Informationen zu unerlaubten Hilfsmitteln bei schriftlichen Prüfungen
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen, wenn Sie eine schriftliche Prüfung an der Abteilung für Controlling und Strategische Unternehmensführung absolvieren:
- Im Arbeitsbereich dürfen sich nur Schreibutensilien, nicht textprogrammierbare Taschenrechner, Studienausweise und eine Trinkflasche befinden.
- Handys, Tablets und ähnliche Geräte gelten per se als unerlaubtes Hilfsmittel.
- Die Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels kann zur negativen Beurteilung der Prüfung führen.