Campus-System

  • Forschungsdokumentation
  • Personensuche
  • Lehrveranstaltungs-Übersicht
  • Prüfungen

Beschäftigten-Portal

  • Organisationshandbuch
  • Betriebsmitteilungen
  • Interne Mitteilungen
  • Persönliche Mitteilungen

Informationen für

  • Schüler*innen
  • Studieninteressierte
  • Studierende
  • International
  • Weiterbildung
  • Wissenschaftler*innen
  • Mitarbeiter*innen
  • Lehrende
  • Menschen mit Behinderungen
  • Alumni & Karriere
  • Partner & Förderer
  • Medien

Links

  • Bibliothek
  • Webmail
  • Stellenausschreibungen
  • Mitteilungsblätter
  • Schwarzes Brett
  • Personensuche
  • Campus Plan
  • IT Services (ZID)
  • Center for University Learning and Teaching
  • Familienservice
  • USI
  • ÖH Klagenfurt
  • COVID-19
Gütesiegel evalagGütesiegel Betriebliche GesundheitsförderungSatisfaction Award 2021EMAS SiegelGütezeichen hochschuleundfamilieGütezeichen Equalita
English
search
Quicklinks +
  • English English Englisch en
  • Deutsch Deutsch Deutsch de
  • Twitter
  • Facebook
  • Youtube
  • Instagram
  • LinkedIn
Universität Klagenfurt
  • Home
  • Universität
        • Organisation
          • Leitung
          • Studienrecht & -organisation
          • Fakultäten, Institute & Fakultätszentren
          • Universitätszentren
          • Stabsstellen
          • Administration & Verwaltung
          • Interessensvertretungen & Beauftragte
          • Organisationsplan
          • Satzung
        • Profil
          • Leitbild
          • Rankings
          • Qualitätsstrategie
          • Digitalisierungsstrategie
          • Geschichte der Universität
          • Ehrentafel
          • Gender & Gleichstellung
          • Kärntner Hochschulkonferenz
          • Alpen-Adria-Rektor*innen-Konferenz
          • Universität und Gesellschaft
          • Universität und Region
          • Fakten, Zahlen, Daten
        • Campus
          • Rund um den Campus
          • Kunst und Kultur
          • Wohnen
          • Gastronomie
          • Sport und Freizeit
          • Green Campus
          • Parkplätze und Parkordnung
          • Der Shop der Universität Klagenfurt
          • Sanierung
          • 50 Jahre Universität Klagenfurt
          • Die UNI radelt
        • Service & Kontakt
          • Stellenausschreibungen
          • Mitteilungsblatt
          • Partner & Förderer
          • Veranstaltungsmanagement
          • Medienservice
          • Services für Familien
          • Center for University Learning and Teaching
          • IT Services (ZID)
          • Services für Menschen mit Behinderungen
          • Universitätsbibliothek
          • Covid19-Informationen
  • Studium
        • Studienangebot
          • Studienübersicht
            • Bachelorstudien
            • Masterstudien
            • Lehramtsstudien
            • Doktoratsstudium
          • Englischsprachige Studien
          • Erweiterungsstudien
          • Joint und Double Degrees
          • Vertiefende Angebote & Wahlfachbereiche
          • Universitätslehrgänge
        • Studienorganisation
          • Checkliste für den Start
          • Studienzulassung
          • Studienbeginn
          • Studienverlauf
          • Studienabschluss
          • Suche nach Lehrveranstaltungen
        • Studentisches Leben
          • DISCOVER Klagenfurt
          • Campus
          • Wohnen
          • Gastronomie
          • Barrierefrei Studieren
          • Sport & Freizeit
          • Studieren & Arbeiten
          • Studieren & Familie
          • Stipendien & Zuschüsse
          • Anlaufstellen & Services
        • International Studieren
          • Studieren im Ausland
          • Studieren in Klagenfurt
          • Sommerschulen
          • Service & Beratung
        • Service & Information
          • Termine & Fristen
          • FAQs
          • Studien- und Prüfungsabteilung
          • Studienrektorat
          • International Office
          • Studienberatung
          • Doc.Service
          • ÖH Klagenfurt
          • Ombudsstelle für Studierende
          • Alumni & Karriere
          • Universitätsbibliothek
          • SchreibCenter (SC)
  • Forschung
        • Forschungsprofil
          • Grants & Winners
          • Forschungsschwerpunkte
          • Institutionelle Kooperationen
          • Gute Wissenschaftliche Praxis
          • Ethikrat
          • Open Access
          • Wissenstransfer
          • Kollegs
        • Forschungsförderung
          • Interne Förderungen
          • Externe Förderungen
        • Nachwuchsförderung
          • Doktoratsprogramme
          • Young Scientists Mentoring
          • Karrierewege
          • Weiterbildungsprogramm für NachwuchswissenschaftlerInnen
          • Think Tank
          • PromoLi – Promotion ohne Limit
        • Service & Kommunikation
          • Forschungsservice
          • Forschungskommunikation
          • Forschungsdokumentation (FoDok)
  • International
        • Internationales Profil
          • Internationales Studienangebot
          • Partneruniversitäten
        • Studieren im Ausland
          • Erasmus+ Studienaufenthalte
          • Joint-Study
          • Joint & Double Degrees
          • Kurzfristiges wissenschaftliches Arbeiten im Ausland (KWA)
          • Weitere Förderungen
          • Sommerschulen
          • FAQ für Outgoing-Studierende
        • Studieren in Klagenfurt
          • Studierende in Mobilitätsprogrammen
          • Einreise und Aufenthalt (VISUM)
          • Unterkunft
          • MORE-Programm für Menschen mit Fluchthintergrund
          • Unterstützung für Studierende aus der Ukraine
        • Arbeiten im Ausland
          • Lehrende
          • Wissenschaftlicher Nachwuchs
          • Allgemeines Personal
          • Erasmus+ Studierendenpraktika
          • Fachspezifisches Praktikum weltweit
          • Deutsch lehren im Ausland
        • Service & Beratung
          • International Office
          • Studien- & Prüfungsabteilung
          • ESN Klagenfurt
          • ÖH Referat für Internationale Studierende
          • Deutsch in Österreich
          • Sprachzertifikate
          • SchreibCenter (SC)

ÖSTERREICHISCHES FORUM DEUTSCHDIDAKTIK

AAU1/...Institut für Germanistik2/Fachdidaktik3/Österreichisches Forum Deutschdidaktik (ÖFDD)

Homepage

Österreichisches Forum Deutschdidaktik (ÖFDD)

Das Österreichische Forum Deutschdidaktik (ÖFDD) wurde im September 2012 gegründet.

Das Forum versteht sich als Dachorganisation der Deutschdidaktik in Österreich und Vernetzungsplattform. Deutschdidaktik meint dabei jene Wissenschaft, die sich mit Erwerbsprozessen und Lehre der deutschen Sprache in allen denkbaren Lernkontexten befasst; integraler Bestandteil sind insbesondere die Literatur, mediale Kontexte sowie Deutsch als Erst- und Zweitsprache. Das ÖFDD arbeitet in der Österreichischen Gesellschaft für Fachdidaktik (ÖGFD) mit.

Bislang hat sich das ÖFDD besonders mit der neuen Lehramtsausbildung und mit der Zentralmatura Deutsch, vor allem den Vorfällen um die Reifeprüfung 2014, beschäftigt. Siehe dazu auch die Informationen zum Anklicken.

Mitglieder des Forums können all jene Personen werden, die deutschdidaktisch forschen, Deutschdidaktik lehren und/oder in der Entwicklung von deutschdidaktischen Projekten tätig sind. Werden Sie Mitglied des ÖFDD und unterstützen Sie damit die Sache der Deutschdidaktik und des Deutschunterrichts in Österreich. Um Mitglied zu werden, genügt ein einfaches Mail an Frau Iris Gerbera Fischer, Sekretariat des Instituts für Deutschdidaktik an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt: iris [dot] fischer [at] aau [dot] at

Die Mitgliedschaft wird gültig durch die Einzahlung des Mitgliedsbeitrags (€ 25.-) auf das ÖFDD-Konto bei der
Kärntner Sparkasse, Kontonummer AT95 2070 6045 0025 1212.

Informationen zur Arbeit des Vereins und zum Vorstand werden auf dieser Homepage regelmäßig aktualisiert.

Vorstand

Vorstand „Österreichisches Forum Deutschdidaktik (ÖFDD)“
Vorsitz:
Johannes Odendahl, Universität Innsbruck
johannes [dot] odendahl [at] uibk [dot] ac [dot] at

Vorsitz Stellvertretung:
Ursula Esterl, Alpen-Adria Universität Klagenfurt
ursula [dot] esterl [at] aau [dot] at

Vorsitz Stellvertretung:
Stefan Krammer, Universität Wien
stefan [dot] krammer [at] univie [dot] ac [dot] at

Schriftführerin:
Konstanze Edtstadler, PH Steiermark
konstanze [dot] edtstadler [at] phst [dot] at

Stellvertretende Schriftführerin:
Claudia Lichowski, Universität Wien
claudia [dot] lichowski [at] univie [dot] ac [dot] at

Stellvertretende Schriftführerin:
Sabine Zelger, Universität Wien
sabine [dot] zelger [at] univie [dot] ac [dot] at

Kassierin:
Monika Raffelsberger-Raup, PH Kärnten
monika [dot] raffelsberger-raup [at] ph-kaernten [dot] ac [dot] at

Stellvertrender Kassier:
Marcel Illetschko, Bifie
m [dot] illetschko [at] bifie [dot] at

Stellvertretender Kassierin:
Elisabeth Sieberer, PH Niederösterreich
elisabeth [dot] sieberer [at] ph-noe [dot] ac [dot] at

Vertreterin des ÖFDD in der ÖGFD:
Ursula Esterl, Alpen-Adria Universität Klagenfurt
Johannes Odendahl, Universität Innsbruck

Statuten

Statuten des Vereins „Österreichisches Forum Deutschdidaktik (ÖFDD)“

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein führt den Namen „Österreichisches Forum Deutschdidaktik (ÖFDD)“
(2) Er hat seinen Sitz in 9020 Klagenfurt und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.

§ 2: Zweck
Das Forum versteht sich als Dachorganisation der Deutschdidaktik in Österreich. Deutschdidaktik meint dabei jene Wissenschaft, die sich mit Erwerbsprozessen und Lehre der deutschen Sprache in allen denkbaren Lernkontexten befasst; integraler Bestandteil sind insbesondere die Literatur, mediale Kontexte sowie Deutsch als Erst- und Zweitsprache.
Mitglieder des Forums können all jene Personen werden, die deutschdidaktisch forschen, Deutschdidaktik lehren und/oder in der Entwicklung von deutschdidaktischen Projekten tätig sind.
Das Forum ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen
Mittel erreicht werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen:
a) Förderung deutschdidaktischer Forschung und Entwicklung
b) Vertretung der Interessen der Deutschdidaktik in Österreich / Sichtbarmachung und Stärkung der Deutschdidaktik
c) Förderung des fachlichen Gedankenaustausches und der Zusammenarbeit der DeutschdidaktikerInnen
d) Stellungnahmen zur Entwicklung neuer Studienpläne für die Ausbildung von LehrerInnen im Fach Deutsch
e) Ausbau einer professionellen Aus‐, Fort‐ und Weiterbildung von LehrerInnen
f) Aufbau von fachdidaktischen Netzwerken, Vernetzung mit Fachwissenschafter/inne/n
g) Evidenzbasierte Mitgestaltung von Bildungspolitik / Stellungnahmen zur Forschungs- und Bildungspolitik
h) Förderung und Wahrnehmung nationaler und internationaler Kooperationen
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
a) Mitgliedsbeiträge
b) Erträgnisse aus Veranstaltungen
c) Spenden, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen

§ 4: Mitgliedschaft
Mitglieder können physische und juristische Personen werden. Alle Mitglieder des Vereins sind ordentliche Mitglieder, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft
1) Mitgliedschaft können physische und juristische Personen erwerben, welche wissenschaftsbasierte deutschdidaktische Forschung und/oder Lehre vertreten und die Aufgaben und Ziele des Österreichischen Forums Deutschdidaktik (ÖFDD) unterstützen.
2) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich (Brief, Mail oder Fax) an den Vorstand zu richten und führt zu einer vorläufigen Aufnahme. Über eine Bestätigung oder Ablehnung der vorläufigen Mitgliedschaft entscheidet die nächstfolgende ordentliche Generalversammlung.
3) Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
4) Der Vorstand wird auf der ersten Generalversammlung, die gleichzeitig die Gründungsversammlung ist, gewählt. Die Aufnahme der Gründungsmitglieder erfolgt nach den zuvor vereinbarten Kriterien.

§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
(2) Der Austritt kann nur zum 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens drei Monate vorher schriftlich (Brief, Mail oder Fax) mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich.
(3) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.

§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, das aktive und passive Wahlrecht wahrzunehmen.
(2) Jede/r Delegierte ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
(3) Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder schriftlich die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung verlangt, ist diese vom Vorstand binnen vier Wochen einzuberufen.
(4) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren.
(5) Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer/innen einzubinden.
(6) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Schaden erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.

§ 8: Vereinsorgane
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13),
die Rechnungsprüfer (§ 14) und das Schiedsgericht (§ 15).

§ 9: Generalversammlung
(1) Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet 1‐mal pro Jahr statt.
(2) Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
a) Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung,
b) schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
c) Verlangen der Rechnungsprüfer/innen (§ 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG),
d) Beschluss der Rechnungsprüfer/innen (§ 21 Abs. 5 zweiter Satz VereinsG, § 11 Abs. 2 dritter Satz dieser Statuten),
e) Beschluss eines/r gerichtlich bestellten Kurators/in (§ 11 Abs. 2 letzter Satz dieser Statuten)
binnen vier Wochen statt.
(3) Sowohl zu den ordentlichen als auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, mittels Telefax oder per E‐Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene Fax‐Nummer oder E‐Mail‐Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c), durch den/die Rechnungsprüfer/innen (Abs. 2 lit. d) oder durch eine/n gerichtlich bestellten Kurator/in (Abs. 2 lit. e).
(4) Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E‐Mail einzureichen.
(5) Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
(6) Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
(7) Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
(8) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
(9) Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der/die Vorsitzende, in dessen/deren Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in. Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.

§ 10: Aufgaben der Generalversammlung
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
a. Beschluss über die Aufnahme von vorläufigen Mitgliedern und den Ausschluss von Mitgliedern
b. Beschlussfassung über den Budgetvoranschlag;
c. Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer/innen;
d. Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer/innen;
e. Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein;
f. Entlastung des Vorstands;
g. Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge;
h. Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
i. Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.

§ 11: Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus neun Mitgliedern, und zwar aus Vorsitzendem/r und zwei Stellvertreter/inne/n, Schriftführer/in und zwei Stellvertreter/inne/n sowie Kassier/in und zwei Stellvertreter/inne/n.
(2) Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Die Mitglieder des Vorstandes sind aus dem Kreis der legitimierten Mitglieder zu wählen. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Vorstandsmitglieds das Recht, an seiner Stelle eine andere wählbare Person zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jede/r Rechnungsprüfer/in verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer/innen handlungsunfähig sein, hat jede/r Delegierte, der/die die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines/r Kurator/s/in beim zuständigen Gericht zu beantragen, der/die umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.
(3) Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt drei Jahre; eine mehrmalige Wiederwahl ist möglich. Die Funktion des/der Vorsitzenden kann nur über zwei Funktionsperioden ausgeübt werden. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.
(4) Der Vorstand wird von der/dem Vorsitzenden, bei Verhinderung von einer/m ihrer/seiner Stellvertreter/innen, schriftlich oder mündlich einberufen. Sind auch diese auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.
(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.
(6) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
(7) Den Vorsitz führt der/die Vorsitzende, bei Verhinderung sein/e/ihr/e Stellvertreter/in. Ist auch diese/r verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren ältesten anwesenden Vorstandsmitglied oder jenem Vorstandsmitglied, das die übrigen Vorstandsmitglieder mehrheitlich dazu bestimmen.
(8) Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs. 9) und Rücktritt (Abs. 10).
(9) Die Generalversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.
(10) Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam.

§ 12: Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
(1) Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis;
(2) Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
(3) Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c dieser Statuten;
(4) Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;
(5) Verwaltung des Vereinsvermögens

§ 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
(1) Der/die Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Der/die Schriftführer/in unterstützt den/die Vorsitzende bei der Führung der Vereinsgeschäfte.
(2) Der/die Vorsitzende vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Vorsitzenden und des Schriftführers/der Schriftführerin, in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des/der Vorsitzenden und des Kassiers/der Kassiererin. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung der Generalversammlung.
(3) Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den in Abs. 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.
(4) Bei Gefahr im Verzug ist der/die Vorsitzende berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.
(5) Der/die Vorsitzende führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand.
(6) Der/die Schriftführer/in führt die Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands.
(7) Der/die Kassier/in ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.
(8) Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des/der Vorsitzenden, des Schriftführers/der Schriftführerin oder des Kassiers/der Kassiererin ihre Stellvertreter/innen.

§ 14: Rechnungsprüfer/innen
(1) Zwei Rechnungsprüfer/innen werden von der Generalversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer/innen dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.
(2) Den Rechnungsprüfer/inne/n obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfer/inne/n die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer/innen haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
(3) Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfer/inne/n und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer/innen die Bestimmungen des § 11 Abs. 8 bis 10 sinngemäß.

§15: Schiedsgericht

(1) Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ZPO.

(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.

(3) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach Gewährung beiderseitigen Gehörs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.

§ 16: Freiwillige Auflösung des Vereins
(1) Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
(2) Diese Generalversammlung hat auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Abwickler/eine Abwicklerin zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem diese/r das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe.

Mitgliedschaft

oefdd Beitrittserklaerung

Veranstaltungen

Call for papers für die Zweite Tagung des Österreichischen Forums Deutschdidaktik

(ÖFDD) an der Universität Innsbruck, 28./29.09.2023

Kunst oder Leben?

Ästhetisches Lernen in Zeiten globaler Krisen


Die jährliche Generalversammlung des ÖFDD

findet am Dienstag, dem 27. September 2022, von 14.00 bis 16.30 Uhr an der Pädagogischen Hochschule Kärnten, SR 1120, statt.

Eine virtuelle Teilnahme ist bei vorheriger Anmeldung möglich.

Tagesordnung

Koordination: Ursula [dot] Esterl [at] aau [dot] at

IMST-Fachdidaktiktag

Dienstag, 27. September 2022

Pädagogische Hochschule Kärnten,

Themenschwerpunkt

„Wissenschaftskommunikation im Fokus schulischer Bildung“

Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.imst.ac.at/texte/index/bereich_id:150/seite_id:1145

 

Fachgruppe Deutsch

SR 1120

10.30 – 13:00 Uhr: Austausch und Diskussion

Aktuelle Entwicklungen in der österreichischen Deutschdidaktik.

Anmeldung erbeten:

über die IMST-Tagungswebsite: https://conference2.aau.at/event/133/

oder über PH-Online: Fachdidaktiktag 2022 über PH-online (FFD22WY702) 

Koordination: Ursula [dot] Esterl [at] aau [dot] at

AAU1/...Institut für Germanistik2/Fachdidaktik3/Österreichisches Forum Deutschdidaktik (ÖFDD)
  • Institut für Germanistik
    • Profil
    • Aktuelles
    • Sprach- und Literaturwissenschaft
      • Team
        • Neymeyr Barbara
        • Schoonjans Steven
        • Rußegger Arno
        • Eder Elisabeth
        • Glaboniat Manuela
        • Keckeis Paul
        • Kemper Angelika
        • Krieg-Holz Ulrike
        • Kucher Primus Heinz
        • Moser Doris
        • Mühlböck Magdalena
        • Seelbach Sabine
      • Forschung
      • Publikationen
    • Fachdidaktik
      • Aktuelles
      • Team
        • Struger Jürgen
        • Esterl Ursula
        • Nagy Hajnalka
        • Mitterer Nicola
        • Wrann Petra
      • Forschung
      • Publikationen
      • ide – informationen zur deutschdidaktik
      • Literaturtagungen
      • Downloads Studium Lehramt Deutsch
      • Österreichisches Forum Deutschdidaktik (ÖFDD)
    • Studium
    • Kontakt

Quicklinks

  • Bibliothek
  • Webmail
  • Stellenausschreibungen
  • Mitteilungsblatt
  • Schwarzes Brett
  • Personensuche
  • Campus Plan
  • IT Services (ZID)
  • Familienservice
  • USI
  • ÖH Klagenfurt
  • Index A-Z

Plattformen

  • Campus-­System
  • Beschäftigten-­Portal
  • Moodle
  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Instagram
  • LinkedIn
Siegel der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt

Informationen für

  • Schüler*innen
  • Studieninteressierte
  • Studierende
  • International
  • Weiterbildung
  • Wissenschaftler*innen
  • Mitarbeiter*innen
  • Lehrende
  • Menschen mit Behinderungen
  • Alumni & Karriere
  • Partner & Förderer
  • Medien

Adresse

Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria

+43 463 2700
uni [at] aau [dot] at
www.aau.at
Campus Plan
Gütesiegel evalag Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung EMAS Siegel Satisfaction Award 2021 Gütezeichen hochschuleundfamilie Logo KWF-Förderemblem Gütezeichen Equalita
© Universität Klagenfurt
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • AGB
  • AGB Forschung
  • AGB ULGs
  • AVB
  • Webredaktion

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!


Unser Webauftritt verwendet Cookies, um die grundlegende Funktionalität unseres Webauftritts zu gewährleisten sowie unsere Webseiten für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Dazu ist es erforderlich, Informationen an die jeweiligen Dienstanbieter weiterzugeben. Durch Betätigen des Buttons „Alle Cookies akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung zu.
Sie können Ihre bevorzugten Einstellungen jederzeit nachträglich unter „Einstellungen verwalten“ anpassen.
Weitere Informationen zu den verwendeten Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Einstellungen verwaltenAlle Cookies akzeptieren

Cookies und Privatsphäre-Einstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein, um unsere Webseiten für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren und die Standardeinstellungen zu ändern. Beachten Sie bitte, dass die Ablehnung einiger Cookies Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Website haben kann. Möglicherweise werden Webseiten nicht richtig dargestellt und funktionieren nicht einwandfrei.


Hinweis auf Verarbeitung Ihrer auf dieser Webseite erhobenen Daten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau
Indem Sie auf "Alle Cookies akzeptieren" klicken, willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ein, dass Ihre Daten durch Google, Facebook, LinkedIn, Twitter, Youtube u. a. in den USA verarbeitet werden.
Der Europäische Gerichtshof schätzt die USA als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau ein.

Unbedingt erforderliche Cookies & Cookie Hinweis

Unbedingt erforderliche Cookies

Diese Cookies sind zum Funktionieren der Website erforderlich.
Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für das einwandfreie Funktionieren der Website erforderlich.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber möglicherweis nicht wie erwartet. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.


Ausblenden des Cookies-Hinweises

Zwei Cookies werden benötigt, damit diese Einstellung gespeichert wird. Andernfalls wird dieser Hinweis bei jedem Seitenladen wieder eingeblendet.

Google Tag Manager

Wir nutzen Tracking- und Analysetools um eine fortlaufende Optimierung und bedarfsgerechte Gestaltung unserer Webseite sicherzustellen. Mit Hilfe von Tracking-Maßnahmen ist es uns auch möglich, die Nutzung unserer Website durch Besucher statistisch zu erfassen und unser Onlineangebot mit Hilfe der dadurch gewonnenen Erkenntnisse für Sie weiterzuentwickeln.

Um zu verhindern, dass Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website durch Google und Facebook erfasst und übertragen werden, klicken Sie hier:

Andere externe Dienste

Wir verwenden verschiedene externe Dienste wie z. B. Google Webfonts, Google Maps oder Youtube-Videos.
Da diese Dienste personenbezogene Daten sammeln können, haben Sie die Möglichkeit diese zu blockieren. Bitte denken Sie daran, dass eine Blockierung dieser Dienste die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website beeinträchtigen kann.
Das Neuladen der Webseite aktiviert Ihre Einstellungen.

Google Webfont Settings:

Google Maps Settings:

Google reCaptcha Settings:

Vimeo and Youtube video embeds:

Datenschutzerklärung

Weitere Informationen zu den verwendeten Cookies auf unserem Webauftritt finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität Klagenfurt.

Auswahl akzeptieren und speichern Abbrechen
Nachrichtenleiste öffnen
Nach oben scrollen