausschreibenden Stellen in allen Fragen der Gleichbehandlung und Gleichstellung im Verfahren.
- Mitglieder begleiten Bewerbungsgespräche und evaluieren die abschließende Würdigung im Sinne der genannten rechtlichen Vorgaben.
Mehr Informationen finden Sie als Angehörige:r der Universität im Intranet.
Sensibilisierung zu Themen der Personalgewinnung
Als Mitarbeiter:in können Sie einen unserer Workshops „Personalverfahren leicht gemacht“ besuchen. Dort gehen wir auf die Hintergründe der Gleichbehandlung und Gleichstellung in Personalverfahren ein, verraten Tipps und Tricks zur effizienten Abwicklung des Personalverfahrens und können über Beispiele oder (unter Wahrung der personenbezogenen Daten) über konkrete Verfahren sprechen.
Beratung zu Themen der Geschlechtervielfalt
Gesellschaftliche Entwicklungen zeigen, dass dichotome Geschlechtsauffassungen die Realität nicht vollständig abbilden. Die Universität Klagenfurt achtet diese Vielfalt der Geschlechter und erkennt sie gleichermaßen an. (§ 3 Abs. 6 Z. 1 Gleichstellungsplan)
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zum Thema haben, melden Sie sich bitte beim AKG-Büro.
Informationen zur Geschlechtervielfalt und der Rolle des AKG bei der Gestaltung einer nicht-binären Universität finden Sie in der Arbeit der ehemaligen Büroleiterin Christina Teile:
Beratung zu Themen der Frauenförderung und Gleichstellung
Gleichstellung umfasst die Gleichbehandlung und die spezifische Förderung bzw. positive Maßnahmen. Die Gleichberechtigung und auch die Gleichbehandlung konnte die faktische Gleichstellung nicht herstellen. So gibt es zum Nachteilsausgleich der marginalisierten Gruppen neben der grundsätzlichen Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot) auch positive Maßnahmen zur Herstellung der faktischen Gleichstellung. Im öffentlichen Bereich sind positive Maßnahmen nur zur Gleichstellung von Männern und Frauen zulässig, weil nur diese verfassungsrechtlich in Art 7 Abs 2 B-VG abgesichert sind.
Themen der Gleichbehandlung sind die Prävention von sowie die Abhilfe bei Diskriminierung und Belästigung. In diesen Zusammenhängen steht Ihnen das AKG-Büro zur Verfügung.
Die Zuständigkeit und Kompetenz im Bereich der positiven Maßnahmen zur faktischen Gleichstellung von Männern und Frauen bzw. der „Frauenförderung“ liegt zum größten Teil beim Universitätszentrum für Frauen*- und Geschlechterstudien und Diversitätsmanagement und der:dem dort angesiedelten Frauenförderungsbeauftragten. Zurzeit ist das Maria Mucke.
Kontrolle im Bereich der Frauenföderung
Gleichstellung umfasst die Gleichbehandlung und die spezifische Förderung bzw. positive Maßnahmen. Die Gleichberechtigung und auch die Gleichbehandlung konnte die faktische Gleichstellung nicht herstellen. So gibt es zum Nachteilsausgleich der marginalisierten Gruppen neben der grundsätzlichen Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot) auch positive Maßnahmen zur Herstellung der faktischen Gleichstellung. Im öffentlichen Bereich sind positive Maßnahmen nur zur Gleichstellung von Männern und Frauen zulässig, weil nur diese verfassungsrechtlich in Art 7 Abs 2 B-VG abgesichert sind.
Der AKG überprüft die 50% Frauenquote in universitären Kollegialorganen. Darunter fallen Universitätsrat, Rektorat, vom Senat eingesetzte Kollegialorgane, sowie Wahlvorschläge der im Senat vertretenen Gruppen für die Wahl im Senat.
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Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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