Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2025/2026 endete am 31. Mai 2025.
Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2026/2027 wird Anfang 2026 veröffentlicht.
Das Klagenfurt-Stipendium fördert mit 300,- Euro monatlich herausragende Masterstudierende, deren Werdegang Spitzenleistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Landeshauptstadt Klagenfurt finanziert mit 150,- Euro monatlich die erste Hälfte des Stipendiums. Die zweite Hälfte kommt von Top-Unternehmen aus Kärnten, mit denen die Stipendiat:innen im Rahmen des zweijährigen Stipendienprogramms in Austausch kommen. Als Stipendiat:in bekommen Sie daher nicht nur eine monetäre Förderung, sondern können schon während des Studiums ein breites, berufliches Netzwerk mit Ihrem und allen anderen Förderern aufbauen.
Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2025/2026 endete am 31. Mai 2025.
Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2026/2027 wird Anfang 2026 veröffentlicht.
Wer kann sich für das Klagenfurt-Stipendium bewerben?
Um die Zuerkennung eines Stipendiums können sich (1) angehende und (2) bereits zugelassene Studierende eines an der Universität Klagenfurt angebotenen Masterstudiums bewerben,
(1) welche die für die Zulassung zum Masterstudium erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Masterstudium beginnen;
(2) welche bereits höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte für ihr Masterstudium erreicht haben.
Beide Personengruppen müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
In besonders begründeten Fällen kann von den genannten Voraussetzungen abgewichen werden.
Die Durchführung des Auswahlverfahrens und die Zuerkennung des Stipendiums erfolgen durch ein von der Universität Klagenfurt eingesetztes Gremium.
Wie hoch ist die Förderung?
Finanziell: 300 EUR monatlich über die Dauer eines Masterstudiums (Regelstudienzeit, 2 Jahre).
Ideell und individuell: Intensive Zusammenarbeit in Form von Projekt- Forschungsarbeit, Praktikum, Mentoring etc.
Wie lange wird das Klagenfurt-Stipendium ausgezahlt?
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300,- Euro und wird maximal für die Regelstudienzeit des Masterstudiums (vier Semester) gewährt. Die Auszahlung des Stipendiums beginnt nach Zuerkennung des Stipendiums und erfolgt auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und eines allfälligen Studienaufenthaltes im Ausland. Nach dem ersten Studienjahr erfolgt eine Überprüfung, ob die erbrachten Studienleistungen eine Fortführung des Stipendiums rechtfertigen.
Wer entscheidet über die Vergabe?
Über die Zuerkennung der Stipendien entscheidet ein von der Universität Klagenfurt eingesetztes Gremium.
Ich habe bis zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses meinen Bachelor noch nicht vollständig beendet bzw. mein Zeugnis noch nicht erhalten.
Das ist kein Problem. Laut Richtlinie zum „Klagenfurt-Stipendium“ Punkt 5.2 kann man das Bachelorzeugnis bis zum 31. Oktober des ersten Semesters nachreichen.
Ich arbeite bereits in einem Unternehmen. Kann ich trotzdem ein Stipendium erhalten?
Ja, das stellt kein Hindernis dar.
Wie erfahren Sie, dass Sie Klagenfurt-Stipendiat:in geworden sind?
Die ausgewählten Klagenfurt-Stipendiat:innen erhalten zunächst einen schriftlichen Bewilligungsbescheid mit weiteren Details zur Förderung, Auszahlung und wichtigen rechtlichen Informationen. Des Weiteren erhalten sie ihre Stipendien-Urkunde im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung persönlich überreicht.
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Die Stipendien werden nach bisherigen Studienleistungen vergeben.
Darüber hinaus werden im Besonderen berücksichtigt:
Sind weitere Förderungen neben dem Klagenfurt-Stipendium möglich?
Ja, das Klagenfurt-Stipendium wird zusätzlich zu anderen Leistungen (z.B. Studienbeihilfe, Selbsterhalter:innen-Stipendium etc.) ausbezahlt.
Welche Mitwirkungspflichten haben Sie?
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten haben jeweils zum Ende eines Studienjahres die Absolvierung von Studienleistungen im Umfang von 40 ECTS-Anrechnungspunkten im vorhergehenden Studienjahr nachzuweisen. Als Studienjahr gilt der Zeitraum 1. Oktober bis 30. September des darauffolgenden Jahres. Es zählt das im Zeugnis angegebene Beurteilungsdatum.
Was passiert, wenn ich die 40 ECTS nicht erreiche?
Die Mitwirkungspflichten werden einmal jährlich abgefragt. Hierbei bewerten wir auch Ihre persönliche Situation, wenn Sie 40 ECTS nicht erreichen konnten.
Wie viele Klagenfurt-Stipendien werden vergeben?
Der Stipendienfonds wird durch die Übernahme einer Patenschaft oder durch freie Spenden finanziert. Die Anzahl der zuerkannten Stipendien richtet sich nach den durch Patenschaften aufgebrachten Mitteln des Stipendienfonds, gedeckelt durch die jährliche Fördersumme der Landeshauptstadt Klagenfurt.
Wo finde ich die Datenschutzerklärung?
Erste Auswahlrunde
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch ein mehrstufiges Verfahren. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird unter den fristgerecht eingegangenen Online-Bewerbungen eine Vorauswahl (erste Auswahlrunde) durchgeführt. Dabei werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:
a) Studienerfolgsnachweis
b) Motivationsschreiben (1 A4 Seite) und tabellarischer Lebenslauf
c) Ggf. Nachweis zu gesellschaftlichem Engagement, zu besonderen persönlichen oder familiären Umständen
d) Ggf. Nachweis über sonstiges außeruniversitäres Engagement (z.B. Preise, Urkunden, sonstige Zeugnisse etc.)
Die Dokumente sind in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen und per E-Mail an fundraising [at] aau [dot] at zu übermitteln.
Zweite Auswahlrunde
Nach Prüfung der Auswahlkriterien werden die Bewerber:innen zu einem Interview eingeladen.
Hier finden Sie die gültige Datenschutzerklärung des Klagenfurt-Stipendiums.
Hier können Sie die Richtlinie zum Stipendienfonds der Universität Klagenfurt einsehen und herunterladen.
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