Wenn sich der Staat selbst besteuert: Ann-Catherine Pointecker forscht zur Besteuerung von Gebietskörperschaften
Wie sind öffentliche Einrichtungen steuerlich zu behandeln, wenn diese mit privaten Unternehmen im Wettbewerb stehen? Ann-Catherine Pointecker untersucht an der Universität Klagenfurt die Besteuerung von Körperschaften öffentlichen Rechts im internationalen Vergleich und analysiert den Reformbedarf des österreichischen Rechts.
„Man muss jeden Tag in der Früh einen Plan haben, was man erledigen möchte. Und den muss man dann auch durchziehen. Stellt man später fest, dass das Wetter schön ist, und man stattdessen lieber Freizeitprogramm machen möchte, gilt es, Disziplin aufzubringen“, erzählt Ann-Catherine Pointecker. Auf Nachfrage betont sie, dass sie selbst tatsächlich dann sehr, sehr selten dem Impuls nachgebe und ihr Arbeitspensum reduziere. Das ist – angesichts des beeindruckenden Bildungsverlauf der Salzburgerin – auch notwendig: Ann-Catherine Pointecker hat 2019 ihr Jus-Studium an der Universität Salzburg abgeschlossen und dort gleich das Studium Wirtschaft und Recht drangehängt, das sie 2023 abgeschlossen hat. Nur etwas mehr als ein Jahr brauchte sie dann für das Masterstudium Wirtschaft und Recht an der Universität Klagenfurt. Gleichzeitig ließ sie sich zum CFA Charterholder ausbilden. Aktuell ist sie als Universitätsassistentin in der Arbeitsgruppe von Johannes Heinrich, Professor am Institut für Rechtswissenschaften, tätig, wo sie ihre Dissertation verfasst. Doch damit nicht genug: Ann-Catherine Pointecker studiert gleichzeitig das MSc-Studium „Taxation“ an der University of Oxford, wo sie mindestens jeden zweiten Monat hinreist.
Im Fokus ihrer Dissertation zum Steuerrecht steht die Frage, wie Leistungen von Körperschaften öffentlichen Rechts – also beispielsweise Gemeinden, Länder und dem Staat – besteuert werden. „Der Zweck von Steuern liegt ja vor allem darin, Einnahmen für den Staat zu generieren. Wenn der Staat aber seine eigenen Leistungen besteuert, macht dies auf dem ersten Blick wenig Sinn“, erklärt Ann-Catherine Pointecker. Staatliche Leistungen unbesteuert zu lassen werde jedoch dann problematisch, wenn der Staat Leistungen erbringt, die gleichzeitig auch von privaten Anbietern erbracht werden: „Nehmen wir das Beispiel eines Elektrizitätswerks in öffentlicher Hand. Wenn der Staat für den verkauften Strom keine Umsatzsteuer verlangen müsste, ein privates Werk aber schon, dann ergäbe sich daraus ein Wettbewerbsnachteil für das private Unternehmen.“ Gleichzeitig biete der Staat aber Leistungen an, die nicht in Konkurrenz zu Privatunternehmen stehen, wie beispielsweise das Ausstellen eines Reisepasses. In solchen Fällen erhöht die Umsatzsteuer lediglich den Preis. Die Abgrenzung sei aber nicht immer einfach. Zur Rechtsgrundlage erklärt Ann-Catherine Pointecker: „Der Ursprung dieser Regelungen liegt im deutschen KStG aus dem Jahr 1925. In der Zwischenzeit sind die Dinge aber komplexer geworden. Hinzugekommen ist die Umsatzsteuer einschließlich der Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union. Immer wieder kommt es zu Widersprüchen zwischen dem nationalen Recht und der EU-Richtlinie. Nicht zuletzt deshalb wird eine Neuregelung notwendig.“
Um neue Lösungen dafür zu finden, stellt Ann-Catherine Pointecker aktuell einen Rechtsvergleich mit anderen EU-Ländern her. Diese Arbeit ist in Bezug auf die Körperschaftssteuer schon weit gediehen; derzeit arbeitet sie stark zur Umsatzsteuer. Bis Ende des Jahres 2026 soll der Großteil der Arbeit abgeschlossen sein.
Danach gefragt, wie es kommt, dass sie sich für das Steuerrecht interessiert, erzählt Ann-Catherine Pointecker: „Ich habe an einer Summer School an der University of Oxford teilgenommen. Dort hat uns jemand in einem Steuerrechtskurs vermittelt, mit welchen Konstruktionen große Konzerne durch Ausnutzung des internationalen Steuerrechts versuchen, ihre Steuerlast zu minimieren und welche steuerpolitischen Maßnahmen ergriffen werden können, um dem entgegenzuwirken. Das hat mich sehr fasziniert.“ Dass sie dann in Klagenfurt landete, war Zufall. Heute genießt sie die Arbeit im universitären Kontext: „Ich kann hier ständig weiterlernen. Das Schöne an meiner Arbeit ist es, dass ich mich damit beschäftigen kann, wofür ich mich interessiere. Welchen Weg ich nach meinen Studienabschlüssen einschlagen werde, ist noch offen. Eines ist aber sicher: Das Steuerrecht bleibt Teil meiner Arbeit.“ Damit Ann-Catherine Pointecker in dem doch recht fordernden Feld in der von ihr gewünschten Geschwindigkeit vorankommt, sei Durchhaltevermögen unabdingbar. „Außerdem lese ich gerne. Ich sehe es wie im Sport: Damit man besser wird, muss man viel trainieren. Das juristische Training ist unter anderem das Lesen. Außerdem muss man sich seine Arbeit gut selbst einteilen und sich motivieren können“, berichtet Ann-Catherine Pointecker von ihrem Erfolgsgeheimnis.
Auf ein paar Worte mit … Ann-Catherine Pointecker
Wann haben Sie zuletzt mit jemandem außerhalb der Wissenschaft über Ihre Forschung gesprochen?
Ich spreche ständig über meine Projekte. Vor allem meine Familie bleibt dabei nicht verschont – mein ganzer Bekanntenkreis kennt sich mittlerweile im Steuerrecht aus.
Was machen Sie im Büro morgens als Erstes?
Ich bin definitiv ein Morgenmensch. Ganz in der Früh, wenn es ruhig ist, bin ich am produktivsten. Daher widme ich mich zuerst den Aufgaben, die am meisten Konzentration erfordern.
Was bringt Sie in Rage?
Ich bin grundsätzlich eher ungeduldig. Daher kann ich vor allem Unpünktlichkeit nicht ausstehen. Auch wenn Deadlines nicht eingehalten werden, ein Übermaß an Bürokratie herrscht, Prozesse langwierig und unflexibel sind, kann mich das durchaus in Rage bringen. Ebenso kann ich engstirniges Denken nicht leiden.
Und was beruhigt Sie?
Lesen, Arbeit im Garten und meine Tiere.
Machen Sie richtig Urlaub? Ohne an Ihre Arbeit zu denken?
Nein, das gibt es nie. Derzeit ist das Studium in Oxford mein Urlaub, aber danach möchte ich zumindest wieder öfter verreisen.
Wovor fürchten Sie sich?
Ich würde nie auf ein Motorrad steigen.










aau/Müller

