UNIVERSITÄT
Rektorat
Das Rektorat leitet die Universität und vertritt sie nach außen. Es hat alle Aufgaben wahrzunehmen, die durch das Universitätsgesetz 2002, BGBl I Nr. 120/2002, i.d.g.F., nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Zu den Aufgaben des Rektorats zählen insbesondere die im § 22 Abs. 1 Z 1-17 UG angeführten Aufgaben. Gemäß § 23 Abs. 1 UG ist der Rektor Vorsitzender des Rektorats und dessen Sprecher.
Das Rektorat informiert den Universitätsrat und den Senat umfassend und zeitgerecht über alle Angelegenheiten, die geeignet sind, die zukünftige Entwicklung der Universität erheblich zu beeinflussen.
Dem Rektorat gehören die Rektorin, der Vizerektor für Forschung & Internationales, die Vizerektorin für Lehre & Diversität und der Vizerektor für Transfer, Kooperationen & Weiterbildung an.
Unterstützt wird das Rektorat von der erweiterten Leitung.
Geschäftsordnung des Rektorats1
Die aktualisierte Geschäftsordnung des neuen Rektorats wird ehestmöglich veröffentlicht.
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9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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