Universitätsrat
Mitglieder des Universitätsrats
Univ.-Prof.in Dr.in Gabriele Anderst-Kotsis (stv. Vorsitzende)
Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Brigitta Busch
em. Univ.-Prof. Dr. Hermann Kopetz
Mag.a Gundel Perschler
Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner
Prim. Univ.-Prof. Dr. Bernd Stöckl
Mag. Werner Wutscher (Vorsitzender)
Büro des Universitätsrats
Kontakt: Mag. Dr. Gerlinde Buchhäusl
Telefon: +43 463 2700 9202
E-Mail: Gerlinde.buchaeusl [at] aau.at
Raum: Z.2.23
Sitzungstermine
2018
- 26. Februar 2018
- 9. April 2018
- 27. April 2018
- 28. Mai 2018
- 15. Oktober 2018
- 14. Dezember 2018
2019
- 8. Februar 2019
- 20. Mai 2019
- 18. Oktober 2019
Selbstverständnis des Universitätsrates
Der Universitätsrat versteht sich als eines der drei leitenden Kollegialorgane der Universität Klagenfurt mit gesetzlich klar definierten Kontroll- und Steuerungsaufgaben sowie Aufsichtsfunktionen. Er sieht seine Aufgabe insbesondere darin, aufgrund von Vorlagen des Rektorates im Zusammenwirken mit dem Senat die zukünftige Ausrichtung der Universität und die zur Zielerreichung zu verfolgenden Strategien festzulegen.
Dabei sieht sich der Universitätsrat – durch die Einbringung seines vielschichtigen und durch die Zusammensetzung dieses Gremiums breitgefächerten, personenbezogenen Wissens – auch in der Funktion eines Know-how- und Impulsgebers. Im Rahmen seiner begleitenden und aktiven Mitwirkung in allen entwicklungspolitisch-strategischen und profilspezifischen Belangen der Universität geht der Universitätsrat von möglichst frühzeitiger Einbindung in die diesbezüglichen Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse aus. Als unmittelbarer Ansprechpartner fungiert der Rektor.
Als Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Universität Klagenfurt berät und beschließt der Universitätsrat ein vom Rektor vorzulegendes Profilpapier, das auf den Ergebnissen eines breit geführten, inneruniversitären Diskussionsprozesses aufbaut. Der Erreichung strategiepolitischer und profilwirksamer Ziele ist ein auf einen längerfristigen Zeitraum (5 Jahre) ausgerichteter Struktur- und Entwicklungsplan zugrunde zu legen, der auch ein klar umrissenes operatives Konzept für die Implementierung und Umsetzung der dazu erforderlichen Maßnahmen enthält.
Der Universitätsrat hält ausdrücklich fest, dass ein Eingreifen in das „operative Geschäft“ der Universität Klagenfurt nicht in seinen Aufgabenbereich fällt und die Führungs- und Managementverantwortung beim Rektorat angesiedelt ist.

Aufgaben
Die Aufgaben des Universitätsrats sind im Universitätsgesetz UG 2002 festgelegt. § 21 des Universitätsgesetzes regelt seine Zuständigkeiten:
- Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans und des Entwurfs der Leistungsvereinbarung der Universität sowie der Geschäftsordnung des Rektorats
- Stellungnahme zur Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors durch den Senat
- Wahl der Rektorin oder des Rektors aus dem Dreiervorschlag des Senats sowie Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren auf Grund eines Vorschlags der Rektorin oder des Rektors und nach Stellungnahme des Senats
- Abschluss des Arbeitsvertrages und der Zielvereinbarung mit der Rektorin oder dem Rektor
- Abberufung der Rektorin oder des Rektors und der Vizerektorinnen und Vizerektoren
- Nominierung eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds für die Schiedskommission
- Stellungnahme zu den Curricula und zu den Studienangeboten außerhalb der Leistungsvereinbarung
- Genehmigung der Gründung von Gesellschaften und Stiftungen
- Genehmigung der Richtlinien für die Gebarung sowie Genehmigung des Rechnungsabschlusses, des Leistungsberichts des Rektorats und der Wissensbilanz und Weiterleitung an die Bundesministerin oder den Bundesminister
- Bestellung einer Abschlussprüferin oder eines Abschlussprüfers zur Prüfung des Rechnungsabschlusses der Universität
- Zustimmung zur Begründung von Verbindlichkeiten, die über die laufende Geschäftstätigkeit der Universität hinausgehen, sowie Ermächtigung des Rektorats, solche Verbindlichkeiten bis zu einer bestimmten Höhe ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Universitätsrats einzugehen
- Berichtspflicht an die Bundesministerin oder den Bundesminister bei schwerwiegenden Rechtsverstößen von Universitätsorganen sowie bei Gefahr eines schweren wirtschaftlichen Schadens
- Genehmigung von Richtlinien des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß § 28 Abs. 1.
Quicklinks
Plattformen

Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau.at
www.aau.at
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