Studium
Betreuungsrichtlinien Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten
Betreuungsrichtlinien Dissertationen
Prüfungen
Im laufenden Semester abgehaltene Prüfungen sind zum Teil zu Lehrveranstaltungen im vorangegangenen Semester angelegt.
Prüfungsmodus bei der letzten kommissionellen Wiederholung einer Multiple-Choice-Prüfung
Studierende haben bei Prüfungen, die in Form eines Multiple-Choice-Verfahrens durchgeführt werden, bei der letzten kommissionellen Prüfungswiederholung[1] die Möglichkeit, anstelle der schriftlichen MultipleChoice-Prüfung eine mündliche Prüfung vor der Kommission abzulegen.
Der Wunsch nach Durchführung einer mündlichen Prüfung ist nachweislich bekannt zugeben (E-Mail an das Sekretariat).
[1] Grundsätzlich ist das der 4. Antritt. Lag der erste Antritt zur Prüfung allerdings vor dem 1. Oktober 2011 ist es der 5. Antritt.
Verwendung unerlaubter Hilfsmittel bei schriftlichen Prüfungen
Richtlinien des Instituts für Rechtswissenschaften (Gültig ab 15. November 2017)
- Im Arbeitsbereich dürfen sich nur Schreibutensilien, Taschenrechner, Gesetzesausgaben, Studienausweise und eine Trinkflasche befinden.
- Es sind nur Gesetzesausgaben eines Verlages erlaubt (keine RIS‐Ausdrucke!).
- Gesetzesausgaben dürfen lediglich Paragraphenverweise und Markierungen (Leuchtstift, Unterstreichungen) enthalten. Haftnotizen (Post‐its) mit Gesetzesbezeichnungen und Paragraphennummern sind ebenfalls erlaubt. Darüber hinausgehende Vermerke sind unzulässig.
- Das gemeinsame Verwenden von Gesetzesausgaben durch mehrere Studierende ist nicht erlaubt.
- Mobiltelefone, Tablets, Smart Watches und ähnliche Geräte gelten per se als unerlaubte Hilfsmittel.
- Das vorübergehende Verlassen des Hörsaals während der Prüfung ist grundsätzlich unzulässig.
- Die Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels führt zur negativen Beurteilung der Prüfung.
Vorlesungsprüfung Privatrecht I
Die Vorlesungsprüfung Privatrecht I ist eine mündliche Prüfung mit einer Dauer von 20 Minuten. Die Prüfung besteht aus mehreren Fragen und/oder kleineren Fällen.
Pro Semester werden mehrere Prüfungstermine angeboten (siehe Campus-System).
Fachprüfung Privatrecht, Studienplan 519 (18W)
Die Fachprüfung erfolgt schriftlich und dauert 180 Minuten. Pro Semester werden drei Prüfungstermine (Anfang, Mitte und Ende Semester) angeboten (siehe Campus-System). Der Prüfungsantritt ist erst nach positiver Absolvierung des Falllösungskurses Privatrecht möglich.
Der Stoff der Fachprüfung setzt sich aus den Vorlesungen Privatrecht I (618.332) und Privatrecht II (618.333) zusammen. Diese Vorlesungen decken folgende Themenbereiche ab:
- Einführung in das Privatrecht
- Vertragsrecht
- Grundlagen des Schuldrechts
- Vertragliche Schuldverhältnisse (insbes Kaufvertrag und Werkvertrag)
- Schadenersatzrecht
- Bereicherungsrecht und GoA
- Sachenrecht (insbes Grundbegriffe, derivativer und originärer gutgläubiger Eigentumserwerb, Grundbuch)
Literaturhinweis:
- Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht oder jedes andere gängige Lehrbuch in der aktuellen Auflage
- Gesetz (Kodex Bürgerliches Recht oder Studienausgabe Wirtschaftsprivatrecht in der aktuellen Auflage)
Als Hilfsmittel bei der Fachprüfung sind ausschließlich unkommentierte und gebundene Gesetzesausgaben erlaubt. Gesetzesausgaben dürfen lediglich Paragraphenverweise und Markierungen (Leuchtstift, Unterstreichungen) enthalten. Haftnotizen (Post‐its) mit Gesetzesbezeichnungen und Paragraphennummern sind ebenfalls erlaubt. Darüberhinausgehende Vermerke sind unzulässig.
Fachprüfung Zivilrecht und privates Wirtschaftsrecht
Die Fachprüfung „Zivilrecht und privates Wirtschaftsrecht“ bildet den Abschluss des Pflichtmoduls 7 „Zivilrecht und privates Wirtschaftsrecht“. Die Fachprüfung erfolgt schriftlich und dauert 180 Minuten. Pro Semester werden drei Prüfungstermine (Anfang, Mitte und Ende Semester) angeboten (siehe Campus-System).
Der Stoff der Fachprüfung setzt sich aus der Vorlesung Privates Wirtschaftsrecht (Vertiefung) (618.400) und der Vorlesung Schuld- und Sachenrecht (Vertiefung) (618.403) zusammen.
Literaturhinweis:
- Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht oder jedes andere gängige Lehrbuch in der aktuellen Auflage
- Gesetz (Kodex Bürgerliches Recht oder Studienausgabe Wirtschaftsprivatrecht in der aktuellen Auflage)
Als Hilfsmittel bei der Fachprüfung sind ausschließlich unkommentierte und gebundene Gesetzesausgaben erlaubt. Gesetzesausgaben dürfen lediglich Paragraphenverweise und Markierungen (Leuchtstift, Unterstreichungen) enthalten. Haftnotizen (Post‐its) mit Gesetzesbezeichnungen und Paragraphennummern sind ebenfalls erlaubt. Darüberhinausgehende Vermerke sind unzulässig.
Beurteilungskriterien für mündliche Prüfungen
Fachprüfung aus Arbeits- und Sozialrecht
Der Stoff der Fachprüfung setzt sich aus den Vorlesungen Arbeits- und Sozialrecht I (618.345) und Arbeits- und Sozialrecht II (618.346) zusammen. Das Stoffgebiet wird durch folgende Literatur abgedeckt
Kietaibl, Arbeitsrecht I (12. Auflage, 2023); das Kapitel zur Europäischen Betriebsverfassung ist nicht prüfungsrelevant
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II (12. Auflage, 2023); das Kapitel zum technischen Gefahrenschutz ist nicht prüfungsrelevant
Pfeil/Auer-Mayer, Österreichisches Sozialrecht (13. Auflage, 2021) oder alternativ Resch, Sozialrecht (9. Auflage, 2023)
Die Fachprüfung erfolgt schriftlich, es werden drei Prüfungstermine (Anfang, Mitte und Ende Semester) angeboten.
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