Praxis im Studium
Praxis Bachelorstudium
Der Studienplan für das Bachelorstudium Wirtschaft und Recht, Studienkennzahl UL 033 519, sieht unter dem gebundenen Wahlfächerbündel IV (§ 10 Pkt 15.3) die Möglichkeit einer facheinschlägigen Praxis vor, deren Rahmenbedingungen in § 15 genauer determiniert werden.
§ 15 Bestimmungen über die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis:
- Anstelle des Gebundenen Wahlfachbündels IV kann eine facheinschlägige Praxis aus Rechtswissenschaften zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten absolviert werden.
- Eine Praxiswoche im Umfang von zumindest 25 Arbeitsstunden entspricht dabei 1 ECTS-AP. Der Praxis sind bis zu 8 ECTS-AP zugeordnet, wobei zumindest 4 ECTS-AP zu absolvieren sind.
- Die Facheinschlägigkeit der Praxis ist vorab (!) durch einen Fachvertreter zu bescheinigen.
Was müssen Sie beachten?
- Wenn Sie einen Praxisplatz gefunden haben, müssen Sie den einschlägigen Fachvertreter kontaktieren. Dieser bestimmt sich danach, in welchem Bereich Sie Ihre Praxis absolvieren möchten.
- Praxis im Privatrecht
Postdoc-Ass. Mag. Dr. Thomas Bernhard Pfalz oder Univ.-Prof. Dr. Olaf Riss, LLM:
Praxis in einer Anwaltskanzlei mit arbeitsrechtlichem oder zivilrechtlichem Schwerpunkt, Praxis in der AK, WKÖ, VKI, einer Versicherungsanstalt (ÖGK, SVS) etc. - Praxis im öffentlichen Recht
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner:
Praxis in einer Anwaltskanzlei mit öffentlich-rechtlichem Schwerpunkt; Praxis in der öffentlichen Verwaltung, bei einem Organ der Gesetzgebung oder der Strafjustiz; Praxis bei einer NGO mit öffentlich-rechtlichem Tätigkeitsumfeld; Praxis bei einem ausgegliederten Rechtsträger, der mit Aufgaben der Hoheitsverwaltung betraut ist, etc. - Praxis im Steuerrecht
Univ.-Prof. MMag. Dr. Johannes Heinrich:
Praxis in einer Anwaltskanzlei mit steuerrechtlichem Schwerpunkt; juristische Praxis bei Steuerberater*innen oder Wirtschaftsprüfer*innen
- Praxis im Privatrecht
- Füllen Sie das Anmeldeformular zur Praxis Bachelor (UL 033 519) aus und übermitteln Sie es an das jeweilige Sekretariat des zuständigen Fachvertreters.
- Praxis im Privatrecht
Postdoc-Ass. Mag. Dr. Thomas Bernhard Pfalz
Mail an regina [dot] zabukovec [at] aau [dot] at oder
Prof. Dr. Olaf Riss
Mail an wirtschaftsprivatrecht [at] aau [dot] at - Praxis im öffentlichen Recht
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner
Mail an miriam [dot] moelcnik [at] aau [dot] at (Frau Miriam Mölcnik, BA) - Praxis im Steuerrecht
Univ.-Prof. MMag. Dr. Johannes Heinrich
Mail an viktoria [dot] schwab [at] aau [dot] at (Frau Viktoria Schwab)
- Praxis im Privatrecht
- Inhaltliche Prüfung Ihres Antrages: Die Praxis im Bachelorstudium soll der „Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten“ dienen (vgl § 15 Abs 1). Demnach beschränkt sich die inhaltliche Prüfung Ihres Praktikumsantrages darauf, ob die in Aussicht genommene Tätigkeit geeignet ist, der Erprobung und praxisorientierten Anwendung Ihrer bereits erworbenen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu dienen. Da es auf bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten ankommt, wird insbesondere überprüft, ob Sie schon entsprechende einschlägige Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert haben.
- Wenn Sie zum Zeitpunkt der Praktikumsantrages noch nicht ausreichend Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus dem jeweiligen Fachbereich absolviert haben, aber diese bis zum Praktikumsantritt absolvieren werden, kann Ihr Antrag auch unter einer entsprechenden Bedingung bewilligt werden.
- Zulässige Arbeitszeit: Gem § 15 Abs 2 können Sie eine Praxis von insgesamt 4 ECTS-AP bis maximal 8 ECTS-AP absolvieren; wobei eine Praxiswoche einen Umfang von zumindest 25 Arbeitsstunden entspricht.Beachten Sie dabei, dass eine Streckung der Praxiszeit auf mehr Wochen unter gleichzeitiger Reduzierung des Wochenstundenmaßen (zB 10 Wochen zu je 20 Wochenstunden) nicht möglich ist (arg „zumindest 25 Arbeitsstunden“).
Eine Verkürzung der Wochenanzahl unter gleichzeitiger Aufstockung des Wochenstundensatzes ist hingegen erlaubt (zB 5 Wochen zu je 40 Wochenstunden).
- Nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde, können Sie sich zur Lehrveranstaltung 618.348 Facheinschlägige Praxis (bis zu 8 ECTS) bzw 618.349 Facheinschlägige Praxis (bis zu 4 ECTS) anmelden.
- Nach dem Praktikum: Nach dem Praktikum müssen Sie dem zuständigen Sekretariat (siehe oben Pkt. 2) eine Praktikumsbestätigung Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeberin übermitteln. Auf dieser Bestätigung müssen das Beginn- und das Enddatum des Praktikums sowie das Stundenausmaß angegeben werden. In weiterer Folge können die entsprechenden 4 oder 8 ECTS eingetragen werden. Wurde Ihr Antrag unter einer Bedingung bewilligt, prüft das Sekretariat im Nachhinein, ob Sie die Bedingung bis zum Praktikumsantritt erfüllt haben. Wurde die Bedingung rechtzeitig erfüllt, werden die entsprechenden ECTS eingetragen. Wurde die Bedingung nicht rechtzeitig erfüllt, können die entsprechenden ECTS nicht eingetragen werden. In diesem Fall müssen Sie ein weiteres Praktikum anmelden und absolvieren.
Praxis Masterstudium
Der Studienplan für das Masterstudium Wirtschaft und Recht (§ 13) sieht vor, dass im Laufe dieses Studiums eine in Bezug auf den gewählten Studienzweig facheinschlägige Praxis in einem in- bzw. ausländischen Betrieb, einer öffentlichen Verwaltung bzw. einer Nonprofit-Organisation zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren ist.
Bei der Praxis handelt es sich vorzugsweise um ein Projekt. Das Praxisprojekt bzw. der Praxisplatz bedarf der Zustimmung durch eine betreuende Universitätslehrerin bzw. einen betreuenden Universitätslehrer.
Die Praxis ist zumindest für die Dauer von drei Monaten in der Regel innerhalb eines Semesters abzulegen. Es wird empfohlen, die Praxis im zweiten oder dritten Semester des Masterstudiums zu absolvieren.
- Anmeldeformular Praxis Master (UL 066 909)
Informationen zur Praxis im Master
Masterstudium Wirtschaft und Recht Studienkennzahl: UL 066 909
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- Im Laufe des Masterstudiums ist eine in Bezug auf den gewählten Studienzweig facheinschlägige Praxis in einem in- bzw. ausländischen Betrieb, einer öffentlichen Verwaltung bzw. einer Nonprofit-Organisation zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren. Die Praxis darf nicht im letzten gemeldeten Semester absolviert werden.
- Bei der Praxis handelt es sich vorzugsweise um ein Projekt. Das Praxisprojekt bzw. der Praxisplatz bedarf der Zustimmung durch eine betreuende Universitätslehrerin bzw. einen betreuenden Universitätslehrer. Es wird daher empfohlen, das Praxisprojekt bzw. den Praxisplatz zeitgerecht mit dem/der Betreuer/in zu besprechen. Zur Anmeldung einer facheinschlägigen Praxis benutzen sie bitte das vom Institut zur Verfügung gestellte Formular.
- Die Praxis ist zumindest für die Dauer von drei Monaten in der Regel innerhalb eines Semesters abzulegen. Die Wochenarbeitszeit hat mindestens 30 Stunden zu umfassen. Der Praxis sind 14 ECTS-Anrechnungspunkte zugeordnet.
- Berufstätige Studierende können die Praxis auch an ihrem Arbeitsplatz durchführen, soweit es sich um ein abgeschlossenes Projekt handelt und die oben genannten Bestimmungen eingehalten werden.
- Spätestens im zweiten auf die Praxis folgenden Semester ist ein Seminar im Ausmaß von 1 ECTS-Anrechnungspunkt zur Aufarbeitung der Praxis zu besuchen, in dem die gewonnenen Erfahrungen in einem schriftlichen Bericht aufgearbeitet und wissenschaftlich reflektiert werden.
- Binnen der ersten Wochen nach Praktikumsantritt ist die Abgabe eines Konzepts/einer Projektbeschreibung (1 – 2 Seiten) erforderlich.
- Nach Absolvierung des Praktikums (Maßgabe nach § 13 Mastercurriculum) erfolgt die Übermittlung der Praktikumsbestätigung an das Sekretariat der ReWi.
- Während der Praxis können prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen im Ausmaß von maximal 16 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden.
- Es wird empfohlen, die Praxis im zweiten oder dritten Semester des Masterstudiums zu absolvieren.
- Die Praxis einschließlich der Aufarbeitung entfällt auf Antrag, wenn der/die Studierende zumindest ein Semester im Ausland studiert und den Nachweis von 12 ECTS-Anrechnungspunkten erbringt. Im Rahmen des Auslandsstudiums erworbene ECTS-Anrechnungspunkte oder vergleichbare Anrechnungspunkte (credits) sind in diesem Fall nicht auf Pflichtfächer, gebundene oder freie Wahlfächer des Masterstudiums Wirtschaft und Recht anrechenbar.
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Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
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