INSTITUT FÜR RECHTSWISSENSCHAFTEN
Praktikerseminar Arbeiterkammer
Das Institut für Rechtswissenschaften veranstaltet seit mittlerweile fast dreißig Jahren gemeinsam mit der Arbeiterkammer Kärnten zweimal jährlich das Praktiker:innenseminar, bei dem jeweils drei hochkarätige Vorträge aktuelle arbeitsrechliche Problemstellungen beleuchten.
Sommersemester 2026
Das Institut für Rechtswissenschaften und die Arbeiterkammer Kärnten laden Sie herzlich ein, am 19. Juni 2026 ab 9:00 Uhr in HS 1 oder via Live-Stream am 55. Praktiker:innenseminar zum Thema „Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie“ teilzunehmen.
Unter wissenschaftlicher Leitung von Univ.-Prof. Dr. Christoph Kietaibl (WU Wien), Ass.-Prof. Dr. Thomas Pfalz (AAU Klagenfurt) und Mag. Maximilian Turrini (AK Kärnten) werden folgende Themen besprochen:
* Gleiche und gleichwertige Arbeit und Vergütungssysteme (Univ.-Prof. Dr. MMag. Diana Niksova, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck)
* Rechtsfragen zum Entgelttransparenzbericht (Mag. Biljana Milanovic, Arbeiterkammer Steiermark)
* (Prozessuale) Durchsetzung von Ansprüchen aus der Entgelttransparenzrichtlinie (Assoz. Prof. Dr. Florian Scholz-Berger, Universität Wien)
Im Anschluss an die informativen Vorträge folgt eine rege Diskussionsrunde.
Um Anmeldung wird gebeten:
ktn.ak.at/praktikerseminar
Wintersemester 2025/26
Das 54. Praktiker:innenseminar fand am 28. November 2025 an der Universität Klagenfurt in Kooperation mit der Arbeiterkammer Kärnten statt.
Passend zum Zitat ‚Verwegener Dienst belohnt sich auch verwegen‘ stand die Veranstaltung ganz im Zeichen des Entgeltrechts.
Eröffnet wurde das Seminar von Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Pfalz (Universität Klagenfurt) und Mag. Maximilian Turrini (AK Kärnten), die die Bedeutung der aktuellen Entwicklungen im Entgeltrecht sowie deren Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche Praxis hervorhoben.
Drei Perspektiven – drei zentrale Themenblöcke
Abgrenzungsfragen zu Aufwandsersatz und Entgelt – Alexander Pasz, LL.M. (AK Wien)
Der erste Vortrag widmete sich der zentralen Abgrenzung zwischen echtem und pauschaliertem Aufwandersatz nach § 49 ASVG. Echter Aufwandersatz liegt vor, wenn tatsächliche Aufwendungen ersetzt werden. Solche Leistungen gelten nicht als Entgelt und sind beitragsfrei. Demgegenüber sind pauschale Aufwandersätze grundsätzlich beitragspflichtig, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht. Anhand einschlägiger Judikatur, etwa zu Trennungsgeldern, Auslandsverwendungszulagen und Homeoffice-Pauschalen, wurden die praktischen Konsequenzen dieser Unterscheidung anschaulich herausgearbeitet.
Arbeitsvertragliches Entgelt und Steuerrecht – Univ.-Prof. MMag. Dr. Johannes Heinrich (Universität Klagenfurt)
Im zweiten Vortrag stand die steuerrechtliche Behandlung arbeitsvertraglichen Entgelts im Mittelpunkt. Dabei wurde die grundlegende Differenzierung zwischen steuerpflichtigen Einkünften nicht steuerbaren Leistungen sowie steuerfreien und begünstigen Entgeltbestandteilen veranschaulicht. Anhand einschlägiger Judikatur, insbesondere zu Vereinssportlern, Künstlern oder Messeaufbaukräften, wurden die maßgeblichen Kriterien des Dienstverhältnisses nach § 47 Abs 2 EStG verdeutlicht. Zudem wurden die Abgrenzung von laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen im Zusammenhang mit dem Jahressechstel, die Bedeutung des Zufluss-Abfluss-Prinzips (§ 19 EstG) sowie die Voraussetzungen einer begünstigten Besteuerung erläutert.
Entgeltregelungen in Betriebsvereinbarungen – Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler (Universität Salzburg)
Abschließend befasste sich der dritte Vortrag mit den kollektivrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten von Entgeltregelungen in Betriebsvereinbarungen. Deutlich wurde dabei, dass Betriebsvereinbarungen nur in bestimmten, gesetzlich vorgegebenen Bereichen zulässig sind und im Kernbereich des Entgelts der Vorrang des Kollektivvertrags gilt. Erläutert wurden die zulässigen Regelungsgegenstände, darunter Leistungs- und Erfolgsprämien, Jubiläumsgelder, Wohlfahrtseinrichtungen oder Pensionen.
In der anschließenden Diskussion wurden zahlreiche Praxisfragen aufgegriffen, die die Aktualität der behandelten Themen zeigten. Das Seminar bot erneut ein Forum für den fachlichen Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Interessenvertretungen.
Sommersemester 2025
Unter dem Titel: „Auch die Pause gehört zur Musik“ fand am 6. Juni 2025 das 53. Praktiker:innen-Seminar, veranstaltet vom Institut für Rechtswissenschaften und der Arbeiterkammer Kärnten, statt.
Unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Christoph Kietaibl, Wirtschaftsuniversität Wien, Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Pfalz, Universität Klagenfurt und Mag. Maximilian Turrini, Abteilungsleiter Arbeits- und Sozialrecht, Arbeiterkammer Kärnten, erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Informationen zu folgenden ausgewählten Rechtsfragen des Arbeitsrechts:
- Aktuelle Fragen der Schichtarbeit (Larissa Baringer, LL.M. BSc, Wirtschaftsuniversität Wien)
- Grenzfälle der Arbeitszeit (Mag. Ludwig Dvořák, Arbeiterkammer Wien)
- Aktuelle Fragen zur Mehr- und Überstundenarbeit (Univ.-Ass. Dr. Sophie Schwertner, Paris Lodron Universität Salzburg)
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