INSTITUT FÜR RECHTSWISSENSCHAFTEN
Facheinschlägige Praxis
Praxis im Bachelorstudium
Der Studienplan für das Bachelorstudium Wirtschaft und Recht, Studienkennzahl UL 033 519, sieht unter dem gebundenen Wahlfächerbündel IV (§ 10 Pkt 15.3) die Möglichkeit einer facheinschlägigen Praxis vor, deren Rahmenbedingungen in § 15 genauer determiniert werden.
Praxis im Bachelorstudium
Der Studienplan für das Bachelorstudium Wirtschaft und Recht, Studienkennzahl UL 033 519, sieht unter dem gebundenen Wahlfächerbündel IV (§ 10 Pkt 15.3) die Möglichkeit einer facheinschlägigen Praxis vor, deren Rahmenbedingungen in § 15 genauer determiniert werden.
§ 15 Bestimmungen über die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis:
- Anstelle des Gebundenen Wahlfachbündels IV kann eine facheinschlägige Praxis aus Rechtswissenschaften zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten absolviert werden.
- Eine Praxiswoche im Umfang von zumindest 25 Arbeitsstunden entspricht dabei 1 ECTS-AP. Der Praxis sind bis zu 8 ECTS-AP zugeordnet, wobei zumindest 4 ECTS-AP zu absolvieren sind.
- Die Facheinschlägigkeit der Praxis ist vorab (!) durch einen Fachvertreter zu bescheinigen.
Was müssen Sie beachten?
- Wenn Sie einen Praxisplatz gefunden haben, müssen Sie den einschlägigen Fachvertreter kontaktieren. Dieser bestimmt sich danach, in welchem Bereich Sie Ihre Praxis absolvieren möchten.
- Füllen Sie das Anmeldeformular zur Praxis Bachelor (UL 033 519) aus und übermitteln Sie es an das jeweilige Sekretariat des zuständigen Fachvertreters.
Praxis im Arbeitsrecht
Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Bernhard Pfalz:
Praxis in einer Anwaltskanzlei mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt, Praxis in der AK, WKÖ, VKI, einer Versicherungsanstalt (ÖGK, SVS)Mail an regina [dot] zabukovec [at] aau [dot] at Praxis im Steuerrecht
Univ.-Prof. MMag. Dr. Johannes Heinrich:
Praxis in einer Anwaltskanzlei mit steuerrechtlichem Schwerpunkt; juristische Praxis bei Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innenMail an viktoria [dot] schwab [at] aau [dot] at Praxis im öffentlichen Recht
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner:
Praxis in einer Anwaltskanzlei mit öffentlich-rechtlichem Schwerpunkt; Praxis in der öffentlichen Verwaltung, bei einem Organ der Gesetzgebung oder der Strafjustiz; Praxis bei einer NGO mit öffentlich-rechtlichem Tätigkeitsumfeld; Praxis bei einem ausgegliederten Rechtsträger, der mit Aufgaben der Hoheitsverwaltung betraut ist, etc.Mail an miriam [dot] moelcnik [at] aau [dot] at Praxis im Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht
Univ.-Prof. Dr. Franz Hartlieb:
Praxis in einer Anwaltskanzlei mit unternehmensrechtlichem SchwerpunktMail an regina [dot] zabukovec [at] aau [dot] at Praxis im Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht
Univ.-Prof. Dr. Alexander Wilfinger
Praxis in einer Anwaltskanzlei mit zivilrechtlichem SchwerpunktMail an catharina [dot] heitzinger [at] aau [dot] at - Inhaltliche Prüfung Ihres Antrages: Die Praxis im Bachelorstudium soll der „Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten“ dienen (vgl § 15 Abs 1). Demnach beschränkt sich die inhaltliche Prüfung Ihres Praktikumsantrages darauf, ob die in Aussicht genommene Tätigkeit geeignet ist, der Erprobung und praxisorientierten Anwendung Ihrer bereits erworbenen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu dienen. Da es auf bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten ankommt, wird insbesondere überprüft, ob Sie schon entsprechende einschlägige Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert haben.
- Wenn Sie zum Zeitpunkt der Praktikumsantrages noch nicht ausreichend Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus dem jeweiligen Fachbereich absolviert haben, aber diese bis zum Praktikumsantritt absolvieren werden, kann Ihr Antrag auch unter einer entsprechenden Bedingung bewilligt werden.
- Zulässige Arbeitszeit: Gem § 15 Abs 2 können Sie eine Praxis von insgesamt 4 ECTS-AP bis maximal 8 ECTS-AP absolvieren; wobei eine Praxiswoche einen Umfang von zumindest 25 Arbeitsstunden entspricht.Beachten Sie dabei, dass eine Streckung der Praxiszeit auf mehr Wochen unter gleichzeitiger Reduzierung des Wochenstundenmaßen (zB 10 Wochen zu je 20 Wochenstunden) nicht möglich ist (arg „zumindest 25 Arbeitsstunden“).
- Nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde, können Sie sich zur jeweiligen Lehrveranstaltung 618.34x Facheinschlägige Praxis (bis zu 8 ECTS) anmelden.
- Nach dem Praktikum: Nach dem Praktikum müssen Sie dem zuständigen Sekretariat (siehe oben Pkt. 2) eine Praktikumsbestätigung Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeberin übermitteln. Auf dieser Bestätigung müssen die ausgeführten Tätigkeiten, das Beginn- und das Enddatum des Praktikums sowie das Stundenausmaß angegeben werden. In weiterer Folge können die entsprechenden ECTS eingetragen werden. Wurde Ihr Antrag unter einer Bedingung bewilligt, prüft das Sekretariat im Nachhinein, ob Sie die Bedingung bis zum Praktikumsantritt erfüllt haben. Wurde die Bedingung rechtzeitig erfüllt, werden die entsprechenden ECTS eingetragen. Wurde die Bedingung nicht rechtzeitig erfüllt, können die entsprechenden ECTS nicht eingetragen werden. In diesem Fall müssen Sie ein weiteres Praktikum anmelden und absolvieren.
Praxis im Masterstudium
Im Laufe des Masterstudiums Wirtschaft und Recht (22W) können Studierende eine in Bezug auf ein gewähltes Fach facheinschlägige Praxis (Gebundenes Wahlfach § 9 Abs. 2 Pkt. 19.1) in einem in- oder ausländischen Betrieb, in der öffentlichen Verwaltung oder in einer Nonprofit-Organisation oder einer Forschungseinrichtung (z.B. Universität) zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten absolvieren.
Praxis im Masterstudium
§ 14 Bestimmungen über die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis
- Im Laufe des Masterstudiums Wirtschaft und Recht (22W) können Studierende eine in Bezug auf ein gewähltes Fach facheinschlägige Praxis (Gebundenes Wahlfach § 9 Abs. 2 Pkt. 19.1) in einem in- oder ausländischen Betrieb, in der öffentlichen Verwaltung oder in einer Nonprofit-Organisation oder einer Forschungseinrichtung (z.B. Universität) zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten absolvieren. Es wird empfohlen, die Praxis nicht im ersten und nicht im letzten gemeldeten Semester zu absolvieren.
- Bei der Praxis handelt es sich vorzugsweise um ein Projekt. Das Praxisprojekt bzw. der Praxisplatz bedarf der Zustimmung durch eine betreuende Universitätslehrerin bzw. einen betreuenden Universitätslehrer. Die Zustimmung ist vor Beginn der Praxistätigkeit einzuholen.
- (a) Die Praxis ist für die Dauer von zwei aufeinanderfolgenden Monaten innerhalb eines Semesters vorgesehen. Die Wochenarbeitszeit hat zumindest 30 Wochenstunden zu betragen. Über Ausnahmen in begründeten Fällen entscheidet die Studienprogrammleiterin/der Studienprogrammleiter. In Summe hat die Gesamtarbeitszeit mindestens 275 Arbeitsstunden zu betragen.
(b) Wird die Praxis an einer in- oder ausländischen Forschungseinrichtung (z.B. Universität) absolviert, kann von der in lit. a vorgesehenen Wochenarbeitszeit nach unten abgewichen werden. Auch in diesem Fall hat die Gesamtarbeitszeit mindestens 275 Arbeitsstunden zu betragen.
(c) Der Praxis sind 11 ECTS-AP zugeordnet.
- Berufstätige Studierende können die Praxis auch an ihrem Arbeitsplatz durchführen, soweit es sich um ein abgeschlossenes Projekt handelt und die oben genannten Bestimmungen des Curriculums eingehalten werden.
- Im Anschluss an die Praxis, spätestens jedoch im zweiten darauffolgenden Semester, ist ein Seminar im Ausmaß von 1 ECTS-AP zur Aufarbeitung der Praxis zu besuchen, in dem die gewonnenen Erfahrungen in einem schriftlichen Bericht aufgearbeitet und wissenschaftlich reflektiert werden.
Anmeldeformular Praxis Master (UL 066 909)
Praktikumsplätze
Eine große Anzahl von Rechtsanwaltskanzleien mit Sitz in Klagenfurt und den Bezirkshauptstädten Kärntens hat sich bereit erklärt, → Praktikumsplätze für Studierende mit einem Schwerpunkt im Bereich Rechtswissenschaften anzubieten.
Praxis bei Rechtsanwält:innen oder als Rechtshörer:in bei Gericht oder Staatsanwaltschaft
A) Facheinschlägige Praxis bei Rechtsanwält*innen
Eine große Anzahl von Rechtsanwaltskanzleien mit Sitz in Klagenfurt und den Bezirkshauptstädten Kärntens hat sich bereit erklärt, Praktikumsplätze für Studierende mit einem Schwerpunkt im Bereich Rechtswissenschaften anzubieten.
Bitte kontaktieren Sie für einen Praktikumsplatz direkt eine oder mehrere der dort angeführten Kanzleien und vereinbaren Sie individuell ein Praktikum.
Wenn Sie sich Ihr Praktikum im Rahmen der Wirtschaft und Recht-Studien anrechnen lassen wollen, dann beachten Sie bitte die dafür in den Curricula angeführten Vorgaben hinsichtlich Dauer des Praktikums, Umfang der Wochenarbeitszeit und fachlicher Vorkenntnisse.
BA-Studium: Dauer des Praktikums 1 oder 2 Monate mit einer Wochenarbeitszeit von zumindest 25 Stunden/Woche.
MA-Studium: Dauer des Praktikums 3 Monate mit einer Wochenarbeitszeit von zumindest 30 Stunden/Woche.
B) Facheinschlägige Praxis als Rechtshörer*in (Gericht oder Staatsanwaltschaft)
Studierende des BA-Studiums Wirtschaft und Recht (18W.2) können anstelle des Gebundenen Wahlfachbündels IV (§ 10 Pkt 15.3. iVm § 15 Curriculum Wirtschaft und Recht) eine facheinschlägige Praxis absolvieren. Ihr Zweck ist es, die erworbenen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erproben und in der Praxis anzuwenden (§ 15 Abs 1 Curriculum Wirtschaft und Recht). Das Institut für Rechtswissenschaften legt den Studierenden sehr ans Herz, solche praktischen Erfahrungen als Rechtshörer:in (§§ 27a – 27d Rechtspraktikantengesetz) bei einem Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu sammeln.
Anmeldung und Zulassung der Rechtshörerschaft am Gericht oder an der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.
- Schritt 1: Überlegen Sie sich in welchem Rechtsbereich (Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht etc) Sie gerne die Rechtshörer:innen-schaft ablegen möchten.
- Schritt 2a (Gericht): Nehmen Sie mit einer zuständigen Richter:in Kontakt auf. Auf der jeweiligen Homepage des Gerichts finden Sie alle Richter:innen namentlich mit Zuständigkeitsbereich aufgelistet (PDF zum Downloaden)
- Schritt 2b (Staatsanwaltschaft): Nehmen Sie mit einer zuständigen Staatsanwältin/einem Staatsanwalt Kontakt auf. Auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Klagenfurt finden Sie alle Staatsanwält:innen namentlich mit Zuständigkeitsbereich aufgelistet ( PDF zum Downloaden).
- Schritt 3: Bewerben Sie sich mit einem formlosen Schreiben beim Präsidium des Landesgerichts Klagenfurt. Bitte planen Sie einen gewissen Vorlauf ein. Ihre Bewerbung sollte möglichst 6 Monate vor dem gewünschten Dienstantritt bei der Dienststelle einlangen. Bitte machen Sie in Ihrer Bewerbung folgende Angaben:
- Name, Adresse, Telefonnummer
- Lebenslauf und kurzes Motivationsschreiben (max 1 A4-Seite)
- Inskriptionsbestätigung
- präferierter Zeitraum (hauptsächlich während der Haupt- oder Semesterferien)
- gewünschte Zeitspanne (beachten Sie, dass eine Rechtshörerschaft mindestens 2 Wochen und maximal 8 Wochen dauert! – § 27b Rechtspraktikantengesetz)
- gewünschte Dienststelle (Bezirksgericht, Landesgericht) und bevorzugtes Rechtsgebiet (Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht etc). Jede:r Rechtshörer:in wird einer/einem bestimmten Richter:in zugeteilt. Führen Sie den/die gewünschte:n Richter:in namentlich in Ihrer Bewerbung an, mit der Sie bereits Kontakt aufgenommen haben (Schritt 2!).
Tätigkeit
Als Rechtshörer:in haben Sie die Chance, sich ein genaues Bild von den verschiedenen Berufen zu machen, die bei Gericht aktiv sind. Außerdem sehen Sie aus nächster Nähe, wie das Recht im echten Leben „funktioniert“. Sie nehmen an Verhandlungen und Tagsatzungen in den verschiedenen Verfahrensarten teil und lernen so den „Verfahrensgang“ bei Gericht kennen. Ihre Tätigkeit wird zwar leider nicht entlohnt (BMJ-Pr597.00/0002-Pr 6/2010), seien Sie sich aber sicher, dass Sie von Ihren Erfahrungen und Einblicken in das Gerichtsleben enorm profitieren werden – unabhängig davon, welchen Beruf Sie später einmal ergreifen.
Anrechnung der Rechtshörerschaft als Praxis im Studium
Das Institut für Rechtswissenschaften rechnet die Rechtshörerschaft im BA-Studium Wirtschaft und Recht jedenfalls als facheinschlägige Praxis an. Beachten Sie hierbei die entsprechenden Informationen auf der Homepage des Instituts.
Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Auskünfte wünschen, schreiben Sie uns ein E-Mail an rewi [at] aau [dot] at. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Freie Praktikumsplätze
Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten sucht eine:n
Juristische Mitarbeiterin / Juristischen Mitarbeiter
Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig nach Vereinbarung | St. Veit an der Glan
Sie möchten juristische Praxis sammeln, Verantwortung übernehmen und in einer modernen Rechtsanwaltskanzlei mitarbeiten, in der Genauigkeit, Effizienz und Teamgeist zählen? Dann sind Sie bei uns richtig!
Wir sind ein junges, engagiertes Team in einer dynamischen Rechtsanwaltskanzlei in St. Veit an der Glan. Unsere Kanzlei befindet sich im Schloss Hunnenbrunn in schöner Umgebung; Parkplätze sind vorhanden.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort einen juristischen Mitarbeiter / eine juristische Mitarbeiterin auf Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügiger Basis nach Vereinbarung.
Die Stelle eignet sich auch ideal für Studierende der Rechtswissenschaften bzw. des Studiums Wirtschaft und Recht, die neben dem Studium wertvolle Praxiserfahrung sammeln und Einblicke in den Kanzleialltag gewinnen möchten.
Der fachliche Schwerpunkt der Tätigkeit liegt insbesondere in den Bereichen Familienrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht sowie allgemeines Zivilrecht.
Was Sie bei uns erwartet
- spannende und abwechslungsreiche juristische Tätigkeiten
- umfassende juristische Recherche in laufenden Verfahren
- Vorbereitung schriftlicher Eingaben
- Einblick in echte Mandate und praxisnahe juristische Fragestellungen
- ein motiviertes, junges Team mit moderner Arbeitsweise
- ein besonderer Arbeitsplatz im Schloss Hunnenbrunn
- schöne Umgebung und vorhandene Parkplätze
- flexible Beschäftigungsmöglichkeiten: Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig nach Vereinbarung
Was Sie mitbringen sollten
- Interesse und Freude an juristischer Recherche
- genaue, verlässliche und akribische Arbeitsweise
- Motivation, Eigeninitiative und Lernbereitschaft
- strukturiertes Denken
- Interesse an praktischer juristischer Arbeit
Die Entlohnung erfolgt nach Vereinbarung auf Basis des vereinbarten Stundenausmaßes sowie Ihrer Qualifikation und Erfahrung.
Klingt nach der richtigen Gelegenheit?
Dann richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung samt Lebenslauf an:
Mag. Christine Wernig, LL.M.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Unsere Kontaktdaten:
Rechtsanwaltskanzlei Mag. Christine Wernig, LL.M.
Schloss Hunnenbrunn, Schlossweg 2, 9300 St. Veit an der Glan
E-Mail: office [at] werniglawfirm [dot] at
Tel: 04212 33032
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