UNIVERSITÄT
Senat
Der Senatsvorsitz
Büro des Senats
Leitung: Mag. (FH) Sabine Seebacher
Telefon: +43 463 2700 9286
E-Mail: sabine [dot] seebacher [at] aau [dot] at
Raum: Z.2.12a, Hauptgebäude, Zentraltrakt, Ebene 2 (Büro des Senats)
Curriculum-Management
Kontakt: Mag. Sandra Vidoni
Telefon: +43 463 2700 9237
E-Mail: sandra [dot] vidoni [at] aau [dot] at
Raum: Z.2.12a, Hauptgebäude, Zentraltrakt, Ebene 2 (Büro des Senats)
Sitzungstermine*
Studienjahr 2025/26
1. Sitzung: 8. Oktober 2025
2. Sitzung: 26. November 2025
3. Sitzung: 28. Januar 2026
4. Sitzung: 18. März 2026
5. Sitzung: 5. und 6. Mai 2026 (Senatsklausur)
6. Sitzung: 17. Juni 2026
Studienjahr 2026/27
7. Sitzung: 14. Oktober 2026
8. Sitzung: 25. November 2026
9. Sitzung: 20. Januar 2027
10. Sitzung: 17. März 2027
11. Sitzung: 11. und 12. Mai 2027 (voraussichtl. Senatsklausur)
12. Sitzung: 16. Juni 2027
Studienjahr 2027/28
13. Sitzung: 13. Oktober 2027
14. Sitzung: 24. November 2027
15. Sitzung: 26. Januar 2028
16. Sitzung: 22. März 2028
17. Sitzung: 2. und 3. Mai 2028 (voraussichtl. Senatsklausur)
18. Sitzung: 21. Juni 2028
* Änderungen vorbehalten
Senatsmitglieder
Professor:innen
Assoc. Prof. Dr. Anja Bauer, M.A.
Assoc. Prof. Dr. Cristina Beretta M.A.
Assoc. Prof. Dr. Jasmin Donlic, MA, B.A., BSc
Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Wilfried Elmenreich
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Friedrich
Univ.-Prof. Mag. Dr. Judith Glück
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Barbara Kaltenbacher
Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Barbara Kanduth-Kristen, LL.M.
Univ.-Prof. Dr. Ulrike Krieg-Holz
Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexander Onysko
Univ.-Prof. Dr. Alexandra Schwell
Studierende
Susanne Claudia Boyneburg-Lengsfeld-Spen.
Rene Wilfried Cerne
Ferdinand Raunegger
Nadja Regenfelder
Daniel Günther Schober
Maximilian Sellner
Grundsätze
Der Senat der Alpen-Adria-Universität ist ein demokratisch legitimiertes Organ, das alle Fakultäten, Gruppierungen von Universitätsangehörigen und viele verschiedene Fächer repräsentiert. Deshalb kommt dem Senat eine besondere Rolle innerhalb der Universität zu. Sein gesamtuniversitärer Wirkungskreis prädestiniert ihn dazu, Transparenz zu schaffen, repräsentative Meinungsbildungsprozesse in Gang zu setzen und zugleich als Ort der Auseinandersetzung für notwendige Interessenkonflikte zu fungieren (Interessenausgleich, Mediation, Konfliktregelung).
Der Senat versteht sich als aktives Gremium, das sich – neben seinen gesetzlich geregelten Aufgaben – insbesondere strategischen Aufgabenstellungen in Hinblick auf die weitere Gestaltung und Entwicklung der Universität widmet. Dabei soll eine Konzentration auf zentrale Themenstellungen und eine ausgewogene Profilierung erfolgen, die den Interessen aller Organisationseinheiten gerecht wird. Die interdisziplinäre Zusammensetzung des Senats und die Tatsache, dass er der gesamten Universität verpflichtet ist, bedingen eine gewisse Distanz zum Tagesgeschehen. Mit der wertenden Zentrierung auf einen ausgewählten Themenkomplex lenkt der Senat die Aufmerksamkeit auf anstehenden Handlungsbedarf und macht Probleme und Reformnotwendigkeiten offiziell zum Thema.
Der Senat versteht sich als beratendes und kontrollierendes Kollegialorgan und strebt einen aktiven Informationsaustausch mit der Universitätsleitung (Rektorat) sowie dem gesetzlich vorgesehenen Kontroll- und Aufsichtsgremium (Universitätsrat) an. Zugleich soll ein möglichst transparenter Informationsfluss zu allen Angehörigen der Universität, wie auch umgekehrt von den Universitätsangehörigen zum Senat ermöglicht und gestaltet werden. Dies macht den Senat auch zu einem potenziellen Ansprechpartner und Promotor innovativer Ideen.
In Zeiten steigender Re-Hierarchisierung von Universitäten betrachtet es der Senat als besondere Herausforderung und Aufgabe, universitätsinterne Kommunikationsprozesse zu unterstützen und mit Leben zu füllen, den vertikalen (hierarchieübergreifenden) wie horizontalen (fächer- und fakultätsübergreifenden) Informationsaustausch und Diskurs in zentralen Fragen der Universitätsentwicklung zu ermöglichen und zu gewährleisten.
Schließlich fühlen sich die Mitglieder des Senats der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt dem „Leben in einer Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden“ verpflichtet und wollen beispielgebend wirken.
Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben
Für die Arbeit des Senats der Universität Klagenfurt sind die Bestimmungen des Universitätsgesetzes (UG) und der Satzung der Universität Klagenfurt handlungsanleitend. Die Aufgaben des Senats sind im Universitätsgesetz UG 2002 festgelegt. § 25 des Universitätsgesetzes regelt seine Zuständigkeiten.
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Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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