INSTITUT FÜR RECHTSWISSENSCHAFTEN
Wissenschaftliche Arbeiten
Allgemeine Informationen
Bachelor- und Seminararbeiten
Bachelor- und Seminararbeiten sind in einfacher Ausfertigung im jeweiligen Sekretariat abzugeben. Zusätzlich müssen Bachelorarbeiten im Campus-System hochgeladen bzw. Seminararbeiten per E-Mail als pdf- oder Word-Dokument übermittelt werden.
Masterarbeiten
Das Ansuchen um Betreuung einer wissenschaftlichen Arbeit kann direkt im Campus-System / Studierenden-Portal unter „Meine Anträge“ elektronisch gestellt werden. Vor Antragstellung ist die Betreuungszusage direkt beim jeweiligen Betreuer einzuholen.
Das Deckblatt der Masterarbeit kann im Campus-System heruntergeladen werden.
Richtlinien und Leitfäden
Arbeitsrecht und Sozialrecht
Leitfaden für das Verfassen von Seminar- und Bachelorarbeiten
Informationen zur Betreuung von Seminar- und Bachelorarbeiten
I. Anforderungsprofil
Bachelorarbeiten sind eigenständige schriftliche Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen (Seminaren) abzufassen sind (§ 51 Abs 2 Z 7 UG). Studierende haben beim Verfassen der Arbeit methodisch rechtswissenschaftliche Kriterien zu beachten (§ 13 Abs 3 Curriculum Bachelorstudium Wirtschaft und Recht). Dasselbe gilt für Seminararbeiten (§ 2 Abs 4 Curriculum).
Im Rahmen des Bachelorstudiums Wirtschaft und Recht müssen Studierende aus den im Gebundenen Wahlfachbündel III (Wissenschaftliches Arbeiten) angebotenen Fächern eine Seminar- und eine Bachelorarbeit verfassen. Die Bachelorarbeit ist aus einem anderen Fachbereich als die Seminararbeit zu verfassen. Die Bachelorarbeit umfasst 6 ECTS- Anrechnungspunkte und wird gesondert vom Bachelorseminar (2 ECTS) beurteilt (§ 13 Abs 2 Curriculum).
II. Themenwahl
Die Seminar- und Bachelorarbeiten sind zum thematischen Schwerpunkt des Seminars aus Arbeits- und Sozialrecht zu verfassen; dieser Schwerpunkt kann variieren. Zu Beginn des Semesters wird eine Liste von Themenvorschlägen für Seminar- und Bachelorarbeiten in der LV-Karte veröffentlicht. Von den Teilnehmer:innen wird erwartet, dass sie sich schon im Vorfeld einen Überblick über diese Themen verschaffen. Unter Berücksichtigung der Interessen der Studierenden werden die Themen in der ersten Einheit (Vorbesprechung) des Seminars zugeteilt.
Sollte in der Themenliste kein für Sie passendes Thema enthalten sein, steht es Ihnen frei, ein alternatives Thema für Ihre Seminar- oder Bachelorarbeit vorzuschlagen. Das von Ihnen frei gewählte Thema sollte in die Forschungsschwerpunkte Ihres Betreuers fallen (ersichtlich auf der Homepage des Instituts). So ist sichergestellt, dass Sie beim Verfassen Ihrer Seminar- oder Bachelorarbeit optimal begleitet und betreut werden können.
III. Voraussetzungen für die Betreuung
Die qualitativen Anforderungen an Seminar- und Bachelorarbeiten gehen weit über das hinaus, was Sie bisher an Texten im Rahmen Ihrer Schulausbildung und Ihres Studiums verfasst haben. Wir wollen Sie als Studierende beim Verfassen Ihrer wissenschaftlichen Arbeiten bestmöglich unterstützen und betreuen, sodass Sie eine Seminar- bzw Bachelorarbeit auf einem exzellenten Niveau verfassen. Allerdings ist eine seriöse und professionelle Betreuung von Seminar- und Bachelorarbeiten für uns als Betreuer zeit- und arbeitsintensiv. Auch unsere zeitlichen Kapazitäten sind beschränkt.
Der Studienplan sieht vor, dass die Studierenden ihre Seminar- oder Bachelorarbeit im Rahmen eines Seminars verfassen. Durch den Besuch dieses Seminars können wir Sie beim Verfassen Ihrer wissenschaftlichen Arbeit optimal und effizient begleiten und Ihnen zugleich einen Überblick über die inhaltlichen Schwerpunkte geben. Wir erwarten uns von Ihnen, dass Sie Interesse an arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen zeigen und angemessen viel Zeit investieren, um sich in Ihr Thema vollständig einzuarbeiten. Zudem soll dies gewährleisten, dass Sie eine professionelle Seminarpräsentation erstellen und Ihre wissenschaftliche Arbeit unter Einhaltung der wissenschaftlichen Standards verfassen.
Das erfolgreiche Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erfordert, dass Sie sich mit der wissenschaftlichen Arbeitstechnik für Jurist:innen vertraut machen. Dazu empfehlen wir die Lektüre einschlägiger Lehrbehelfe und des Leitfadens, den wir eigens für wissenschaftliche Arbeiten zusammengestellt haben. Das Erwerben dieser Kenntnisse und Fähigkeiten ist das eigentliche Lernziel beim Besuch des Seminars und beim Verfassen der Seminar-/Bachelorarbeit.
Um Ihnen das für das Verfassen Ihrer Seminar- und Bachelorarbeit nötige Handwerkszeug mit auf den Weg zu geben, sieht der Studienplan verpflichtend den Besuch einer speziellen LV vor: KS Rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre. Diese LV wird jedes Semester vom Institut für Rechtswissenschaften angeboten. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese LV schon vor dem Verfassen Ihrer Seminararbeit zu besuchen und abzuschließen; idealerweise ein Semester vor dem Besuch des Seminars, in dem Sie Ihre Seminararbeit verfassen.
V. Betreuung im Seminar zur Masterarbeit (Masterstudium Wirtschaft und Recht)
Wollen Sie Ihre Bachelorarbeit zu einem arbeits- oder sozialrechtlichen Thema verfassen, betreue ich Sie im Rahmen des Seminars aus Arbeits- und Sozialrecht. Ich biete einmal im Studienjahr ein solches Seminar an. Das Seminar findet geblockt an vier Terminen statt, die wir zu Beginn des Semesters im Campus-System bekanntgeben.
Vorbesprechung zu Semesterbeginn: An diesem Termin besprechen wir den Seminarablauf und fixieren die Themen. Vor allem aber dient dieser Termin dazu, Ihnen die wesentlichen Anforderungen an eine Seminar- bzw Bachelorarbeit noch einmal in Erinnerung zu rufen und Ihnen einen inhaltlichen Überblick zu geben. Außerdem werde ich natürlich auch Ihre Fragen beantworten.
Zwischentermin: Zu diesem Zeitpunkt sollte Ihre Seminar- bzw Bachelorarbeit zum Großteil bereits fertiggestellt sein. In einem Kurzreferat (max 15 Minuten) präsentieren Sie im Detail die konkrete Rechtsfrage, mit der Sie sich beschäftigen, die Ergebnisse Ihrer Recherche, den Aufbau Ihrer Arbeit und Ihre bisherigen Erkenntnisse. Zweck ist es, dass Sie mich als Betreuer im Detail über das Fortschreiten Ihrer Arbeit informieren. Ich werden Ihnen letzte Anregungen und allenfalls Kurskorrekturen mit auf den Weg geben, damit Sie Ihre wissenschaftliche Arbeit auf hervorragendem Niveau finalisieren und eine professionelle Präsentation vorbereiten können.
Präsentationstermin am Semesterende: Gegen Ende des Semesters findet an 2 Tagen geblockt der eigentliche Seminarteil – der Präsentationstermin – statt. In diesem Seminarteil halten Sie eine Präsentation zu Ihrer Arbeit. Darin geben Sie zunächst einen anschaulichen und leicht verständlichen Einblick in Ihr Thema. Danach präsentieren Sie den Meinungsstand und legen dar, welche neuen Ergebnisse und Thesen Sie bei der wissenschaftlichen Befassung mit Ihrem Thema zutage gefördert haben (Erkenntnisgewinn). Ihr Referat dauert maximal 25 Minuten, soll spannend angelegt sein und das Thema für alle Zuhörer:innen verständlich aufbereiten. Legen Sie Ihre Präsentation so an, dass alle Teilnehmer:innen des Seminars stets mit dem Wissen versorgt sind, das erforderlich ist, um Ihren Ausführungen mühelos folgen und die Thesen nachvollziehen zu können, die Sie zu Ihrem Thema neu entwickelt haben. Wir erwarten von Ihnen einen professionellen Vortrag auf exzellentem Niveau. Dazu gehört auch, dass Sie Powerpoint oder ein alternatives Präsentationsformat (zB Prezi oder ähnliches) verwenden. Nicht nur im Anschluss, sondern ebenso während Ihrer Präsentation haben alle Zuhörer:innen die Möglichkeit, Fragen an Sie zu richten. Insgesamt sieht das Programm etwa 40 Minuten für jeden Vortrag vor (Präsentation inkl Fragen).
Als Betreuer erwarte ich von Ihnen, dass Sie die Überlegungen und Fragen aus der Diskussion während des Seminars in der finalen Fassung Ihrer Seminar- oder Bachelorarbeit umfassend berücksichtigen, bevor Sie sie einreichen.
VI. Vorbegutachtung und Einreichung
Die Seminar- und Bachelorarbeiten sind bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters spätestens bis zum darauffolgenden 30. Juni, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum 31. Jänner des Folgejahres einzureichen (§ 10 Abs 2 Satzung Teil B Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Klagenfurt). Ich empfehle Ihnen jedoch dringend, die Arbeit zügig nach dem Präsentationstermin fertigzustellen und einzureichen!
Sie können Ihre Arbeit vorbegutachten lassen, bevor Sie sie offiziell einreichen. Dazu übermitteln Sie den finalen Entwurf Ihrer Arbeit im WORD-Format innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Seminars an thomas [dot] pfalz [at] aau [dot] at. Ich werde die Arbeit innerhalb von vier Wochen im Hinblick auf allfälligen inhaltlichen Ergänzungs- /Anpassungsbedarf durchsehen, damit Sie die Entwurfsfassung vor der offiziellen Einreichung allenfalls noch überarbeiten und ergänzen können. Die Vorbegutachtung ist keine detaillierte Beurteilung und bedeutet nicht, dass ich Ihre Arbeit im Hinblick auf Rechtschreibung, Grammatik, Satzbau, Ausdrucksweise und formale Zitierregeln lektoriere! Auf derartigen Verbesserungsbedarf werden Sie daher nicht im Einzelnen hingewiesen. Sollte die offiziell eingereichte Fassung der Arbeit unter diesen formalen und sprachlichen Aspekten mangelhaft sein, findet dies erst bei der Beurteilung der Arbeit ihren Niederschlag.
Wenn Sie den finalen Entwurf zur Vorbegutachtung übermitteln, laden Sie Ihre Bachelorarbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Campus-System hoch. Das Hochladen der Arbeit setzt nämlich den Beurteilungsprozess inklusive Fristenregelung automatisch in Gang.
Um Ihre Seminararbeit einzureichen, schicken Sie mir die Arbeit im WORD und PDF-Format an thomas [dot] pfalz [at] aau [dot] at. Um Ihre Bachelorarbeit offiziell einzureichen („Einreichfassung“), sind zwei Schritte erforderlich:
(i) Übermitteln Sie Ihre Masterarbeit im WORD- und PDF-Format an thomas [dot] pfalz [at] aau [dot] at.
(ii) Laden Sie die fertige Arbeit im pdf-Format im Campus-System hoch (Meine wiss. Arbeiten / Aufgaben). Der Status Ihrer Arbeit im Campus-System lautet nun „Hochgeladen“.
Nachdem Sie Ihre Arbeit in der beschriebenen Form offiziell eingereicht haben, wird sie innerhalb von 28 Tagen beurteilt.
VIII. Inhaltliche Anforderungen
Beim Verfassen von Seminar- oder Bachelorarbeiten sind die Gepflogenheiten wissenschaftlicher Arbeiten und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu berücksichtigen: Aufgabe der Verfasser:in ist es, den aktuellen Meinungsstand in der Literatur vollständig (!) darzustellen und kritisch zu würdigen; dabei müssen Sie insbesondere auch die gesamte (!) einschlägige höchstgerichtliche Judikatur auswerten und einbeziehen. Gegebenenfalls – abhängig vom gewählten Thema – sind zudem die verwandten Regelungen aus anderen Rechtsordnungen in die Untersuchung einzubeziehen (Rechtsvergleich). Ihre wissenschaftliche Arbeit muss den aktuellen Meinungsstand zu einer ganz konkreten Fragestellung umfassend, strukturiert und systematisch darstellen sowie kritisch würdigen. Dazu gehört auch, dass Sie als Verfasser:in eigene Überlegungen anstellen und neue Gedanken hervorbringen (= Erkenntnisgewinn). Bevor Sie Ihre Arbeit abgeben – sei es zur Vorbegutachtung oder zur offiziellen Einreichung – lesen Sie die Arbeit selbst mit einer Woche Abstand noch einmal in Ruhe durch und überlegen Sie, wie Sie die Arbeit noch verbessern könnten!
Bei sämtlichen Ausführungen in Ihrer Arbeit muss für die Leser:innen stets erkennbar und nachvollziehbar sein, inwiefern diese Ausführungen für die Erörterung Ihres konkreten Themas relevant sind. Vermeiden Sie daher die lehrbuchhafte oder gedanklich unzusammenhängende Wiedergabe von Informationen, die für das Verständnis Ihrer Überlegungen zum konkreten Thema nicht erforderlich sind.
Noch ein Wort zur Verwendung von ChatGPT: Ich kann und will nicht verhindern, diese technischen Möglichkeiten bei Ihrer Arbeit zu nutzen. Machen Sie sich damit vertraut, Sie werden diese Fähigkeiten in der Zukunft auch im Berufsleben gut brauchen können. Es spricht deshalb nichts dagegen, wenn Sie auch in unserem Seminar auf diese Unterstützung zurückgreifen. Allerdings: Ich habe mich selbst bereits intensiv mit ChatGPT befasst und weiß, was diese KI zu leisten imstande ist und was nicht. Der von ChatGPT erzeugte Text kann immer nur ein rudimentärer Ausgangspunkt sein. Diese Software hat nämlich keinen Zugriff auf die (kostenpflichtigen) juristischen Datenbanken, die unseren Studierenden zur Verfügung stehen. Ihre Hauptaufgabe ist es aber – wie oben erwähnt -, dass Sie alle diese Quellen im Rahmen Ihrer Arbeit umfassend recherchieren und vollständig auswerten. Ihre Arbeit wird daher jedenfalls unzureichend sein, wenn Sie sie allein mit ChatGPT erstellt haben. Sie können sich keinesfalls darauf verlassen, dass ChatGPT einen inhaltlich richtigen Text zum österreichischen Recht verfasst (Stichwort: KI-Halluzinationen); genau das ist aber Ihre Aufgabe. Die von ChatGPT genannten Quellen existieren häufig überhaupt nicht! Seien Sie sich sicher: Ich erkenne das sehr schnell. Im Übrigen ist jede Nutzung von ChatGPT ausdrücklich zu deklarieren und zu beschreiben.
IX. Umfang der Arbeit und Formalia
Der Textteil Ihrer Seminararbeit (ohne Verzeichnisse) soll ca 15 Seiten umfassen, bei Bachelorarbeiten ca 25-30 Seiten. Dies ist lediglich ein Richtwert, der je nach Thema auch nach oben abweichen kann. Sollten Sie im Zuge Ihrer Recherche feststellen, dass Sie Ihr Thema in diesem Rahmen nicht umfassend und lege artis bearbeiten können, weil Ihr Thema zu viele Fragen aufwirft, wenden Sie sich an Ihren Betreuer.
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Thema zu wenig „Stoff“ hergibt, um 15-25 Seiten mit gehaltvollen Ausführungen zu füllen, treten Sie ebenfalls umgehend mit Ihrem Betreuer in Kontakt. Auch in diesem Fall ist es notwendig, Ihr Thema nachzujustieren. Versuchen Sie auf keinen Fall, mit thematisch irrelevanten Inhalten „krampfhaft“ die vorgegebene Seitenanzahl zu erreichen. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, auf irgendeine Weise 25 Seiten Text zu produzieren; vielmehr sollen Sie eine ganz konkrete juristische Fragestellung umfassend und schlüssig abhandeln.
Im Zuge der Abfassung Ihrer Seminar- und Bachelorarbeit konnten Sie bereits wertvolle Erfahrungen beim Verfassen von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten sammeln. Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten, die dafür erforderlich sind, können Sie durch die Lektüre von einschlägigen Lehrbehelfen ausbauen. Um Ihnen den Einstieg in das wissenschaftliche Arbeiten zu erleichtern und Sie dabei zu unterstützen, haben wir für Sie zudem einen Leitfaden für wissenschaftliche Abschlussarbeiten zusammengestellt (abrufbar über die moodle-Plattform des Seminars). Dieser Leitfaden dient Ihnen nicht nur als Formatvorlage für Ihre Arbeit, sondern fasst auch die wesentlichen Grundregeln zusammen, die wichtig sind, um Ihre Abschlussarbeit effizient und zielstrebig zu verfassen.
Thomas Pfalz e.h.
Richtlinien zur Vergabe und zum Abfassen von Masterarbeiten
I. Anforderungsprofil
Masterarbeiten sind im Rahmen des Masterstudiums abzufassen (§ 81 Abs 1 UG) und sollen nachweisen, dass der/die Verfasser:in fähig ist, selbständig wissenschaftlich sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu arbeiten (§ 13 Abs 1 iVm § 5 Abs 7 Curriculum für das Masterstudium Wirtschaft und Recht; § 7 Abs 1 Curriculum für das Masterstudium Wirtschaftsrecht). Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass es den Studierenden möglich und zumutbar ist, das Thema innerhalb von sechs Monaten zu bearbeiten.
Studierende des Masterstudiums Wirtschaft und Recht können das Thema der Masterarbeit aus den gebundenen Wahlfächern (vgl § 9 Curriculum) wählen, also auch aus dem Fach Arbeits- und Sozialrecht. Das Verfassen der Masterarbeit wird durch ein Seminar begleitet, dem 4 ECTS-Anrechnungspunkte zugeordnet sind (§ 13 Abs 6 Curriculum). Die Masterarbeit selbst wird mit 19 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet (§ 13 Abs 3 Curriculum). Auf Antrag der Studierenden des Masterstudiums Wirtschaft und Recht ist eine phasenweise Beurteilung der Masterarbeit nach Erreichen definierter Teilleistungen zulässig (§ 18 Abs 7a Satzung der Universität Klagenfurt, Teil B). Die erste Teilleistung der Masterarbeit umfasst die inhaltliche und methodische Konzipierung der Masterarbeit (Exposé); die zweite Teilleistung umfasst einen in sich geschlossenen Teil der Masterarbeit von mindestens einem Drittel des voraussichtlichen Gesamtumfangs. Es wird empfohlen, von der phasenweisen Beurteilung Gebrauch zu machen. Dazu müssen Sie lediglich online über das Campus-System einen Antrag stellen: Meine Anträge | Neuen Antrag stellen > Anträge zu wissenschaftlichen Arbeiten > Ansuchen auf Beurteilung der 1. bzw 2. Teilleistung einer Master-/Diplomarbeit.
Die Masterarbeit im Rahmen des Masterstudiums Wirtschaftsrecht ist zu einem Thema des Wirtschaftsrechts zu verfassen. Das Thema muss aus einem der Pflichtfächer oder der gebundenen Wahlfächer gewählt werden (§ 7 Abs 2 iVm § 6 Curriculum). Die Wahl einer arbeits- oder sozialrechtlichen Themenstellung ist somit möglich (Fächer „Zivilrecht und privates Wirtschaftsrecht“ oder „Kompetenzerweiterung Wirtschaftsrecht“). Die Masterarbeit umfasst 20 ECTS-AP (§ 7 Abs 3 Curriculum). Nachdem die Masterarbeit positiv beurteilt wurde, müssen die Studierenden eine Masterprüfung (Defensio; 1 ECTS) absolvieren. Im Rahmen der Masterprüfung verteidigen sie ihre Masterarbeit und beantworten Fragen aus dem thematischen Umfeld der Masterarbeit (§ 8 Abs 1 und Abs 2 Curriculum). Studierende des Masterstudiums Wirtschaftsrecht können eine phasenweise Beurteilung der Masterarbeit nach Erreichen definierter Teilleistungen beantragen (§ 18 Abs 7a Satzung Teil B der AAU). Die erste Teilleistung der Masterarbeit umfasst die inhaltliche und methodische Konzeptualisierung der Masterarbeit (schriftliches Exposé); die zweite Teilleistung der Masterarbeit wird durch die Vorlage einer Erstfassung der Masterarbeit und deren Erörterung mit der/dem Betreuer:in erbracht. Wir empfehlen Ihnen sehr, von der phasenweisen Beurteilung Gebrauch zu machen. Dazu müssen Sie lediglich online über das Campus-System einen Antrag stellen: Meine Anträge | Neuen Antrag stellen > Anträge zu wissenschaftlichen Arbeiten > Ansuchen auf Beurteilung der 1. bzw 2. Teilleistung einer Master-/Diplomarbeit.
II. Themenwahl
Die Wahl des Themas der Masterarbeit steht den Studierenden grundsätzlich frei. Auch die Wahl eines „richtigen“ (im Sinne von geeigneten) Themas für sich genommen sehen wir bereits als wissenschaftliche Leistung an, die wir im Rahmen der Beurteilung separat würdigen werden. Das von Ihnen gewählte Thema sollte aber idealerweise in den Forschungsschwerpunkten Ihres Betreuers angesiedelt sein. So ist sichergestellt, dass Sie beim Verfassen Ihrer Masterarbeit optimal begleitet und betreut werden können und dass Sie eine Arbeit auf exzellentem Niveau verfassen.
Sollte es Ihnen nicht gelingen, selbst ein geeignetes Thema zu finden, ist Ihnen Ihr Betreuer bei der Themenfindung behilflich. Vorab ist zu prüfen, ob zum gewählten Thema bereits eine wissenschaftliche Arbeit an der Universität Klagenfurt eingereicht ist.
III. Voraussetzungen für die Betreuung
Eine seriöse und professionelle Betreuung von Masterarbeiten ist für den Betreuer zeit- und arbeitsintensiv. Auch die zeitlichen Kapazitäten sind beschränkt. Aus diesem Grund werden jedes Semester nur eine begrenzte Zahl an Betreuungszusagen vergeben. Übersteigt die Nachfrage die Betreuungskapazität, werden Betreuungszusagen vornehmlich an jene Studierenden vergeben, die die Betreuungsvoraussetzungen (dazu sogleich) am besten erfüllen.
Von den Studierenden, die ihre Masterarbeit im Arbeits- und Sozialrecht verfassen wollen, wird ein überdurchschnittlicher Studienerfolg in einschlägigen Lehrveranstaltungen, hohe sprachliche Ausdrucksfähigkeit sowie großes Interesse an arbeits- und sozialrechtlichen Problemen erwartet. Sie müssen bereit sein, entsprechende Zeit zu investieren, um sich in Ihr Thema vollständig einzuarbeiten. Nur so ist gewährleistet, dass Sie Ihre Arbeit unter Einhaltung der wissenschaftlichen Standards verfassen und eine professionelle Präsentation erstellen.
Zudem erfordert das erfolgreiche Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit, dass Sie sich mit der wissenschaftlichen Arbeitstechnik für Jurist:innen vertraut machen. Dazu empfehlen wir die Lektüre einschlägiger Lehrbehelfe; einem ersten Überblick und einer Auffrischung Ihres Wissens dient der Leitfaden, den wir eigens für wissenschaftliche Arbeiten zusammengestellt haben. Das Curriculum des Bachelorstudiums Wirtschaft und Recht sieht verpflichtend den Besuch einer speziellen LV (KS Rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre) vor, die das Institut für Rechtswissenschaften jedes Semester anbietet. Die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie in dieser LV erworben haben, setzen wir bei der Betreuung der Masterarbeit voraus; die Masterarbeit soll auf diesen Kenntnissen aufbauen und diese weiter vertiefen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es für Sie nützlich wäre, dieses Wissen aufzufrischen, legen wir Ihnen dringend nahe, (nochmals) den KS Rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre zu besuchen.
Sollten Sie daran interessiert sein, Ihre Masterarbeit zu einem arbeits- und sozialrechtlichen Thema zu verfassen, senden Sie eine Betreuungsanfrage an thomas [dot] pfalz [at] aau [dot] at. Ihrer Anfrage fügen Sie folgende Unterlagen an:
- Ausgefülltes Formblatt zu Ihren persönlichen Daten und Ihrem Studienfortschritt (erhältlich über Anfrage im Sekretariat unter rewi [at] aau [dot] at); darin sind insbesondere folgende Angaben zu machen: geplantes Thema der Masterarbeit und realistischer Zeitplan für das Verfassen und Einreichen der Masterarbeit;
- bereits von Ihnen verfasste rechtswissenschaftliche Arbeiten (zB Hausarbeiten, Seminararbeiten, Bachelorarbeit).
- Exposé zum Masterarbeitsthema = Beschreibung der juristischen Problemstellung unter Darlegung der rechtswissenschaftlichen Bedeutung der Untersuchung;
- strukturierte Übersicht über den aktuellen Meinungsstand (= einschlägige Literatur und Judikatur).
Nach Erhalt der Unterlagen werden Sie zu einem persönlichen Gesprächstermin eingeladen.
Auf Basis Ihrer Unterlagen und des persönlichen Gesprächs wird über die Betreuung entschieden. Studierende des Masterstudiums Wirtschaft und Recht müssen sich im Anschluss – nach Maßgabe verfügbarer Plätze – zum Seminar zur Masterarbeit anmelden. Bitte berücksichtigen Sie dieses Prozedere, wenn Sie den zeitlichen Ablauf in diesem Abschnitt Ihres Masterstudiums planen.
Nachdem Sie Ihr Masterarbeitsthema in Absprache mit Ihrem Betreuer fixiert haben, stellen Sie online im Campus-System ein Ansuchen um Betreuung einer Masterarbeit: Meine Anträge | Neuen Antrag stellen > Anträge zu wissenschaftlichen Arbeiten. Schließlich wird im Campus-System ein neuer Abschnitt „Meine wiss. Arbeiten“ freigeschaltet, in dem Sie den Status Ihres Antrages überprüfen können. Lautet der Status „Genehmigt“, erhalten Sie in der Bibliothek den Diplomand:innen-Status.
V. Betreuung im Seminar zur Masterarbeit (Masterstudium Wirtschaft und Recht)
Vorbesprechung zu Semesterbeginn: An diesem Termin besprechen wir den Seminarablauf und fixieren die Masterarbeits- und Präsentationsthemen. Vor allem aber dient dieser Termin dazu, Ihnen die wesentlichen Anforderungen an eine Masterarbeit noch einmal in Erinnerung zu rufen und Ihnen einen inhaltlichen Überblick zu geben. Außerdem werden wir natürlich auch Ihre Fragen beantworten.
Präsentationstermin am Semesterende: Gegen Ende des Semesters findet an 1 bis 2 Tagen geblockt der eigentliche Seminarteil – der Präsentationstermin – statt. In diesem Seminarteil halten Sie eine Präsentation zu Ihrem Masterarbeitsthema. Darin geben Sie zunächst einen anschaulichen und leicht verständlichen Einblick in Ihr Thema. Danach präsentieren Sie den Meinungsstand und legen dar, welche neuen Ergebnisse und Thesen Sie bei der wissenschaftlichen Befassung mit Ihrem Thema zutage gefördert haben (Erkenntnisgewinn). Ihr Referat dauert maximal 25 Minuten, soll spannend angelegt sein und das Thema für alle Zuhörer:innen verständlich aufbereiten. Legen Sie Ihre Präsentation so an, dass alle Teilnehmer:innen des Seminars stets mit dem Wissen versorgt sind, das erforderlich ist, um Ihren Ausführungen mühelos folgen und die Thesen nachvollziehen zu können, die Sie zu Ihrem Thema neu entwickelt haben. Wir erwarten von Ihnen einen professionellen Vortrag auf exzellentem Niveau. Dazu gehört auch, dass Sie Powerpoint oder ein alternatives Präsentationsformat (zB Prezi oder ähnliches) verwenden. Nicht nur im Anschluss, sondern ebenso während Ihrer Präsentation haben alle Zuhörer:innen die Möglichkeit, Fragen an Sie zu richten. Insgesamt sieht das Programm etwa 40 Minuten für jeden Vortrag vor (Präsentation inkl Fragen).
Als Betreuer erwarte ich von Ihnen, dass Sie die Überlegungen und Fragen aus der Diskussion während des Seminars in der finalen Fassung Ihrer Masterarbeit umfassend berücksichtigen, bevor Sie sie einreichen.
VI. Defensio
Nachdem der Betreuer die Masterarbeit positiv beurteilt hat, müssen die Studierenden Ihre Masterarbeit verteidigen und sich einer Prüfung über deren wissenschaftliches Umfeld unterziehen. Die Defensio bzw Masterprüfung ist im Masterstudium Wirtschaftsrecht verpflichtend vorgesehen (§ 8 Curriculum); Studierende des Masterstudiums Wirtschaft und Recht können sich die Defensio als freies Wahlfach anrechnen lassen.
VII. Vorbegutachtung und Einreichung
Sie können Ihre Masterarbeit vorbegutachten lassen, bevor Sie sie offiziell einreichen. Dazu übermitteln Sie den finalen Entwurf Ihrer Masterarbeit im WORD-Format innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Seminars an thomas [dot] pfalz [at] aau [dot] at. Ich werde die Arbeit innerhalb von vier Wochen im Hinblick auf einen allfälligen inhaltlichen Ergänzungs- /Anpassungsbedarf durchsehen, damit Sie die Entwurfsfassung vor der offiziellen Einreichung allenfalls noch überarbeiten und ergänzen können. Die Vorbegutachtung ist keine detaillierte Beurteilung und bedeutet nicht, dass ich Ihre Arbeit im Hinblick auf Rechtschreibung, Grammatik, Satzbau, Ausdrucksweise und formale Zitierregeln lektoriere! Auf derartigen Verbesserungsbedarf werden Sie daher nicht im Einzelnen hingewiesen. Sollte die offiziell eingereichte Fassung der Arbeit unter diesen formalen und sprachlichen Aspekten mangelhaft sein, findet dies erst bei der Beurteilung der Arbeit ihren Niederschlag.
Wenn Sie den finalen Entwurf zur Vorbegutachtung übermitteln, laden Sie Ihre Masterarbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Campus-System hoch. Das Hochladen der Arbeit setzt nämlich den Beurteilungsprozess inklusive Fristenregelung automatisch in Gang.
Um Ihre überarbeitete Masterarbeit schließlich offiziell einzureichen („Einreichfassung“), sind zwei Schritte erforderlich:
(i) Übermitteln Sie Ihre Masterarbeit im WORD- und PDF-Format an thomas [dot] pfalz [at] aau [dot] at.
(ii) Laden Sie die fertige Arbeit imPDF-Format im Campus-System hoch (Meine wiss. Arbeiten / Aufgaben). Der Status Ihrer Arbeit im Campus-System lautet nun „Hochgeladen“.
Die Studien- und Prüfungsabteilung überprüft die Masterarbeit nun formal (Status „Eingereicht“) und erstellt einen Plagiatsprüfbericht, den Sie an Ihren Betreuer übermittelt. Ihr Betreuer gibt daraufhin eine Plagiatsstellungnahme ab.
Nachdem Sie Ihre Arbeit in der beschriebenen Form offiziell eingereicht haben, wird sie innerhalb von zwei Monaten beurteilt; Sie erhalten ein schriftliches Gutachten, in dem die Beurteilung begründet wird.
VIII. Inhaltliche Anforderungen
Masterarbeiten sollen nachweisen, dass der/die Verfasser:in fähig ist, selbständig wissenschaftlich sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu arbeiten. Der/die Verfasser:in hat die Gepflogenheiten beim Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu berücksichtigen: Aufgabe des/der Verfassers/Verfasserin ist es, den aktuellen Meinungsstand in der Literatur vollständig (!) darzustellen und kritisch zu würdigen; dabei müssen Sie insbesondere auch die gesamte (!) einschlägige höchstgerichtliche Judikatur auswerten und einbeziehen. Gegebenenfalls – abhängig vom gewählten Thema – sind zudem die verwandten Regelungen aus anderen Rechtsordnungen in die Untersuchung einzubeziehen (Rechtsvergleich). Ihre wissenschaftliche Arbeit muss den aktuellen Meinungsstand zu einer ganz konkreten Fragestellung umfassend, strukturiert und systematisch darstellen sowie kritisch würdigen. Dazu gehört auch, dass Sie als Verfasser:in eigene Überlegungen anstellen und neue Gedanken hervorbringen (= Erkenntnisgewinn).
Bei sämtlichen Ausführungen in Ihrer Masterarbeit muss für den/die Leser:in stets erkennbar und nachvollziehbar sein, inwiefern diese Ausführungen für die Erörterung Ihres konkreten Themas relevant sind. Vermeiden Sie daher die lehrbuchhafte oder gedanklich unzusammenhängende Wiedergabe von Informationen, die für das Verständnis Ihrer Überlegungen zum konkreten Thema nicht erforderlich sind.
Noch ein Wort zur Verwendung von ChatGPT: Ich kann und will nicht verhindern, diese technischen Möglichkeiten bei Ihrer Arbeit zu nutzen. Machen Sie sich damit vertraut, Sie werden diese Fähigkeiten in der Zukunft auch im Berufsleben gut brauchen können. Es spricht deshalb nichts dagegen, wenn Sie auch in unserem Seminar auf diese Unterstützung zurückgreifen. Allerdings: Ich habe mich selbst bereits intensiv mit ChatGPT befasst und weiß, was diese KI zu leisten imstande ist und was nicht. Der von ChatGPT erzeugte Text kann immer nur ein rudimentärer Ausgangspunkt sein. Diese Software hat nämlich keinen Zugriff auf die (kostenpflichtigen) juristischen Datenbanken, die unseren Studierenden zur Verfügung stehen. Ihre Hauptaufgabe ist es aber – wie oben erwähnt -, dass Sie alle diese Quellen im Rahmen Ihrer Arbeit umfassend recherchieren und vollständig auswerten. Ihre Arbeit wird daher jedenfalls unzureichend sein, wenn Sie sie allein mit ChatGPT erstellt haben. Sie können sich keinesfalls darauf verlassen, dass ChatGPT einen inhaltlich richtigen Text zum österreichischen Recht verfasst (Stichwort: KI-Halluzinationen); genau das ist aber Ihre Aufgabe. Die von ChatGPT genannten Quellen existieren häufig überhaupt nicht! Seien Sie sich sicher: Ich erkenne das sehr schnell. Im Übrigen ist jede Nutzung von ChatGPT ausdrücklich zu deklarieren und zu beschreiben.
IX. Umfang der Arbeit und Formalia
Der Textteil Ihrer Masterarbeit (ohne Verzeichnisse) soll ca 50 Seiten umfassen. Dies ist lediglich ein Richtwert, der je nach Thema auch nach oben abweichen kann. Sollten Sie im Zuge Ihrer Recherche feststellen, dass Sie Ihr Thema in diesem Rahmen nicht umfassend und lege artis bearbeiten können, weil Ihr Thema zu viele Fragen aufwirft, wenden Sie sich an Ihren Betreuer.
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Thema zu wenig „Stoff“ hergibt, um 50 Seiten mit gehaltvollen Ausführungen zu füllen, treten Sie ebenfalls umgehend mit Ihrem Betreuer in Kontakt. Auch in diesem Fall ist es notwendig, Ihr Thema nachzujustieren. Versuchen Sie auf keinen Fall, mit thematisch irrelevanten Inhalten „krampfhaft“ die vorgegebene Seitenanzahl zu erreichen. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, auf irgendeine Weise 50 Seiten Text zu produzieren; vielmehr sollen Sie eine ganz konkrete juristische Fragestellung umfassend und schlüssig abhandeln.
Im Zuge der Abfassung Ihrer Seminar- und Bachelorarbeit konnten Sie bereits wertvolle Erfahrungen beim Verfassen von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten sammeln. Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten, die dafür erforderlich sind, können Sie durch die Lektüre von einschlägigen Lehrbehelfen ausbauen. Um Ihnen den Einstieg in das wissenschaftliche Arbeiten zu erleichtern und Sie dabei zu unterstützen, haben wir für Sie zudem einen Leitfaden für wissenschaftliche Abschlussarbeiten zusammengestellt (abrufbar über die moodle-Plattform des Seminars für Masterarbeiten). Dieser Leitfaden dient Ihnen nicht nur als Formatvorlage für Ihre Masterarbeit, sondern fasst auch die wesentlichen Grundregeln zusammen, die wichtig sind, um Ihre Abschlussarbeit effizient und zielstrebig zu verfassen.
Thomas Pfalz e.h.
Finanzrecht
Leitfaden für das Verfassen von Seminar- und Bachelorarbeiten
Ablauf
Die Bachelorarbeit ist im Rahmen eines Seminars zu verfassen. Der Ablauf eines Seminars stellt sich wie folgt dar:
Vorbesprechung
Im Rahmen der Vorbesprechung erfolgt die Vergabe der Themen an die Studierenden. Personen, die an der Vorbesprechung unentschuldigt nicht teilnehmen, bekommen kein Thema zugewiesen.
Zwischenbesprechung
Bis zu einem gesondert bekanntgegebenen Termin ist per E-Mail eine Disposition an den LV-Leiter zu schicken. Sie erhalten binnen ein bis zwei Wochen per E-Mail eine Rückantwort, ob Ihre Disposition passt (eventuell mit einigen Ergänzungsvorschlägen), oder werden gebeten, in eine Sprechstunde zur Besprechung der Disposition zu kommen.
Die Disposition soll die Form eines Inhaltsverzeichnisses mit zumindest zwei Untergliederungsebenen haben, aus dem der Inhalt der Arbeit in systematischer Form ersichtlich ist. Ergänzt wird die Disposition durch ein Verzeichnis jener Literaturquellen, die zur Erstellung des Inhaltsverzeichnisses verwendet wurden.
Referat
Die Studierenden haben zu ihrem Thema ein Referat in der Dauer von 15 bis 20 Minuten zu halten. Der Vortrag ist durch eine PPT-Präsentation zu unterstützen. Im Anschluss wird das Referat mit dem LV-Leiter und den anderen LV-Teilnehmer:innen diskutiert.
Die Folien zur Präsentation sind vor den Präsentationsterminen bis zu einem gesondert bekanntgegebenen Termin dem LV-Leiter (Johannes [dot] Heinrich [at] aau [dot] at) sowie an das Sekretariat (Viktoria [dot] Schwab [at] aau [dot] at) elektronisch zu übermitteln.
Schriftliche Arbeit
Ein Exemplar der schriftlichen Arbeit (Seminarar-/Bachelorarbeit) ist im Sekretariat abzugeben; Seminararbeiten sind weiters im PDF-Format an das Sekretariat Finanzrecht (Viktoria [dot] Schwab [at] aau [dot] at) zu übermitteln. Bachelorarbeiten sind außerdem im Campus-System für die Plagiatsüberprüfung hochzuladen. Die schriftlichen Arbeiten sind bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens zum darauffolgenden 30. Juni, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum 31. Jänner des Folgejahres abzugeben (vgl § 10 Abs 2 Satzung Teil B).
Wird die schriftliche Arbeit nicht innerhalb dieser Frist abgegeben, wird die Lehrveranstaltung ausnahmslos negativ beurteilt (s. Benotung).
Bitte beachten Sie, dass die LV erst mit Beurteilung der schriftlichen Arbeit abgeschlossen ist, dh früher abgegebene Arbeiten führen zu einem früheren Abschluss des Seminars (Prüfungsdatum = Datum der Beurteilung der Arbeit).
In das Seminar werden grundsätzlich nur Personen aufgenommen, die die Lehrveranstaltung 618.370 Rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre bereits absolviert haben.
Überdies wird empfohlen, vor der Teilnahme am Seminar jene Lehrveranstaltungen zu besuchen, in denen die Grundlagen des im Seminar erörterten Themengebiets vermittelt werden (insb VO Steuerrecht I für Seminare mit Einkommensteuerrechtsthemen oder VO Steuerrecht II für Körperschaftsteuer- oder Umsatzsteuerthemen).
Formale Anforderungen an die schriftliche Arbeit
Form
Für den Text ist Schriftart Arial Schriftgröße 11 oder Times New Roman Schriftgröße 12, Blocksatz und 1,5-facher Zeilenabstand zu verwenden. Für Fußnoten wird eine kleinere Schrift (Arial Schriftgröße 9, Times New Roman Schriftgröße 10) und einfacher Zeilenabstand gewählt.
Die Blätter sind einseitig bedruckt, nummeriert, in DIN A4-Hochformat, in einem Schnellhefter abzugeben (keine Büro- oder Heftklammern).
Umfang (ohne Titelblatt und Verzeichnisse)
Seminararbeit: 15 – 20 Seiten (2.400 Zeichen inkl. Leerzeichen pro Seite)
Bachelorarbeit: 25 – 30 Seiten (2.400 Zeichen inkl. Leerzeichen pro Seite)
Sonstige Formalia
Der korrekte Umgang mit Quellen, ein vollständiges Literaturverzeichnis und die Einhaltung der Zitierregeln sind wichtige Kriterien für die positive Beurteilung des Seminars. Auf eine korrekte und einheitliche Gestaltung des Anmerkungsapparats wird großer Wert gelegt.
Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis ist nach Autorennamen in alphabetischer Reihenfolge zu ordnen. Solange keine inhaltlichen Gründe dagegensprechen, ist immer die jeweils aktuelle Auflage eines Werks zu verwenden. Es darf nur tatsächlich in der Arbeit verwendete Literatur angeführt werden.
Zitierregeln
Die in der Rechtswissenschaft üblichen Zitierregeln sind einzuhalten! Als Grundlage ist der RIDA-Zitiermaster (www.ridaonline.at/zitiermaster) heranzuziehen.
Aufbau und Gliederung
| 1.
1.1. 1.1.1. 1.1.1.1. |
oder | A.
I. 1. a) |
oder | I.
A. 1. a) |
Aufbau der Arbeit
- Titelblatt
- Eidesstattliche Erklärung
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Hauptteil
- Schlussbemerkung/Zusammenfassung
- Literaturverzeichnis
Gliederung der Arbeit
Eine Seminararbeit sollte nicht mehr als drei, eine Bachelorarbeit nicht mehr als vier Gliederungsebenen haben.
Arbeiten, die den formalen Anforderungen nicht entsprechen (insbesondere die Zitierregeln nicht beachten), werden ohne nähere inhaltliche Überprüfung zur Überarbeitung zurückgestellt.
Inhaltliche Anforderungen
– Sprachliche Korrektheit
Zur sprachlichen Korrektheit zählen neben grammatikalischer und orthographischer Richtigkeit auch stilistische Sicherheit und die Einhaltung der in der Rechtswissenschaft üblichen Abkürzungsregeln.
– Argumentation und Reflexion
Die Argumentation hat für die/den Leser:in stets nachvollziehbar zu sein. Insbesondere ist die Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, sodass eine vertiefte Auseinandersetzung mit den verschiedenen (Lehr-)Meinungen und der Judikatur erkennbar wird.
– Eigenständigkeit
Wichtig ist die deutlich erkennbare Trennung von übernommenem Wissen und eigenen Überlegungen, wobei Letzteren in Hinblick auf den Wert der Arbeit besondere Bedeutung zukommt. Die Studierenden sollen im Zuge der Arbeit eigene Gedanken entwickeln bzw. die aufgegriffenen Themen auf eigenständige Weise darstellen.
Zu den Beurteilungskriterien siehe im Detail den im Moodle hinterlegten Beurteilungsbogen für wissenschaftliche Arbeiten.
Benotung
Die Note für die Lehrveranstaltung setzt sich aus einer Beurteilung der schriftlichen Arbeit, des mündlichen Vortrages sowie der Mitarbeit bei der Diskussion anderer Referate zusammen.
Gewichtung der Leistungen
Seminar mit Seminararbeit
| Qualität der Disposition bei der ersten Einreichung | 20 % |
| Präsentation der Arbeit + Diskussion | 25 % |
| Seminararbeit (siehe Beurteilungsbogen im Moodle-Kurs) | 55 % |
Seminar mit Bachelorarbeit
| Qualität der Disposition bei der ersten Einreichung | 40 % |
| Präsentation der Arbeit + Diskussion | 60 % |
Voraussetzung für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung ist jedenfalls eine positive Bewertung der schriftlichen Arbeit.
Seminar- und Bachelorarbeiten, die bis einen Monat nach Ende des Vorlesungszeitraumes des jeweiligen Semesters, also bis Ende Februar bzw Ende Juli eingereicht werden, werden gegebenenfalls zur Überarbeitung zurückgegeben. Arbeiten, die zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens bis Ende des auf die LV folgenden Semesters) eingereicht werden, werden in der eingereichten Fassung beurteilt.
Werden nach der Zuteilung eines Themas die erforderlichen weiteren Leistungen nicht erbracht, insbesondere kein Referat gehalten oder die schriftliche Arbeit nicht fristgerecht abgegeben, wird die Lehrveranstaltung mit „Nicht genügend (5)“ beurteilt!
Eine negative Beurteilung unterbleibt jedoch, wenn sich der/die Studierende vor dem maßgeblichen Termin (Referatstermin, Abgabetermin für die schriftliche Arbeit) aus berücksichtigungswürdigen Gründen von der Lehrveranstaltung abmeldet.
Richtlinien zur Vergabe und zum Abfassen von Masterarbeiten
Masterarbeiten werden vorrangig an Studierende des Masterstudiums Wirtschaft und Recht sowie Wirtschaftsrecht vergeben. Andere Studierende müssen nachweisen, dass sie im Rahmen ihres Studiums oder einer beruflichen Nebentätigkeit Interesse am Steuerrecht gezeigt haben. Dies bedeutet insbesondere, dass Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Steuerrecht mit einem guten Studienerfolg absolviert worden sein müssen.
Die Studierenden haben zumindest zwei Themenvorschläge zu unterbreiten. Das Thema sollte nicht zu weit gefasst sein und eine in die Tiefe gehende Literatur- und Judikaturanalyse ermöglichen. Ziel ist das Abfassen einer rechtswissenschaftlichen Arbeit unter Anwendung rechtswissenschaftlicher Methoden. Adaptionen des Themas erfolgen in Absprache mit dem Betreuer.
Die Arbeit soll einen Seitenumfang von 60 – 70 Textseiten (Einleitung bis Zusammenfassung) haben; dazu kommen dann noch die üblichen Verzeichnisse.
Seitenlayout:
− Seitenränder: oben 2,5 cm; unten 2 cm; links und rechts 2,5 cm
− Schriftgröße bei Schriftart Times New Roman 12 pt, bei Arial 11 pt
− Zeilenabstand 1,5; Blocksatz; Silbentrennung
− Ca 2.400 Anschläge (einschließlich Leerzeichen) pro Seite.
Die in der Rechtswissenschaft üblichen Zitierregeln sind einzuhalten! Als Grundlage ist der RIDA-Zitiermaster (http://www.ridaonline.at/Zitiermaster) heranzuziehen.
Univ.-Prof. Dr. Johannes Heinrich e.h.
Öffentliches Recht
Leitfaden für das Verfassen von Seminar- und Bachelorarbeiten
Ablauf
Die Bachelorarbeit ist im Rahmen eines Seminars zu verfassen. Der Ablauf eines Seminars stellt sich wie folgt dar:
Vorbesprechung: Im Rahmen der Vorbesprechung erfolgt die Vergabe der Themen an die Studierenden.
Zwischenbesprechung: Im Rahmen der Zwischenbesprechung haben die Studierenden das Konzept für ihr Referat und die schriftliche Arbeit (Seminararbeit, Bachelorarbeit) mündlich zu präsentieren. Darauf folgt ein Feedback des LV-Leiters.
Referat: Die Studierenden haben zu ihrem Thema ein Referat in der Dauer von 20 min. zu halten. Der Vortrag ist durch eine PPT-Präsentation zu unterstützen. Im Anschluss wird das Referat mit dem LV-Leiter und den anderen LV-Teilnehmern diskutiert.
Eine Woche vor dem Referatstermin ist die PPT-Präsentation dem LV-Leiter sowie dessen Sekretariat elektronisch zu übermitteln.
Schriftliche Arbeit
Die schriftlichen Arbeiten (Seminararbeiten, Bachelorarbeiten) sind bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters spätestens bis zum darauffolgenden 30. Juni, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum 31. Jänner des Folgejahres (§ 11 Abs 4 Satzung Teil B) einzureichen. Es wird jedoch empfohlen, die schriftliche Arbeit nach dem Referat zügig fertigzustellen und abzugeben.
Geben Sie bitte jedenfalls eine schriftliche Ausfertigung im Sekretariat ab. Bachelorarbeiten sind darüber hinaus im ZEUS zwecks Plagiatsüberprüfung hochzuladen. Bei Seminararbeiten übermitteln Sie bitte dem Sekretariat die elektronische Fassung per E-Mail (zusätzlich zur schriftlichen Ausfertigung).
Wird die schriftliche Arbeit nicht innerhalb der oben angegebenen Frist eingereicht, wird die Lehrveranstaltung negativ beurteilt (s. Benotung).
Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltung erst mit der Abgabe der schriftlichen Arbeit abgeschlossen wird, d.h. früher abgegebene Arbeiten führen zu einem früheren Abschluss des Seminars.
Um die erforderlichen Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens zu erlernen, wird der Besuch der Lehrveranstaltung 618.370 Rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre empfohlen.
Überdies wird empfohlen, vor der Teilnahme am Seminar jene Lehrveranstaltungen zu besuchen, in denen die Grundlagen des im Seminar erörterten Themengebiets vermittelt werden.
Formale Anforderungen an die schriftliche Arbeit
Form:
Für den Text ist die Schriftart Arial Schriftgröße 11 oder die Schriftart Times New Roman Schriftgröße 12, Blocksatz und 1,5-facher Zeilenabstand zu verwenden. Für Fußnoten wird eine kleinere Schrift (Arial Schriftgröße 9, Times New Roman Schriftgröße 10) und einfacher Zeilenabstand gewählt.
Die Blätter sind einseitig bedruckt, nummeriert, in DIN A4-Hochformat, in einem Schnellhefter oder spiralisiert abzugeben (keine Büro- oder Heftklammern). Auf dem Deckblatt ist der Abgabetermin der Arbeit zu vermerken.
Umfang (ohne Titelblatt und Verzeichnisse):
Seminararbeit: 15 – 20 Seiten,
Bachelorarbeit: 25 – 30 Seiten.
Sonstige Formalien:
Der korrekte Umgang mit Quellen, ein vollständiges Literaturverzeichnis und die Einhaltung der Zitierregeln sind ein wichtiges Kriterium für die positive Benotung. Auf eine korrekte und einheitliche Gestaltung des Anmerkungsapparats wird Wert gelegt.
Literaturverzeichnis:
Das Literaturverzeichnis ist nach den Nachnamen der Autoren in alphabetischer Reihenfolge zu ordnen. Solange keine inhaltlichen Gründe dagegensprechen, ist immer die jeweils aktuellste Auflage eines Werks zu verwenden. Es darf nur tatsächlich in der Arbeit verwendete Literatur angeführt werden.
Zitierregeln:
Die Zitierung hat auf Basis der NZR (Neue Zitierregeln) zu erfolgen. Diese Zitierregeln sind online kostenlos abrufbar: www.ridaonline.at/zitiermaster
Zitieren Sie korrekt! Bei einem Plagiat oder einer anderen Form des Vortäuschens von wissenschaftlichen Leistungen im Rahmen von schriftlichen Arbeiten kann es zu gravierenden Konsequenzen kommen! Siehe dazu § 19a Satzung Teil B.
Aufbau und Gliederung:
Die Arbeit sollte folgendermaßen aufgebaut sein:
- Titelblatt
- Ehrenwörtliche Erklärung
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Hauptteil
- Schlussbemerkung/Zusammenfassung
- Literaturverzeichnis
Die Arbeit ist wie folgt zu gliedern: I./A./1./a)/aa).
Inhaltliche Anforderungen
Sprachliche Anforderungen:
Die Beachtung der deutschen Rechtschreibung und die Einhaltung der Regeln der Grammatik und Interpunktion zählen zu den grundlegenden Anforderungen an eine schriftliche Arbeit. Eine gute wissenschaftliche Arbeit zeichnet sich überdies durch eine klare und präzise Sprache aus.
Argumentation und Reflexion:
Die Argumentation hat für den Leser stets nachvollziehbar zu sein. Insbesondere ist die Thematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten, sodass eine vertiefte Auseinandersetzung mit den verschiedenen (Lehr-)Meinungen und der Judikatur erkennbar wird.
Eigenständigkeit:
Wichtig ist die deutlich erkennbare Trennung von übernommenem Wissen und eigenen Überlegungen, wobei Letzteren in Hinblick auf den Wert der Arbeit besondere Bedeutung zukommt.
Benotung
Die Benotung der Lehrveranstaltung ergibt sich aus der Beurteilung der schriftlichen Arbeit, des mündlichen Vortrages samt anschließender Diskussion sowie der Beteiligung an der Diskussion anderer Referate (Mitarbeit). Eine Bachelorarbeit wird gesondert benotet.
Voraussetzung für eine positive Benotung der Lehrveranstaltung ist jedenfalls eine positive Beurteilung der schriftlichen Arbeit.
Werden nach der Zuteilung eines Themas die erforderlichen weiteren Leistungen nicht erbracht, insbesondere kein Referat gehalten oder die schriftliche Arbeit nicht fristgerecht abgegeben, wird die Lehrveranstaltung mit „Nicht genügend (5)“ beurteilt!
Eine negative Beurteilung unterbleibt jedoch, wenn sich der/die Studierende vor dem maßgeblichen Termin (Referatstermin, Abgabetermin für die schriftliche Arbeit) aus berücksichtigungswürdigen Gründen von der Lehrveranstaltung abmeldet.
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner e.h.
Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht
Leitfaden für das Verfassen von Seminar- und Bachelorarbeiten
I. Anforderungsprofil
Bachelorarbeiten sind eigenständige schriftliche Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen sind (§ 51 Abs 2 Z 7 UG). Studierende haben beim Verfassen der Arbeit methodisch rechtswissenschaftliche Kriterien zu beachten (§ 14 Abs 3 Curriculum). Sinngemäß dasselbe gilt für Seminararbeiten (§ 2 Abs 3 aE Curriculum).
Im Rahmen des Bachelorstudiums Wirtschaft und Recht müssen die Studierenden im Rahmen von Seminaren aus den im Gebundenen Wahlfachbündel III (Wissenschaftliches Arbeiten) angebotenen Fächern eine Seminar- und eine Bachelorarbeit verfassen (§ 14 Abs 2 iVm § 10 Curriculum). Die Bachelorarbeit ist aus einem anderen Fachbereich als die Seminararbeit zu verfassen (§ 14 Abs 4 Curriculum). Die Bachelorarbeit umfasst 6 ECTS-Anrechnungspunkte und wird gesondert vom Bachelorseminar (2 ECTS) beurteilt (§ 14 Abs 2 Curriculum).
II. Themenwahl
Die Seminar- und Bachelorarbeiten sind zum thematischen Schwerpunkt des Seminars aus Privatrecht zu verfassen; dieser Schwerpunkt kann variieren. Zu Beginn des Seminars werden wir eine Auswahl an Themenvorschlägen für Ihre Seminar- und Bachelorarbeiten bekanntgeben. Unter Berücksichtigung der Interessen der Studierenden werden wir die Themen in der Kick Off-Einheit des Seminars zuteilen.
Sollte in der Themenliste kein für Sie passendes Thema enthalten sein, steht es Ihnen frei, Ihrem Betreuer ein alternatives Thema für Ihre Seminar- oder Bachelorarbeit vorzuschlagen. Das von Ihnen frei gewählte Thema sollte in den Forschungsschwerpunkten Ihres Betreuers angesiedelt sein. So ist sichergestellt, dass Sie beim Verfassen Ihrer Seminar- und Bachelorarbeit optimal begleitet und betreut werden können.
III. Voraussetzungen für die Betreuung
Der Studienplan sieht vor, dass die Studierenden ihre Seminar- oder Bachelorarbeit im Rahmen eines Seminars verfassen (§ 14 Abs 2 iVm § 10 Curriculum). Wir erwarten uns von Ihnen als LVA-Teilnehmer:in, dass Sie Interesse an privatrechtlichen Fragestellungen zeigen und angemessen viel Zeit investieren, um sich in Ihr Thema vollständig einzuarbeiten. Zudem soll dies gewährleisten, dass Sie eine professionelle Seminarpräsentation erstellen und Ihre wissenschaftliche Arbeit unter Einhaltung der wissenschaftlichen Standards verfassen.
Das erfolgreiche Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erfordert, dass Sie sich mit der Rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre vertraut machen. Dazu empfehlen wir die Lektüre einschlägiger Lehrbehelfe und des Leitfadens, den wir eigens für wissenschaftliche Arbeiten zusammengestellt haben. Das Erlernen dieser Kenntnisse und Fähigkeiten ist das eigentliche Lernziel beim Besuch des Seminars und beim Verfassen der Seminar-/Bachelorarbeit.
Um Ihnen das für das Verfassen Ihrer Seminar- und Bachelorarbeit nötige Handwerkszeug auf den Weg zu geben, sieht der Studienplan verpflichtend den Besuch einer speziellen LVA vor: KS Rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre (§ 9 Curriculum, 13.1.). Diese LVA wird jedes Semester zumindest einmal im Studienjahr vom Institut für Rechtswissenschaften angeboten. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese LVA schon vor dem Verfassen Ihrer Seminararbeit zu besuchen und abzuschließen; idealerweise ein Semester vor dem Besuch des Seminars, in dem Sie Ihre Seminararbeit verfassen.
IV. Betreuung im Rahmen des Seminars aus Privatrecht
Wollen Sie Ihre Bachelorarbeit in einem privatrechtlichen Fach verfassen, begleiten und betreuen wir Sie bei diesem Projekt im Rahmen des Seminars aus Privatrecht. Wir bieten solche Seminare in der Regel jedes Semester an, allerdings wechseln die thematischen Schwerpunkte in diesen Seminaren. Die LVA findet geblockt an drei Terminen statt, die wir zu Beginn des Semesters im Campus-System bekannt geben.
A. Kick Off-Termin zu Semesterbeginn: An diesem Termin erläutern wir den Seminarablauf und fixieren mit Ihnen die Seminar- und Bachelorarbeitsthemen. Vor allem aber dient dieser Termin dazu, Ihnen die wesentlichen Anforderungen an eine Seminar- und Bachelorarbeit in Erinnerung zu rufen sowie Ihnen einen inhaltlichen Überblick zu geben. Außerdem werden wir natürlich auch Ihre Fragen beantworten.
B. Zwischentermin: Zu diesem Zeitpunkt sollte Ihre Seminar- bzw Bachelorarbeit zum Großteil bereits fertiggestellt sein. In einem Kurzreferat (max 5 Minuten) präsentieren Sie im Detail die konkrete Rechtsfrage, mit der Sie sich beschäftigen, die Ergebnisse Ihrer Recherche, den Aufbau Ihrer Arbeit und Ihre bisherigen Erkenntnisse. Zweck ist es, dass Sie uns als Betreuer im Detail über das Fortschreiten Ihrer Arbeit informieren. Wir werden Ihnen letzte Details und allenfalls Kurskorrekturen mit auf den Weg geben, damit Sie Ihre wissenschaftliche Arbeit auf hervorragendem Niveau finalisieren und eine professionelle Präsentation vorbereiten können.
C. Präsentationstermin am Semesterende: Sie geben zunächst einen anschaulichen und leicht verständlichen Einblick in Ihr Thema. Danach präsentieren Sie den Meinungsstand und legen dar, welche neuen Ergebnisse und Thesen Sie bei der wissenschaftlichen Befassung mit Ihrem Thema zutage gefördert haben (Stichwort: Erkenntnisgewinn). Ihr Referat dauert maximal 10-15 Minuten, soll spannend angelegt sein und das Thema für die Zuhörer:innen verständlich aufbereiten. Wir erwarten von Ihnen einen professionellen Vortrag auf exzellentem Niveau. Dazu gehört idealerweise auch, dass Sie PowerPoint oder ein alternatives Präsentationsformat (zB Prezi oder ähnliches) verwenden und eine Unterlage (Handout) für die Zuhörer:innen vorbereiten. Nicht nur im Anschluss, sondern ebenso während Ihrer Präsentation haben alle Zuhörer:innen die Möglichkeit, Fragen an Sie zu richten.
Als Betreuer erwarten wir von Ihnen, dass Sie die Überlegungen und Fragen aus der Diskussion während des Seminars in der finalen Fassung Ihrer Seminar- bzw Bachelorarbeit umfassend berücksichtigen, bevor Sie sie einreichen.
V. Vorprüfung des finalen Entwurfs und Einreichung
Die Seminar- und Bachelorarbeiten sind bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters spätestens bis zum darauffolgenden 30. Juni, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum 31. Jänner des Folgejahres einzureichen (§ 10 Abs 2 Satzung Teil B Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Klagenfurt). Wir empfehlen jedoch dringend, die Arbeit zügig nach dem Präsentationstermin fertigzustellen und einzureichen.
Wir bieten Ihnen an, dass wir Ihre Seminar-/Bachelorarbeit vor der offiziellen Einreichung vorprüfen. Wenn Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, übermitteln Sie den finalen Entwurf Ihrer Seminar-/Bachelorarbeit innerhalb eines Monats nach dem Präsentationstermin als WORD-Datei an wirtschaftsprivatrecht [at] aau [dot] at (SE von Prof. Wilfinger) oder an katerina [dot] leeb [at] aau [dot] at und angelika [dot] pirker [at] aau [dot] at (SE von Prof. Hartlieb). Zu diesem „finalen Entwurf“ erhalten Sie innerhalb von 21 Tagen von uns Feedback, sollte dieser Entwurf negativ zu beurteilen sein. Diese Vorprüfung soll Ihnen die Möglichkeit geben, den Entwurf Ihrer Seminar-/Bachelorarbeit noch einmal im Detail zu verbessern, bevor Sie die Arbeit offiziell einreichen. Ist der finale Entwurf positiv zu beurteilen, dient diese Fassung als Grundlage für die Benotung. Nach allfälligen Ergänzungen/Anpassungen Ihres Entwurfs können Sie Ihre Seminar-/Bachelorarbeit offiziell einreichen und hochladen.
Wenn Sie uns den finalen Entwurf Ihrer Bachelorarbeit zur Vorprüfung übermitteln (binnen eines Monats nach Präsentationstermin), laden Sie Ihre Bachelorarbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Campus-System hoch. Das Hochladen der Arbeit setzt nämlich den Beurteilungsprozess inklusive der Fristenregelung automatisch in Gang.
Um Ihre Seminar-/Bachelorarbeit offiziell einzureichen („Einreichfassung“), übermitteln Sie diese im WORD- und PDF-Format an wirtschaftsprivatrecht [at] aau [dot] at (SE von Prof. Wilfinger) oder an katerina [dot] leeb [at] aau [dot] at und angelika [dot] pirker [at] aau [dot] at (SE von Prof. Hartlieb). Es ist keine gebundene Fassung der Arbeit abzugeben. Wenn Sie eine Bachelorarbeit einreichen, müssen Sie die Einreichfassung zudem im PDF-Format im Studierenden-Portal des Campus-Systems hochladen (für weitere Informationen siehe https://www.aau.at/studium/studienorganisation/studienabschluss/bachelorarbeiten/).
Nachdem Sie Ihre Arbeit in der beschriebenen Form offiziell eingereicht haben, werden wir Sie innerhalb von 28 Tagen beurteilen.
VI. Inhaltliche Anforderungen
Nicht nur bei Dissertationen und Masterarbeiten, sondern auch bei Seminar-/Bachelorarbeiten hat der/die Verfasser:in die Gepflogenheiten beim Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (https://www.aau.at/wp-content/uploads/2015/07/Code-of-Conduct-in-deutscher-Sprache.pdf) zu berücksichtigen: Aufgabe des/der Verfasser:in ist es, den aktuellen Meinungsstand vollständig (!) darzustellen und kritisch zu würdigen; dabei müssen Sie insbesondere auch die gesamte (!) einschlägige höchstgerichtliche Judikatur auswerten und einbeziehen. Gegebenenfalls – abhängig vom gewählten Thema – sind zudem die verwandten Regelungen aus benachbarten Rechtsordnungen sowie europarechtliche Normen in die Untersuchung miteinzubeziehen (Rechtsvergleich). Ihre wissenschaftliche Arbeit muss den aktuellen Meinungsstand zu einer ganz konkreten Fragestellung umfassend, strukturiert und systematisch darstellen sowie kritisch würdigen. Dazu gehört auch, dass Sie als Verfasser:in eigene Überlegungen anstellen und neue Gedanken hervorbringen. Die Seminar-/Bachelorarbeit darf daher keine bloße Collage bekannter Literatur- und Judikaturmeinungen sein, sondern soll die selbständige Leistung der/des Bearbeiter:in dokumentieren.
Bei sämtlichen Ausführungen in Ihrer Seminar-/Bachelorarbeit muss für den/die Leser:in stets erkennbar und nachvollziehbar sein, inwiefern diese Ausführungen für die Erörterung Ihres konkreten Themas relevant sind. Vermeiden Sie daher die lehrbuchhafte Wiedergabe von Informationen, die für das Verständnis Ihrer Überlegungen zum konkreten Thema nicht erforderlich sind.
Es spricht nichts dagegen, sämtliche Ihnen zur Verfügung stehenden technischen Mittel zur Recherche zu nutzen. Das betrifft auch den Einsatz von KI. Wichtig ist allerdings die Erwartungshaltung: Prüfen Sie alle erzielten Ergebnisse nach, um Fehler zu vermeiden. Bedenken Sie außerdem, dass zahlreiche für Sie relevante Quellen von der KI nicht berücksichtigt werden können, weil sie nur über kostenpflichtige juristische Datenbanken (RDB, Lexis360, …) zugänglich sind. Sie können sich dementsprechend keinesfalls darauf verlassen, dass die KI vollständig recherchiert hat. Selbstverständlich darf die KI außerdem nicht direkt zur Erstellung des Textes verwendet werden.
VII. Umfang der Arbeit und Formalia
Der Textteil Ihrer Seminararbeit (ohne Verzeichnisse) soll ca 20 Seiten, Ihre Bachelorarbeit (ohne Verzeichnisse) ca 30 Seiten umfassen. Sollten Sie im Zuge Ihrer Recherche feststellen, dass Sie Ihr Thema in diesem Rahmen nicht umfassend und lege artis bearbeiten können, weil Ihr Thema zu viele Fragen aufwirft, wenden Sie sich an Ihren Betreuer. Dasselbe gilt, wenn Sie feststellen, dass Ihr Thema zu wenig „Stoff“ für 20 Seiten mit gehaltvollen Ausführungen hergibt.
Um Ihnen den Einstieg in das wissenschaftliche Arbeiten zu erleichtern und Sie dabei zu unterstützen, haben wir für Sie zudem einen Leitfaden für wissenschaftliche Abschlussarbeiten zusammengestellt (abrufbar über die Moodle-Plattform unseres Seminars). Dieser Leitfaden dient Ihnen nicht nur als Formatvorlage für Ihre Seminar-/Bachelorarbeit, sondern fasst auch die wesentlichen Grundregeln zusammen, die wichtig sind, um Ihre Abschlussarbeit effizient und zielstrebig zu verfassen.
VIII. Beurteilung
Während Ihre Seminararbeit und das Seminar mit einer Gesamtnote beurteilt werden, erhalten Sie für Ihre Bachelorarbeit und für Ihre Seminarteilnahme jeweils eine separate Leistungsbeurteilung (§ 14 Abs 2 Curriculum).
Ihre Seminar-/Bachelorarbeit beurteilen wir danach, ob und in welcher Qualität Sie die Anforderungen an eine wissenschaftliche Abschlussarbeit erfüllt haben. Dabei spielen inhaltliche Aspekte eine Rolle (vollständige und strukturierte Wiedergabe des Meinungsstands, nachvollziehbare Struktur, klare Gedankenführung, Erkenntnisgewinn unter fehlerfreier Anwendung wissenschaftlicher Methoden). Ebenso fließt aber auch die formale Ausfertigung Ihrer Arbeit in die Beurteilung mit ein (Rechtschreibung, Grammatik, Interpunktion, Zitierregeln).
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzung für Bachelorarbeiten: Eine Teilnahme im Seminar aus Privatrecht zum Verfassen einer Bachelorarbeit setzt voraus, dass Sie das Seminar, in dessen Rahmen Sie Ihre Seminararbeit verfasst haben (SE aus ÖR oder StR), bereits positiv absolviert haben (§ 13 Curriculum). Entscheidender Zeitpunkt dafür ist Ihre erste Präsentation im Seminar: Um Ihre Bachelorarbeit und das dazugehörige Seminar beurteilen zu können, muss die positive Beurteilung Ihrer Seminararbeit spätestens bis zum Zwischentermin vorliegen, an dem Sie uns den Zwischenstand Ihrer Bachelorarbeit referieren.
Alexander Wilfinger e.h. Franz Hartlieb e.h.
Richtlinien zur Vergabe und zum Abfassen von Masterarbeiten
Anforderungsprofil
- Masterarbeiten sind im Rahmen des Masterstudiums abzufassen (§ 81 Abs 1 UG, BGBl I 2002/102 idgF.) und sollen nachweisen, dass der/die Verfasser:in fähig ist, selbständig wissenschaftlich sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu arbeiten (§ 12 Abs 1 iVm § 5 Abs 5 Curriculum für das Masterstudium Wirtschaft und Recht; § 7 Abs 1 Curriculum für das Masterstudium Wirtschaftsrecht). Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass es den Studierenden möglich und zumutbar ist, das Thema innerhalb von sechs Monaten zu bearbeiten (§§ 81 Abs 2 UG, 12 Abs 1 Curriculum MA Wirtschaft und Recht, 7 Abs 1 Curriculum MA Wirtschaftsrecht).
- Studierende des Masterstudiums Wirtschaft und Recht können das Thema der Masterarbeit aus den gebundenen Wahlfächern (vgl § 9 Curriculum), dem Fach Finanzwissenschaft oder aus einem der Rechtsfächer Öffentliches Recht, Privatrecht oder Steuerrecht wählen. Das Thema muss inhaltlich dem gewählten Studienzweig zuordenbar sein (§ 12 Abs 2 Curriculum). Das Verfassen der Masterarbeit wird durch ein Seminar begleitet, dem 4 ECTS-Anrechnungspunkte zugeordnet sind (§ 5 Abs 6 iVm § 12 Abs 6 Curriculum). Die Masterarbeit wird beim Masterstudium Wirtschaft und Recht mit 23 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet (§ 5 Abs 6 iVm § 12 Abs 3 Curriculum). Auf Antrag der Studierenden des Masterstudiums Wirtschaft und Recht ist eine phasenweise Beurteilung der Masterarbeit nach Erreichen definierter Teilleistungen zulässig (§ 18 Abs 7a Satzung Teil B Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Klagenfurt iVm VO CuKo Wi&Re). Die erste Teilleistung der Masterarbeit umfasst die inhaltliche und methodische Konzipierung der Masterarbeit (Exposé); die zweite Teilleistung umfasst einen in sich geschlossenen Teil der Masterarbeit von mindestens einem Drittel des voraussichtlichen Gesamtumfangs (§ 1 VO CuKo Wi&Re). Wir empfehlen Ihnen sehr, von der phasenweisen Beurteilung Gebrauch zu machen. Dazu müssen Sie lediglich online über das Campus-System einen Antrag stellen:Meine Anträge | Neuen Antrag stellen > Anträge zu wissenschaftlichen Arbeiten > Ansuchen auf Beurteilung der 1. bzw 2. Teilleistung einer Master-/Diplomarbeit.
- Die Masterarbeit im Rahmen des Masterstudiums Wirtschaftsrecht ist zu einem Thema des Wirtschaftsrechts zu verfassen. Das Thema muss aus einem der Pflichtfächer oder der gebundenen Wahlfächer gewählt werden (§ 7 Abs 2 iVm § 6 Curriculum). Die Masterarbeit umfasst 20 ECTS-AP (§ 7 Abs 3 Curriculum). Nachdem die Masterarbeit positiv beurteilt wurde, müssen die Studierenden eine Masterprüfung (Defensio; 1 ECTS) absolvieren. Im Rahmen der Masterprüfung verteidigen die Studierenden ihre Masterarbeit und beantworten Fragen aus dem thematischen Umfeld der Masterarbeit (§ 8 Abs 1 und Abs 2 Curriculum). Studierende des Masterstudiums Wirtschaftsrecht können eine phasenweise Beurteilung der Masterarbeit nach Erreichen definierter Teilleistungen beantragen (§ 18 Abs 7a Satzung Teil B der AAU iVm VO CuKo WiRe). Die erste Teilleistung der Masterarbeit umfasst die inhaltliche und methodische Konzeptualisierung der Masterarbeit (schriftliches Exposé);
die zweite Teilleistung der Masterarbeit wird durch die Vorlage einer Erstfassung der Masterarbeit und deren Erörterung mit dem Betreuer/der Betreuerin erbracht (§ 1 VO CuKo WiRe). Wir empfehlen Ihnen sehr, von der phasenweisen Beurteilung Gebrauch zu machen. Dazu müssen Sie lediglich online über das Campus-System einen Antrag stellen:
Meine Anträge | Neuen Antrag stellen > Anträge zu wissenschaftlichen Arbeiten > Ansuchen auf Beurteilung der 1. bzw 2. Teilleistung einer Master-/Diplomarbeit.
Themenwahl
- Als Betreuer stellen wir Ihnen die Themenwahl für Ihre Masterarbeit grundsätzlich frei. Auch die Wahl eines „richtigen“ (im Sinne von geeigneten) Themas für sich genommen sehen wir bereits als wissenschaftliche Leistung an, die wir im Rahmen der Beurteilung separat würdigen werden. Das von Ihnen gewählte Thema sollte aber idealerweise in den Forschungsschwerpunkten Ihres Betreuers angesiedelt sein. So ist sichergestellt, dass wir Sie beim Verfassen Ihrer Masterarbeit optimal begleiten und betreuen können und dass Sie eine Arbeit auf exzellentem Niveau verfassen.
- Sollte es Ihnen nicht gelingen, selbst ein geeignetes Thema zu finden, ist Ihnen Ihr Betreuer bei der Themenfindung behilflich. Vorab ist zu prüfen, ob zum gewählten Thema bereits eine wissenschaftliche Arbeit an der AAU Klagenfurt eingereicht ist.
Voraussetzungen für die Betreuung
- Eine seriöse und professionelle Betreuung von Masterarbeiten ist für den Betreuer zeit- und arbeitsintensiv. Auch unsere zeitlichen Kapazitäten sind beschränkt. Aus diesem Grund vergeben wir jedes Semester nur eine begrenzte Zahl an Betreuungszusagen. Übersteigt die Nachfrage unsere Betreuungskapazität, vergeben wir Betreuungszusagen vornehmlich an jene Studierenden, die die Betreuungsvoraussetzungen (dazu sogleich Rz 7 ff) am besten erfüllen.
- Wir wollen sicherstellen, dass wir unsere Studierenden optimal betreuen, sodass Sie Masterarbeiten auf einem exzellenten Niveau verfassen. Deshalb bieten wir jedes Sommersemester das Seminar Juristische Schreibwerkstatt? (Rz 10 ff) und jedes Wintersemester das Seminar zur Masterarbeit (Rz 14 ff) an. Es ist nur dann möglich, unsere Studierenden bestmöglich zu betreuen sowie sie optimal und effizient bei diesem Projekt zu begleiten, wenn sie am Seminar zur Masterarbeit teilnehmen. Dieses Seminar ist im Curriculum des Masterstudiums Wirtschaft und Recht verpflichtend vorgesehen (§ 12 Abs 6 Curriculum); Studierende des Masterstudiums Wirtschaftsrecht können sich das Seminar als freies Wahlfach anrechnen lassen. Das Seminar Juristische Schreibwerkstatt kann in beiden Curricula als freies Wahlfach angerechnet werden.
- Von den Studierenden, die ihre Masterarbeit im Privatrecht verfassen wollen, erwarten wir überdurchschnittlichen Studienerfolg in allen privatrechtlichen Fächern, hohe sprachliche Ausdrucksfähigkeit sowie großes Interesse an rechtlichen Fragestellungen. Sie müssen bereit sein, angemessen viel Zeit zu investieren, um sich in Ihr Thema vollständig einzuarbeiten. Nur so ist gewährleistet, dass Sie Ihre wissenschaftliche Arbeit unter Einhaltung der wissenschaftlichen Standards verfassen und eine professionelle Präsentation (dazu Rz 15 f) erstellen.
- Zudem erfordert das erfolgreiche Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit, dass Sie sich mit der wissenschaftlichen Arbeitstechnik für JuristInnen vertraut machen. Dazu empfehlen wir die Lektüre einschlägiger Lehrbehelfe; einem ersten Überblick und einer Auffrischung Ihres Wissens dient der Leitfaden, den wir eigens für wissenschaftliche Arbeiten zusammengestellt haben (dazu Rz 29). Das Curriculum des Bachelorstudiums Wirtschaft und Recht sieht verpflichtend den Besuch einer speziellen LVA (KS Rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre; § 9 Curriculum, 13.1.8) vor, die das Institut für Rechtswissenschaften jedes Semester mehrfach anbietet. Die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie in dieser LVA erworben haben, setzen wir bei der Betreuung der Masterarbeit voraus; die Masterarbeit soll auf diesen Kenntnissen aufbauen und diese weiter vertiefen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es für Sie nützlich wäre, dieses Wissen aufzufrischen, legen wir Ihnen dringend nahe, (nochmals) den KS Rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre zu besuchen.
Seminar Juristische Schreibwerkstatt und Bewerbung
- Sollten Sie daran interessiert sein, Ihre Masterarbeit in einem privatrechtlichen Fach zu verfassen und sich von uns betreuen zu lassen, ersuchen wir Sie, eine Betreuungsanfrage an rewi [at] aau [dot] at zu senden. Schließen Sie Ihrer Anfrage folgende Unterlagen an:
-
- Ausgefülltes Formblatt zu Ihren persönlichen Daten und Ihrem Studienfortschritt (erhältlich über Anfrage im Sekretariat unter rewi [at] aau [dot] at); darin sind insbesondere folgende Angaben zu machen: geplantes Thema der Masterarbeit und realistischer Zeitplan für das Verfassen und Einreichen der Masterarbeit;
- bereits von Ihnen verfasste rechtswissenschaftliche Arbeiten (zB Hausarbeiten, Seminararbeiten, Bachelorarbeit).
- Wir werden Ihre Bewerbung und die Betreuungsmöglichkeit auf Basis dieser Unterlagen prüfen und Sie in der Folge zum Seminar Juristische Schreibwerkstatt anmelden. Dieses Seminar findet jedes Sommersemester statt und hat das Ziel, Sie dabei zu unterstützen, ein Exposé zum Masterarbeitsthema sowie eine strukturierte Übersicht über den aktuellen Meinungsstand (siehe Rz 12) zu verfassen. Zu diesem Zweck werden Sie im Seminar Juristische Schreibwerkstatt ein Probekapitel aus Ihrer künftigen Masterarbeit verfassen. Diese Aufgabe wird Ihnen den Einstieg in das große Projekt Ihrer Masterarbeit erleichtern.
- Nachdem Sie das Seminar Juristische Schreibwerkstatt abgeschlossen haben, übermitteln Sie uns folgende Unterlagen per E-Mail (franz [dot] hartlieb [at] aau [dot] at):
- Exposé zum Masterarbeitsthema = Beschreibung der juristischen Problemstellung unter Darlegung der rechtswissenschaftlichen Bedeutung der Untersuchung;
- strukturierte Übersicht über den aktuellen Meinungsstand (= einschlägige Literatur und Judikatur);
Nach Erhalt der Unterlagen laden wir Sie zu einem persönlichen Gesprächstermin ein.
- Auf Basis Ihrer Unterlagen und des persönlichen Gesprächs entscheiden wir über die Betreuungszusage und melden Sie – nach Maßgabe verfügbarer Teilnehmerplätze – als TeilnehmerIn zum Seminar zur Masterarbeit an. Diese Anmeldung zum Seminar gilt als Betreuungszusage. Bitte berücksichtigen Sie dieses Prozedere, wenn Sie den zeitlichen Ablauf in diesem Abschnitt Ihres Masterstudiums planen. Nachdem Sie Ihr Masterarbeitsthema in Absprache mit Ihrem Betreuer fixiert haben, stellen Sie online im Campus-System ein Ansuchen um Betreuung einer Masterarbeit: Meine Anträge | Neuen Antrag stellen > Anträge zu wissenschaftlichen Arbeiten. Schließlich wird im Campus-System ein neuer Abschnitt „Meine wiss. Arbeiten“ freigeschaltet, in dem Sie den Status Ihres Antrages überprüfen können. Lautet der Status „Genehmigt“, erhalten Sie in der Bibliothek den DiplomandInnen-Status (zu den damit verbundenen Rechten siehe https://www.aau.at/universitaetsbibliothek-klagenfurt/benuetzung-und-service/entlehnung/#diplomierende).
Betreuung im Seminar zur Masterarbeit
- Kick Off-Termin zu Semesterbeginn: An diesem Termin besprechen wir den Seminarablauf und fixieren die Masterarbeits- und Präsentationsthemen. Vor allem aber dient dieser Termin dazu, Ihnen die wesentlichen Anforderungen an eine Masterarbeit noch einmal in Erinnerung zu rufen (vgl Rz 9) und Ihnen einen inhaltlichen Überblick zu geben. Außerdem werden wir natürlich auch Ihre Fragen beantworten.
- Präsentationstermin am Semesterende: Gegen Ende des Semesters findet an 1 bis 2 Tagen geblockt der eigentliche Seminarteil – der Präsentationstermin – statt. In diesem Seminarteil halten Sie eine Präsentation zu Ihrem Masterarbeitsthema. Darin geben Sie zunächst einen anschaulichen und leicht verständlichen Einblick in Ihr Thema. Danach präsentieren Sie den Meinungsstand und legen dar, welche neuen Ergebnisse und Thesen Sie bei der wissenschaftlichen Befassung mit Ihrem Thema zutage gefördert haben (Stichwort: Erkenntnisgewinn). Ihr Referat dauert maximal 30 Minuten, soll spannend angelegt sein und das Thema für alle ZuhörerInnen verständlich aufbereiten. Legen Sie Ihre Präsentation so an, dass alle TeilnehmerInnen des Seminars stets mit dem Wissen versorgt sind, das erforderlich ist, um Ihren Ausführungen mühelos folgen und die Thesen nachvollziehen zu können, die Sie zu Ihrem Thema neu entwickelt haben. Wir erwarten von Ihnen einen professionellen Vortrag auf exzellentem Niveau. Dazu gehört idealerweise auch, dass Sie Powerpoint oder ein alternatives Präsentationsformat (zB Prezi oder Ähnliches) verwenden und eine Unterlage (Handout) für die ZuhörerInnen vorbereiten.Nicht nur im Anschluss, sondern ebenso während Ihrer Präsentation haben alle ZuhörerInnen die Möglichkeit, Fragen an Sie zu richten. Insgesamt sieht das Programm etwa 45 Minuten für jeden Vortrag vor (Präsentation inkl Fragen).
- Als Betreuer erwarten wir von Ihnen, dass Sie die Überlegungen und Fragen aus der Diskussion während des Seminars in der finalen Fassung Ihrer Masterarbeit umfassend berücksichtigen, bevor Sie sie einreichen.
- Defensio: Nachdem der Betreuer die Masterarbeit positiv beurteilt hat, müssen die Studierenden Ihre Masterarbeit verteidigen und sich einer Prüfung über deren wissenschaftliches Umfeld unterziehen. Die Defensio ist im Masterstudium Wirtschaftsrecht verpflichtend vorgesehen (§ 8 Abs 1 und Abs 2 Curriculum); Studierende des Masterstudiums Wirtschaft und Recht können sich die Defensio als freies Wahlfach anrechnen lassen.
Sonstige Unterstützungsmöglichkeiten
18. Zweimal im Semester findet eine Informationsveranstaltung „Studium fast fertig! Nur die Masterarbeit fehlt! – Wie geht das?“ In dieser bieten Ihnen junge Universitäts-Assistenten Hilfestellung dabei an, wie Sie effizient bei Recherche und Themenfindung vorgehen. Zudem bietet diese Veranstaltung Raum, auf Ihre individuellen Belange einzugehen.
Vorbegutachtung und Einreichung
- Wir bieten Ihnen an, dass wir Ihre Masterarbeit vorbegutachten, bevor Sie sie offiziell einreichen. Dazu übermitteln Sie Ihre Masterarbeit in der finalen Entwurfsfassung im WORD-Format innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Seminars (Ihr Betreuer gibt den genauen Termin im Seminar bekannt) an franz [dot] hartlieb [at] aau [dot] at). Wir werden diese finale Entwurfsfassung innerhalb von 21 Tagen im Hinblick auf allfälligen inhaltlichen Ergänzungs- /Anpassungsbedarf durchsehen, damit Sie die Entwurfsfassung vor der offiziellen Einreichung allenfalls noch überarbeiten und ergänzen können. Die Durchsicht dieser finalen Entwurfsfassung vor der offiziellen Einreichung hat nicht den Zweck, dass wir Ihre Arbeit im Hinblick auf Rechtschreibung, Grammatik, Satzbau, Ausdrucksweise und formale Zitierregeln lektorieren. Wir werden Sie auf Verbesserungsbedarf unter diesen Aspekten daher nicht hinweisen. Sollte die offiziell eingereichte Fassung der Arbeit unter diesen formalen und prachlichen Aspekten mangelhaft sein, findet dies erst bei der Beurteilung der Arbeit ihren Niederschlag.
- Wenn Sie uns die finale Entwurfsfassung Ihrer Masterarbeit zur Vorbegutachtung übermitteln (Rz 19), laden Sie Ihre Masterarbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Campus-System hoch. Das Hochladen der Arbeit setzt nämlich den Beurteilungsprozess inklusive Fristenregelung automatisch in Gang.
- Um Ihre überarbeitete Masterarbeit schließlich offiziell einzureichen („Einreichfassung“), sind drei Schritte erforderlich:
-
- Übermitteln Sie Ihre Masterarbeit im WORD- und PDF-Format an franz [dot] hartlieb [at] aau [dot] at
- Geben Sie eine gebundene Fassung im Sekretariat des Institutes für Rechtswissenschaften ab.
- Laden Sie die fertige Arbeit im pdf-Format im Campus-System hoch (Meine wiss. Arbeiten / Aufgaben). Der Status Ihrer Arbeit im Campus-System lautet nun „Hochgeladen“ (für weitere Informationen siehe https://www.aau.at/studium/studienorganisation/studienabschluss/master-und-diplom-arbeiten/).
- Die Studien- und Prüfungsabteilung überprüft die Masterarbeit nun formal (Status „Eingereicht“) und erstellt einen Plagiatsprüfbericht, den Sie an Ihren Betreuer übermittelt. Ihr Betreuer gibt daraufhin eine Plagiatsstellungnahme ab.
- Nachdem Sie Ihre Arbeit in der beschriebenen Form offiziell eingereicht haben, werden wir sie innerhalb von zwei Monaten beurteilen; Sie erhalten ein schriftliches Gutachten, in dem die Beurteilungsbegründung dargelegt ist.
Inhaltliche Anforderungen
- Masterarbeiten sollen nachweisen, dass der/die VerfasserIn fähig ist, selbständig wissenschaftlich sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu arbeiten (§ 12 Abs 1 iVm § 5 Abs 5 Curriculum für das Masterstudium Wirtschaft und Recht; § 7 Abs 1 Curriculum für das Masterstudium Wirtschaftsrecht). Der/die VerfasserIn hat die Gepflogenheiten beim Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (https://www.aau.at/wp-content/uploads/2015/07/Code-of-Conduct-in-deutscher-Sprache.pdf) zu berücksichtigen: Aufgabe des/der Verfassers/Verfasserin ist es, den aktuellen Meinungsstand in der Literatur vollständig (!) darzustellen und kritisch zu würdigen; dabei müssen Sie insbesondere auch die gesamte (!) einschlägige höchstgerichtliche Judikatur auswerten und einbeziehen. Gegebenenfalls – abhängig vom gewählten Thema – sind zudem die verwandten Regelungen aus anderen Rechtsordnungen in die Untersuchung einzubeziehen (Rechtsvergleich). Ihre wissenschaftliche Arbeit muss den aktuellen Meinungsstand zu einer ganz konkreten Fragestellung umfassend, strukturiert und systematisch darstellen sowie kritisch würdigen. Dazu gehört auch, dass Sie als VerfasserIn eigene Überlegungen anstellen und neue Gedanken hervorbringen (= Erkenntnisgewinn).
- Bei sämtlichen Ausführungen in Ihrer Masterarbeit muss für den/die Leser.in stets erkennbar und nachvollziehbar sein, inwiefern diese Ausführungen für die Erörterung Ihres konkreten Themas relevant Vermeiden Sie daher die lehrbuchhafte oder gedanklich unzusammenhängende Wiedergabe von Informationen, die für das Verständnis Ihrer Überlegungen zum konkreten Thema nicht erforderlich sind.
- Noch ein Wort zur Verwendung von ChatGPT: Wir möchten Sie dazu ermuntern, diese technischen Möglichkeiten bei Ihrer Arbeit zu nutzen. Machen Sie sich damit vertraut. Sie werden diese Fähigkeiten in der Zukunft auch im Berufsleben gut brauchen können. Es spricht deshalb nichts dagegen, wenn Sie auch in unserem Seminar auf diese Unterstützung zurückgreifen. Allerdings: Wir haben uns an meinem Lehrstuhl bereits intensiv mit ChatGPT befasst und wissen sehr genau, was diese KI zu leisten imstande ist und was nicht. Der von ChatGPT erzeugte Text kann immer nur ein rudimentärer Ausgangspunkt sein. Diese Software hat nämlich keinen Zugriff auf die (kostenpflichtigen) juristischen Datenbanken, die unseren Studierenden zur Verfügung stehen. Ihre Hauptaufgabe ist es aber – wie oben erwähnt -, dass Sie alle diese Quellen im Rahmen Ihrer Arbeit umfassend recherchieren und vollständig auswerten. Ihre Arbeit wird daher jedenfalls unzureichend sein, wenn Sie sie allein mit ChatGPT erstellt haben. Sie können sich keinesfalls darauf verlassen, dass ChatGPT vollständig recherchiert hat; genau das ist aber Ihre Aufgabe in diesem Seminar (siehe oben). Seien Sie sich sicher: Wir erkennen das sehr schnell.Umfang der Arbeit und Formalia
- Der Textteil Ihrer Masterarbeit (ohne Verzeichnisse) soll ca 50-60 Seiten Dies ist lediglich ein Richtwert, der je nach Thema auch nach oben abweichen kann. Sollten Sie im Zuge Ihrer Recherche feststellen, dass Sie Ihr Thema in diesem Rahmen nicht umfassend und lege artis bearbeiten können, weil Ihr Thema zu viele Fragen aufwirft, wenden Sie sich an Ihren Betreuer. Schildern Sie ihm Ihre bisherigen Ergebnisse und besprechen Sie mit ihm, wie Sie das Thema sinnvoll eingrenzen können.
- Sollten Sie feststellen, dass Ihr Thema zu wenig „Stoff“ hergibt, um 50 Seiten mit gehaltvollen Ausführungen zu füllen, treten Sie ebenfalls umgehend mit Ihrem Betreuer in Kontakt. Auch in diesem Fall ist es notwendig, Ihr Thema nachzujustieren. Versuchen Sie auf keinen Fall, mit thematisch irrelevanten Inhalten „krampfhaft“ die vorgegebene Seitenanzahl zu erreichen. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, auf irgendeine Weise 50 Seiten Text zu produzieren; vielmehr sollen Sie eine ganz konkrete privatrechtliche Fragestellung umfassend und schlüssig abhandeln.
- Im Zuge der Abfassung Ihrer Seminar- und Bachelorarbeit konnten Sie bereits wertvolle Erfahrungen beim Verfassen von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten sammeln. Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten, die dafür erforderlich sind, können Sie durch die Lektüre von einschlägigen Lehrbehelfen ausbauen. Um Ihnen den Einstieg in das wissenschaftliche Arbeiten zu erleichtern und Sie dabei zu unterstützen, haben wir für Sie zudem einen Leitfaden für wissenschaftliche Abschlussarbeiten zusammengestellt (abrufbar über die moodle-Plattform des Seminars für Masterarbeiten). Dieser Leitfaden dient Ihnen nicht nur als Formatvorlage für Ihre Masterarbeit, sondern fasst auch die wesentlichen Grundregeln zusammen, die wichtig sind, um Ihre Abschlussarbeit effizient und zielstrebig zu verfassen.Beurteilung
- Ihre Masterarbeit beurteilen wir danach, ob und in welcher Qualität Sie die Anforderungen an eine wissenschaftliche Abschlussarbeit erfüllt haben (siehe Rz 24 f). Dabei spielen inhaltliche Aspekte eine Rolle (vollständige und strukturierte Wiedergabe des Meinungsstands, nachvollziehbare Struktur, klare Gedankenführung, Erkenntnisgewinn unter fehlerfreier Anwendung wissenschaftlicher Methoden). Ebenso fließen aber auch die sprachliche sowie die formale Ausfertigung Ihrer Arbeit in die Beurteilung mit ein (Ausdruckweise, Rechtschreibung, Grammatik, Interpunktion, Zitierregeln).Franz Hartlieb e.h.
Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht
Leitfaden für das Verfassen von Seminar- und Bachelorarbeiten
I. Anforderungsprofil
Bachelorarbeiten sind eigenständige schriftliche Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen sind (§ 51 Abs 2 Z 7 UG). Studierende haben beim Verfassen der Arbeit methodisch rechtswissenschaftliche Kriterien zu beachten (§ 14 Abs 3 Curriculum). Sinngemäß dasselbe gilt für Seminararbeiten (§ 2 Abs 3 aE Curriculum).
Im Rahmen des Bachelorstudiums Wirtschaft und Recht müssen die Studierenden im Rahmen von Seminaren aus den im Gebundenen Wahlfachbündel III (Wissenschaftliches Arbeiten) angebotenen Fächern eine Seminar- und eine Bachelorarbeit verfassen (§ 14 Abs 2 iVm § 10 Curriculum). Die Bachelorarbeit ist aus einem anderen Fachbereich als die Seminararbeit zu verfassen (§ 14 Abs 4 Curriculum). Die Bachelorarbeit umfasst 6 ECTS-Anrechnungspunkte und wird gesondert vom Bachelorseminar (2 ECTS) beurteilt (§ 14 Abs 2 Curriculum).
II. Themenwahl
Die Seminar- und Bachelorarbeiten sind zum thematischen Schwerpunkt des Seminars aus Privatrecht zu verfassen; dieser Schwerpunkt kann variieren. Zu Beginn des Seminars werden wir eine Auswahl an Themenvorschlägen für Ihre Seminar- und Bachelorarbeiten bekanntgeben. Unter Berücksichtigung der Interessen der Studierenden werden wir die Themen in der Kick Off-Einheit des Seminars zuteilen.
Sollte in der Themenliste kein für Sie passendes Thema enthalten sein, steht es Ihnen frei, Ihrem Betreuer ein alternatives Thema für Ihre Seminar- oder Bachelorarbeit vorzuschlagen. Das von Ihnen frei gewählte Thema sollte in den Forschungsschwerpunkten Ihres Betreuers angesiedelt. So ist sichergestellt, dass wir Sie beim Verfassen Ihrer Seminar- und Bachelorarbeit optimal begleiten und betreuen können.
III. Voraussetzungen für die Betreuung
Der Studienplan sieht vor, dass die Studierenden ihre Seminar- oder Bachelorarbeit im Rahmen eines Seminars verfassen (§ 14 Abs 2 iVm § 10 Curriculum). Wir erwarten uns von Ihnen als LVA-Teilnehmer:in, dass Sie Interesse an privatrechtlichen Fragestellungen zeigen und angemessen viel Zeit investieren, um sich in Ihr Thema vollständig einzuarbeiten. Zudem soll dies gewährleisten, dass Sie eine professionelle Seminarpräsentation erstellen und Ihre wissenschaftliche Arbeit unter Einhaltung der wissenschaftlichen Standards verfassen.
Das erfolgreiche Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erfordert, dass Sie sich mit der wissenschaftlichen Arbeitstechnik für Jurist:innen vertraut machen. Dazu empfehlen wir die Lektüre einschlägiger Lehrbehelfe und des Leitfadens, den wir eigens für wissenschaftliche Arbeiten zusammengestellt haben. Das Erlernen dieser Kenntnisse und Fähigkeiten ist das eigentliche Lernziel beim Besuch des Seminars und beim Verfassen der Seminar-/Bachelorarbeit.
Um Ihnen das für das Verfassen Ihrer Seminar- und Bachelorarbeit nötige Handwerkszeug auf den Weg zu geben, sieht der Studienplan verpflichtend den Besuch einer speziellen LVA vor: KS Rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre (§ 9 Curriculum, 13.1.). Diese LVA wird jedes Semester zumindest einmal im Studienjahr vom Institut für Rechtswissenschaften angeboten. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese LVA schon vor dem Verfassen Ihrer Seminararbeit zu besuchen und abzuschließen; idealerweise ein Semester vor dem Besuch des Seminars, in dem Sie Ihre Seminararbeit verfassen.
IV. Betreuung im Rahmen des Seminars aus Privatrecht
Wollen Sie Ihre Bachelorarbeit in einem privatrechtlichen Fach verfassen, begleiten und betreuen wir Sie bei diesem Projekt im Rahmen des Seminars aus Privatrecht. Wir bieten solche Seminare in der Regel jedes Semester an, allerdings wechseln die thematischen Schwerpunkte in diesen Seminaren. Die LVA findet geblockt an drei Terminen statt, die wir zu Beginn des Semesters im Campus-System bekannt geben.
A. Kick Off-Termin zu Semesterbeginn: An diesem Termin erläutern wir den Seminarablauf und fixieren mit Ihnen die Seminar- und Bachelorarbeitsthemen. Vor allem aber dient dieser Termin dazu, Ihnen die wesentlichen Anforderungen an eine Seminar- und Bachelorarbeit in Erinnerung zu rufen sowie Ihnen einen inhaltlichen Überblick zu geben. Außerdem werden wir natürlich auch Ihre Fragen beantworten.
B. Zwischentermin: Zu diesem Zeitpunkt sollte Ihre Seminar- bzw Bachelorarbeit zum Großteil bereits fertiggestellt sein. In einem Kurzreferat (max 5 Minuten) präsentieren Sie im Detail die konkrete Rechtsfrage, mit der Sie sich beschäftigen, die Ergebnisse Ihrer Recherche, den Aufbau Ihrer Arbeit und Ihre bisherigen Erkenntnisse. Zweck ist es, dass Sie uns als Betreuer im Detail über das Fortschreiten Ihrer Arbeit informieren. Wir werden Ihnen letzte Details und allenfalls Kurskorrekturen mit auf den Weg geben, damit Sie Ihre wissenschaftliche Arbeit auf hervorragendem Niveau finalisieren und eine professionelle Präsentation vorbereiten können.
C. Präsentationstermin am Semesterende: Sie geben zunächst einen anschaulichen und leicht verständlichen Einblick in Ihr Thema. Danach präsentieren Sie den Meinungsstand und legen dar, welche neuen Ergebnissen und Thesen Sie bei der wissenschaftlichen Befassung mit Ihrem Thema zutage gefördert haben (Stichwort: Erkenntnisgewinn). Ihr Referat dauert maximal 10-15 Minuten, soll spannend angelegt sein und das Thema für die ZuhörerInnen verständlich aufbereiten. Wir erwarten von Ihnen einen professionellen Vortrag auf exzellentem Niveau. Dazu gehört idealerweise auch, dass Sie PowerPoint oder ein alternatives Präsentationsformat (zB Prezi oder ähnliches) verwenden und eine Unterlage (Handout) für die ZuhörerInnen vorbereiten. Nicht nur im Anschluss, sondern ebenso während Ihrer Präsentation haben alle ZuhörerInnen die Möglichkeit, Fragen an Sie zu richten.
Als Betreuer erwarten wir von Ihnen, dass Sie die Überlegungen und Fragen aus der Diskussion während des Seminars in der finalen Fassung Ihrer Seminar- bzw Bachelorarbeit umfassend berücksichtigen, bevor Sie sie einreichen.
V. Vorprüfung des finalen Entwurfs und Einreichung
Die Seminar- und Bachelorarbeiten sind bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters spätestens bis zum darauffolgenden 30. Juni, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum 31. Jänner des Folgejahres einzureichen (§ 10 Abs 2 Satzung Teil B Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Klagenfurt). Wir empfehlen jedoch dringend, die Arbeit zügig nach dem Präsentationstermin fertigzustellen und einzureichen.
Wir bieten Ihnen an, dass wir Ihre Seminar-/Bachelorarbeit vor der offiziellen Einreichung vorprüfen. Wenn Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, übermitteln Sie den finalen Entwurf Ihrer Seminar-/Bachelorarbeit innerhalb eines Monats nach dem Präsentationstermin als WORD-Datei an wirtschaftsprivatrecht [at] aau [dot] at (SE von Prof. Wilfinger) oder an katerina [dot] leeb [at] aau [dot] at und angelika [dot] pirker [at] aau [dot] at (SE von Prof. Hartlieb). Zu diesem „finalen Entwurf“ erhalten Sie innerhalb von 21 Tagen von uns Feedback, sollte dieser Entwurf negativ zu beurteilen sein. Diese Vorprüfung soll Ihnen die Möglichkeit geben, den Entwurf Ihrer Seminar-/Bachelorarbeit noch einmal im Detail zu verbessern, bevor Sie die Arbeit offiziell einreichen. Ist der finale Entwurf positiv zu beurteilen, dient diese Fassung als Grundlage für die Benotung. Nach allfälligen Ergänzungen/Anpassungen Ihres Entwurfs können Sie Ihre Seminar-/Bachelorarbeit offiziell einreichen und hochladen.
Wenn Sie uns den finalen Entwurf Ihrer Bachelorarbeit zur Vorprüfung übermitteln (binnen eines Monats nach Präsentationstermin), laden Sie Ihre Bachelorarbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Campus-System hoch. Das Hochladen der Arbeit setzt nämlich den Beurteilungsprozess inklusive der Fristenregelung automatisch in Gang.
Um Ihre Seminar-/Bachelorarbeit offiziell einzureichen („Einreichfassung“), übermitteln Sie Ihre Seminar-/Bachelorarbeit im WORD- und PDF-Format an wirtschaftsprivatrecht [at] aau [dot] at (SE von Prof. Wilfinger) oder an katerina [dot] leeb [at] aau [dot] at und angelika [dot] pirker [at] aau [dot] at (SE von Prof. Hartlieb). Es ist keine gebundene Fassung der Arbeit abzugeben. Wenn Sie eine Bachelorarbeit einreichen, müssen Sie die Einreichfassung zudem im PDF-Format im Studierenden-Portal des Campus-Systems hochladen (für weitere Informationen siehe https://www.aau.at/studium/studienorganisation/studienabschluss/bachelorarbeiten/).
Nachdem Sie Ihre Arbeit in der beschriebenen Form offiziell eingereicht haben, werden wir Sie innerhalb von 28 Tagen beurteilen.
VI. Inhaltliche Anforderungen
Nicht nur bei Dissertationen und Masterarbeiten, sondern auch bei Seminar-/Bachelorarbeiten hat der/die Verfasser:in die Gepflogenheiten beim Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (https://www.aau.at/wp-content/uploads/2015/07/Code-of-Conduct-in-deutscher-Sprache.pdf) zu berücksichtigen: Aufgabe des/der Verfassers/Verfasserin ist es, den aktuellen Meinungsstand vollständig (!) darzustellen und kritisch zu würdigen; dabei müssen Sie insbesondere auch die gesamte (!) einschlägige höchstgerichtliche Judikatur auswerten und einbeziehen. Gegebenenfalls – abhängig vom gewählten Thema – sind zudem die verwandten Regelungen aus benachbarten Rechtsordnungen sowie europarechtliche Normen in die Untersuchung miteinzubeziehen (Rechtsvergleich). Ihre wissenschaftliche Arbeit muss den aktuellen Meinungsstand zu einer ganz konkreten Fragestellung umfassend, strukturiert und systematisch darstellen sowie kritisch würdigen. Dazu gehört auch, dass Sie als Verfasser:in eigene Überlegungen anstellen und neue Gedanken hervorbringen. Die Seminar-/Bachelorarbeit darf daher keine bloße Collage bekannter Literatur- und Judikaturmeinungen sein, sondern soll die selbständige Leistung der/des Bearbeiter:in dokumentieren.
Bei sämtlichen Ausführungen in Ihrer Seminar-/Bachelorarbeit muss für den/die Leser:in stets erkennbar und nachvollziehbar sein, inwiefern diese Ausführungen für die Erörterung Ihres konkreten Themas relevant sind. Vermeiden Sie daher die lehrbuchhafte Wiedergabe von Informationen, die für das Verständnis Ihrer Überlegungen zum konkreten Thema nicht erforderlich sind.
Es spricht nichts dagegen, sämtliche Ihnen zur Verfügung stehenden technischen Mittel zur Recherche zu nutzen. Das betrifft auch den Einsatz von KI. Wichtig ist allerdings die Erwartungshaltung: Prüfen Sie alle erzielten Ergebnisse nach, um Fehler zu vermeiden. Bedenken Sie außerdem, dass zahlreiche für Sie relevante Quellen von der KI nicht berücksichtigt werden können, weil Sie nur über kostenpflichtige juristische Datenbanken (RDB, Lexis360, …) zugänglich sind. Sie können sich dementsprechend keinesfalls darauf verlassen, dass die KI vollständig recherchiert hat. Selbstverständlich darf die KI außerdem nicht direkt zur Erstellung des Textes verwendet werden.
VII. Umfang der Arbeit und Formalia
Der Textteil Ihrer Seminararbeit (ohne Verzeichnisse) soll ca 20 Seiten, Ihre Bachelorarbeit (ohne Verzeichnisse) ca 30 Seiten umfassen. Sollten Sie im Zuge Ihrer Recherche feststellen, dass Sie Ihr Thema in diesem Rahmen nicht umfassend und lege artis bearbeiten können, weil Ihr Thema zu viele Fragen aufwirft, wenden Sie sich an Ihren Betreuer. Dasselbe gilt, wenn Sie feststellen, dass Ihr Thema zu wenig „Stoff“ für 20 Seiten mit gehaltvollen Ausführungen hergibt.
Um Ihnen den Einstieg in das wissenschaftliche Arbeiten zu erleichtern und Sie dabei zu unterstützen, haben wir für Sie zudem einen Leitfaden für wissenschaftliche Abschlussarbeiten zusammengestellt (abrufbar über die Moodle-Plattform unseres Seminars). Dieser Leitfaden dient Ihnen nicht nur als Formatvorlage für Ihre Seminar-/Bachelorarbeit, sondern fasst auch die wesentlichen Grundregeln zusammen, die wichtig sind, um Ihre Abschlussarbeit effizient und zielstrebig zu verfassen.
VIII. Beurteilung
Während Ihre Seminararbeit und das Seminar mit einer Gesamtnote beurteilt werden, erhalten Sie für Ihre Bachelorarbeit und für Ihre Seminarteilnahme jeweils eine separate Leistungsbeurteilung (§ 14 Abs 2 Curriculum).
Ihre Seminar-/Bachelorarbeit beurteilen wir danach, ob und in welcher Qualität Sie die Anforderungen an eine wissenschaftliche Abschlussarbeit erfüllt haben. Dabei spielen inhaltliche Aspekte eine Rolle (vollständige und strukturierte Wiedergabe des Meinungsstands, nachvollziehbare Struktur, klare Gedankenführung, Erkenntnisgewinn unter fehlerfreier Anwendung wissenschaftlicher Methoden). Ebenso fließt aber auch die formale Ausfertigung Ihrer Arbeit in die Beurteilung mit ein (Rechtschreibung, Grammatik, Interpunktion, Zitierregeln).
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzung für Bachelorarbeiten: Eine Teilnahme im Seminar aus Privatrecht zum Verfassen einer Bachelorarbeit setzt voraus, dass Sie das Seminar, in dessen Rahmen Sie Ihre Seminararbeit verfasst haben (SE aus ÖR oder StR), bereits positiv absolviert haben (§ 13 Curriculum). Entscheidender Zeitpunkt dafür ist Ihre erste Präsentation im Seminar: Um Ihre Bachelorarbeit und das dazugehörige Seminar beurteilen zu können, muss die positive Beurteilung Ihrer Seminararbeit spätestens bis zum Zwischentermin vorliegen, an dem Sie uns den Zwischenstand Ihrer Bachelorarbeit referieren.
Alexander Wilfinger e.h. Franz Hartlieb e.h.
Richtlinien zur Vergabe und zum Abfassen von Masterarbeiten
Anforderungsprofil
- Masterarbeiten sind im Rahmen des Masterstudiums abzufassen (§ 81 Abs 1 UG, BGBl I 2002/102 idgF.) und sollen nachweisen, dass der/die Verfasser:in fähig ist, selbständig wissenschaftlich sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu arbeiten (§ 12 Abs 1 iVm § 5 Abs 5 Curriculum für das Masterstudium Wirtschaft und Recht; § 7 Abs 1 Curriculum für das Masterstudium Wirtschaftsrecht). Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass es den Studierenden möglich und zumutbar ist, das Thema innerhalb von sechs Monaten zu bearbeiten (§§ 81 Abs 2 UG, 12 Abs 1 Curriculum MA Wirtschaft und Recht, 7 Abs 1 Curriculum MA Wirtschaftsrecht).
- Studierende des Masterstudiums Wirtschaft und Recht können das Thema der Masterarbeit aus den gebundenen Wahlfächern (vgl § 9 Curriculum), dem Fach Finanzwissenschaft oder aus einem der Rechtsfächer Öffentliches Recht, Privatrecht oder Steuerrecht wählen. Das Thema muss inhaltlich dem gewählten Studienzweig zuordenbar sein (§ 12 Abs 2 Curriculum). Das Verfassen der Masterarbeit wird durch ein Seminar begleitet, dem 4 ECTS-Anrechnungspunkte zugeordnet sind (§ 5 Abs 6 iVm § 12 Abs 6 Curriculum). Die Masterarbeit wird beim Masterstudium Wirtschaft und Recht mit 23 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet (§ 5 Abs 6 iVm § 12 Abs 3 Curriculum). Auf Antrag der Studierenden des Masterstudiums Wirtschaft und Recht ist eine phasenweise Beurteilung der Masterarbeit nach Erreichen definierter Teilleistungen zulässig (§ 18 Abs 7a Satzung Teil B Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Klagenfurt iVm VO CuKo Wi&Re). Die erste Teilleistung der Masterarbeit umfasst die inhaltliche und methodische Konzipierung der Masterarbeit (Exposé); die zweite Teilleistung umfasst einen in sich geschlossenen Teil der Masterarbeit von mindestens einem Drittel des voraussichtlichen Gesamtumfangs (§ 1 VO CuKo Wi&Re). Wir empfehlen Ihnen sehr, von der phasenweisen Beurteilung Gebrauch zu machen. Dazu müssen Sie lediglich online über das Campus-System einen Antrag stellen:Meine Anträge | Neuen Antrag stellen > Anträge zu wissenschaftlichen Arbeiten > Ansuchen auf Beurteilung der 1. bzw 2. Teilleistung einer Master-/Diplomarbeit.
- Die Masterarbeit im Rahmen des Masterstudiums Wirtschaftsrecht ist zu einem Thema des Wirtschaftsrechts zu verfassen. Das Thema muss aus einem der Pflichtfächer oder der gebundenen Wahlfächer gewählt werden (§ 7 Abs 2 iVm § 6 Curriculum). Die Masterarbeit umfasst 20 ECTS-AP (§ 7 Abs 3 Curriculum). Nachdem die Masterarbeit positiv beurteilt wurde, müssen die Studierenden eine Masterprüfung (Defensio; 1 ECTS) absolvieren. Im Rahmen der Masterprüfung verteidigen die Studierenden ihre Masterarbeit und beantworten Fragen aus dem thematischen Umfeld der Masterarbeit (§ 8 Abs 1 und Abs 2 Curriculum). Studierende des Masterstudiums Wirtschaftsrecht können eine phasenweise Beurteilung der Masterarbeit nach Erreichen definierter Teilleistungen beantragen (§ 18 Abs 7a Satzung Teil B der AAU iVm VO CuKo WiRe). Die erste Teilleistung der Masterarbeit umfasst die inhaltliche und methodische Konzeptualisierung der Masterarbeit (schriftliches Exposé); die zweite Teilleistung der Masterarbeit wird durch die Vorlage einer Erstfassung der Masterarbeit und deren Erörterung mit dem Betreuer/der Betreuerin erbracht (§ 1 VO CuKo WiRe). Wir empfehlen Ihnen sehr, von der phasenweisen Beurteilung Gebrauch zu machen. Dazu müssen Sie lediglich online über das Campus-System einen Antrag stellen: Meine Anträge | Neuen Antrag stellen > Anträge zu wissenschaftlichen Arbeiten > Ansuchen auf Beurteilung der 1. bzw 2. Teilleistung einer Master-/Diplomarbeit.
Themenwahl
- Als Betreuer stellen wir Ihnen die Themenwahl für Ihre Masterarbeit grundsätzlich frei. Auch die Wahl eines „richtigen“ (im Sinne von geeigneten) Themas für sich genommen sehen wir bereits als wissenschaftliche Leistung an, die wir im Rahmen der Beurteilung separat würdigen werden. Das von Ihnen gewählte Thema sollte aber idealerweise in den Forschungsschwerpunkten Ihres Betreuers angesiedelt sein. So ist sichergestellt, dass wir Sie beim Verfassen Ihrer Masterarbeit optimal begleiten und betreuen können und dass Sie eine Arbeit auf exzellentem Niveau verfassen.
- Sollte es Ihnen nicht gelingen, selbst ein geeignetes Thema zu finden, ist Ihnen Ihr Betreuer bei der Themenfindung behilflich. Vorab ist zu prüfen, ob zum gewählten Thema bereits eine wissenschaftliche Arbeit an der AAU Klagenfurt eingereicht ist.
Voraussetzungen für die Betreuung
- Eine seriöse und professionelle Betreuung von Masterarbeiten ist für den Betreuer zeit- und arbeitsintensiv. Auch unsere zeitlichen Kapazitäten sind beschränkt. Aus diesem Grund vergeben wir jedes Semester nur eine begrenzte Zahl an Betreuungszusagen. Übersteigt die Nachfrage unsere Betreuungskapazität, vergeben wir Betreuungszusagen vornehmlich an jene Studierenden, die die Betreuungsvoraussetzungen (dazu sogleich Rz 7 ff) am besten erfüllen.
- Wir wollen sicherstellen, dass wir unsere Studierenden optimal betreuen, sodass Sie Masterarbeiten auf einem exzellenten Niveau verfassen. Deshalb bieten wir jedes Sommersemester das Seminar Juristische Schreibwerkstatt? (Rz 10 ff) und jedes Wintersemester das Seminar zur Masterarbeit (Rz 14 ff) an. Es ist nur dann möglich, unsere Studierenden bestmöglich zu betreuen sowie sie optimal und effizient bei diesem Projekt zu begleiten, wenn sie am Seminar zur Masterarbeit teilnehmen. Dieses Seminar ist im Curriculum des Masterstudiums Wirtschaft und Recht verpflichtend vorgesehen (§ 12 Abs 6 Curriculum); Studierende des Masterstudiums Wirtschaftsrecht können sich das Seminar als freies Wahlfach anrechnen lassen. Das Seminar Juristische Schreibwerkstatt kann in beiden Curricula als freies Wahlfach angerechnet werden.
- Von den Studierenden, die ihre Masterarbeit im Privatrecht verfassen wollen, erwarten wir überdurchschnittlichen Studienerfolg in allen privatrechtlichen Fächern, hohe sprachliche Ausdrucksfähigkeit sowie großes Interesse an rechtlichen Fragestellungen. Sie müssen bereit sein, angemessen viel Zeit zu investieren, um sich in Ihr Thema vollständig einzuarbeiten. Nur so ist gewährleistet, dass Sie Ihre wissenschaftliche Arbeit unter Einhaltung der wissenschaftlichen Standards verfassen und eine professionelle Präsentation (dazu Rz 15 f) erstellen.
- Zudem erfordert das erfolgreiche Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit, dass Sie sich mit der wissenschaftlichen Arbeitstechnik für JuristInnen vertraut machen. Dazu empfehlen wir die Lektüre einschlägiger Lehrbehelfe; einem ersten Überblick und einer Auffrischung Ihres Wissens dient der Leitfaden, den wir eigens für wissenschaftliche Arbeiten zusammengestellt haben (dazu Rz 29). Das Curriculum des Bachelorstudiums Wirtschaft und Recht sieht verpflichtend den Besuch einer speziellen LVA (KS Rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre; § 9 Curriculum, 13.1.8) vor, die das Institut für Rechtswissenschaften jedes Semester mehrfach anbietet. Die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie in dieser LVA erworben haben, setzen wir bei der Betreuung der Masterarbeit voraus; die Masterarbeit soll auf diesen Kenntnissen aufbauen und diese weiter vertiefen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es für Sie nützlich wäre, dieses Wissen aufzufrischen, legen wir Ihnen dringend nahe, (nochmals) den KS Rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre zu besuchen.
Seminar Juristische Schreibwerkstatt und Bewerbung
- Sollten Sie daran interessiert sein, Ihre Masterarbeit in einem privatrechtlichen Fach zu verfassen und sich von uns betreuen zu lassen, ersuchen wir Sie, eine Betreuungsanfrage an wirtschaftsprivatrecht [at] aau [dot] at zu senden. Schließen Sie Ihrer Anfrage folgende Unterlagen an:
-
- Ausgefülltes Formblatt zu Ihren persönlichen Daten und Ihrem Studienfortschritt (erhältlich über Anfrage im Sekretariat unter wirtschaftsprivatrecht [at] aau [dot] at); darin sind insbesondere folgende Angaben zu machen: geplantes Thema der Masterarbeit und realistischer Zeitplan für das Verfassen und Einreichen der Masterarbeit;
- bereits von Ihnen verfasste rechtswissenschaftliche Arbeiten (zB Hausarbeiten, Seminararbeiten, Bachelorarbeit).
- Wir werden Ihre Bewerbung und die Betreuungsmöglichkeit auf Basis dieser Unterlagen prüfen und Sie in der Folge zum Seminar Juristische Schreibwerkstatt anmelden. Dieses Seminar findet jedes Sommersemester statt und hat das Ziel, Sie dabei zu unterstützen, ein Exposé zum Masterarbeitsthema sowie eine strukturierte Übersicht über den aktuellen Meinungsstand (siehe Rz 12) zu verfassen. Zu diesem Zweck werden Sie im Seminar Juristische Schreibwerkstatt ein Probekapitel aus Ihrer künftigen Masterarbeit verfassen. Diese Aufgabe wird Ihnen den Einstieg in das große Projekt Ihrer Masterarbeit erleichtern.
- Nachdem Sie das Seminar Juristische Schreibwerkstatt abgeschlossen haben, übermitteln Sie uns folgende Unterlagen per E-Mail an (olaf [dot] riss [at] aau [dot] at):
- Exposé zum Masterarbeitsthema = Beschreibung der juristischen Problemstellung unter Darlegung der rechtswissenschaftlichen Bedeutung der Untersuchung;
- strukturierte Übersicht über den aktuellen Meinungsstand (= einschlägige Literatur und Judikatur);
Nach Erhalt der Unterlagen laden wir Sie zu einem persönlichen Gesprächstermin ein.
- Auf Basis Ihrer Unterlagen und des persönlichen Gesprächs entscheiden wir über die Betreuungszusage und melden Sie – nach Maßgabe verfügbarer Teilnehmerplätze – als TeilnehmerIn zum Seminar zur Masterarbeit an. Diese Anmeldung zum Seminar gilt als Betreuungszusage. Bitte berücksichtigen Sie dieses Prozedere, wenn Sie den zeitlichen Ablauf in diesem Abschnitt Ihres Masterstudiums planen. Nachdem Sie Ihr Masterarbeitsthema in Absprache mit Ihrem Betreuer fixiert haben, stellen Sie online im Campus-System ein Ansuchen um Betreuung einer Masterarbeit: Meine Anträge | Neuen Antrag stellen > Anträge zu wissenschaftlichen Arbeiten. Schließlich wird im Campus-System ein neuer Abschnitt „Meine wiss. Arbeiten“ freigeschaltet, in dem Sie den Status Ihres Antrages überprüfen können. Lautet der Status „Genehmigt“, erhalten Sie in der Bibliothek den DiplomandInnen-Status (zu den damit verbundenen Rechten siehe https://www.aau.at/universitaetsbibliothek-klagenfurt/benuetzung-und-service/entlehnung/#diplomierende).
Betreuung im Seminar zur Masterarbeit
- Kick Off-Termin zu Semesterbeginn: An diesem Termin besprechen wir den Seminarablauf und fixieren die Masterarbeits- und Präsentationsthemen. Vor allem aber dient dieser Termin dazu, Ihnen die wesentlichen Anforderungen an eine Masterarbeit noch einmal in Erinnerung zu rufen (vgl Rz 9) und Ihnen einen inhaltlichen Überblick zu geben. Außerdem werden wir natürlich auch Ihre Fragen beantworten.
- Präsentationstermin am Semesterende: Gegen Ende des Semesters findet an 1 bis 2 Tagen geblockt der eigentliche Seminarteil – der Präsentationstermin – statt. In diesem Seminarteil halten Sie eine Präsentation zu Ihrem Masterarbeitsthema. Darin geben Sie zunächst einen anschaulichen und leicht verständlichen Einblick in Ihr Thema. Danach präsentieren Sie den Meinungsstand und legen dar, welche neuen Ergebnisse und Thesen Sie bei der wissenschaftlichen Befassung mit Ihrem Thema zutage gefördert haben (Stichwort: Erkenntnisgewinn). Ihr Referat dauert maximal 30 Minuten, soll spannend angelegt sein und das Thema für alle ZuhörerInnen verständlich aufbereiten. Legen Sie Ihre Präsentation so an, dass alle TeilnehmerInnen des Seminars stets mit dem Wissen versorgt sind, das erforderlich ist, um Ihren Ausführungen mühelos folgen und die Thesen nachvollziehen zu können, die Sie zu Ihrem Thema neu entwickelt haben. Wir erwarten von Ihnen einen professionellen Vortrag auf exzellentem Niveau. Dazu gehört idealerweise auch, dass Sie Powerpoint oder ein alternatives Präsentationsformat (zB Prezi oder Ähnliches) verwenden und eine Unterlage (Handout) für die ZuhörerInnen vorbereiten.Nicht nur im Anschluss, sondern ebenso während Ihrer Präsentation haben alle ZuhörerInnen die Möglichkeit, Fragen an Sie zu richten. Insgesamt sieht das Programm etwa 45 Minuten für jeden Vortrag vor (Präsentation inkl Fragen).
- Als Betreuer erwarten wir von Ihnen, dass Sie die Überlegungen und Fragen aus der Diskussion während des Seminars in der finalen Fassung Ihrer Masterarbeit umfassend berücksichtigen, bevor Sie sie einreichen.
- Defensio: Nachdem der Betreuer die Masterarbeit positiv beurteilt hat, müssen die Studierenden Ihre Masterarbeit verteidigen und sich einer Prüfung über deren wissenschaftliches Umfeld unterziehen. Die Defensio ist im Masterstudium Wirtschaftsrecht verpflichtend vorgesehen (§ 8 Abs 1 und Abs 2 Curriculum); Studierende des Masterstudiums Wirtschaft und Recht können sich die Defensio als freies Wahlfach anrechnen lassen.
Sonstige Unterstützungsmöglichkeiten
18. Zweimal im Semester findet eine Informationsveranstaltung „Studium fast fertig! Nur die Masterarbeit fehlt! – Wie geht das?“ In dieser bieten Ihnen junge Universitäts-Assistenten Hilfestellung dabei an, wie Sie effizient bei Recherche und Themenfindung vorgehen. Zudem bietet diese Veranstaltung Raum, auf Ihre individuellen Belange einzugehen.
Vorbegutachtung und Einreichung
- Wir bieten Ihnen an, dass wir Ihre Masterarbeit vorbegutachten, bevor Sie sie offiziell einreichen. Dazu übermitteln Sie Ihre Masterarbeit in der finalen Entwurfsfassung im WORD-Format innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Seminars (Ihr Betreuer gibt den genauen Termin im Seminar bekannt) an wirtschaftsprivatrecht [at] aau [dot] at. Wir werden diese finale Entwurfsfassung innerhalb von 21 Tagen im Hinblick auf allfälligen inhaltlichen Ergänzungs- /Anpassungsbedarf durchsehen, damit Sie die Entwurfsfassung vor der offiziellen Einreichung allenfalls noch überarbeiten und ergänzen können. Die Durchsicht dieser finalen Entwurfsfassung vor der offiziellen Einreichung hat nicht den Zweck, dass wir Ihre Arbeit im Hinblick auf Rechtschreibung, Grammatik, Satzbau, Ausdrucksweise und formale Zitierregeln lektorieren. Wir werden Sie auf Verbesserungsbedarf unter diesen Aspekten daher nicht hinweisen. Sollte die offiziell eingereichte Fassung der Arbeit unter diesen formalen und prachlichen Aspekten mangelhaft sein, findet dies erst bei der Beurteilung der Arbeit ihren Niederschlag.
- Wenn Sie uns die finale Entwurfsfassung Ihrer Masterarbeit zur Vorbegutachtung übermitteln (Rz 19), laden Sie Ihre Masterarbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Campus-System hoch. Das Hochladen der Arbeit setzt nämlich den Beurteilungsprozess inklusive Fristenregelung automatisch in Gang.
- Um Ihre überarbeitete Masterarbeit schließlich offiziell einzureichen („Einreichfassung“), sind drei Schritte erforderlich:
-
- Übermitteln Sie Ihre Masterarbeit im WORD- und PDF-Format an wirtschaftsprivatrecht [at] aau [dot] at.
- Geben Sie eine gebundene Fassung im Sekretariat des Institutes für Rechtswissenschaften ab.
- Laden Sie die fertige Arbeit im pdf-Format im Campus-System hoch (Meine wiss. Arbeiten / Aufgaben). Der Status Ihrer Arbeit im Campus-System lautet nun „Hochgeladen“ (für weitere Informationen siehe https://www.aau.at/studium/studienorganisation/studienabschluss/master-und-diplom-arbeiten/).
- Die Studien- und Prüfungsabteilung überprüft die Masterarbeit nun formal (Status „Eingereicht“) und erstellt einen Plagiatsprüfbericht, den Sie an Ihren Betreuer übermittelt. Ihr Betreuer gibt daraufhin eine Plagiatsstellungnahme ab.
- Nachdem Sie Ihre Arbeit in der beschriebenen Form offiziell eingereicht haben, werden wir sie innerhalb von zwei Monaten beurteilen; Sie erhalten ein schriftliches Gutachten, in dem die Beurteilungsbegründung dargelegt ist.
Inhaltliche Anforderungen
- Masterarbeiten sollen nachweisen, dass der/die VerfasserIn fähig ist, selbständig wissenschaftlich sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu arbeiten (§ 12 Abs 1 iVm § 5 Abs 5 Curriculum für das Masterstudium Wirtschaft und Recht; § 7 Abs 1 Curriculum für das Masterstudium Wirtschaftsrecht). Der/die VerfasserIn hat die Gepflogenheiten beim Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (https://www.aau.at/wp-content/uploads/2015/07/Code-of-Conduct-in-deutscher-Sprache.pdf) zu berücksichtigen: Aufgabe des/der Verfassers/Verfasserin ist es, den aktuellen Meinungsstand in der Literatur vollständig (!) darzustellen und kritisch zu würdigen; dabei müssen Sie insbesondere auch die gesamte (!) einschlägige höchstgerichtliche Judikatur auswerten und einbeziehen. Gegebenenfalls – abhängig vom gewählten Thema – sind zudem die verwandten Regelungen aus anderen Rechtsordnungen in die Untersuchung einzubeziehen (Rechtsvergleich). Ihre wissenschaftliche Arbeit muss den aktuellen Meinungsstand zu einer ganz konkreten Fragestellung umfassend, strukturiert und systematisch darstellen sowie kritisch würdigen. Dazu gehört auch, dass Sie als VerfasserIn eigene Überlegungen anstellen und neue Gedanken hervorbringen (= Erkenntnisgewinn).
- Bei sämtlichen Ausführungen in Ihrer Masterarbeit muss für den/die LeserIn stets erkennbar und nachvollziehbar sein, inwiefern diese Ausführungen für die Erörterung Ihres konkreten Themas relevant Vermeiden Sie daher die lehrbuchhafte oder gedanklich unzusammenhängende Wiedergabe von Informationen, die für das Verständnis Ihrer Überlegungen zum konkreten Thema nicht erforderlich sind.
- Noch ein Wort zur Verwendung von Chat-GPT: Wir möchten Sie dazu ermuntern, diese technischen Möglichkeiten bei Ihrer Arbeit zu nutzen. Machen Sie sich damit vertraut. Siewerden diese Fähigkeiten in der Zukunft auch im Berufsleben gut brauchen können. Es spricht deshalb nichts dagegen, wenn Sie auch in unserem Seminar auf diese Unterstützung zurückgreifen. Allerdings: Wir haben uns an meinem Lehrstuhl bereits intensiv mit ChatGPT befasst und wissen sehr genau, was diese KI zu leisten imstande ist und was nicht. Der von ChatGPT erzeugte Text kann immer nur ein rudimentärer Ausgangspunkt sein. Diese Software hat nämlich keinen Zugriff auf die (kostenpflichtigen) juristischen Datenbanken, die unseren Studierenden zur Verfügung stehen. Ihre Hauptaufgabe ist es aber – wie oben erwähnt -, dass Sie alle diese Quellen im Rahmen Ihrer Arbeit umfassend recherchieren und vollständig auswerten. Ihre Arbeit wird daher jedenfalls unzureichend sein, wenn Sie sie allein mit ChatGPT erstellt haben. Sie können sich keinesfalls darauf verlassen, dass ChatGPT vollständig recherchiert hat; genau das ist aber Ihre Aufgabe in diesem Seminar (siehe oben). Seien Sie sich sicher: Wir erkennen das sehr schnell.Umfang der Arbeit und Formalia
- Der Textteil Ihrer Masterarbeit (ohne Verzeichnisse) soll ca 50-60 Seiten umfassen. Dies ist lediglich ein Richtwert, der je nach Thema auch nach oben abweichen kann. Sollten Sie im Zuge Ihrer Recherche feststellen, dass Sie Ihr Thema in diesem Rahmen nicht umfassend und lege artis bearbeiten können, weil Ihr Thema zu viele Fragen aufwirft, wenden Sie sich an Ihren Betreuer. Schildern Sie ihm Ihre bisherigen Ergebnisse und besprechen Sie mit ihm, wie Sie das Thema sinnvoll eingrenzen können.
- Sollten Sie feststellen, dass Ihr Thema zu wenig „Stoff“ hergibt, um 50 Seiten mit gehaltvollen Ausführungen zu füllen, treten Sie ebenfalls umgehend mit Ihrem Betreuer in Kontakt. Auch in diesem Fall ist es notwendig, Ihr Thema nachzujustieren. Versuchen Sie auf keinen Fall, mit thematisch irrelevanten Inhalten „krampfhaft“ die vorgegebene Seitenanzahl zu erreichen. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, auf irgendeine Weise 50 Seiten Text zu produzieren; vielmehr sollen Sie eine ganz konkrete privatrechtliche Fragestellung umfassend und schlüssig abhandeln.
- Im Zuge der Abfassung Ihrer Seminar- und Bachelorarbeit konnten Sie bereits wertvolle Erfahrungen beim Verfassen von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten sammeln. Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten, die dafür erforderlich sind, können Sie durch die Lektüre von einschlägigen Lehrbehelfen ausbauen. Um Ihnen den Einstieg in das wissenschaftliche Arbeiten zu erleichtern und Sie dabei zu unterstützen, haben wir für Sie zudem einen Leitfaden für wissenschaftliche Abschlussarbeiten zusammengestellt (abrufbar über die moodle-Plattform des Seminars für Masterarbeiten). Dieser Leitfaden dient Ihnen nicht nur als Formatvorlage für Ihre Masterarbeit, sondern fasst auch die wesentlichen Grundregeln zusammen, die wichtig sind, um Ihre Abschlussarbeit effizient und zielstrebig zu verfassen. Beurteilung
- Ihre Masterarbeit beurteilen wir danach, ob und in welcher Qualität Sie die Anforderungen an eine wissenschaftliche Abschlussarbeit erfüllt haben (siehe Rz 24 f). Dabei spielen inhaltliche Aspekte eine Rolle (vollständige und strukturierte Wiedergabe des Meinungsstands, nachvollziehbare Struktur, klare Gedankenführung, Erkenntnisgewinn unter fehlerfreier Anwendung wissenschaftlicher Methoden). Ebenso fließen aber auch die sprachliche sowie die formale Ausfertigung Ihrer Arbeit in die Beurteilung mit ein (Ausdruckweise, Rechtschreibung, Grammatik, Interpunktion, Zitierregeln).Olaf Riss e.h.
Quicklinks
Plattformen

Informationen für
Adresse
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria
+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
Campus Plan
Anreise












