Informationen zum Praktikum
Praktikum im BA 16W
Auszug aus dem Curriculum:
„§15 Bestimmungen über die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis
Die Absolvierung der Praxis im Mindestausmaß von 160 Wochenarbeitsstunden ist mit einem Tätigkeitsbericht (Arbeitszeugnis) der praxisgebenden Kultureinrichtung sowie einem Praxisbericht im Umfang von ca. 4000 Wörtern (im Haupttext) zu belegen. Die Praxis kann im Gebundenen Wahlfach A (Praxis der Kulturarbeit) abhängig von der Art und dem Umfang des Praktikums Lehrveranstaltungen im Umfang von maximal 8 ECTS-AP ersetzen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die/der Studienprogrammleiter/in.“
Für die reibungslose Umsetzung dieses Punkts im Studienplan setzen Sie sich bitte mit der Studienprogrammleiterin Dr. Simone Egger (Raum-Nr. N.1.39, Tel. 2015) in Verbindung und halten zunächst Rücksprache zur Auswahl eines geeigneten Praktikums bzw. ihrer ausgewählten Praxiserfahrung im Bereich Kulturarbeit. Wir beraten Sie gerne und vermitteln gegebenenfalls auch geeignete Plätze!
Der Praxisbericht mit der Bestätigung der Kultureinrichtung (im Original, mit Stempel und Unterschrift) ist nach der erfolgreichen Absolvierung bei Frau FOInsp. Brigitte Pappler, Administrative Assistenz (Raum-Nr. N.1.29, Tel. 2002), abzugeben.
Beachten Sie bitte, dass das Praktikum nur im Gebundenen Wahlfach A: Praxis der Kulturarbeit angerechnet werden kann. In den drei von vier gebundenen Wahlfächern, die Sie auswählen müssen, muss das Wahlfach A deshalb enthalten sein.
Die 8 ECTS werden anschließend als „Facheinschlägige Praxis“ im Prüfungsbuch gutgeschrieben.
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Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
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