Beratung und Unterstützung
Kontakt
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) informiert, berät und unterstützt Personen bei Vorfällen von Diskriminierung, (sexueller, geschlechtsbezogener oder sonstiger) Belästigung, Mobbing oder Stalking.
Eine Kontaktaufnahme kann mittels anonymisierter Meldung, schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an das Büro des AKGs oder an jedes Arbeitskreismitglied wenden.
Ihr Anliegen wird in jedem Fall vertraulich behandelt. Die Mitglieder des AKGs unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter strikter Wahrung der Grundsätze und Anforderungen, die in der DSGVO und dem österreichischen DSG festgelegt sind – Datenschutzinformation.
Anonyme Meldung an den AKG
Ihr Anliegen wird von uns vertraulich behandelt. Alle Mitglieder des AKG unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Beratungsverlauf
- Kontaktaufnahme durch Angehörige der Universität – hierzu zählen auch Studierende -, wenn sie Diskriminierung, sexuelle, geschlechtsbezogene oder sonstige Belästigung, Mobbing oder Stalking befürchten, erlebt haben und/oder Zeug:in davon geworden sind.
- Im Rahmen des Erstgesprächs wird der Sachverhalt aufgenommen und die Zuständigkeit des AKGs geprüft. Sie erhalten Informationen zur Rechtslage sowie weiteren Stellen, an die Sie sich unterstützend wenden können. Liegt eine Zuständigkeit des AKG vor, wird das weitere Vorgehen auf Basis ihrer individuellen Bedürfnisse und der rechtlichen Einschätzung des AKGs besprochen.
- Der Vorfall oder Verdacht wird unter Wahrung der Vertraulichkeit dokumentiert und die Entwicklung persönlicher Handlungsmöglichkeiten (Empowermentstrategien) werden mit der betroffenen Person und/oder der:des Zeug:in besprochen. Es besteht die Möglichkeit die Situation nach etwa einem halben Jahr in einem Follow-up Gespräch evaluieren zu lassen.
- Das Strategiegespräch wird in Anwesenheit eines zweiten Arbeitskreismitglieds und/oder Vertreter:innen weiterer Stellen, wie etwa des Betriebsrat, der Stabsstelle Gesundheitsmanagement, Sicherheit & Barrierefreiheit und der psychologischen Studierendenberatung durchgeführt. Ziel des Gesprächs ist die Erarbeitung möglicher Perspektiven.
- Wird eine Intervention durch den AKG gewünscht sind unter Berücksichtigung der rechtliche Einschätzung des AKGs folgende Interventionsformen möglich: Gespräch mit der anderen Partei, Gespräch mit der:dem Vorgesetzten, Vermittlungsgespräch zwischen den Parteien, Antrag auf Erstattung eines Gutachten an die Bundes-Gleichbehandlungskommission, Beschwerde an die Schiedskommission, Disziplinaranzeige.
Geschlechtervielfalt
Gesellschaftliche Entwicklungen zeigen, dass dichotome Geschlechtsauffassungen die Realität nicht vollständig abbilden. Die Universität Klagenfurt achtet diese Vielfalt der Geschlechter und erkennt sie gleichermaßen an. (§ 3 Abs. 6 Z. 1 Gleichstellungsplan)
Informationen zur Geschlechtervielfalt und der Rolle des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen bei der Gestaltung einer nicht-binären Universität:
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