Habilitationskolloquium von Dr. Roswitha Rissner

Am 19. Feber 2024 hat Dr. Roswitha Rissner das Habilitationskolloquium mit dem Titel „On the algebraic and arithmetic structure of commutative rings“ abgehalten.

Im Vortrag hat sie einleitend die Entstehung der modernen Algebra durch die Zahlentheorie und die Geometrie beschrieben. Von Fermat’s letzten Satz und dem gescheiterten Beweisversuch von Gabriel Lame, über Richard Dedekind und die Einführung des abstraktes Objektes des Ringes sowie die algebraische Beschreibung Riemannscher Flächen bis hin zu Emmy Noether, die die Grundsteine der modernen Algebra legte.

Im weiteren Vortrag hat Roswitha Rissner Resultate aus ihrer Forschung zu „non-unique factorizations“ und „associated primes“ präsentiert. Sie hat es dabei auf eindrucksvolle Weise geschafft, zugrunde liegende Ideen und ihre beachtlichen Forschungserfolge näher zu bringen, ohne dabei mit technischen Details zu überfordern oder tieferliegende Kenntnisse der (modernen) Algebra vorauszusetzen.

Abschließend hat Roswitha Rissner einige offene Fragestellungen erläutert. Ihr fantastischer Vortrag sowie ihre bisherigen Resultate legen nahe, dass wir viele weitere wissenschaftliche Beiträge von Roswitha Rissner zur modernen Algebra erwarten können.

Zur Person: Roswitha Rissner hat an der Technischen Universität Graz Mathematik studiert. Sie promovierte 2015 im Fach Mathematik mit der Dissertation „Integer-valued polynomials“. Nach Post-Doc Jahren an der TU Graz ist Roswitha Rissner seit 2018 an der Universität Klagenfurt tätig. Seit 2020 ist sie an den Instituten für Mathematik und Statistik an der Universität Klagenfurt im Koordinationsteam der doc.funds doctoral school „Modeling – Analysis – Optimization of discrete, continuous, and stochastic systems“ tätig.

Im Juli 2023 hat Roswitha Rissner ihre Habilitationsschrift mit dem Titel „On the algebraic and arithmetic structure of commutative rings“ eingereicht, im Oktober wurde eine Habilitationskommission sowie externe Gutachterinnen durch den Senat eingesetzt. Nach dem Habilitationskolloqium und der Sitzung der Habilitationskommission wurden die Unterlagen an den Senat und an den Rektor weitergeleitet, welche für die weiteren Verfahrensschritte zuständig sind.