INSTITUT FÜR RECHTSWISSENSCHAFTEN
Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht
Kontakt
- Administration Fachbereiche Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht und SPL-Assistenz
- Regina [dot] Zabukovec [at] aau [dot] at
- S.1.10
Öffnungszeiten
Montag – Freitag:
8:00 – 12:00 Uhr
Das Unternehmensrecht schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die unternehmerische Betätigung. Es ermöglicht die Gründung und Führung von Unternehmen, sichert einen fairen Wettbewerb und bietet die Grundlage für Innovationen. Damit sorgt es für Transparenz und Stabilität in der Wirtschaft.
Vor diesem Hintergrund widmet sich der Fachbereich Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht in Forschung und Lehre den zentralen Bereichen des Unternehmensrechts im weiten Sinne. Schwerpunkte bilden das Unternehmens-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie die Bearbeitung jener Rechtsfragen, sie an der Schnittstelle zum Zivilrecht auftreten. Das Team des Fachbereichs setzt sich sowohl mit zeitlosen Fragen des Faches als auch mit aktuellen Reformprozessen, wie etwa der Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo), die als moderne Rechtsform insbesondere für Start-ups vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, auseinander.
Ziel des Fachbereichs ist eine qualitativ hochwertige Lehre und Forschung, die methodisch fundiert ist und zugleich einen klaren Bezug zu gegenwärtigen Herausforderungen aufweist. Studierenden wird ein systematisches Verständnis des Unternehmensrechts vermittelt, das sie befähigt, komplexe wirtschaftliche Sachverhalte rechtlich präzise zu erfassen und praxisorientierte Lösungen zu entwickeln.
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