Informationen zum Praktikum
Praktikum im MA Angewandte Kulturwissenschaft und Transkulturelle Studien (Version: 22W)
Auszug aus dem Curriculum:
„§ 13 Bestimmungen über die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis
(1) Im Verlauf des Masterstudiums Angewandte Kulturwissenschaft und Transkulturelle Studien kann im Gebundenen Wahlfach 8 eine Praxis im Umfang von 150 Stunden (6 ECTS-AP) absolviert werden. Die verbleibenden 2 ECTS-AP sind für die Anfertigung eines Praxisberichts vorgesehen, der vor der Anerkennung der Praxis vorzulegen ist. Das Absolvieren der Praxis, das Abfassen des Praxisberichts und das „Reflexionsseminar Praxiserfahrung“ umfassen insgesamt 12 ECTS-AP.
(2) Die Praxis kann in einer in- oder ausländischen Kultur- und Bildungsinstitution (z.B. Museum, Galerie, Theater), im Medienbereich und Tourismus, in privaten Unternehmen, staatlichen Institutionen, NGOs, im Sozialbereich sowie im universitären Bereich zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durchgeführt werden. Als Praxis gilt auch die aktive Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung oder ein eigenständiges kulturwissenschaftliches Forschungsprojekt. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen.
(3) Die Praxis wird mit einem schriftlichen Bericht im Umfang von mindestens 4000 Wörtern als Beurteilungsgrundlage abgeschlossen. Dieser Bericht soll die Erfahrungen der Praxis vor dem Hintergrund der erworbenen Kenntnisse im Studium der Angewandten Kulturwissenschaft und Transkulturellen Studien reflektieren und sich auf relevante Fachliteratur im Sinne einer Verknüpfung von wissenschaftlichem und fachbezogenem Wissen und Praxiserfahrungen beziehen.
(4) Die Entscheidung über die Zulassung zur Praxis und die Anerkennung der Praxis obliegt der Studienprogrammleiterin oder dem Studienprogrammleiter. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen.
(5) Einschlägige berufliche Tätigkeit vor Beginn oder während des Masterstudiums kann in begründeten Fällen als Praxis im Umfang von 6 ECTS-AP anerkannt werden. Über die Anrechenbarkeit entscheiden die Studienprogrammleiterin oder der Studienprogrammleiter. Grundlage der Anerkennung einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit ist die Vorlage eines Berichts zur Dokumentation von Inhalt, Ergebnissen und Erfahrungen. Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung „Reflexionsseminar Praxiserfahrung“ (SE, 4 ECTS-AP) ist auch für Studierende, deren einschlägige berufliche Tätigkeit als Praxis angerechnet wird, verpflichtend.
Für die reibungslose Umsetzung dieser Punkte im Studienplan setzen Sie sich bitte mit der Studienprogrammleiterin Dr. Ute Holfelder (mail: ute [dot] holfelder [at] aau [dot] at) in Verbindung und halten zunächst Rücksprache zur Auswahl eines geeigneten Praktikums bzw. ihrer ausgewählten Praxiserfahrung im Bereich Kulturarbeit. Wir beraten Sie gerne und vermitteln gegebenenfalls auch geeignete Plätze!
Der Praxisbericht (4000 Wörter: Vorstellung der Institution, Aufgabenstellung, Reflexion) mit der Bestätigung der Kultureinrichtung (im Original, mit Stempel und Unterschrift) ist nach der erfolgreichen Absolvierung per mail an Frau Dr. Holfelder (email: ute [dot] holfelder [at] aau [dot] at und cc: brigitte [dot] pappler [at] aau [dot] at) zu senden.
Die 8 ECTS werden anschließend im Gebundenen Wahlfach 8 im Prüfungsbuch gutgeschrieben.
Praktikum im MA Angewandte Kulturwissenschaft (Version: 12W)
Auszug aus dem Curriculum:
„§ 13 Bestimmungen über die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis
Um den Anwendungsaspekt des Masterstudiums der Angewandten Kulturwissenschaft zu profilieren, haben Studierende in den gebundenen Wahlfächern (Kulturwissenschaftliches Praktikum) ein Praktikum in einer anerkannten Kulturinstitution im Ausmaß von 8 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren oder ein eigenständiges kulturwissenschaftliches Forschungsprojekt durchführen. Das Praktikum im Bereich der angewandten Kulturarbeit (Kulturmanagement/Kulturorganisation) soll den Studierenden die Möglichkeit eröffnen, in der abschließenden Phase ihres Studiums die im Verlauf des Studiums erworbenen Kompetenzen und Kenntnisse in der Praxis zu erproben.
Die Reflexion der Praxis erfolgt in einem Seminar. Sollte der/die Studierende keine Möglichkeit finden, in einer/für eine Kulturinstitution tätig zu werden, kann er/sie alternativ dazu ein eigenständig entwickeltes und selbstständig durchzuführendes Forschungsprojekt im Feld der kulturellen Praxis umsetzen.“
Für die reibungslose Umsetzung dieses Punkts im Studienplan setzen Sie sich bitte mit der Studienprogrammleiterin Dr. Ute Holfelder (mail: ute [dot] holfelder [at] aau [dot] at) in Verbindung und halten zunächst Rücksprache zur Auswahl eines geeigneten Praktikums bzw. ihrer ausgewählten Praxiserfahrung im Bereich Kulturarbeit. Die Praxiserfahrung soll mindestens 160 Wochenarbeitsstunden umfassen. Wir beraten Sie gerne und vermitteln gegebenenfalls auch geeignete Plätze!
Der Praxisbericht (1200 Wörter: Vorstellung der Institution, Aufgabenstellung, Reflexion) mit der Bestätigung der Kultureinrichtung (im Original, mit Stempel und Unterschrift) ist nach der erfolgreichen Absolvierung per mail an Frau Dr. Holfelder (email: ute [dot] holfelder [at] aau [dot] at und cc: brigitte [dot] pappler [at] aau [dot] at) zu senden.
Die 8 ECTS werden anschließend im FACH: Kulturwissenschaftliches Praktikum unter Punkt 4.1. Praktikum im Prüfungsbuch gutgeschrieben.
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